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Was ist gerecht?

Darauf haben Menschen auf der ganzen Welt unterschiedliche Antworten. Unser neuer Podcast nimmt Recht und Gerechtigkeit unter die Lupe! Seit 15. März 2023 spricht die Programmkuratorin der Stiftung Forum Recht Kathrin Schön pro Sendung mit zwei Gästen aus Gesellschaft, Justiz, Wissenschaft und Kultur.
Hört rein und taucht mit ein in neue Blickwinkel, spannende Fakten und Hintergründe zu Gerechtigkeits-Themen wie Strafe, Einheit, Rache oder Frieden.  

Seit dem 15. März, alle zwei Wochen – hier und überall wo es Podcasts gibt! 

Frieden: Wie geht das?
mit Gesine Oltmanns und Susanne Buckley-Zistel
Grafik mit dem Titel "Justice, Baby!" Folge 13 Frieden. Darunter die schwarz-weiß Portrait-Bilder von Gesine Oltmanns und Susanne Buckley-Zistel
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#13 Frieden: Wie beendet man einen Krieg?

Die wichtigste Funktion von Recht ist es, Frieden zu sichern, denn da, wo Menschen zusammenleben, sind Konflikte unvermeidbar. Das Recht aber sorgt dafür, dass sie friedlich und in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden.

Aber was, wenn Staaten (rechtliche) Grenzen überschreiten? Wann wird es Zeit für eine Revolution? Wie weit darf man für Frieden gehen?


Darüber spricht Podcast-Host Kathrin Schön von der Stiftung Forum Recht in der letzten Folge von Justice, Baby! Dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit mit Gesine Oltmanns. Sie engagiert sich seit über 30 Jahren als Bürgerrechtsaktivistin, war selbst bei den Montagsdemos und der Friedlichen Revolution in Leipzig dabei und ist jetzt Vorständin bei der gleichnamigen Stiftung: https://www.stiftung-fr.de/

 

Wie kann man staatliches Unrecht aufarbeiten und nach Gewaltverbrechen wieder Frieden schließen? Das weiß Prof. Dr. Susanne Buckley-Zistel. Sie forscht an der Philipps Universität Marburg zu den rechtlichen Dimensionen von Transitional Justice und politischer Gewalt: uni-marburg.de

 

Welche Rolle das Völkerrecht und die Urteile des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag beim Ringen um Frieden einnehmen, das erklärt Vera Strobel in dieser Folge. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen: uni-giessen.de

Ihr wollt mehr über Frieden, Recht und Gerechtigkeit wissen?

Hier findet ihr unsere Lese- und Filmtipps zur aktuellen und vorerst letzten Folge von Justice, Baby!

🏛️Regeln für den Krieg? Darum geht’s beim Humanitäres Völkerrecht:
https://www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/humanitaeres-voelkerrecht

🤝Bei dem Projekt Ferien vom Krieg können junge Menschen aus Kriegsgebieten angebliche Feinde persönlich kennenlernen und sich austauschen: https://ferien-vom-krieg.de/

🌡️Das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung veröffentlicht jährlich das Konfliktbarometer, in dem die Kriege auf der Welt dargestellt werden.https://hiik.de/konfliktbarometer/

🕊️Was ist Frieden? fragt der Kurzbeitrag der Bundeszentrale für Politische Bildung https://www.bpb.de/mediathek/video/506416/was-ist-frieden/

🎞️Ein Klassiker der Anti-Kriegs-Filme ist Apokalypse Now, der während des Vietnamkriegs spielt. Er wurde mit zwei Oskars ausgezeichnet. https://www.imdb.com/title/tt0078788/

💡Übergangsjustiz oder Vergangenheitsarbeit? Die Bundeszentrale für Politische Bildung bringt hier auf den Punkt, was „Transitional Justice“ ist: https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54742/vergangenheitsarbeit/

[Hier stellen wir in Kürze das Transkript zur Verfügung]

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#12 Einheit: Wie werden aus zwei Ländern eins?

Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Neun Monate später unterzeichneten Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einen Vertrag über die Auflösung der DDR und ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland. Eine Geschichte mit Happy End?! Über 30 Jahre später spricht Podcast-Host Kathrin Schön mit ihren Gästen Prof. Winfried Kluth und Christian Bollert, über strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Ost und West, einen Plan B für die Wiedervereinigung und darüber, was man braucht, damit aus zwei Gesellschaften und Ländern eins wird.


Prof. Winfried Kluth ist Jurist und Historiker und forscht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur deutschen Einheit und Gerechtigkeit: https://kluth.jura.uni-halle.de/kluth/

Christian Bollert ist Journalist, Geschäftsführer und Gründer des Podcast-Radios Detektor.fm. Zusammen mit Melanie Stein rief er 2019 die Initiative „Wir sind der Osten“ ins Leben, die sich für eine differenzierte Wahrnehmung des Ostens in der deutschen Öffentlichkeit einsetzt: https://wirsindderosten.de/

Foto Christian Bollert: Susann Jehnichen / detektor.fm

Ihr wollt mehr über den Weg zur deutschen Einheit wissen?

💡Wer saß am runden Tisch der DDR und was wurde dort erarbeitet? Das bringt das Haus der Geschichte in einem Artikel auf ihrem Online-Portal auf den Punkt: https://www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/weg-zur-einheit/der-runde-tisch.htm

🫂2 + 4 = Frieden? Ohne internationale Verträge wie den „Zwei-plus-vier-Vertrag“ hätte es die deutsche Einheit, so wie wir sie heute leben nicht gegeben: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/

📽️Im Film „Buschka entdeckt Deutschland – Zeig mir deinen Osten“ entdeckt ein Reporter mit Zeitzeugen und Promis was den Osten wirklich ausmacht.

https://www.bpb.de/mediathek/video/316440/buschka-entdeckt-deutschland-zeig-mir-deinen-osten/

🎬Ostalgie: Good Bye Lenin. Die preisgekrönte Komödie von 2003 ist ein wahrer Klassiker, der sich um die Veränderungen in Ostdeutschland nach dem Mauerfall beschäftigt.

https://www.themoviedb.org/movie/338-good-bye-lenin?language=de-DE

💪Die Unterschätzten – Wie der Osten die deutsche Politik bestimmt

In dem Sachbuch geht es unter anderem darum, wie die Gesellschaft im vereinten Deutschland von ostdeutscher Prägung profitieren kann:

https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/507526/die-unterschaetzten/

🎞️Bingen: In der fünfteiligen Seriendoku „(K)Einheit – Wie die Generation Z über den Osten denkt“, produziert von jungen Ostdeutschen, schildern 10 GenZler ihre Perspektive auf ostdeutsche Lebensrealitäten: https://www.keinheit.de/

[Hier steht Ihnen das Transkript der Folge als PDF zum Download zur Verfügung]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #12 Einheit: Wie werden aus zwei Ländern eins?


Szenischer Einstieg

[Der Podcast beginnt mit unterschiedlichen Stimmen.]

Befragte:r 1 [weiblich konnotiert]:

Was ist typisch Wessi? Und was ist typisch Ossi?

Befragte:r 2 [weiblich konnotiert]:

Also wir haben einfach verhältnismäßig viele Krippenplätze, Kindergartenplätze.

Befragte:r 3 [weiblich konnotiert]:

Für mich ist es zum Beispiel immer selbstverständlich gewesen, dass meine Mama voll berufstätig gewesen ist und ich schon mit einem Jahr in einem Kindergarten gewesen bin.

Befragte:r 4 [weiblich konnotiert]:

Dass die Westdeutschen viel, viel selbstbewusster sind als die Ostdeutschen.

Befragte:r 5 [männlich konnotiert]:

Ich glaube, dass die Menschen in Ostdeutschland etwas benachteiligt worden sind in den letzten Jahrzehnten seit der Wiedervereinigung. Dass wir halt schlussendlich einfach weniger Geld verdienen. Die Regionen sind immer noch strukturschwächer.

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Podcast-Host Kathrin Schön: Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Deutschland war nicht mehr geteilt und Menschen aus Ostdeutschland konnten ganz einfach nach Westberlin reisen. Aber wie wurden eigentlich aus zwei Ländern eins? Was ist da passiert? Organisatorisch, gesellschaftlich, aber auch rechtlich? Darum geht es heute in dieser Folge von „Justice, Baby! – dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit“. Denn über 30 Jahre ist der Mauerfall jetzt her, und noch immer scheint es so, als gäbe es Unterschiede zwischen Ost und West. Wieso ist das eigentlich so? Was hat das mit unserem Recht zu tun und was können eigentlich auch wir heute immer noch für eine gerechte oder gerechtere Einheit tun? Darüber spreche ich gleich mit meinen Gästen Winfried Kluth von der Uni Halle/Wittenberg und Christian Bollert von detektor.fm und Wir sind der Osten. Mein Name ist Kathrin Schön, ich arbeite bei der Stiftung Forum Recht und sage Hallo aus unserem Pop-Up-Studio – diesmal in Leipzig.

[Intro blendet aus]

 

 

Wie wurde die Wiedervereinigung rechtlich geregelt? – Interview mit Jurist Winfried Kluth

Schön: Der 9. November ist das Datum, das den meisten von uns vielleicht im Kopf rumschwirrt, wenn wir an die Deutsche Einheit denken. Aber eigentlich war das nur der Auftakt für eine ganze Reihe an Gesprächen und Verhandlungen auf dem Weg zu einem neuen Miteinander. Einer neuen, ja oder halt auch nicht ganz so neuen, Verfassung. Schauen wir deswegen mal zurück in die 90er, auf den 31. August 1990. An dem Tag unterzeichneten Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einen Vertrag über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik und die Deutsche Einheit. Ein historisches Datum also, aber nicht alles ist damals wirklich glatt gelaufen. Mit der Unterschrift sind manche Besonderheiten des DRR-Rechts, die nicht so schlimm waren, in den Hintergrund gerückt. Genauso wie auch das Engagement von Bürgerinitiativen, die sich nach dem Fall der Mauer für eine neue gemeinsame Verfassung, aber auch für eine eigene, stark gemacht haben. Und was das für Folgen hatte, darüber spreche ich jetzt mit meinem ersten Gast: Professor Winfried Kluth. Er ist Jurist, Historiker und Experte für moderne Staatswissenschaft. An der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, forscht er unter anderem zur Deutschen Wiedervereinigung und Gerechtigkeit. Passt also super. Hallo Herr Kluth, herzlich willkommen und schön, dass Sie da sind!

Kluth: Ja, gerne!

Schön: In unserem Podcast geht es ja um Recht und Gerechtigkeit, Herr Kluth. Und wir fragen alle unsere Gäste zu Beginn eine Frage: was bedeutet für Sie ganz persönlich Gerechtigkeit?

Kluth: Für mich bedeutet Gerechtigkeit, dass jeder einzelne die angemessene Aufmerksamkeit durch den Staat, das Recht und die Gesellschaft erfährt. Das sofort aus der Menschenwürde, aus anderen Gesichtspunkten, aber wegen der Verschiedenheit der einzelnen Menschen, der einzelnen Lebenslagen würde es nicht ausreichen, alles über einen Kamm zu scheren. Und da kommt die Angemessenheit, und das ist eben die große Herausforderung für das Recht, aber auch für jeden Einzelnen von uns, wie situative Angemessenheit und auch Lebenssphären bezogene Angemessenheit aussieht.

Schön: Wir haben in diesem Podcast schon viel über Gerechtigkeit und Recht gesprochen und sind dabei immer auf strukturelle Ungerechtigkeiten, beziehungsweise besser Ungleichheiten, gestoßen. Heute wollen wir uns das Verhältnis von West- und Ostdeutschland genauer anschauen und über die Wiedervereinigung sprechen. Die ist ja jetzt schon über 30 Jahre her. Und ein Großteil unserer Hörerinnen und Hörer hat die Wende gar nicht selbst mitbekommen oder kann sich nicht mehr daran erinnern. Wenn ich den Begriff Wiedervereinigung höre, dann denke ich immer sofort an Bilder und Videos von der Friedlichen Revolution, den Montags-Demos und den Fall der Berliner Mauer. Wie kam es überhaupt dazu, dass aus der BRD und der DDR ein Staat geworden ist? Grenzen auf und dann los?

Kluth: Ja, es hatte eine Vorgeschichte, die unter anderem mit den Entwicklungen in Polen, mit Solidarnosc, der Politik der Perestroika, durch Gorbatschow zu tun hatte und dann mit der Bürgerbewegung in der DDR, aber auch in anderen östlichen Staaten. Und das ist auch ein sehr wichtiger Gesichtspunkt. Die Wiedervereinigung wurde aufgrund auch von bestimmten günstigen internationalen Rahmenbedingungen, durch die Bürgerbewegung der DDR ganz maßgeblich initiiert.

