Ist unser Grundgesetz fit für die nächsten 75 Jahre?
In diesem Jahr wird das Grundgesetz 75 Jahre alt und feiert seine 35-jährige Gültigkeit im wiedervereinigten Deutschland. Unser Live-Podcast „In guter Verfassung? Das Grundgesetz für morgen“ geht der Frage nach: Wie steht es um das Grundgesetz und seinen Stellenwert in der deutschen Gesellschaft? Was bedroht es von außen, was von innen – von Folgen des Klimawandels bis hin zur Unterwanderung durch Rechtsextreme. Wie lässt es sich besser schützen, aber auch gestalten? Und welche Rolle spielen Rechtsstaat und Grundgesetz eigentlich in unserem Alltag? Ab dem 08. Mai 2024 veröffentlichen wir auf dieser Seite zehn Folgen, die wir zusammen mit dem Podcast-Radio detektor.fm entwickeln.
Dazu finden in Leipzig mehrere Live-Podcast-Events statt. Nach dem erfolgreichen Auftakt Ende April, sind die nächsten Live-Gespräche am Mittwoch, 04. und Donnerstag, 05. September 2024 geplant.
Host Rabea Schloz von detektor.fm empfängt im stiftungseigenen Pop-up-Studio spannende Gesprächspartner:innen aus Politik, Gesellschaft, Justiz und Kultur. Das Publikum kann sich direkt einbringen oder an Umfragen teilnehmen.
Die Episoden bündeln die Ergebnisse der Gespräche thematisch und sind so ein neues, eigenständiges Erlebnis für die Teilnehmer:innen und Ersthörer:innen. Alle Folgen finden Sie auf unserer Website und überall dort, wo es Podcasts gibt, z.B. hier:
#1 Die Rechten und der Rechtsstaat - wie bedroht ist unsere Verfassung?
Wo liegen Schwachstellen des Rechtsstaats — und wie könnte eine autoritär-populistische Partei sie mit demokratischen Mitteln aushöhlen? Die Justiz und Verfassungsgerichte sind häufig eines der ersten Angriffsziele von Demokratiefeinden. Wie schützen wir den Rechtsstaat und die Demokratie? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die erste Episode des Grundgesetz-Podcasts.
Unsere Gäste
Nora Markard ist Juristin und arbeitet auf den Gebieten des Völker- und Verfassungsrechts sowie der Legal Gender Studies. Sie ist Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Außerdem ist sie im Vorstand der Gesellschaft für Freiheitsrechte – und im Stiftungsbeirat der Stiftung Forum Recht. Vor kurzem ist ihr neuestes Buch „Jura not alone. 12 Ermutigungen, die Welt mit den Mitteln des Rechts zu verändern” erschienen.
Klaas Müller hat Jura und Philosophie an der Universität Münster studiert und ersteres mit dem 1. Staatsexamen und der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Internationalen Recht abgeschlossen. Er ist seit 2023 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs. Daneben beginnt er gerade eine Promotion an der Schnittstelle von Asylrecht und Rechtsphilosophie.
Arne Semsrott ist Journalist und Aktivist. Er leitet das Portal „Frag den Staat”, dass sich für Informations- und Pressefreiheit einsetzt. Er ist im Vorstand von LobbyControl und hat die Initiative Freiheitsfonds gegründet. Die Initiative kauft Menschen aus dem Gefängnis frei, die wegen Fahrens ohne Fahrschein einsitzen.
Juliana Talg hat Jura in München und Paris studiert und arbeitet ebenfalls seit 2023 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Thüringen-Projekt. Davor war sie am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte an der Ludwig-Maximilian-Universität München tätig und an der Juniorprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg.
Shownotes
75 Jahre Grundgesetz: Geburtstag in Krisenzeiten
Am 23. Mai wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Das ist ein Grund zum Feiern, aber auch Anlass, mal genauer zu schauen: Wie fit ist unsere Verfassung eigentlich für die Zukunft – für die nächsten 75 Jahre? Beziehungsweise: Wie machen wir sie fit für die nächsten 75 Jahre? Und was bedroht das Grundgesetz und damit unsere Demokratie – von innen und von außen. All dies in einer Zeit, in der es an Krisen und Kriegen nicht mangelt: der Krieg in der Ukraine und in Gaza, die Klimakrise, die Wirtschaftskrise, die Nachwehen der Pandemie.
Bedrohungsszenarien für Demokratie und Rechtsstaat
Dazu kommt der Aufstieg der Alternative für Deutschland (AfD) – einer Partei, die laut Verfassungsschutz mindestens in Teilen rechtsextrem ist. Nachdem das Recherche-Netzwerk Correctiv im Januar ein geheimes Treffen enthüllt hat, bei dem hochrangige AfD-Mitglieder, Neonazis und Unternehmer über ihre Abschiebepläne von Millionen von Menschen aus Deutschland gesprochen hatten, sind in den vergangenen Monaten überall in Deutschland Hunderttausende demonstrieren gegangen – gegen die menschenfeindlichen Abschiebungspläne der AfD und für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Seit den Enthüllungen von Correctiv wird außerdem in Deutschland intensiv darüber debattiert, wie sich der Rechtsstaat und insbesondere das Bundesverfassungsgericht vor Einflüssen von radikalen Parteien besser schützen lässt. Denn der Blick in Länder wie Ungarn oder Polen zeigt: Die Justiz und besonders die Verfassungsgerichte sind häufig eines der ersten Angriffsziele von Demokratiefeinden. Podcast-Host Rabea Schloz hat mit Verfassungsrechtlerin Nora Markard im Live-Podcast in unseren Räumen der Stiftung Forum Recht in Leipzig darüber gesprochen, warum das Bundesverfassungsgericht so wichtig für den Rechtsstaat ist und mit welchen Mitteln es sich besser schützen lässt.
Mit dem Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott hat sie darüber diskutiert, welches Bedrohungsszenario für unseren Rechtsstaat er für das wahrscheinlichste hält.
Schwachstellen der Demokratie
Dass das Bundesverfassungsgericht einfach lahmgelegt wird, das klingt absurd. Bei den Landesverfassungsgerichten scheint dass ebenso abwegig, da ist ein solches Szenario jedoch ganz und gar nicht unrealistisch. Im Herbst wird in Brandenburg, Sachsen und Thüringen ein neuer Landtag gewählt – dann könnte die AfD laut Umfragen stärkste Kraft werden. Vor diesem Hintergrund untersucht das Thüringen-Projekt vom Verfassungsblog, wo Schwachstellen der Demokratie liegen — und wie autoritär-populistische Parteien diese ausnutzen könnten. Und zwar mit einem Gedankenexperiment: Die Mitarbeitenden des Forschungsprojekts nehmen dabei die Rolle einer Landesregierung ein, die die Demokratie aushebeln will. Die finalen Ergebnisse sollen im Frühsommer erscheinen. Initiiert wurde das Projekt vom „Verfassungsblog“, der regelmäßig Artikel zu verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Themen veröffentlicht. Podcast-Host Rabea Schloz hat mit Juliana Talg und Klaas Müller – beide wissenschaftliche Mitarbeitetende im Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs – im Live-Podcast in Leipzig über das Forschungsprojekt und Handlungsempfehlungen für den Thüringer Landtag gesprochen.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Die Correctiv-Recherche können Sie hier nachlesen.
Über den Schutz des Bundesverfassungsgerichts berichtete u.a. der SPIEGEL in zwei Artikeln.
Mehr Informationen zum Fest der Demokratie der Bundesregierung erhalten Sie hier.
Und hier geht es zu allen Infos zum Thüringen-Projekt.
Die Handlungsempfehlungen aus der Szenarioanalyse des Thüringen-Projekts stehen zum Download zur Verfügung.
Und hier geht es zur Webseite von detektor.fm.
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#2 Wie werden Rechtsstaaten weltweit ausgehöhlt?
Demokratien werden weltweit geschwächt aber welche Rolle spielen die Verfassungen dabei? Was können wir daraus für den Schutz des deutschen Rechtsstaates lernen? In der zweiten Episode blicken wir auf autoritäre und demokratiefeindliche Kräfte in Israel, Ungarn, den USA und Polen. Was in Deutschland noch ein Bedrohungsszenario ist, ist anderswo Realität.
Unsere Gäste
Armin von Bogdandy ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und beschäftigt sich u.a. mit dem Rechtsstaat in Polen.
Jörg Fedtke ist Hochschullehrer an der Universität Passau und hat dort den Lehrstuhl für „Common Law“ inne.
Michal Kramer ist in Israel geboren und lebt in Berlin. Sie ist Juristin und arbeitet an der Hertie School als Managerin des Center for Fundamental Rights.
Marco Overhaus ist Politikwissenschaftler und Teil der Forschungsgruppe Amerika der Stiftung Wissenschaft und Politik.
Peter Sawicki ist Polen-Korrespondent für das Deutschlandradio in Warschau.
Uria kommt aus Israel, lebt und arbeitet aber inzwischen in Deutschland. Er hat an Demonstrationen gegen die umstrittene „Justizreform“ der israelischen Regierung unter Benjamin Netanjahu teilgenommen und auch selbst Demos organisiert.
Shownotes
Rechtsstaaten weltweit unter Beschuss
Weltweit stehen Rechtsstaaten unter Beschuss autoritärer und demokratiefeindlicher Kräfte. In Ländern wie den USA, in Israel, Ungarn und bis vor kurzem in Polen ist die Demokratie von innen bedroht, von Kräften, die sie eigentlich schützen sollen. Wie kann Widerstand gegen Demokratieabbau geleistet werden? Auf der Suche nach einer Antwort zoomt Podcast-Host Rabea Schloz in dieser Episode raus aus Deutschland und reist gedanklich nach Polen, Israel und in die USA.