Schön: Als die Mauer fiel und ein Jahr später die Wiedervereinigung tatsächlich stattgefunden hat, wurde ein sogenannter Einigungsvertrag geschlossen. Das war sicherlich gar nicht so einfach, denn immerhin standen sich zwei politische Systeme gegenüber, zwei Wirtschaftssysteme und auch zwei Währungen. Was sollte in diesem Einigungsvertrag eigentlich alles geregelt werden?

Kluth: Ja, Sie haben ja sehr schön auf dieses Jahr hingewiesen. Das Jahr zwischen 1989, also dem Spätherbst, und 1990. Und dieses Jahr ist sehr wichtig, um zu verstehen, was damals passiert ist und wo auch die Probleme aus heutiger Sicht eben auch bestehen. Denn der Einigungsvertrag, genauso wie der 2 + 4 Vertrag, also mit den Siegermächten, das waren völkerrechtliche Verträge. Dort hat gewissermaßen zum letzten Mal die DDR mit der Bundesrepublik verhandelt, wie der Prozess der Wiedervereinigung rechtlich und auch dann tatsächlich ausgestaltet wurde. Und in diesem Jahr hat eine wichtige Veränderung stattgefunden, die ursprüngliche Vorstellung der Bürgerrechtsbewegung und auch in der Volkskammer war, dass man ein eigenes Modell der Staatlichkeit entwickelt, dass man eben auch neue Formen entwickelt und in der schönen eben Veränderung Wir sind das Volk zu Wir sind ein Volk kommt auch zum Ausdruck, wo diese ganze Entwicklung ein Stück weit gekippt ist. Nämlich von der Vorstellung, die es zunächst gab, für die DDR eine neue demokratische Verfassung zu erarbeiten, die die DDR-Verfassung ersetzen sollte bis hin zur Übernahme des Grundgesetzes für das gesamte dann geeinte Deutsche Staatsgebiet. Und der Einigungsvertrag war praktisch schon die Antwort auf diese zweite Etappe, dass man gesagt hat, wir machen also jetzt mit Blick auf die Deutsche Verfassung das Grundgesetz von der Möglichkeit des Beitritts gebrauch. Hier muss man jetzt, auch wenn es ein bisschen unübersichtlich wird, sehen, das Grundgesetz hat immer in seiner ursprünglichen Fassung drei Aussagen zu dem Thema gehabt. Nämlich in der Präambel war das Ziel der Wiedervereinigung abstrakt umschrieben und in der Verfassung gab es die Möglichkeit des Beitritts, also der Übernahme des Grundgesetzes für die nicht ursprünglich beteiligten westlichen Besatzungszonen, und es gab die Möglichkeit einer neuen Verfassungsgebung, Artikel 146, das haben wir heute auch noch. Und der Fokus der Bürgerrechtsbewegung war dieser zweite Weg für das geeinte Deutschland, eine neue Verfassung. Und in der Realität ist es dann gewissermaßen beim Beitritt, also bei der Erstreckung der Geltung des Grundgesetzes, auch auf die, wie wir so schön sagen, die neuen Länder geblieben. Und das war aus der Sicht der Bürgerrechtsbewegung eine Enttäuschung, über die wir auch bis heute ja immer diskutieren.

Schön: Wieso hat man sich damals denn gegen eine neue Verfassung entschieden und für den, na, vielleicht etwas pragmatischeren Weg des Beitritts? Oder ging es da überhaupt um Pragmatik?

Kluth: Ja, es ging tatsächlich um Pragmatik und um Zeitfenster. Wir müssen uns daran erinnern, dass die internationale Lage nicht so war, dass alle erfreut waren, wieder das große Deutschland zu sehen. Die Vereinigten Staaten waren dafür offen, aber Großbritannien und Frankreich waren sehr kritisch. Und deswegen musste aus dieser international rechtlichen Perspektive die Bundesregierung dieses Zeitfenster nutzen, weil eine neue Verfassung sehr viel länger gedauert hätte. Die klare Strategie der Bundesregierung war damals, mit dem bewährten und international anerkannten Grundgesetz die Wiedervereinigung durchzuführen und schnell die Zustimmung, also den 2 + 4 Vertrag, das waren ja zwei Verträge nach innen und nach außen und dann auch die Friedensverträge mit Polen und anderen Nachbarstaaten zu bekommen und der ökonomische Aspekt die Einführung der D-Mark war dann die pragmatische Seite auf der Ebene der Wirtschaft.

Schön: Wie haben die verschiedenen Seiten darauf reagiert? Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in der ehemaligen DDR? Die hatten sich engagiert für eine Reform, für einen Systemwechsel, in der Hoffnung, selbst mitgestalten zu können und wurden dann enttäuscht.

Kluth: Diese Enttäuschung und die weitergehende Erwartung spiegelt sich auch im Einigungsvertrag wider. Der Einigungsvertrag, das sage ich meinen Studenten immer, war die letzte Situation, wo die Bundesrepublik und die DDR auf Augenhöhe waren, also weil es ja ein völkerrechtlicher Vertrag war und gleiche zwei Staaten miteinander verhandelt, auch politisch etwas aushandeln konnten. Danach waren die neuen Bundesländer eben in der Minderheit, einfach von der Zahl der repräsentierten Bürgerinnen und Bürger. Und da konnte man sich dann auch nicht mehr durchsetzen. Die Bürgerrechtsbewegung ist ja dann gewissermaßen geschluckt worden von den etablierten Parteien. Und die etablierten Parteien waren immer so basisdemokratisch kritisch.
Was bei der Bürgerrechtsbewegung anders war, die mehr direktdemokratische Elemente wollte, die mehr Innovation wollte. Die dann entstandenen Verfassungen der neuen Länder sind auch sehr viel moderner als das, was wir teilweise in den Landesverfassungen und auch im Grundgesetz haben. Allerdings auch, da muss man dann immer wieder ehrlich sein, mit Ausnahme unter anderem der Bayerischen Verfassung. Wir denken ja immer Bayern ist eher konservativ. Bayern ist das Bundesland, wo direktdemokratische Elemente die größte Breite und Tiefe vor allem auf der kommunalen Ebene haben.

Schön: Jetzt gab es in der DDR ja auch Gesetzbücher und Gesetze, die im Vergleich zu denen in der damaligen BRD auch recht fortschrittlich waren. Ich denke da zum Beispiel an das Familienrecht. Was ist denn mit denen passiert?

Kluth: Dieser Prozess, den dann der Einigungsvertrag gesteuert hat, hat dazu geführt, dass manche Dinge in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers fielen, also wenn Sie Familienrecht und sowas ansprechen. Dort können wir tatsächlich teilweise Anstöße eben sehen. Also ein sehr bekannter Anstoß war ja eine neue Debatte über das Abtreibungsstrafrecht. Das ist durch die Wiedervereinigung, wie wir heute sagen, liberalisiert worden. Auch im Familienrecht und in anderen Bereichen hat es durchaus mit begrenzter Reichweite solche Anstöße gegeben, die man aufgegriffen hat und auch in anderen Bereichen, also im Schulrecht und so weiter, gab es durchaus Dinge, an die man angeknüpft hat. Im Wesentlichen hat man dann aber tatsächlich, also ich sag mal 90% das Recht aus der Bundesrepublik beziehungsweise auf der Landesebene der Partnerländer übernommen.
Und der Einigungsvertrag ist eine riesige Leistung des Rechtstransfers, weil man ja für jedes einzelne Gesetz klären musste im Einigungsvertrag, wie ist der Übergangsprozess zum Beispiel bei beruflichen Qualifikationen. Die DDR hatte ein System der Ausbildung, der beruflichen Bildung, das mehr oder weniger konkret an den bestehenden Betriebsstrukturen orientiert war und sehr kleinteilig war. Die Bundesrepublik hatte ein sehr allgemeines abstraktes System und die zusammenzuführen hat viele Jahre gedauert und auch zu vielen Verwerfungen geführt. Da gibt es auch eine aus meiner Sicht bedeutsame Anekdote, dass erst nach 9 bis 10 Jahren das Bundesverwaltungsgericht auf den Tisch hauen musste und den Behörden und den Verwaltungsgerichten gesagt hat, ihr seid ja auf dem falschen Dampfer, ihr legt viel zu strenge Maßstäbe für die Anerkennung von Berufsqualifikationen an. Und da gibt es eben eine ganz wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die sehr viel mehr, aus meiner Sicht, für Gerechtigkeit gesorgt hat, weil man aufgrund der Kleinteiligkeit sehr großzügig sein musste, um die Systeme eben zu vereinen.

Schön: Haben Sie noch andere Beispiele, von ich sage mal Alltagsfragen, die rechtlich geregelt werden mussten durch die Wiedervereinigung?

Kluth: Also da könnten wir jetzt einen ganzen Tag drüber sprechen. [lacht]

Schön: Einen ganzen Podcast drüber machen. [lacht]

Kluth: Es gab in der DDR zwar ein relativ modernes Zivilgesetzbuch, das war aber nicht passgenau mit dem Deutschen BGB und da gibt es jetzt zu ganz vielen Punkten Dinge, die in der, also im Einigungsvertrag und danach überführt werden mussten, und wir mussten viele Dinge nachholen, zum Beispiel die Rückgabe von Grundstücken noch aus der Zeit des Nationalsozialismus. Es war also ein ganz enormer Prozess, der ganz viele verschiedene Lebensbereiche betroffen hat.

Schön: Gibt es denn in Artikel 146 Grundgesetz jetzt noch die Möglichkeit, eine gemeinsame Verfassung zu entwickeln? Und halten Sie das für realistisch? Wäre das vielleicht langfristig die gerechte Vision für die Zukunft der nächsten Generation?

Kluth: Ja, es gibt tatsächlich einige wenige Rechtswissenschaftler, die sagen, der 146 hatte nur einen Geltungsanspruch im unmittelbaren Zeitpunkt der Herstellung der Deutschen Einheit. Die ganz herrschende Meinung ist aber, das könnten wir auch heute machen. Und hier müssen wir jetzt über die Frage sprechen, was ist ein angemessener Zeitpunkt für eine Verfassungsneugebung? Und da haben wir ja…- also wir haben die Möglichkeit der Verfassungsänderung, dass man einzelne Teile der Verfassung ändert und eine Verfassung von Grund auf neu zu machen, setzt ja auch einen entsprechenden Anlass und eine entsprechende Vision voraus. Also ich persönlich habe es sehr bedauert, dass man die Wiedervereinigung nicht genutzt hat, um den Weg des Artikel 146 zu beschreiten.
Wenn wir darüber heute sprechen, müssen wir uns auch im Klaren darüber sein, dass wir im Augenblick, auch wenn wir die Länderverfassungen nehmen, in so vielen Punkten Einvernehmen haben, dass man sich dann fragen muss, was wollen wir eigentlich grundlegend Neues beschaffen?
Wir haben ja auch als zweiten Punkt die Europäische Union. Im Primärrecht der Europäischen Union sind auch so viele grundlegende Dinge für uns verbindlich festgelegt, die wir auch für richtig halten. Also hohe Standards beim Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte, hohe Standards im Umweltschutz, hohe Standards was die Marktfreiheiten angeht. Da muss man sich dann schon wirklich sehr viele Gedanken machen, wohin die Reise gehen soll mit einer neuen Verfassung, also was dort wirklich neu ist. Und insofern kann ich auch die Kollegen verstehen, die sagen, wir brauchen auch eine entsprechende Situation. Und diese Situation wäre 1990 tatsächlich da gewesen. Ich glaube, im Augenblick, bei dieser schwierigen Weltlage wäre die Verunsicherung im Inneren und auch im außenpolitischen Bereich so groß, dass ich das niemandem raten würde, jetzt in dieser Weltlage eine Verfassungsneugebung auf den Weg zu bringen.

Schön: Sie haben eben erklärt wie mithilfe eines völkerrechtlichen Vertrags aus zwei Staaten einer wurde. Im geeinten Deutschland galten und gelten heute in Rostock und Chemnitz die gleichen Bundesgesetze wie in Bremen und Augsburg. Trotzdem gibt es bis heute hier strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West, die zu Unzufriedenheit und Chancenungleichheit führen. Wie erklären Sie sich das?