USA
Der 6. Januar 2021 geht als dunkler Tag in die Geschichte der US-Demokratie ein: Ein wütender, bewaffneter Mob aus hunderten Trump-Anhängern dringt gewaltsam ins Kapitol in Washington D.C. ein. Wie schwer der Angriff auf das Kapitol die Rechtsstaatlichkeit in den USA beschädigt hat und in welchem Zustand die Demokratie in den USA kurz vor den nächsten US-Präsidentschaftswahlen ist, erklärt im Podcast Marco Overhaus, Politikwissenschaftler und Teil der Forschungsgruppe Amerika bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Warum der Supreme Court so mächtig ist und warum Donald Trump trotz diverser Strafprozesse kandidieren darf, weiß Jörg Fedtke, Experte für anglo-amerikanisches Recht an der Universität Passau.
Israel
Auch in Israel ist der Rechtsstaat unter Beschuss. Gegen die umstrittene sogenannte „Justizreform” der Regierungskoalition unter Benjamin Netanjahu haben hunderttausende Israelis über Monate hinweg immer wieder protestiert. Sie sehen darin einen Demokratieabbau durch Aushebelung der Gewaltenteilung zugunsten der Regierung. Warum die Demokratie in Israel nicht so gut geschützt ist, wie in anderen Ländern und was diese „Justizreform“ für den israelischen Rechtsstaat bedeuten würde, erklärt Michal Kramer, Juristin und Managerin des Center for Fundamental Rights an der Hertie School. Außerdem spricht sie darüber, welche Auswirkungen der Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober auf den zivilen Widerstand gegen die Justizreform hatte. Der Aktivist Uria erzählt von seinen Befürchtungen, dass Netanjahus Regierung ihre umstrittene Reform im Schatten des Krieges in Gaza weiter vorantreibt.
Polen
In Polen war acht Jahre lang die nationalkonservative PiS-Partei an der Macht und hat diese Zeit genutzt, um den Staat nach ihren Vorstellungen umzubauen – heißt: die Demokratie abzubauen und das Justizsystem zu schwächen. Doch mit der neuen pro-europäischen Regierung unter Donald Tusk besteht die Hoffnung, dass die demokratische Rechtsstaatlichkeit in Polen wiederhergestellt wird. Welche Hürden es dabei gibt, erklärt Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Wie viel Macht der PiS-nahe Staatspräsident aktuell in Polen hat, weiß Peter Sawicki, Polen-Korrespondent für das Deutschlandradio in Warschau. Vom Widerstand der Richterinnen und Richter gegen die Demontage des Rechtsstaates durch die PiS erzählt Igor Tuleya, Richter am Bezirksgericht in Warschau.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Über die kontroversen Debatten zur Justizreform in Israel hat die Bundeszentrale für politische Bildung im Juni 2023 einen zusammenfassenden Artikel veröffentlicht.
Mehr zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen erfahren sie auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und der Max-Plank-Gesellschaft.
Marco Overhaus hat einen Beitrag zur Demokratiekrise in den USA auf der Seite der Stiftung Wissenschaft und Politik des
Deutschen Instituts für Internationale Politik und Sicherheit veröffentlich.
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#3 Wie wehrhaft ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist eine wehrhafte Verfassung, heißt es. Welche Instrumente gibt es uns an die Hand, um den Rechtsstaat zu schützen?
Unsere Gäste
Hubertus Gersdorf ist Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Leipzig.
Beate Bube ist Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.
Burkhard Körner ist Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern.
Stephan J. Kramer ist Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen.
Außerdem kommen zu Wort mit O-Tönen vom Live-Event im April 2024: Nora Markard, Verfassungsrechtlerin an der Universität Münster und Arne Semsrott, Aktivist und Journalist. Ausführliche Hinweise zu ihren Lebensläufen erhalten Sie bei Podcast-Episode #1 und #2.
Shownotes
Schutzmechanismen im Grundgesetz
Wehrhafte Demokratie: Diesen Begriff nutzen Politikerinnen und Politiker gern, wenn sie über den Rechtsstaat in Deutschland und das Grundgesetz sprechen. Tatsächlich ist die Idee der „wehrhaften Demokratie“ auch in unserer Verfassung verankert: Das Grundgesetz sieht eine Reihe von Schutzmechanismen vor, die dazu dienen sollen, den Rechtsstaat und die Demokratie zu schützen. Dass es diese Schutzmechanismen gibt, liegt in der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes begründet: 1948, also drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, trifft sich der Parlamentarische Rat, also die verfassungsgebende Versammlung. Sie besteht aus 61 Männern und vier Frauen. Gemeinsam sollen sie eine neue Verfassung für die Bundesrepublik erarbeiten. Acht Monate lang streiten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates über den Text des Grundgesetzes. In einem Punkt aber sind sie sich einig: So etwas wie die Nazi-Diktatur soll sich nie wiederholen können. Der Parlamentarische Rat nimmt mit seiner Arbeit ausdrücklich Bezug auf die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik. Um zu verhindern, dass das demokratische System noch einmal von Verfassungsgegnern demontiert wird, werden im Grundgesetz gewisse Vorkehrungen getroffen. Über diese Instrumente einer wehrhaften Demokratie, die im Grundgesetz selbst verankert sind, sprechen wir in dieser Folge mit dem Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf und mit der Verfassungsrechtlerin Nora Markard.