Kluth: Dafür gibt es viele Anlässe. Also zum Beispiel, wenn ich bei meinem Ansatzpunkt der Aufmerksamkeit bleibe, dass viele Dinge so schleppend umgesetzt worden sind, also berufliche Anerkennung von Qualifikationen. Wir haben viele Schließungen, wenn es einem Unternehmen schlecht geht, dass zunächst in den neuen Bundesländern, die eben hinzu gekauften oder erworbenen Dependancen geschlossen werden, und das ändert sich nur langsam. Also ein kleines Beispiel: die meisten Porsche Fahrzeuge werden in Leipzig gebaut, nicht in Stuttgart. Aber natürlich Porsche sitzt in Stuttgart und in Wolfsburg, also weil das ja zu VW gehört, und da fließen auch die Steuern und das ist ein Problem, was man jetzt auch nicht einfach wieder rückgängig machen kann. Weil also ich nenne das immer die volkswirtschaftliche Perspektive. Man hat vieles mit dem Blickwinkel gemacht, wir machen Ausgleich durch Geldtransfers, es ist aber ein Unterschied, ob die Menschen ein Geldtransfer bekommen oder ob sie die Dinge, die sie mit aufgebaut haben, fortgeführt sehen. Und das hat man sehr stark unterschätzt und da sind auch viele und schwerwiegende Fehler gemacht worden, weil man sich zu wenig in die Lage der Menschen hineinversetzt hat und immer nur eben deswegen die volkswirtschaftliche Perspektive überlegt hat, was führt zu guten Bilanzen der Wirtschaftsentwicklung und zu anderen Dingen. Und das sehen wir heute mit sehr viel kritischeren und aufmerksameren Augen. Das ist eine Erblast der Zeit nach 1990, mit der wir noch länger zu tun haben, weil das eben auch in den Familien, in den betroffenen Familien noch von Generation zu Generation als Erzählung, als Erfahrung tradiert wird und auch berechtigt ist.

Schön: Lassen Sie uns noch einmal die Perspektive wechseln. Wir sprechen ja ganz oft von Ungleichheiten und einer Benachteiligung des Ostens gegenüber dem Westen. Aber es gibt doch sicherlich auch Dinge, die im Osten deutlich besser sind als im Westen?

Kluth: Ja, also die Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind hier ganz klar besser. Auch die Eigenständigkeiten von Frauen, also in der Berufswelt, da haben wir hier eine andere Selbstverständlichkeit. Auch die Aufgabenverteilung in den Familien. Und wir haben natürlich auch sehr profitiert, also wir haben zum Beispiel als Universität hier in Halle einen ganz modernen Campus, um den uns viele westliche Universitäten, die auseinander bröckeln, beneiden. Das ist also zweifelsohne so. Wir haben hier tolles Weltkulturerbe mit denen wir auch heute wieder Leben und Arbeiten. Es ist letztendlich auch eine Vorstellung, dass man denkt im Westen ist alles besser, aber wenn man aus dem Westen kommt und hier nach Halle oder nach Leipzig kommt, dann denkt man, oh hier ist ja alles viel besser. Und was es hier alles an fantastischen historischen und gegenwärtigen auch infrastrukturellen Dingen gibt. Insofern ist es natürlich auch eine Frage von Vergleichsmöglichkeiten. Kennt man hier im Osten auch den Westen, kennt man also die Eifel, wo ich herkomme, wo es eben auch nicht besonders reich und reichhaltig ist? Das sind Bildungsprozesse, mit denen wir zu tun haben, und da gibt es ja auch verschiedene Sichtweisen, also die Beurteilungen gut, schlecht oder fortschrittlich oder rückschrittlich, sind ja in sich auch nochmal relativ.

Schön: Was bedeutet Einigungsgerechtigkeit in diesem Jahr noch? Ist es was, wo Sie sagen würden, gibt es noch einiges zu tun? Oder wo steht die Einheitsgerechtigkeit oder Gerechtigkeit und Einheit in diesem Jahr?

Kluth: Ja, ich denke, es gibt immer noch offene Themen. Wir sind ja auch jetzt dabei, viele Berufe und berufliche Fertigkeiten im Rahmen der Digitalisierung zu entwerten, dass wir sagen, das brauchen wir nicht mehr. Ich bin der Meinung, dass wir da ganz viel von lernen können, wenn wir uns auch kritisch mit diesen Prozessen auseinandersetzen, weil wir ja vor weiteren Transformationsprozessen stehen, die in anderen Themenfeldern stattfinden, aber mindestens genauso grundlegend sein werden. Und insofern ist meine Ansicht in der Wiedervereinigung oder in dem Prozess, den wir gemeinsam durchlaufen haben, hat es unglaublich viel Fortschritt gegeben und damit auch unheimlich viele Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Beteiligten. Und das ist auch in dem Sinne gut und gerecht. Bei Gerechtigkeitsdebatten ist aber immer so, wenn man über Gerechtigkeit spricht, ist die Aufmerksamkeit für Ungerechtigkeiten größer als für den Fortschritt. Und deswegen gibt es auch Organisationen, die immer die Fortschritts-Indexe den Ungerechtigkeitsdebatte gegenüberstellen. Also wir haben einen enormen Fortschritt an Freiheit, eben Entfaltungsmöglichkeiten in den neuen Ländern, das ist auch teilweise sehr viel mehr Dynamik als es sie im vergleichbaren Zeitraum in den alten Ländern gegeben hat, das wird aber als selbstverständlich angesehen, und insofern müssen wir das immer mit in den Blick nehmen, wenn wir über die Ungerechtigkeiten sprechen.

Schön: Das sagt Winfried Kluth. Vielen Dank für das Gespräch!

Kluth: Gern geschehen!

[kurze musikalische Zwischensequenz]

Was muss nachgebessert werden, damit Ost und West die gleichen Chancen haben? – Interview mit Moderator und Initiator Christian Bollert

Schön: In dem Gespräch eben wurden immer wieder Paragraphen aus unserem Grundgesetz gedroppt, die für die Frage, wie es weiterging nach dem Fall der Mauer, superwichtig waren. Artikel 23 und 146, zwei Zahlen, zwei unterschiedliche Wege. Entweder, das war der Weg von Artikel 23, die DDR tritt dem Grundgesetz und der BRD so wie sie eben ist bei, oder, das war die Option von Artikel 146, BRD und DDR geben sich zusammen eine neue gemeinsame Verfassung. Genau die hätte West- und Ostdeutschen die Chance auf einen echten gemeinsamen Neubeginn garantiert. Naja, aber dass beide deutsche Staaten irgendwann mal wieder eins werden wollten, das stand zumindest für eine kurze Zeit sogar in beiden Verfassungen fest. Im Grundgesetz gleich zu Beginn in der Präambel, aber auch in der ersten Verfassung der DDR von 1949. Die galt zwar nur rund 20 Jahre und wurde verändert, aber hey, immerhin.
Den richtigen Weg für ein neues Miteinander zu finden, war damals aber gar nicht so leicht. Vor allem, weil es auch noch eine dritte Option gab, die im Raum stand – eine neue eigene Verfassung nur für die DDR. An der schmiedete eine Arbeitsgruppe des sogenannten Runden Tisches. Für den Entwurf der neuen Verfassung hatte sie sich damals Inspiration aus allen verschiedenen Ecken dieser Welt geholt, nicht nur bei der BRD, sondern auch bei den Verfassungen in Nicaragua und Spanien. Am 4. April 1990 wurde der Entwurf dann öffentlich vorgestellt, aber von der neu und vor allem ersten frei gewählten Volkskammer leider nicht weiter betrachtet.
Aber zurück in die Gegenwart. Wir haben 34 Jahre Grundgesetz und Artikel 3 besagt, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Trotzdem gibt es noch immer zahlreiche Unterschiede zwischen Ost und West. Ist es zum Beispiel gerecht, dass Menschen aus Ostdeutschland schlechtere Startbedingungen haben als Menschen aus Bremen, NRW oder Bayern? Muss man rechtlich nachbessern, damit alle die gleichen Chancen haben? Genau das klären wir jetzt.
Mein nächster Gast ist Christian Bollert. Er ist nicht nur Journalist, Moderator, Mitbegründer und Geschäftsführer von Podcastradio detektor.fm, sondern auch Mitinitiator von Wir sind der Osten einer Initiative, die Menschen in und aus Ostdeutschland sichtbar macht.
Hallo Christian und schön, dass wir heute sprechen können!

Bollert: Hallo und schön, dass ich da sein darf!

Schön: Meine Hörerinnen und Hörer, die kennen das schon von mir, die Frage aller Fragen stelle ich allen meinen Gästen immer gleich zu Beginn jedes Interviews und das mache ich natürlich auch heute. Christian, was ist für dich ganz persönlich eigentlich gerecht?

Bollert: Das ist wirklich ja nicht so einfach zu beantworten, die Frage. Ich persönlich würde sagen, mir geht es vor allen Dingen darum, dass alle Menschen, wenn es wirklich gerecht ist, die gleichen Möglichkeiten, Chancen, Entwicklungspotenziale haben und dass sozusagen niemand irgendwie aus systemischen und sonstigen Gründen irgendwie nicht am selben Moment loslaufen darf wie andere. Und dass die Ausgangsposition für alle ähnlich ist. Und dann kann es gerne auch Unterschiede geben aus ganz verschiedenen Gründen, aber eben bitte nicht aus äußeren systemischen Gründen. Und ich glaube, wenn diese Basis da ist, das wäre gerecht. Klappt nur leider selten.

Schön:  In der heutigen Folge von „Justice, Baby!“ geht es ja um Einheit und Gerechtigkeit und wir hören bis heute in den Nachrichten, aber auch in wissenschaftlichen Studien, dass der Osten im Vergleich zum Westen in manchen Aspekten immer noch schlechter dasteht, zum Beispiel im Bereich der Löhne oder auch im Bereich der Arbeitslosigkeit und das über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung. Du selbst lebst in Leipzig und auch das Büro von detektor.fm ist ja genau dort. Was machen solche Bestandsaufnahmen mit dir? Also nimmst du den Unterschied zwischen Ost und West in deinem Alltag an mancher Stelle wahr? Und wenn ja, wo?

Bollert: Ich glaube, da muss man auch wieder so ein bisschen differenzieren. Also ich für mich persönlich nehme den Unterschied eigentlich gar nicht so stark wahr, weil ich in einer ziemlich privilegierten Situation bin. Wir produzieren Podcasts, ich bin relativ viel in Deutschland unterwegs. Für mich spielt das in meinem Alltag eigentlich nicht so eine große Rolle. Gleichzeitig sehe ich aber, dass wenn ich mit Menschen rede, die in anderen sozialen Umfeldern sind, aus meiner Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, dass viele von ihnen das doch noch sehr, sehr deutlich wahrnehmen. Du hast ein paar Aspekte angesprochen, aber einen Aspekt, der auch bei mir immer wieder aufploppt von außen, ist die Frage nach den Eliten. Wer ist denn Rechtsanwalt? Wer ist denn Notar? Wer ist denn Intendant? Wer ist denn Richter? Und so weiter und sofort. Und da fällt schon auf, dass sehr viele Menschen…- oder an wen zahle ich meine Miete? Das hatten wir als Studierende in Leipzig, wir hatten so ein Trinkspiel, der erste, der seine Miete an einen Ostdeutschen überweist, kriegt ein Freirunde. Hat keiner geschafft, weil alle ihre Miete an die Ärztebank in Stuttgart, in München, in Hamburg oder in Frankfurt überwiesen haben. Und das ist schon…- das macht was mit den Leuten natürlich, wenn sie merken, ach krass, die Stadt gehört gar nicht uns, sondern Leuten aus anderen Regionen. Und ich glaube, das ist gar nicht unbedingt eine Frage von Ost und West, sondern dann sind wir wieder beim Thema Gerechtigkeit, wenn in Hamburg alle Leute ihre Miete nach München überweisen würden, würden sich auch vielleicht Leute fragen, irgendwas stimmt da nicht. Und das ist definitiv ein Punkt, der immer wieder zu Debatten und Diskussionen führt und natürlich auch Angleichung der Löhne, Angleichung der Renten und so. Da sind wir glaube ich auf einem guten Weg. Aber es führt natürlich trotzdem zu einer gefühlten Unsicherheit, weil die Leute ja trotzdem in anderen Bereichen wieder gleich viele oder teilweise sogar mehr Ausgaben haben für Wasser, für Abwasser, für Strom und so und oder auch für das Einkaufen. Dementsprechend ist das nach wie vor ein großes Thema, mit dem man sich auf jeden Fall auseinandersetzen sollte.

Schön: Im Grunde geht es ja so um eine Art von Glasdecke. Also gerade wenn du von Eliten sprichst, also. Hast du eine Vorstellung, wie das klappen könnte, das eben auch mehr Menschen mit einer Familienbiografie, die in Ostdeutschland beginnt oder wo eine Station in Ostdeutschland ist, genau in diese Positionen kommen können? Und wie man auch mit Versäumnissen der letzten 30 Jahre gut umgehen kann? Denn die Tatsache, dass viel Eigentum in der Hand von Menschen ist, die in Westdeutschland leben oder in nicht in Ostdeutschland leben, ich sage es mal so rum, weil wo die leben ist erstmal egal, das können wir gar nicht bei allen sagen, aber das sind ja verpasste Gelegenheiten aus der Vergangenheit. Kann man die dann einfach so ungeschehen machen oder was braucht es da aus deiner Sicht für Maßnahmen, um eine Kurskorrektur hinzubekommen?

Bollert: In einer idealen Welt wäre es so, dass auch in Ostdeutschland oder eigentlich in allen anderen Regionen alle Positionen und alle Rollen, die es so gibt in der Gesellschaft, so verteilt sind, wie sie auch anteilig in der Bevölkerung sind. Ich glaube, das ist eigentlich der zentrale Unterschied. Wenn halt nur 2% der Richterinnen und Richter oder Universitätsprofessoren und so in Ostdeutschland eine ostdeutsche Biografie haben, dann geht das nicht. Ich sage ja gar nicht, dass es 100% sein müssen, aber es müssen halt mindestens so viele sein, wie es anteilig Ostdeutsche an der Gesamtbevölkerung sind und das trifft ja eigentlich für alle sozialen Gruppen zu. Das heißt, da müsste man ansetzen. Wie man das genau macht, habe ich natürlich auch nicht die perfekte Lösung, aber ich glaube, man muss vor allen Dingen erst mal konstatieren, dass es so ist. Ich glaube, an dem Punkt sind wir gerade und dafür sensibilisieren, dass das in Zukunft irgendwie anders werden sollte.
Aber ich sehe natürlich auch, du hast das Wort ja auch genannt Eliten, dass Eliten sich auch nicht unbedingt dafür öffnen, diverser zu werden. Sondern ich habe ein sehr schönes Beispiel, wir müssen dadurch, dass wir dieses Podcast-Radio betreiben, relativ oft immer mal zum Notar. Und wirklich 90% der Notare mit denen ich bisher zu tun hatte kommen alle von derselben Universität in Bayern die offensichtlich Anfang der 90er erkannt hat hier Notarsitze im Osten, in Leipzig das ist irgendwie eine gute Sache und die jungen Leute, das sind auch alles Leute die an dieser Universität ihre Ausbildung gemacht haben, das heißt die Eliten verstärken sich selbst und die gucken eben nicht in Cottbus oder in Magdeburg nach neuen Notaren, sondern die holen sich wieder aus der bayerischen Universität ihren Nachwuchs und da muss man natürlich schon ansetzen und sagen, Leute, das könnte vielleicht problematisch sein.

Schön: Strukturelle Unterschiede sind ja das eine. Ich sage jetzt mal Haltung, Mentalität, Lebensart und auch gemachte Erfahrungen, das andere. Also ich selber bin nämlich im Südwesten Deutschlands groß geworden, und mir fällt auf, dass der Blick aus dem Westen auf den Osten, gerade wenn es um diese softeren Themen geht, ganz stark von Fremdzuschreibungen geprägt ist. Die Initiative Wir sind der Osten, die du zusammen mit Melanie Stein gegründet hast, die wirkt auf mich, als wollte sie genau diese Fremdzuschreibung auch ein Stück weit korrigieren. Aber ich würde jetzt gerne hören, was war denn für dich und für euch der Auslöser überhaupt diese Initiative zu gründen? Und was wollt ihr damit vor allem bewirken?

Bollert: Auslöser war ganz klar, dass kann man sagen, damals die Europawahl. Da hat mich Melanie Stein angerufen kurz danach, weil dann nämlich so ein bisschen auch gerade in den Medien die Ursachenforschung wieder losging. Und dann kam so dieses pauschale Argument, ja, die Ostdeutschen, das sind eh alles Nazis und Populisten, und die haben halt die Demokratie nicht verstanden und diese pauschale Verurteilung, die war uns einfach zu platt, weil die geht auch wieder an der Wirklichkeit vorbei, weil wieso oft im Leben, es ist kompliziert, es gibt diese einfachen Wahrheiten nicht. Und was ich erlebe in den Jahren, wo wir jetzt Wir sind der Osten machen und entwickelt haben, dass gerade die individuellen Erzählungen, wie war das bei dir, was hast du erlebt, wie ist es in deiner Familie, wie war das mit deinen Eltern, wie war das mit deinen Großeltern, dass das mittlerweile eine größere Aufmerksamkeit bekommt, dass auch viele Ostdeutsche mittlerweile offener über die problematischen Zeiten in den 90ern reden. Kati Witt zum Beispiel hat irgendwie in der taz, fand ich damals, ein sehr interessantes Interview gegeben, wo sie gesagt hat, sie hat mit ihren Eltern eigentlich 20, 30 Jahre fast nicht darüber geredet wie das war Anfang der 90er Jahre. Die hatte ja eine ganz andere Situation. Die war ein großer Weltstar und ihre Eltern saßen in Chemnitz in der Neubauwohnung und sie hat ihnen Geld geschickt und das war ihnen aber peinlich und unangenehm. Und aber darüber mal zu reden, weil in den 90ern ist natürlich in den ostdeutschen Bundesländern so wahnsinnig viel auf einmal passiert. Ich glaube das können sich Viele mit einer, ich sag mal Altbundesländer-Biografie eben dann doch nicht vorstellen. Arbeitsplatzverlust, Treuhand, neues Gesetz, System, neue Medien, alles wurde von heute auf Morgen auf den Kopf gestellt und dafür ein Verständnis zu entwickeln und eben nicht mit dem in logischerweise in den 90ern viel geführten Pauschaldebatten, war das jetzt eine Diktatur oder nicht? Was war mit der Stasi und so? Das sind alles richtige Debatten, aber die führen natürlich auch eine riesige abstrakte Makroebene und die persönlichen Geschichten der Leute sind ein bisschen untergegangen.
Das ist auch, was ich von vielen Ostdeutschen in den letzten Jahren immer wieder gehört habe. Es hat sich ja niemand für unsere Geschichte interessiert und es war doch nicht sozusagen alles dunkel und Stasi, sondern wir sind auch irgendwie an die Ostsee gefahren und haben irgendwie coole Partys gemacht. Das klingt jetzt im ersten Moment vielleicht ein bisschen banal, aber da geht es schon darum, um eine Wahrnehmung, um ein Stück, vielleicht auch ja Aufmerksamkeit und das ist in den ersten Jahren, glaube ich, einfach nach dem Mauerfall so ein bisschen zu kurz gekommen. Vielleicht auch logischerweise, das kann ich gar nicht einschätzen, aber auf jeden Fall ist es zu kurz gekommen und in den letzten 5, 6 Jahren hat es da definitiv einen Wandel gegeben und auch ein viel größeres Interesse. Und ich glaube auch, dass wir gerade insgesamt als Deutsche da so ein bisschen, ja vielleicht auch abgestumpft waren und irgendwie spätestens in den 2000ern dachten alle, ja wir wissen alles, wir wissen wie es war, wir müssen da jetzt nicht so groß drüber reden und da ist auch so ein bisschen auf beiden Seiten die Neugier verschwunden. Also ich kann mich erinnern in den 90ern sind alle meine Freunde ständig mit ihren Eltern irgendwie durch alle westdeutschen Städte gefahren und haben sich das irgendwie angeguckt. Das hat es übrigens andersrum nicht gegeben, muss man auch sagen. Also ganz viele Westdeutsche sind bis heute nur in Berlin gewesen und haben es noch nicht mal nach Leipzig, Dresden oder Rostock geschafft. Aber das ist irgendwann abgeflacht und ich habe das selber festgestellt, als ich im Ausland war, Franzosen, Italiener, Spanier, Engländer, die waren total interessiert und haben gefragt, wie war denn das, was hast denn du da erlebt, wie war das mit deinen Eltern und dieses Interesse, dieses gegenseitige Interesse, das war so ein bisschen weg. Und ich habe das Gefühl, dass diese persönlichen Geschichten wirklich dazu führen, dass die Leute auch mehr Verständnis haben.

Schön: Und genau diese persönlichen Geschichten finden ja Platz auf der Plattform Wir sind der Osten. Was ich daran total spannend finde, ist, dass ihr sagt, ihr vereint dort Biografien, die im Osten beginnen, die aktuell im Osten stattfinden oder passieren und reflektiert da so das Ankommen und das Weggehen. Ich wollte jetzt aber mal fragen, wie funktioniert die Plattform denn ganz konkret in der Praxis, also wie wird sie genutzt? Es ist auch so eine Art Agentur für neue, junge Stimmen aus dem Osten?

Bollert: Im Prinzip ist es vor allen Dingen, glaube ich, tatsächlich das letztere, dass wir einfach zeigen, dass Dreiviertel oder 80, 90%, kann man jetzt darüber diskutieren, wie hoch die Zahl ganz genau ist, aber der absolute Großteil der ostdeutschen Menschen ist für die Demokratie, möchte sich irgendwie nach vorne bewegen, freut sich darüber, in der Europäischen Union zu sein und steht auch irgendwie fest auf dem Boden des Grundgesetzes und macht auch geile Sachen und diesen Leuten ein Gesicht zu geben und eine Stimme zu geben und auch zu zeigen, dass die auch ganz unterschiedlich sind. Natürlich gibt es irgendwie Leute, die in Görlitz irgendwas machen und die sind vielleicht anders als die das in Leipzig machen oder auch nicht. Und dann gibt es aber auch irgendwo in Brandenburg, ich darf das sagen als Brandenburger, in Wiesenburg oder so Initiative, die da eben neues Dorfleben etablieren will mit Städtern und die da Dinge zusammenbringen, teilweise auch, die es so in anderen Flächenländern, ich sag jetzt mal Niedersachsen oder Schleswig-Holstein vielleicht noch nicht gibt. Die teilweise auch wirklich vorausdenken und neue Sachen ausprobieren. Und diesen ganz vielen verschiedenen Leuten eine Stimme zu geben, eine Sichtbarkeit zu geben, das ist das Ziel oder ein Ziel von Wir sind der Osten, ganz klar.
Und ich bin ehrlicherweise auch immer noch total baff, dass das so gut gelingt. Also wir kriegen wirklich sehr oft Anfragen von Medien, von Organisationen wie Parlamenten, gesellschaftlichen Organisationen, Stiftungen, Podcasteinladungen und so, weil es offenbar genau sowas gebraucht hat, nämlich zu zeigen, wie vielfältig die Menschen in ostdeutschen Bundesländern sind. Und auch das ist ja kein Geheimnis. Natürlich ist jemand, der in Mecklenburg wohnt, vielleicht vom Temperament oder vom Typ her sehr wahrscheinlich deutlich anders als jemand, der im Erzgebirge wohnt.

Schön: Wir haben gerade eben noch über die Ungerechtigkeitserfahrungen unmittelbar nach der Wiedervereinigung gesprochen. Bei den Personen, die ihr auf eurer Plattform vorstellt oder die sich selber vorstellen, spielt die Ungerechtigkeitserfahrung, die sie, ihre Familien, ihre Freunde oder Angehörigen in der unmittelbaren nach-Wendezeit gemacht haben, noch eine Rolle für das Selbstverständnis heute?

Bollert: Beim großen Teil glaube ich, tatsächlich ja. Es gibt aber auch genug Leute, die sagen, nö, für mich spielt das gar keine Rolle mehr, aber für meine Eltern vielleicht. Und ich merke, dass das auf jeden Fall und das ist jetzt natürlich ein bisschen gefährlich, weil ich jetzt ein bisschen pauschalisieren muss, aus diesen fast 5000 Leuten, die da ihre Biografie…- aber beim Großteil ist es schon so, dass da ein Resonanzboden ist, dass da eine gemeinsame Erfahrung ist, die man eben Anfang der 90er, Ende der 80er gemacht hat, die ja im Übrigen auch eine sehr positive ist. Also ich meine, wo hat es eine weltweite friedliche Revolution aus der Bevölkerung gegeben ohne Blutvergießen, natürlich auch mit viel Glück. Aber das ist ja auch wirklich historisch irgendwie einmalig. Und wenn ich Bilder sehe von 1989, kriege ich heute noch Gänsehaut bei bestimmten Momenten, weil ich so denke, krass, das haben irgendwie unsere Eltern und Großeltern hinbekommen, weil sie einfach jeden Montag mit einer Kerze auf die Straße gegangen sind. Natürlich auch nicht alle. Aber da gab es eben eine große Bewegung, die ganz offensichtlich für Fortschritt und Modernisierung gestanden hat, aber klar, danach sind eben auch viele Sachen passiert, die Leute verletzt haben, ja wo Hoffnungen zerstört worden sind, die vielleicht auch aus heutiger Perspektive nicht so wahnsinnig clever waren und das bleibt. Das ist einfach, glaube ich, so ein persönlicher Erfahrungsschatz, mit dem man irgendwie umgehen muss und der einfach anders ist, als wenn jemand in Stuttgart aufgewachsen ist. Das ist einfach so.
Ich hatte mal selbst als Podcaster eine Serie über Kinder, die am 9. November ‘89 geboren worden sind, und da gab es für mich so einen krassen Moment, da hat der Vater von einem der Protagonisten, die wohnten in Dortmund, hat gesagt, ja krass Mauerfall und so war total super, wir haben eine Flasche Sekt aufgemacht und am nächsten Tag bin ich wieder zur Arbeit gegangen. Und da war mir klar, ja stimmt das war cool und er hat auch gesagt, das war wie der Fußball-WM-Gewinn 1990, war ein geiler Abend. Aber für die Leute in den ostdeutschen Bundesländern, war am nächsten Tag nichts mehr so wie es vorher war, die hatten gar keine Arbeit mehr. Und da hat sich so viel für die geändert und die anderen sind halt einfach weitergegangen. Natürlich hat man irgendwie einen Soli gezahlt und so, den die Ostdeutschen ja auch gezahlt haben. Aber da gab es nicht so einen krassen Wechsel und das hat ganz, ganz viele Auswirkungen auf die Familien. Ich meine, ich kenne viele Leute, …- und das haben wir auch schon oft diskutiert in so meinem Freundes- und Bekanntenkreis, da waren die Eltern von, ich sag mal, Anfang ‘90 bis ‘93 auch mit ganz anderen Sachen beschäftigt. Da waren viele Kinder auch sich ein bisschen selbst überlassen und waren so, achso, was machen jetzt die Eltern und so. Andere haben das total genutzt, die waren gerade fertig mit dem Abi, die sind auf einmal in die Welt, die sind nach Australien, die sind nach New York und haben die Welt für sich entdeckt und sind heute irgendwelche großen Gründer oder wohnen in London oder machen sonst irgendwas. Also da gibt es auch ganz, ganz viele unterschiedliche Facetten dieser 90er Jahre. Aber am Ende haben sie alle denselben Auslöser, nämlich den Mauerfall. Und das macht schon was mit den Leuten und ich merke auch…- ich habe das ja ganz am Anfang gesagt, dass ich selbst privilegiert bin, aber dass gerade so diese Übersetzerfunktion sehr wichtig ist, weil viele Leute sich auf der einen Seite nicht ernst genommen fühlen und auf der anderen Seite sagen, was ist denn da los. Und irgendwie braucht es, glaube ich, Leute, und da sind viele Biografien, die wir auf unserer Seite haben, stehen da Pars pro Toto, die einfach zeigen, okay, das ist ein Weg. Und dann gibt es noch den und auch noch den.