Verfassungsschutz als Frühwarnsystem
Politischer und religiöser Extremismus und Terrorismus, Sabotage oder auch Spionage: Bedrohungsszenarien für den Rechtstaat gibt es viele. Der Verfassungsschutz soll sie frühzeitig erkennen und vor ihnen warnen – er versteht sich als Frühwarnsystem für die Demokratie. Der Verfassungsschutz ist einer der Schutzmechanismen, festgelegt in Art. 73 I Nr. 10b im Grundgesetz. Wie der Verfassungsschutz eigentlich arbeitet und was es bedeutet, wenn eine Person oder eine Gruppierung „unter Beobachtung“ des Verfassungsschutzes steht und wie man verhindert, dass der Verfassungsschutz von Verfassungsfeinden oder Extremisten unterwandert wird, darüber haben wir mit den Präsidenten bzw. Präsidentinnen von drei Landesämtern für Verfassungsschutz gesprochen: Mit Beate Bube vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg, mit Stephan Kramer vom Verfassungsschutz Thüringen und mit Burkhard Körner vom Verfassungsschutz Bayern. Warum es auf die Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ankommt – beim Verfassungsschutz, aber auch bei Polizistinnen und Beamten, darüber spricht der Aktivist Arne Semsrott.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Wie das Grundgesetz die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie schützt, können Sie im Artikel der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung nachlesen.
Über den Parlamentarischen Rat erfahren Sie mehr bei Deutschlandfunk und zu den historischen Wurzeln des GG berichtete die ZEIT.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz klärt politisch motivierten Extremismus in Deutschland auf.
Wenn Sie es genau nachlesen möchten, ist das Grundgesetz digital jederzeit abrufbar.
Und hier geht es zur Webseite von detektor.fm.
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#4 Mit dem Grundgesetz gegen die Klimakrise?
Der Klimawandel kommt — und wenn wir nicht zügig etwas tun, wird er katastrophal. Welche Rolle kann das Grundgesetz spielen, um die Klimakrise zu bewältigen?
Unsere Gäste
Tanja Busse ist Journalistin, Autorin und Mitherausgeberin des Bandes „Welche Rechte braucht die Natur?“.
Felix Ekardt ist Jurist und ehrenamtlicher Vorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen. Er hat vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Klimapolitik der Bundesregierung geklagt.
Außerdem kommen zu Wort: Verfassungsrechtlerin Nora Markard (Töne von unserem Live-Event im April in Leipzig) und Verfassungsrechtler Christian Calliess (Töne von einem Symposium der Deutschen Gesellschaft e.V. zum Thema 75 Jahre Grundgesetz)
Shownotes
Klimaschutz hat Verfassungsrang
Auch das Grundgesetz kann eine wichtige Rolle dabei spielen, die Klimakrise zu bremsen. Denn Klimaschutz hat Verfassungsrang. Das hat 2021 der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts gezeigt: Das Gericht hatte darin über insgesamt vier Klima-Verfassungsbeschwerden geurteilt und entschieden: Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist unzureichend. Einer der Kläger ist Felix Ekardt, er ist Jurist und ehrenamtlich Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND Sachsen – wir haben für diese Folge mit ihm gesprochen.
Ob es für effektiven Klimaschutz nur darauf ankommt, wie das Grundgesetz interpretiert wird oder ob wir ein neues, ökologisches Grundgesetz bräuchten – da gehen die Meinungen der Experten und Expertinnen weit auseinander. Ideen, wie das Grundgesetz angepasst werden könnte, gibt es verschiedene. So zum Beispiel von Jurist:innen, Aktivist:innen und Umweltschutzorganisationen, die fordern, der Natur Grundrechte zu geben. Auch die Autorin und Journalistin Tanja Busse hält das für eine gute Idee. Warum und was das bedeuten würde, erklärt sie im Podcast.
Außerdem sprechen wir in dieser Folge darüber, warum Klimaschutz auch Demokratieschutz ist und die Klimakrise auch zur Gefahr für unseren Rechtsstaat werden kann.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Wenn Sie es genau nachlesen möchten, ist das Grundgesetz digital jederzeit abrufbar.
Und hier geht es zur Webseite von detektor.fm.
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#5 Identität im Recht – Ist es wichtig, wer Recht schreibt?
Macht es einen Unterschied, welches soziale Geschlecht Recht schreibt? Spielt Identität im verfassungsgebenden Prozess eine Rolle?
Unsere Gäste
Prof. Dr. Judith Froese ist Juristin und hat seit 2021 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Nebengebietender Uni Konstanz inne. Ihre Forschungsschwerpunkte sind unter anderem Identität, Gender und Eigentum und Vermögen.