Schön: Von der Erfahrung schmunzelt man auch und denkt, ja, krass cool, einfach nur cool. Eine Sache oder ein Problem, das ich sehe, wenn wir über Gerechtigkeit im Kontext der Wiedervereinigung sprechen, ist, dass wir eigentlich über Ungerechtigkeit sprechen und über Ungleichheit und Dinge, die uns trennen. Aber eigentlich müssten wir doch auch über Dinge sprechen, die uns einen, denn es ist ja die Wiedervereinigung. Ist das auch ein Thema, das dich umtreibt?

Bollert: Definitiv. Also das ist natürlich auch eine Frage, an der wir irgendwie die ganze Zeit arbeiten und die für alle, die bei der Initiative dabei sind, irgendwie eine große Rolle spielt. Nämlich, das habe ich auch ja schon ein bisschen angedeutet, der absolute Großteil ist ein Riesenfan von Deutschland, von der Wiedervereinigung. Der absolute Großteil hat eher davon profitiert von der Wiedervereinigung als irgendwie jetzt wirklich in der Gesamtschau irgendwie negative Erfahrungen gemacht. Aber eben auch und die muss man, glaube ich, ernst nehmen. Und der absolute Großteil möchte auch europäisch denken, sich weiterentwickeln, digitalisieren, neue Ideen entwickeln, die Gesellschaft voranbringen. Hier ist auch ein sehr starker progressiver Geist, der nach vorne führt und das ist ja, glaube ich, auch nicht ganz untypisch, wenn man sich wiederum anguckt in Leipzig, in Berlin, dass viele Leute auch gerade in diese Städte wollen, weil da so viel passiert und weil da so viel Bewegung ist und weil es irgendwie auch nach vorne geht. Dementsprechend ist das, glaube ich, gar nicht unbedingt ein Widerspruch.
Und natürlich ist es so, also da kann ich jetzt nur für mich persönlich sprechen, dass Wir sind der Osten eigentlich so ein bisschen paradoxerweise gegründet haben, damit es diese Initiative irgendwann nicht mehr braucht. Also das große Ziel ist ja, dass wir feststellen, dass unterschiedliche Herkünfte, egal in welcher Form und ich meine die ostdeutsche Biografie ist vielleicht eine davon, eine Rolle spielen sollten und am Ende zu einer gerechteren Gesellschaft führen könnten, wenn man sie berücksichtigt und wenn man eben nicht nur die eine Perspektive hat. Ich glaube, das haben wir in vielen gesellschaftlichen Debatten jetzt in den letzten Jahren irgendwie erlebt, dass es sehr bereichernd sein kann, wenn man nicht nur die eine Perspektive hat. Und das ist eigentlich das, glaube ich persönlich, dass das zentrale Ziel, einfach ein bisschen Wahrnehmung zu schaffen für verschiedene Perspektiven und dann festzustellen, dass das am Ende sehr, sehr bereichernd sein kann, wenn wir die auch wahrnehmen und dem auch einen gewissen Raum geben. Aber die grundsätzliche Richtung ist eigentlich ja total klar. Wir wollen uns irgendwie weiterentwickeln, wir wollen moderner werden, wir wollen uns irgendwie als Gesellschaft gerechter aufstellen, und ich glaube, dass da die ostdeutsche Perspektive einfach sehr, sehr hilfreich sein kann.

Schön: Das ist doch ein wunderschönes Schlusswort. Vielen Dank Christian Bollert für deine Zeit und für den Einblick in die Initiative Wir sind der Osten!

Bollert: Sehr, sehr gern!

[Einsatz Upbeat Podcast-Outro im Hintergrund]

Abmoderation & Credits

Schön: Was Christian Bollert gesagt hat stimmt mich nachdenklich. Und es erinnert mich an eine Diskussion von 2019, damals wurde im Bundestag tatsächlich schon mal über eine Quote für Ostdeutsche in Spitzenpositionen gestritten und abgestimmt. Die Idee wurde nicht umgesetzt, hält sich aber bis heute.
Tja, wie seht ihr das eigentlich? Denkt ihr, es braucht eine Quote für Ostdeutsche in Spitzenpositionen und was wisst ihr eigentlich über die Geschichten, Lebenswege und Ideen von Menschen, die aus Ostdeutschland kommen? Also ich meine so wirklich ohne Klischees. Und hättet ihr damals eigentlich auch gerne an einer neuen gemeinsamen Verfassung mitgeschrieben? Wenn ja, was wäre denn für euch anders, z.B. zwischen Ost und West oder in eurem Alltag? Schreibt uns bei Insta, Facebook oder ganz klassisch per E-Mail. Und wenn euch diese Folge gefallen hat, dann lasst auch gerne ein paar Herzen da und abonniert uns. Mein Name ist Kathrin Schön, das war’s für heute mit „Justice, Baby!“.
Und was soll ich sagen, bald ist es so weit und Staffel 1 von unserem Podcast-Projekt geht zu Ende. Bevor es aber so weit ist, werfen wir mit unserer letzten Folge in zwei Wochen einen Blick in den Spiegel. Wie stark ist unser Recht, wenn sich Menschen darüber hinwegsetzen. Ihr ahnt es schon, es geht um Krieg und Frieden. Ich freue mich, wenn wir in zwei Wochen in unseren Showdown rein hört und sage für heute erstmal ciao und bis zum nächsten Mal.

„Justice, Baby!“ ist ein Podcast der Stiftung Forum Recht.
Redaktion: Vanessa Mittmann und Kathrin Schön.
Juristische Beratung: Marie-Elisabeth Miersch.
Produktion: Axel Seyboth und Anna Kunzmann von L‘agence.
Kommunikation und Distribution: Silke Janßen, Franziska Walter, Romy Klemm, Sabine Faller und Hannah Schelly.

[Outro blendet aus]

Transkript: Felicia Stahnke

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#11 Geld: Schließen Steuern die Schere zwischen arm und reich?

Was hält einen Rechtsstaat eigentlich am Laufen?
Neben einer verlässlichen Gewaltenteilung, Frieden und engagierten Bürger:innen sind es vor allem auch eins: Steuergelder. Sobald wir etwas kaufen, werden Steuern fällig. 7 Prozent Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln, 19 Prozent bei anderen Waren und sogenannten Luxusartikeln. Und auch beim Lohn geht ein Anteil an den Staat, nämlich die Einkommenssteuer.


Während Deutschland im Vergleich zu anderen Europäischen Ländern zwar recht hohe Steuern erhebt, steigt parallel dazu die soziale Ungleichheit. Aber wieso eigentlich?
Das erforschen Wirtschaftsjurist:innen und Politikwissenschaftler:innen wie Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit und Martyna Linartas von ungleichheit.info. 

 

Mit ihnen spricht Podcast-Host Kathrin Schön über Steuergerechtigkeit, ein Grunderbe für alle und die Frage, wieso soziale Ungleichheit eine Gefahr für unsere Demokratie ist.

Ihr habt nach dieser Folge Lust auf einen Deep Dive zum Thema Steuergerechtigkeit?

💸 Bei der Bundeszentrale für politische Bildung findet ihr Daten und Fakten zum Thema Steuern in Deutschland: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/bpb_Spicker_28_Steuern_chronologisch_DINa4_web.pdf

⚖️Auf Ungleichheit.info zeigt Martyna Linartas wie Vermögen in Deutschland verteilt ist: https://ungleichheit.info/

👨‍⚖️Das Netzwerk Steuergerechtigkeit klärt über Steuern auf und berichtet über aktuelle Themen dazu: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/

💰 Die Initiative Tax me now haben Menschen ins Leben gerufen, die ein hohes Erbe erwarten und es ungerecht finden, dass sie dafür vom Staat kaum zur Kasse gebeten werden. https://www.taxmenow.eu/

🧓Vor mehr als 50 Jahren wurde die Mehrwertsteuer eingeführt. Was das für die Menschen damals bedeutete, könnt ihr bei der bpb nachlesen: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/262186/seit-50-jahren-einschliesslich-mehrwertsteuer/

🦸 Movie Time! Robin Hood ist eigentlich ein Film über soziale Gerechtigkeit. Der Held stiehlt Geld von den Reichen und gibt es den Armen. Zufall? https://www.imdb.com/title/tt4532826/

🎒In verschiedenen Bundesländern wie z.B NRW und Sachsen gibt es Schul-Programme zum Thema Steuern und Finanzen: https://www.lsf.sachsen.de/finanzamt-macht-schule-5436.html

[Hier finden Sie das Transkript zum Download als PDF]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #11 Geld: Schließen Steuern die Schere zwischen arm und reich?


Szenischer Einstieg

[Der Podcast beginnt mit unterschiedlichen Stimmen.]

Befragte:r 1 [weiblich konnotiert]:

Ich finde, dass für die falschen Dinge zu viel bezahlt wird und für wichtige Dinge einfach zu wenig bezahlt wird. Stichwort Pflege.

Befragte:r 2 [männlich konnotiert]:

Dass unterschiedliche Arbeit sehr stark unterschiedlich bezahlt wird und eben auch zwischen den Geschlechtern der Unterschied viel zu groß ist, da dürfte ja kein Unterschied sein.

Befragte:r 3 [weiblich konnotiert]:

Die größte Ungerechtigkeit sehe ich darin, dass Familien benachteiligt werden. Ich kenne viele Leute, die Kinder haben und wo es wirklich sehr sehr, sehr knapp ist, während Verheiratete sehr gepimpert werden.

Befragte:r 4 [männlich konnotiert]:

Stichwort Erbschaftssteuer zum Beispiel. Finde ich nicht in Ordnung, dass das so gehandhabt wird und dass da so viel Geld bei den Reichen verbleibt.

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Podcast-Host Kathrin Schön: Kennt ihr den Spruch: Über Geld spricht man nicht? Wir tun das heute trotzdem, denn über Geld sprechen ist wichtig. Geld hält einen Rechtsstaat am Laufen und wir zahlen alle dafür. Und zwar durch Steuern, die werden fällig, wenn wir Lohn oder Gehalt bekommen oder sobald wir etwas kaufen. Obwohl wir in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ hohe Steuerabgaben haben, steigt die soziale Ungleichheit und das hat Konsequenzen. Warum das so ist und was unser Steuerrecht damit zu tun hat, darüber spreche ich heute mit Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit und Martyna Linartas von Ungleichheit.info.
Ihr hört die neueste Folge von „Justice, Baby! dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit“. Mein Name ist Kathrin Schön, schön, dass ihr heute wieder dabei seid!