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner ist Juniorprofessorin und hat den Lehrstuhl Öffentliches Recht an der Uni Rostock inne. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderem Augenmerk auf die Persönlichkeitsrechte, das Wahlrecht und Legal Gender Studies.
Dr. Claudia Zilla ist Wissenschaftlerin bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Dort forscht sie zu Lateinamerika und der Karibik, ihre Schwerpunkte sind unter anderem Demokratie und Entwicklung sowie politische Systeme.
Dr. Michael Feldkamp ist Historiker und seit über 20 Jahren im Archiv des Bundestages aktiv. Er hat zahlreiche Bücher geschrieben, unter anderem über Konrad Adenauer und den Parlamentarischen Rat.
Shownotes
Identität: Was ist das?
146 Artikel und eine Präambel — etwa ein halbes Jahr hat der Parlamentarische Rat daran gearbeitet. 65 Abgeordnete haben das Grundgesetz damals verfasst, nur wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Deutschland ist geteilt, die Bundesrepublik wird durch die drei Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich kontrolliert. Das Grundgesetz hat unter anderem zwei Aufgaben: Es soll Deutschland eine vorläufige Verfassung sein, bis es zu einer Wiedervereinigung mit Ostdeutschland kommt. Und es soll verhindern, dass sich eine Diktatur, wie es sie zuvor unter Adolf Hitler gegeben hat, wiederholen kann. Da tut sich die Frage auf: Welche Rolle spielt Identität im Recht?
Wenn man schaut, warum das Grundgesetz damals so ausgearbeitet wurde, wie es wurde, ist da zum einen der zeitliche Kontext, den man berücksichtigen muss. Da ist aber auch der personelle Kontext: 65 Abgeordnete, davon 61 Männer und nur vier Frauen. Einige Abgeordnete waren unter Hitler im KZ oder in sogenannter „Schutzhaft“, haben ihre Jobs verloren, andere waren in Kriegszeiten weiterhin erfolgreich beruflich tätig.
Diversität ist nur ein Merkmal
Auf Diversität im heutigen Sinne aber achtet damals niemand. Als Chile sich in den vergangenen Jahren eine neue Verfassung geben will, ist das anders. Der verfassungsgebende Rat dort ist so divers wie kein anderes offizielles Organ in Chile. Er ist paritätisch besetzt, die indigene Bevölkerung ist entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung vertreten, es sind Junge dabei und Alte.
Die Verfassung aber bekommt keine Mehrheit, die Chileninnen und Chilenen lehnen sie ab. Macht es also einen Unterschied, wer Recht schreibt? Ob Männer entscheiden oder Frauen? Menschen mit Migrationsgeschichte, Gläubige oder Nicht-Gläubige? Welche Rolle spielt Identität im verfassungsgebenden Prozess? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in dieser Folge mit den Expertinnen Dana-Sophia Valentiner, Judith Froese und Claudia Zilla. Auch der Historiker Michael Feldkamp kommt zu Wort.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Wie das Grundgesetz die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie schützt, können Sie im Artikel der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung nachlesen.
Über den Parlamentarischen Rat erfahren Sie mehr auf parlamentarischerrat.de.
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#6 Soziale Ungleichheit – Wie Diskriminierung zum Problem für die Demokratie wird
Warum ist soziale Ungleichheit gefährlich für die Demokratie? Und muss der Staat stärker gegen Diskriminierung vorgehen?
Unsere Gäste
Silke Burmester ist Autorin, Speakerin und Publizistin. Sie hat das Magazin „Palais F*luxx“ gegründet. Das schreibt über „Rausch, Revolte, Wechseljahre“ und richtet sich an Frauen ab 47 Jahren. Ziel ist es unter anderem, auf Altersdiskriminierung aufmerksam zu machen.
Doris Liebscher ist Juristin mit den Schwerpunkten Antidiskriminierungsrecht, feministische Rechtswissenschaft und Rassismus sowie Recht. Sie arbeitet am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der HU Berlin und ist u.a. Autorin vom Handbuch Rechtlicher Diskriminierungsschutz.
Nazli Aghazadeh-Weger ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Sozialrecht der Uni Frankfurt, wo sie derzeit ihre Dissertation zum Thema „Intersektionale Diskriminierung im Sozialstaat – Die verfassungsrechtliche Pflicht zur Herstellung materialer Gleichheit von Frauen mit sog. Migrationshintergrund im Sozialrecht“.
Ciani-Sophia Hoeder ist Autorin, Speakerin und Journalistin. Sie hat das Magazin RosaMag gegründet, das sich vor allem an Schwarze Frauen* richtet. 2021 ist Hoeders erstes Buch erschienen, „Wut & Böse“. Im Frühjahr 2024 hat sie ihr zweites Buch, „Vom Tellerwäscher zum Tellerwäscher“ veröffentlicht. Darin schreibt Sie über Klassismus und soziale Ungleichheit.
Shownotes
Jeden Tag begegnen uns solche Beispiele: Wir sehen, urteilen vorschnell und handeln entsprechend. In den meisten Fällen ist das auch nicht weiter dramatisch, manchmal aber führt ein solches Handeln zu Ungleichbehandlungen, ja sogar Diskriminierung. Ist soziale Ungleichheit ein Demokratieproblem?
Das Grundgesetz besagt, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Außerdem soll niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Darüber hinaus gibt es Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder die Sozialgesetzbücher, die noch genauere Vorschriften dazu machen. Das aber lässt Diskriminierung in Deutschland nicht einfach verschwinden: Menschen mit Migrationshintergrund kommen viel schwieriger an eine bezahlbare Wohnung, Ärmere können sich die soziale Teilhabe nicht leisten, Ältere bekommen pauschal keine größeren Kredite mehr. Wie passt das mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 zusammen? Darum geht es u.a. in der sechsten Folge vom Grundgesetz-Podcast.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Die Ergebnisse des WHO-Berichts zur Altersdiskriminierung fasst die Ärzte Zeitung zusammen.
Wenn Sie es genau nachlesen möchten, ist das Grundgesetz digital jederzeit abrufbar. Zu Artikel 3 geht es direkt hier.
Über das AGG informiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Hier finden Sie zudem das Handbuch „Rechtlicher
Diskriminierungsschutz“ an dem Dr. Doris Liebscher mitwirkte.
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#7: Medien und Demokratie - Die vierte Gewalt?
Sind unsere Medien heute noch die vierte Gewalt im Staat? Und was sagt das Grundgesetz eigentlich genau zur Presse?
Unsere Gäste
Jutta Allmendinger ist eine der führenden Sozialwissenschaftler:innen in Deutschland. Seit 2007 ist sie Leiterin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und darüber hinaus Autorin zahlreicher Studien und Bücher.
Patrick Donges ist Professor für Kommunikationswissenschaft an der Universität Leipzig. Seine Forschungsschwerpunkte sind politische Kommunikation, Medienstrukturen und Medienpolitik, Theorien der Kommunikationswissenschaft und Organisationskommunikation.
Felix Flaig hat Rechtswissenschaften studiert und ist heute als Dozent für Strafrecht an der Universität Leipzig tätig. Für funk macht er gemeinsam mit Clemens Pfeifer den Kanal „Die Juristen“: in kurzen Videos beantworten die beiden Fragen aus der Juristerei.
Shownotes
Medien als Kontrollorgan?
Die Presse gilt in vielen Demokratien als inoffizielle vierte Gewalt: Judikative, Exekutive, Legislative und Perspektive. Entsprechend genießen Presse und Film in Deutschland besondere Freiheiten – so wurde es vor 75 Jahren ins Grundgesetz geschrieben. Seither hat sich unsere Medienlandschaft stark verändert und weiterentwickelt, sie umfasst nicht mehr nur die Druckerzeugnisse, Audios und Bewegtbilder im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes.
So änderte sich auch unser Verständnis von Medien und die Rolle von Medienmacher:innen. Journalist:innen sollen die Politik kontrollieren, indem sie über die Vorhaben der Ministerien, Abgeordneten und der Regierung berichten. Sie sollen zur Meinungsbildung beitragen, Skandale aufdecken, Öffentlichkeit schaffen aber natürlich ist nicht alles, was sie tun, politische Berichterstattung. Es gibt viele Service-Portale, Unterhaltungsangebote, Berichterstattung über „leichte“ Themen. Zudem sind es nicht mehr nur die ausgebildeten Journalist:innen, die für Öffentlichkeit sorgen. Jede:r mit Internetzugang hat heute die Möglichkeit, Informationen zu verbreiten und damit weite Teile der Bevölkerung zu erreichen.
Zwischen Bildungsauftrag und Unterhaltung
Das hat definitiv Vorteile, kann aber auch zum Problem in einer Demokratie werden. Warum das so ist, ob Medien heute noch die vierte Gewalt im Staate sind und was das Grundgesetz eigentlich genau zur Presse sagt, darum geht es in der siebten Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“. Zu Wort kommen die Sozialwissenschaftlerin Jutta Allmendinger, Felix Flaig vom funk-Format Die Juristen und Kommunikationswissenschaftler Patrick Donges.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Kurz und knapp erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung Pressefreiheit.
Wo informieren sich Jugendliche? Die Antwort überrascht nicht, aber gerade deshalb ist der Artikel vom STANDART sehr lesenswert!
Wenn Sie es genau nachlesen möchten, ist das Grundgesetz digital jederzeit abrufbar.
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#8 Partizipation - Wie sich das Volk beteiligen kann
Wie funktioniert Partizipation? Welche Auswirkungen hat sie auf unsere Demokratie und wie können wir dadurch den Rechtsstaat schützen?
Unsere Gäste
Heike Schmidt ist die Stellvertretende Vorsitzende des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg und Berlin und selbst als ehrenamtliche Richterin tätig.
Florian Burg ist Pressesprecher des Statistischen Bundesamtes und der Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand.