[Intro blendet aus]

Was ist Steuergerechtigkeit? – Interview mit Juristin Julia Jirmann

Schön: Sobald wir in Deutschland etwas kaufen, werden Steuern fällig. 7% Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln, 19 bei zum Beispiel Büchern oder Luxusartikeln. Es gibt rund 40 verschiedene Steuerarten und die sind alle grundlegend in der Abgabenordnung geregelt. Das ist sowas wie das Steuergrundgesetz. Mit diesen Steuern finanziert der Staat seine Ausgaben für die Öffentlichkeit, also von Krankenhäusern über Schulen, Autobahnen und Fahrradwegen bis hin zu Sozial- und Hilfeleistungen. Regierungen können Steuern aber auch dafür nutzen, um die Wirtschaft zu beeinflussen, zum Beispiel wenn sie die Steuern senken, damit Menschen mehr Geld für gewisse Gegenstände ausgeben.
Aber seit wann gibt es unser Steuersystem eigentlich? Die Basis dafür wurde vor über 100 Jahren in der Weimarer Republik gelegt. Seitdem hat sich auch einiges getan. Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurden viele Steuerreformen durchgeführt, um den Wiederaufbau nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu unterstützen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Und mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurde das Steuersystem dann wieder weiterentwickelt. Das hat man besonders bei der Einkommenssteuer gemerkt, denn die wurde seitdem immer der Höhe des Einkommens nach gestaffelt, um soziale Gerechtigkeit zu fördern.
Welche Rolle gerade die im deutschen Steuerrecht hat, das weiß niemand besser als mein nächster Gesprächsgast Julia Jirmann. Sie ist Juristin und Ökonomin und arbeitet für das Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Ich spreche in dieser Podcast-Folge über ein brisantes Thema, von dem ich in meiner Kinderstube noch gelernt habe, dass man eigentlich nicht darüber spricht, Geld. Entweder, wenn man zu viel davon hat oder zu wenig. Herzlich willkommen, schön, dass du da bist.
Wir haben uns eben aufs Du geeinigt und Julia, ich stelle allen Gästen zu Beginn jeden Gesprächs ein und dieselbe Frage. Was ist für dich ganz persönlich gerecht?

Jirmann: Erstmal kann ich sagen, was nicht gerecht ist. Ich glaube, es geht nicht bei der Steuergerechtigkeit oder bei dem, was gerecht ist, darum, dass am Ende des Jahres jeder den gleichen Betrag an das Finanzamt überweist oder jeder den gleichen Betrag zum Gemeinwesen beisteuert. Sondern es geht vielmehr danach, dass wir alle nach unserer Leistungsfähigkeit einen Beitrag leisten und ich glaube, dahinter steht so ein bisschen dass auch, nicht nur, wer viel hat, kann auch einen höheren Anteil bezahlen, sondern dass jeder von uns an einer anderen Stelle im System steht und anders vom System profitiert. Und da gibt es den Unternehmer, der sehr stark von vielen Arbeitnehmern profitiert und von der Infrastruktur und dann am Ende vielleicht einen hohen Gewinn erwirtschaftet und davon dann auch einen größeren Beitrag leisten kann. Während beispielsweise der Krankenpfleger, der wiederum an einer anderen Stellen im System steht, weniger von Arbeitnehmern profitiert oder von der Infrastruktur, sondern eben in Nachtschichten einen sehr wichtigen Beitrag leistet, aber am Ende nicht so entlohnt wird. Und dann ist es gerecht, wenn wir nach der Leistungsfähigkeit und ein bisschen danach schauen, wer denn wieviel aus dem System zieht und da danach eben die Steuerlast berechnen und das wäre für mich gerecht.

Schön: Jetzt hast du gerade schon von dem System gesprochen und wir leben in Deutschland ja in einem Sozialstaat, das ist sogar verfassungsrechtlich geregelt. Artikel 20 Grundgesetz Absatz 1 da heißt es, die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Und damit Sozialleistungen, aber auch andere Formen von staatlichen Dienstleistungen finanziert werden können, braucht es ja Geld. Man hört jetzt in so mancher öffentlicher Debatte immer wieder, oh, in Deutschland da gibt es irgendwie total viele Steuern, Menschen werden total intensiv besteuert. Stimmt das überhaupt und wo stehen wir eigentlich im europäischen Vergleich?

Jirmann: Ja also, das kommt drauf an, welcher Mensch man ist und wo man und welche Einkommen man bezieht. Und da gibt es einen sehr großen Unterschied. Also im europäischen Vergleich. Und auch noch, sagen wir mal, man guckt immer so ein bisschen auf die OECD-Staaten, weil das so die westlichen Industrieländer sind. Und da steht Deutschland zum Beispiel relativ weit oben, nämlich an zweiter Stelle, bei der Höhe der Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen. Wer also in Deutschland ein mittleres, niedriges Arbeitseinkommen bezieht, der wird im internationalen Vergleich relativ hoch belastet. Wir haben aber auch ein sehr gutes Sozialsystem, also wir profitieren auch davon. Es ist nicht so, dass es nur schlecht ist, dass wir da oben stehen, sondern in Deutschland bekommt man auch eine relativ gute Krankenversicherung dafür.
Wenn man jetzt allerdings nicht sein Einkommen aus Arbeit bezieht, sondern aus Vermögen, dann ist Deutschland ein absolutes Niedrigsteuerland, auch im europäischen und im OECD-Vergleich. Also kaum ein anderes westliches Land besteuert Vermögen und vermögensbezogene Einkünfte so niedrig wie Deutschland. Und das ist vielleicht nicht unbedingt gerecht und entspricht vor allem nicht der eigentlichen Leistungsfähigkeit, die wir eigentlich im Steuerrecht so zugrunde legen.

Schön: Wie muss ich mir das denn vorstellen, wie sieht ein vermögensbezogenes Einkommen eigentlich aus? Das klingt so abstrakt. Was bedeutet das?

Jirmann: Die Vermögen in Deutschland, die werden überhaupt nicht besteuert, was wir grundsätzlich als Vermögenssteuer bezeichnet. Also niemand muss am Ende des Jahres, nämlich seit 1990 nicht mehr, denn seitdem ist die Vermögensteuer ausgesetzt, am Ende des Jahres in der Steuererklärung angeben, wieviel Vermögen er besitzt und dann darauf im festen Betrag bezahlen. Das gibt es nicht mehr. Eine andere Vermögenssteuer ist zum Beispiel die Erbschaftssteuer. Die haben wir noch, aber die ist ausgehöhlt bis eigentlich vor allem bei den sehr großen Erbschaften davon nichts mehr übrigbleibt. Und dann gibt es natürlich noch, wenn ich Immobilien habe, die ich vermiete, dann fließen mir Mieterträge zu. Da gibt es in Deutschland auch sehr, sehr viele Privilegien, so dass sehr viel Geld in den Immobilienmarkt fließt, weil dort die Erträge relativ niedrig besteuert werden im Vergleich zu anderen Einkommen. Und dann haben wir natürlich also…- ein vermögensbezogenes Einkommen ist natürlich auch, wenn ich jetzt Aktien habe oder Kapitalerträge, dann werden die mit einer Kapitalertragsteuer belegt, und die ist pauschal, und die ist fix, und das ist auch zu einem gewissen Grad so in Ordnung. Allerdings gibt es dann wieder das Problem, dass Menschen, die sehr hohe Kapitalerträge haben, diese Steuer oft nicht zahlen, weil sie die nicht zahlen müssen, weil es da wieder Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Schön: Bei so vielen komplexen Regeln und Differenzierungsmöglichkeiten stellt sich schon auch die Frage, wie sinnvoll sind solche Steuern eigentlich? Und sind Steuern immer was Gutes oder sind die was Schlechtes?

Jirmann: Ja, also Steuern haben, glaube ich, kann man so runterbrechen, zwei wichtige Aufgaben. Also wir generieren Einnahmen damit, damit wir alle in die Infrastruktur, in die Daseinsvorsorge investieren können und wir haben auch gleichzeitig eine Schuldenbremse, die gilt. Das heißt, wir können nur bis zum gewissen Grad Schulden aufnehmen, das heißt, wir brauchen die Steuern als Einnahmen. Also wer gerne auf der Straße fährt oder wer gern ein Krankenhaus dahaben will, wenn er krank ist, der muss eigentlich für Steuern sein.
Und dann gibt es noch den zweiten Punkt. Wir haben eine extreme oder eine sehr starke Vermögensungleichheit in Deutschland und da haben die Steuern auch die Aufgabe, diese Extreme abzufangen. Also man kann sich das vielleicht ein bisschen vorstellen wie bei einem Monopoly Spiel, das kennen wir alle noch. Die ersten drei Würfe entscheiden, wer das Glück hat am Ende zu gewinnen. Die erste Runde macht Spaß, die zweite auch noch und die anderen 16 Runden guckt man nur noch zu, wie der eine die Bank leerräumt. Bei Monopoly gibt es kein Finanzamt, es gibt keine Korrektur, sondern das ist der ganz reine Kapitalismus. Und wir leben ja auch in einem kapitalistischen System und deswegen brauchen wir allein deshalb schon Steuern, um das zu korrigieren, weil wir diese Ungleichheiten irgendwie abfangen müssen und ausgleichen. Das kann der Markt nicht. Wenn wir jetzt im Sozialismus leben würden und ganz viel Staatseigentum hätten, dann bräuchten wir wenig Steuern. Aber das tun wir nicht. Deshalb müssen wir mit den Steuern so korrigieren. Also Steuern sind eigentlich etwas ganz, ganz wichtiges und die Grundlage für unser Zusammenleben.
Und leider ist es bei vielen Menschen, und das haben auch natürlich eine große Lobbyverbände mitgewirkt, dass das Bild entsteht, dass der Staat nicht mit dem Geld umgehen kann, dass Steuern etwas Schlechtes sind. Aber im Prinzip sind sie Grundlage für alles, was wir zusammen organisieren und machen.

Schön: Wie ist es dazu denn genau gekommen?

Jirmann: Also bei der Erbschaftssteuer, um das mal so runterzubrechen, hat es wirklich die Unternehmer-Lobby geschafft und ganz voran die Stiftung Familienunternehmen, die klingt wie der nette Handwerks-Bäcker-Club, vertritt aber die allergrößten Unternehmen, BMW und so weiter, die hat es geschafft, dass die Allgemeinheit denkt sie wäre negativ belastet, wenn wir diese Steuer einführen. Also dein Arbeitsplatz wäre in Gefahr, wenn der Unternehmer die Erbschaftssteuer zahlt. Also es wurde da über ganz viele Jahre tolle Arbeit, sozusagen aus der Sicht der Unternehmer-Lobby, geleistet, so dass sehr viele Menschen glauben, sie wären betroffen, auch von einer Vermögenssteuer. Gleichzeitig muss man bei der Erbschaftssteuer noch sagen, glaube ich, dass die meisten Menschen natürlich nicht genau wissen, was passiert, sondern das negative Gefühl der Erbschaftssteuer gegenüber kommt auch ein bisschen daher, dass man selber nicht so gern die Steuern zahlt, die man vielleicht für die Erbschaft, die man wahrscheinlich nie bekommt, weil die Menschen in Deutschland erben ja gar nichts. Also dass bei der Erbschaftssteuer noch so eine psychologische Komponente noch ein bisschen dazu kommt, dass der Staat da was will, obwohl jemand stirbt, dabei werden die großen Vermögen über Schenkungen übertragen zu Lebzeiten. Und genauso, da spielen verschiedene Sachen noch bei der Erbschaftssteuer, glaube ich, rein, die jetzt bei der Vermögensteuer jetzt nicht ganz so im Vordergrund stehen. Aber ja, voran wirksame Lobbyarbeit.

Schön: Was für Möglichkeiten hat man denn um das Steuersystem insgesamt gerechter zu machen und welche wären das denn aus deiner Sicht?

Jirmann: Ich glaube, dass es in Deutschland auf jeden Fall eine Möglichkeit gäbe, bei den mittleren und niedrigen Einkommen. Bei den Sozialabgaben beispielsweise, die auch diese nicht direkt steuern. Aber dass man die mittleren und niedrigen Einkommen entlastet und da muss man natürlich im Gegenzug bei den vermögensbezogenen Einkünften und bei denen die Vermögenssteuer wieder aktivieren, aber dass die Steuergerechtigkeit im Umkehrschluss nicht unbedingt heißt, dass wir nur mehr Einnahmen haben, sondern auch mittlere und niedrige Einkommensbezieher entlasten. Denn wir haben einen sehr, sehr großen Anteil an Menschen in Deutschland, die gar kein Vermögen haben, über ein Drittel in Deutschland hat kein Nettovermögen. Und diese Menschen können jetzt in der Krise nicht gut sich selbst in die Situation bringen, sich zu helfen. Deswegen müssen wir an allen Ecken und Enden mit irgendwelchen Zuschüssen arbeiten. Und wenn man diese Menschen entlastet und beim Vermögensaufbau unterstützt, also das wäre ein ganz wichtiger Punkt bei der Steuergerechtigkeit. Also dass man nicht nur, es geht nicht immer nur darum, dass sehr wenige, sehr viel haben, sondern auch, dass ein sehr großer Anteil eben nichts hat und sich dann deshalb auch nicht so gut in der Demokratie vertreten fühlt.