Shownotes
Wenn das Volk mitmacht
Ohne die Bürger:innen funktioniert in einem Rechtsstaat gar nichts: Sie wählen die Parlamente, geben inhaltliche Impulse und engagieren sich ehrenamtlich. Sie sind es, die die Demokratie vor Verfassungsfeinden schützen. Und sie sind es, die den Rechtsstaat am Laufen halten.
Es gibt unzählige Möglichkeiten, wie wir uns als Volk einbringen können, das Grundgesetz selbst gibt schon Einiges vor. Zum Beispiel räumt es uns das Recht ein, gegen den Staat zu klagen, wenn wir uns in unseren Rechten verletzt fühlen. Diese Form der Partizipation wirkt zwar zunächst nicht sonderlich bahnbrechend – ist es aber. Denn selbst wenn nur eine Person klagt, kann ein Urteil Auswirkungen auf uns alle haben. Außerdem gibt es das Petitionsgrundrecht, d.h. die Parlamentarier:innen müssen sich mit unseren Anliegen beschäftigen.
Tausende Menschen engagieren sich ehrenamtlich
Außerdem gibt es Möglichkeiten, die zwar nicht direkt im Grundgesetz stehen, sich aber trotzdem sehr direkt auf unseren Rechtsstaat auswirken. Zum Beispiel engagieren sich alle paar Jahre bis zu 650.000 Menschen als Wahlhelfer:innen und machen so die Wahlen überhaupt erst möglich. Und tagtäglich sitzen tausende Menschen bei Gericht – aber nicht auf der Anklagebank, sondern als ehrenamtliche Richter:innen, auch Schöffen genannt.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Wie funktionieren Petitionen? Der Petitionsausschuss der Bundesregierung erklärt es!
Wie wird man Wahlhelfer:in? Auch das erklärt unsere Regierung auf einer Webseite.
In der Region Brandenburg und Berlin sind über 10.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung beteiligt. Viele Informationen zum Schöffenamt veröffentlicht der Landesverband.
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#9: Haben wir die Chance auf eine gemeinsame Verfassung verpasst?
Hätte eine gemeinsame Verfassung strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West verhindert? Welche Verfassungsaspekte hätte man aus der DDR möglicherweise nach der Wiedervereinigung ins Grundgesetz übernehmen können?
Unsere Gäste
Prof. Dr. Maria Wersig ist Professorin für rechtliche Grundlagen der sozialen Arbeit an der Fakultät Diakonie, Gesundheit und Soziales an der Hochschule Hannover. Außerdem ist sie ehemalige Präsidentin des Juristinnenbundes.
Prof. Dr. Alexander Thiele ist Professor für Staatstheorie und öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business and Law School in Berlin
Markus Meckel ist Theologe und engagierte sich seit den 1970er Jahren in der Opposition der DDR, war Mitglied des Zentralen Runden Tisch und ab 1990 der erste frei gewählte Außenminister der DDR. Nach der Wiedervereinigung gehörte er bis 2009 für die SPD dem Deutschen Bundestag an.
Shownotes
Immer noch Unterschiede zwischen Ost und West
Die Wiedervereinigung ist inzwischen fast 34 Jahre her. Und trotzdem sprechen wir immer noch über Ost und West. Osten und Westen nähern sich zwar an, es gibt aber bis heute immer noch strukturelle Unterschiede, etwa bei den Löhnen. Das sagt zum Beispiel der Bericht „Zum Stand der Deutschen Einheit“, der im Oktober 2023 vom Ostbeauftragten der Bundesregierung vorgestellt wurde.
Dass die ehemalige Mauer in vielen Köpfen immer noch da ist, das hat viele Gründe. Und das Grundgesetz hat vielleicht auch etwas damit zu tun. Denn es gibt immer wieder Stimmen – wie etwa die der Grünen-Abgeordneten Katrin Göring-Eckart – die sagen, man hätte bei der Wiedervereinigung eine historische Chance verpasst, sich eine gemeinsame Verfassung zu geben und damit mehr gesamtdeutsches Identitätsgefühl schaffen können.
Keine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung
Als die Mauer fällt, ist der demokratische Wille der meisten Menschen in der DDR, dass es eine möglichst schnelle Wiedervereinigung gibt und keinen langen verfassungsgebenden Prozess. Die frei gewählte letzte Volkskammer, also das Parlament der DDR, beschließt deshalb in einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 mit großer Mehrheit: Das Grundgesetz soll zum 3. Oktober 1990 die gesamtdeutsche Verfassung werden. Die Änderungen infolge des Einigungsvertrags sind minimal.
Hat man damals eine historische Chance verpasst, sich eine gemeinsame Verfassung zu geben? Hätte eine solche gemeinsame Verfassung strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West verhindert? Und welche Verfassungsaspekte hätte man aus der DDR möglicherweise nach der Wiedervereinigung ins Grundgesetz übernehmen können? Darüber hat Rabea Schloz, Podcast-Host im Podcast-Live-Event in den Räumen der Stiftung Forum Recht für diese Folge von „In guter Verfassung“ mit dem Publikum sowie mit dem Verfassungsrechtler Alexander Thiele, der Sozialwissenschaftlerin und Juristin Maria Wersig und mit Markus Meckel gesprochen, der als letzter und erster frei gewählter Außenminister der DDR die deutsche Einheit mit verhandelt hat.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Worum genau ging es beim Dialogforum der Bundesregierung 2023? Lesen Sie es auf der Seite der Bundesregierung nach!