Schön: Wenn sich jemand jetzt aktiv engagieren möchte, für mehr Steuergerechtigkeit, an wen können Menschen sich dann wenden? Sind es dann auch Institutionen wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit, für das du selbst arbeitest?

Jirmann: Genau. Also natürlich können sich Menschen an das Netzwerk Steuergerechtigkeit wenden. Es gibt mittlerweile ja noch auch zum Beispiel die Bürgerbewegung Finanzwende. Aber bei der Steuergerechtigkeit geht es vor allem auch, ich glaube darum, dass wir alle über das Thema sprechen, dass wir das Thema nicht als langweilig und eingestaubt begreifen, weil es eigentlich ein so grundsätzlich für unsere, für unseren Zusammenhalt und für unsere Gemeinschaft so wichtiges Thema ist.

Schön: Eine Frage, die ich habe, ist, gehört zu mehr Steuergerechtigkeit nicht eigentlich auch mehr Bildung über Steuerrecht?

Jirmann: Ja, das kann ich auf jeden Fall mit Ja beantworten. Ich bin da fest davon überzeugt, dass wenn alle Menschen das Steuersystem, was wir aktuell haben, verstehen würden, dann hätten wir ein anderes. Also das beruht auch darauf, dass der Wähler und dass die Menschen in unserem Land, die nicht Betriebswirte sind, nicht Steuerrechtler sind, das nicht verstehen alles. Also sonst hätten wir eine Vermögenssteuer, sonst hätten wir eine Erbschaftssteuer, die greift. Also davon bin ich ganz fest überzeugt, dass, wenn die Ausnahmen und wenn es nicht so viele Sonderregelungen für Vermögen und für Vermögende geben würde, dann hätten wir ein anderes Steuersystem. Und ich glaube, dass vielleicht auch das nicht schaden würde, natürlich in der Schule schon mal irgendwas zum Thema Steuererklärung und zum Thema Steuern…- also in meiner Schulzeit kann ich mich daran entweder nicht erinnern, weil es so uninteressant rübergebracht wurde oder es hat tatsächlich nicht stattgefunden. Aber ich kann mich gar nicht daran erinnern. Und ich glaube natürlich, dass Bildung da wie in allen Bereichen helfen kann.

Schön: Das ist ein hervorragendes Schlusswort. Vielen Dank, Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Und wenn ihr jetzt mehr über das Thema Steuergerechtigkeit wissen wollt, dann schaut doch mal in unsere Shownotes.

[kurze musikalische Zwischensequenz]

Fun Facts – Top 3 kurioser Steuerarten

Schön: Das Steuerrecht in Deutschland ist eine komplexe Sammlung von Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen. Und dazu gehört auch eine ganze Reihe von verschiedenen, und ich würde mal sagen, kuriosen Steuerarten. [Registrierkassengeräusch] Wir haben hier mal unsere Top 3 der skurrilsten Highlights rausgesucht.
Die Biersteuer [Geräusch, das beim Öffnen einer Flasche entsteht], die gibt es schon seit dem Mittelalter. Damals war es so, dass das Braurecht und Braumonopol vor allem von großen Städten gehalten wurde. Die mussten dafür aber ordentlich blechen und zwar an ihren jeweiligen Landesherren. Die Biersteuer gibt es aber bis heute und sie landet auf Vorschlag des Freistaats Bayern nicht in der Bundeskasse, sondern in den Kassen der jeweiligen Bundesländer.
[Hundegebell erklingt] Wer sich einen bellenden Vierbeiner anschaffen will, der muss an seine Kommune Hundesteuer bezahlen. Und die kann je nach Hunderasse unterschiedlich hoch sein. Damit finanzieren Gemeinden zum Beispiel die Reinigungskosten und steuern, welche Hunde in welcher Anzahl, wo gehalten werden. Die weltweit erste Hundesteuer wurde vor circa 230 Jahren eingeführt, und zwar in Großbritannien.
[Schiffshorn erklingt] Dass Regierungen Steuern nutzen, um ihre Staatskasse zu füllen haben wir ja schon gehört. 1902 brauchte der Reichstag in Deutschland Geld, um die kaiserliche Kriegsflotte zu finanzieren. Die Lösung: eine Steuer für das damalige Trendgetränk Nummer 1: Schaumwein, auch bekannt als Champagner. Auch diese Steuer gibt es bis heute, sie dient aber nicht mehr zur Finanzierung der Bundeswehr, dafür müsste man wahrscheinlich auch ziemlich viele Korken knallen lassen.  

Wie ungleich geht es in Deutschland zu? – Interview mit Doktorandin Martyna Linartas

Schön: Kommen wir von kuriosen Steuern aber wieder zurück zur Frage dieser Podcast-Folge: schließen Steuern die Schere zwischen arm und reich? Mein nächster Gast hat dazu eine klare Meinung. Martyna Linartas ist Doktorandin an der FU Berlin, sie forscht dort zu Ungleichheiten in liberalen Demokratien und hat die Initiative Ungleichheit.info gegründet. Auf der gleichnamigen Website informiert sie darüber, welche Folgen die wachsende Ungleichheit in Deutschland für uns als Gesellschaft hat, aber auch wie man das mit anderen Steuersätzen ändern könnte.
Hallo Martina, schön, dass du da bist.

Linartas: Hallo, ich freu mich auch, danke.

Schön: Was ist für dich persönlich gerecht?

Linartas: Für mich ist persönlich gerecht direkt noch gekoppelt an die Frage von Demokratie, weil es einfach die Gesellschaftsform ist, in der ich lebe und leben möchte und da gehen für mich einige Gerechtigkeitsprinzipien auch einfach einher. Number One auf jeden Fall ist die demokratische Gleichheit. Wenn die nicht hergestellt ist, dann können wir auch nicht von demokratischen Gerechtigkeiten oder von einer Demokratie überhaupt sprechen.

Schön:  Was verstehst du unter demokratischer Gleichheit? Weil ich denke jetzt gerade an den Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes, da heißt es ja auch, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ist es in unserer Gesellschaft genauso?

Linartas: Artikel 3 ist extrem wichtig, auch gerade in der Rechtsprechung, wenn es beispielsweise um Steuerpolitik geht, da wird dieser Artikel auch ganz heimlich bedient. Und er ist auch deswegen wichtig, es geht um das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe, die das auch ermöglicht, wenn alle eben wirklich vor dem Gesetz gleich sind oder eben auch in puncto Steuern und Vermögen zum Beispiel, gleichermaßen, und dann eben auch gerecht besteuert wird. Und nach John Rawls zum Beispiel, der spricht von demokratischer Gleichheit auch in dem Sinne, dass diese demokratische Gleichheit auch eine breite Streuung des Kapitals notwendig macht, damit Reichtum als Quelle politischer Macht versiegt.

Schön: Wie gleich ist denn die deutsche Gesellschaft? Was meinst du?

Linartas: Das kann ich ganz genau sagen [lacht]. Weil ich mich mit Ungleichheit befasse, das ist wirklich mein Themenschwerpunkt, meine Herzensangelegenheit. Deutschland ist, wenn es um Vermögensungleichheit geht, eine der ungleichsten Demokratien in der ganzen Welt. Und das ist den allermeisten Menschen nicht bewusst, weil wenn über Ungleichheit gesprochen wird, über Einkommensungleichheit geredet wird. Und es gibt ja diesen wunderbaren Gini-Index. Der läuft zwischen null und eins, wenn er bei 0,0 läge, dann hätten alle gleich viel, wenn er bei 1 wäre, dann hätte eine Person alles. Und nach Steuern und Transferleistungen ist er bei Einkommen bei 0,3, also näher an der null dran und das ist auch okay. Vor Steuern und Transferleistungen ist er bei 0,5. Das bedeutet allein schon Steuern und Transferleistungen in unserem System schaffen es 40% der Einkommensungleichheit zu reduzieren.
Aber die ganz große Ungleichheit, die auf die es wirklich ankommt, die ist bei den Vermögen und die Vermögensungleichheit in Deutschland ist extrem. Wir haben nach neusten Schätzungen einen Gini von 0,83 und damit nimmt Deutschland eine der Top Positionen in der Welt unter den Demokratien ein.

Schön: Wie kommt es denn zu dieser Ungleichheit? Was ist das Problem hinter diesen ungleich verteilten Ressourcen?

Linartas: Wie es jetzt dazu kommt, dazu gibt es sehr viel gute Forschung. Zum Beispiel hat Thomas Piketty aber auch Gabriel Zucman und Emmanuel Saez, das sind drei Ökonomen, die haben herausgearbeitet, es gibt auch deutsche Forscher:innen, die das herausgearbeitet haben, dass es vor allem darum ging, dass wir einen extremen Wandel in der Steuerpolitik hatten.
Also Steuern ist ja grundsätzlich erstmal so ein Thema, über das man nicht besonders gerne spricht. Steuern sind nicht sexy, sind langweilig, sind kompliziert und vor allem gehen sie einher mit diesem Narrativ, das Steuern eine Last sind. Und durch diese veränderte Wahrnehmung von Steuern als eine Last und aus in unserem, ich benutze das Modewort gleich mal zu Anfang, unserem Neoliberalismus, in unserem Wirtschaftparadigma, in unserem neoliberalen, kam es zu diesen Debatten, weil Steuern als Last empfunden wurden, als hemmend für Innovation, als nicht gut, sie würden Arbeitsplätze gefährden und so weiter und sofort. Ganz viele Märchen, ganz viele Narrative. Dadurch wurden die Steuern immer weiter gesenkt in den letzten Jahrzehnten und die Wissenschaftler:innen haben herausgearbeitet, dass das der Hauptgrund ist, warum die Ungleichheit gestiegen ist in Deutschland. Wir hatten mal sehr viel höhere Steuern sowohl auf Einkommen, aber vor allem auch auf Vermögen. Und diese Steuern, die wurden eben wirklich eingestampft, und zwar zu einem solchen Maße, dass die Ungleichheit einfach durch die Decke geht, aktuell. Die Schere wird immer größer.

Schön: Du hast ja die Initiative Ungleichheit.info gegründet, mit welchem Ziel?

Linartas: Genau, das aller höchste Ziel von Ungleichheit.info ist, überhaupt das Thema Ungleichheit in gesellschaftliche Debatten zu tragen. Weil Ungleichheit eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist. Aber, und das ist mir als Wissenschaftlerin extrem aufgefallen, wenn immer ich mit Freund:innen oder mit meiner Familie über Ungleichheit sprach, habe ich mich ständig dabei erwischt, wie ich Fachbegriff verwendet habe, von irgendwelchen Sachen gesprochen, wo die mir einfach nicht mehr folgen konnten, wo ich begriffen habe, okay krass, es gibt einfach kein Angebot, um sich mit Ungleichheit zu befassen, außerhalb des akademischen Elfenbeinturms. Und ganz wichtig Ungleichheit.info trägt einmal eben, wir nennen es, wertvolles Wissen zusammen, das heißt man kann sich auf der Webseite, bei Instagram oder Twitter schlau machen, was es gerade zu Ungleichheit gibt, entlang von Themen oder auf verschiedenen Medien. Also man sagt zum Beispiel, mich interessiert aber nur Fachliteratur oder mich interessiert nur Kunst oder eben nur Videos, nur Musik. Und es ist aber eben auch sehr wichtig, dass wir diese Übersetzungsarbeit leisten, also dass man das leicht versteht, dass man das vor allem auch, deswegen bin ich auch Luzie so dankbar, unsere Infografikdesignerin, die macht die wundervollen Grafiken, wo man dann so eine Grafik vor Augen hat und dann direkt erkennt, okay, so krass ist die Vermögensungleichheit, nur noch zwei Familien besitzen mehr Vermögen als die ärmere Hälfte der deutschen Bevölkerung? Wahnsinn!
Und so begreift man es sofort, ohne dass man sich ein Paper angucken muss oder irgendwie weiter in Debatte reingehen kann. Und das merke ich auch, dass dann wirklich auch zunehmend die Leute sich dafür interessieren und auch immer wieder Nachrichten reinkommen, okay, mir war das gar nicht bewusst, wie extrem eigentlich das Problem ist. Weil wenn man nicht erkennt, dass es ein Problem gibt, dann kann man ja auch keine Lösung danach suchen. Und es gibt aktuell so viele krumme, falsche Narrative, die auch nach wie vor kursieren, vor allem dieser neoliberalen Prägung, also zum Beispiel jeder ist seines Glückes Schmied, neoliberales Narrativ oder Steuern sind eine Last, auch neoliberal. Und damit wollen wir aufräumen, und zwar auf eine allgemeine und leicht verständliche Art und Weise.

Schön: Und tatsächlich auch erstmal Fakten basiert. Also dann, wenn man sich die Daten anschaut, ist die Frage, wie man sie interpretiert, eigentlich eine, die im zweiten Schritt gestellt wird. Und ihr wollt tatsächlich erstmal Wissensgrundlage schaffen. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe.