Was Katrin Göring-Eckardt ganz genau zur Verfassung für das vereinte Deutschland sagte, hören Sie auf YouTube.
Zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik schreibt der Deutsche Bundestag.
Äußerst lesenswert ist auch der Aufsatz von Astrid Lorenz zur Wiedervereinigung!
Wenn Sie es genau nachlesen möchten, ist das Grundgesetz digital jederzeit abrufbar.
Und hier geht es zur Webseite von detektor.fm.
#10 Wie hat das Grundgesetz andere Verfassungen beeinflusst?
Egal ob in den 50er, 70ern oder den 90ern – immer wieder haben andere Staaten das Grundgesetz zu Rate gezogen. Das zeigt, wie zeitlos und modern die deutsche Verfassung über die Jahre immer gewesen ist.
Unsere Gäste
Prof. Dr. Dieter Gosewinkel forscht am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) zur Vergleichenden Verfassungslehre. Seit diesem Jahr ist er außerdem Senior Research Fellow am Hamburger Institut für Sozialforschung.
Prof. Dr. Maria Wersig ist Professorin für rechtliche Grundlagen der sozialen Arbeit an der Fakultät Diakonie, Gesundheit und Soziales an der Hochschule Hannover. Außerdem ist sie ehemalige Präsidentin des Juristinnenbundes.
Prof. Dr. Alexander Thiele ist Professor für Staatstheorie und öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der Business & Law School, Hochschule für Management und Recht (BSP) in Berlin.
Shownotes
Ein Gesetz als Vorbild
Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz in Deutschland. Aber Deutschland ist gar nicht das einzige Land, in dem das Grundgesetz gilt. Moment, was? Wie kann das denn gehen? Ganz einfach: zahlreiche Staaten haben Teile des Grundgesetzes in ihre eigenen Verfassungen aufgenommen: Taiwan zum Beispiel, Südkorea, Polen, Ungarn oder auch Spanien.
Manchmal findet man sogar wortwörtliche Übersetzungen der deutschen Verfassung in den Verfassungstexten dieser Staaten. Aber was macht das Grundgesetz eigentlich so attraktiv?
„Das Grundgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es eine gleichermaßen liberale wie demokratische, also eine liberaldemokratische Verfassung ist. Das heißt, es gibt neben den demokratischen republikanischen Elementen auch liberale Elemente, rechtsstaatliche Elemente, wie die Gewaltenteilung und vor allen Dingen wurden die Grundrechte sehr stark gemacht.“, sagt Prof. Gosewinkel vom WZB.
Trotzdem kein „Exportschlager“
Egal ob in den 50er, 70ern oder den 90ern – immer wieder haben andere Staaten das Grundgesetz zu Rate gezogen. Das zeigt, wie zeitlos und modern die deutsche Verfassung über die Jahre immer gewesen ist. Trotzdem gab es in den frühen 2000ern eine Wende: Seitdem hat es kaum mehr Staaten gegeben, die sich bei ihrer Verfassungsgebung vom Grundgesetz haben inspirieren lassen. Was hat sich da geändert? Und welche Teile unserer Verfassung wurden zuvor am meisten übernommen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der 10. Und letzten Episode von „In guter Verfassung? Das Grundgesetz für morgen“ mit ihren Gästen.
Weiterführende Links und Quellen
Sie wollen mehr erfahren? Hier sind die wichtigen Links zur Episode:
Über das Grundgesetz als Exportschlager schrieb Dieter Gosewinkel einen Artikel für die ZEIT.
Wie zeitlos unsere Verfassung ist kommentiert Berthold Kohler in der Frankfurter Allgemeinen.
Wenn Sie es genau nachlesen möchten, ist das Grundgesetz digital jederzeit abrufbar.
Und hier geht es zur Webseite von detektor.fm.
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Für das Projekt kommen mit der Stiftung Forum Recht und das Podcast-Radio detektor.fm zwei Partner:innen aus Leipzig zusammen, die ihre Expertise für Podcasts und Rechtsstaatsvermittlung bündeln.
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Das Podcast-Radio detektor.fm ist eine journalistische Radio- und Podcast-Plattform mit Sitz in Leipzig und wurde zuletzt 2023 mit dem Deutschen Radiopreis sowie dem Grimme Online Award für das Storytelling-Format „Teurer Wohnen“ ausgezeichnet. Unser Podcast ist die zweite Staffel des 2019 erfolgreich gelaunchten detektor.fm-Podcasts „In guter Verfassung. Der Grundgesetz-Podcast“. Rabea Schloz und Hajo Schumacher nahmen hier die 146 Artikel des Grundgesetzes unter die Lupe.
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