Linartas: Unbedingt. Also auch bei mir, zum Beispiel an der Universität, ich gebe ein Seminar zu Ungleichheit, Theorie und Praxis heißt das dann tatsächlich auch. Es ist mir total wichtig, dass meine Studierenden auch verstehen, dass es nicht irgendwie darum geht, wie nehme ich jetzt emotional Ungleichheit wahr, finde ich das jetzt nur gut oder schlecht, sondern tatsächlich, es muss immer diese wissenschaftliche Basis und Grundlage geben. Damit wir auch wirklich wissen, okay, das ist jetzt der Boden, auf dem wir stehen, von dem aus wir uns umgucken können nach Lösungen für das Problem, aber er ist wirklich wissenschaftlich fundiert.

Schön: In Deutschland gibt es ja das Sozialstaatsprinzip, das auch im Grundgesetz Artikel 20 und 28 verankert ist. Das bedeutet, dass sich der Gesetzgeber um soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit seiner Bürger:innen kümmern muss. Eine wichtige Stellschraube ist dabei das Steuerrecht, darüber hast du gerade eben schon angefangen zu sprechen. Wie fair sind Lasten und Pflichten im Steuerrecht eigentlich verteilt?

Linartas: Das ist so eine wichtige Frage und ich finde es echt schade und ich hoffe wirklich, dass wir da nochmal einen Turn erleben, in einer nahestehenden Zeit. Steuern sind einfach das wichtigste demokratische Instrument überhaupt. Also ganz einfach, weil wir in einem kapitalistischen System leben, kann man nicht abstreiten, ist einfach so und im Kapitalismus akkumuliert eben Kapital. So, und wenn man da nicht der kapitalistischen Logik eine demokratische Logik entgegensetzt, und zwar in Form von Steuern, dass man wirklich dagegen ansteuert, das Kapital immer weiter akkumuliert und wir uns auch wirklich von unserer Demokratie entfernen und verabschieden, weil sie immer weiter ausgehöhlt wird, dann haben wir ein Problem. Was ich damit meine? Aktuell ist das Steuersystem so ausgelegt, also vor allem werden viele Steuern auf Einkommen erhoben und das auch schon relativ früh und auch der Spitzensteuersatz, der fängt auch schon früh an, was wir aber nicht tun, das ist Vermögen zu besteuern. Und ich habe ja gerade schon davon gesprochen, die allergrößte Ungleichheit, die ist nicht in puncto Einkommen, sondern in puncto Vermögen. Das heißt, wir müssten eigentlich, um der Ungleichheit entgegenzuwirken und um wirklich auch von Gerechtigkeit im System sprechen zu können, müssten wir Einkommen sehr viel niedriger besteuern, denn da sind wir tatsächlich ein Hochsteuerland. Und Vermögen sehr viel höher besteuern. Und das tun wir aber nicht. Das tun wir entlang aller wichtigen Steuern tatsächlich nicht. Sei es die Vermögensteuer, die wurde ausgesetzt, Ende der 90er Jahre. Sei es die Kapitalertragssteuer, die wurde flat gemacht, 2009 wurde sie von einem progressiven Satz auf flat 25 gemacht, was bedeutet, dass sie nicht mehr progressiv wird, progressiv in dem Sinne, je mehr man hat, nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip auch, desto mehr sollte man auch stemmen, tun wir aber nicht mehr. Die Erbschaftssteuer, das ist auch die Steuer, zu der ich forsche, die ist so löchrig wie ein Schweizer Käse. Die ist komplett ausgehöhlt, die wirkt überhaupt nicht mehr als Instrument um überhaupt gegen die wachsende und extreme Ungleichheit anzugehen.

Schön: Schauen wir uns die Erbschaftsteuer doch mal genauer an. Was genau läuft eigentlich schief in Deutschland?

Linartas: Die Erbschaftssteuer, das ist ganz wichtig, dass man sie nicht nur versteht, um Einnahmen zu generieren, sondern auch tatsächlich gegen die Ungleichheit anzugehen. Und das tut sie aktuell nicht. Eigentlich ist die Erbschaftsteuer progressiv angelegt. Das heißt, je mehr man erbt, desto mehr sollte man auch zahlen an Steuern. Es gibt in Deutschland, das ist auch wichtig, drei verschiedene Steuerklassen, das heißt, es wird durchaus in Betracht gezogen, wie das familiäre Verhältnis ist. Also für die Kinder, für den Ehegatten zahlt man weniger hohe Erbschaftssteuer als für eine fremde Person. Und es gibt sehr hohe Freibeträge für Kinder, beispielsweise 400 000€, auf die zahlt man nichts, für den Ehegatten 500 000€ nichts und erst darüber geht die Erbschaftssteuer langsam los. [unverständlich] mit 7%, steigt dann langsam hoch.
Jetzt haben wir das Problem, dass die Erbschaftssteuer eigentlich wie gesagt progressiv wirken sollte, aber wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung beziehungsweise konkret Stefan Bach gezeigt hat, wirkt die Erbschaftssteuer ab 10 Millionen regressiv. Das heißt ähnlich des Matthäus-Prinzips, wer viel hat, dem wird weniger genommen. Es sollte eigentlich so sein, dass man dann mehr zahlt, tut man aber defacto nicht. Und der Grund hierfür ist tatsächlich, wie ich gerade schon angedeutet habe, dass die Erbschaftsteuer extrem löchrig ist, sehr viele Ausnahmen zulässt, vor allem wenn es um sehr Hochvermögende geht und um Betriebsvermögen geht. Es gab jetzt zuletzt eine sehr interessante Studie und die hat gezeigt, dass jährlich seit 2009, die allerhöchstens Steuersubventionen überhaupt die Erbschaftssteuern sind. Es ist jetzt nicht irgendwie einfach mal so paraphrasiert und dahingestellt, hey, wir subventionieren die Reichsten der Reichen, nein! Nach dem Subventionsbericht der Bundesregierung subventionieren wir aktuell in Deutschland die Reichsten der Reichen jährlich mit bis zu 10 Milliarden Euro. So dass wir mittlerweile seit 2009 alleine die Überreichen tatsächlich mit über 75 Milliarden Euro entlastet haben.
Und es ist einfach nur, wenn man sich die Zahlen anguckt, ich könnte dir jetzt noch ein paar weitere Beispiele nennen, was da alles passiert ist, verschiedene Fälle, wie damit umgegangen wurde. Matthias Döpfner zum Beispiel, der einfach mal eine Milliarde geschenkt bekommen hat. Eine Milliarde hat er gekriegt, weil er der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer ist, eben, weil er nicht mit Friede Springer, der Witwe von Axel Springer verwandt ist, hätte er ja eigentlich auf diese eine Milliarde gemäß des Steuersatzes und weil das ja sehr viel ist, 500 Millionen Euro an Steuern zahlen müssen. Wegen all der Ausnahmen, die es aktuell im Gesetz gibt, zahlt er aber genau null. Weil er sich bedürftig rechnen lassen können. Und das ist total pervers. Unsere Erbschaftssteuer ist wirklich einfach löchrig.

Schön: Machen das andere Länder anders? Gibt’s da Beispiele im internationalen Vergleich, von denen Deutschland lernen könnte?

Linartas: Es gibt Länder, die haben höhere Steuersätze, es gibt auch Länder, die haben zum Beispiel nicht eine Erbanfallsteuer wie wir es haben, sondern eine, zum Beispiel in den USA, ist es eine Nachlasssteuer, es gibt durchaus verschiedene Modelle. So richtig hoch und progressiv ist die Erbschaftssteuer nirgends, dass sie wirklich funktionieren würde, so als richtig starkes Instrument. Da hilft es sogar noch eher als jetzt im Blick über den nationalen Tellerrand zu werfen, eher ein Blick in die Historie zu werfen, wie das früher gehandhabt wurde. Zum Beispiel auch in Deutschland oder eben auch in den USA direkt nach dem Zweiten Weltkrieg. Als besonders hohe Erbschaften mit zwischen 60 und 80, oder sogar zu Zeiten von Matthias Erzberger 1919, mit bis zu 90% besteuert wurden. Und aktuell wie gesagt…- also die Steuersätze sind nach dem Steuersatz selbst beinahe an der 30%. Der effektive Steuersatz, also wie viel wird insgesamt von dem, was an dich vererbt wird, liegt in Deutschland bei unter 3%. Also das ist nichts. Es werden jährlich 400 Milliarden Euro vererbt und effektiv besteuert [lacht] werden nicht einmal 3%. Also selbst die Raucher zahlen durch die Tabaksteuer mehr in die Staatskassen ein, als wir es durch die Erbschaftssteuer tun.

Schön: Wir sollten uns nochmal die Gesetze angucken, die das so eigentlich regeln. Wenn es so ungerecht zugeht und so ungleich, warum gibt es da keinen größeren Aufschrei? Und warum haben sich die Gesetze seit den 90er Jahren nicht mehr geändert?

Linartas: Es gab tatsächlich, ich würde sagen, in den gesellschaftspolitischen Debatten keinen großen Aufschrei. Es gab immer wieder mal die Diskussion, die aufgekommen ist, weil auch das Bundesverfassungsgericht und auch der Bundesfinanzhof, die Erbschaftssteuer gerügt haben oder auch als verfassungswidrig eingestuft haben. Es kam also durchaus zur Reform, aber diese Reformen wurden wieder zugunsten eben der Reichsten in der Gesellschaft entschieden, kann man leider nicht anders sagen. Also ‘92 wurde das Betriebsvermögen sehr privilegiert behandelt und daraufhin hat dann das Bundesverfassungsgericht 2006 das erste Mal gesagt, nee, so geht es schon mal nicht. Es kann nicht wirklich so privilegiert benutzt oder angewandt werden, das Erbschaftssteuerrecht. Auch nach Artikel 3 tatsächlich, das hatten wir ja auch eben gerade schon angeschnitten. Dann kam 2008 die Erbschaftsteuerreform [lacht], aber die wurde dann 2014 noch einmal gerügt von Bundesverfassungsgericht, woraufhin dann noch einmal eine Reform kam und zwar 2016. Es wurden jeweils ein paar Änderungen vorgenommen, aber tatsächlich wurden immer wieder dann auch Privilegien wieder reingemogelt für die aller Reichsten. Und da sind zum Beispiel auch Finanzverbände ganz stark, die auch sagen die Steuerprivilegien oder beziehungsweise die Lobbyarbeit des ganz großen Geldes. Und es wurden auch sehr viele Lügen einfach verbreitet. Also zum Beispiel wurde auch tatsächlich gesagt, naja, höhere Erbschaftsteuern würden ja Arbeitsplätze gefährden oder Omas Häuschen wäre weg. Das heißt, den Leuten wurde Angst gemacht. Und da gibt es auch eine sehr interessante Studie zu, unter anderem auch von Achim Truger mitverfasst, Why is it so difficult to tax the rich? Warum ist es denn so schwierig, die Reichen zu besteuern? Und eines der besonders wichtigen Ergebnisse war tatsächlich, dass die langanhaltenden Kommunikationsstrategien sind von den Lobbyisten des großen Geldes, die es eben schaffen, den Leuten das Gefühl zu geben, sie werden plötzlich diejenigen, die darunter leiden würden. Steuern, sind ja etwas Schlechtes und wenn wir hier jetzt was verändern, dann wirst du das Häuschen deiner Oma verlieren. Das ist Quatsch. Und es geht ja auch wirklich um die Multimillionen, um die Milliarden und auch zum Beispiel das Häuschen, das Familienheim, das ist geschützt, also solange es sich nicht um eine Villa von über 200 Quadratmeter handelt und wenn man in das Haus einzieht, zahlt man überhaupt keine Steuern darauf.

Schön: Jetzt hast du gerade eben schon tax the rich angesprochen. Es gibt ja tatsächlich Initiativen von Unternehmer:innen und Unternehmererb:innen, die von sich aus sagen, bitte besteuert uns mehr. Tax me now ist so eine Initiative. Sind diese Vorreiterinnen und Vorreiter in der Minderheit?

Linartas: Ich kann nicht genau sagen, ob sie in der Minderheit sind oder nicht, weil ich dazu einfach ehrlicherweise keine Daten vorliegen habe. Aber was auf jeden Fall stark und wichtig ist, ist zu sehen, dass eben nicht nach unseren, ich würde mal sagen wir auch dem marxistischen Verständnis, die Klasse bestimmt das Bewusstsein, dass man auch merkt, es kann auch durchaus bei den aller Reichsten unserer Gesellschaft ankommen, dass ihnen die demokratische Gesellschaftsform wichtiger ist als noch mehr Vermögen zu akkumulieren. Und das finde ich besonders stark und besonders wichtig. Also das Bewusstsein wird immer größer. Auch sehr reiche Menschen sagen, sie möchten nicht nochmal zurück in Zeiten des Feudalismus, wo es ja darauf ankommt in welche Familie man hineingeboren wird, sondern auch darauf, dass man sich selber hocharbeiten kann. Also wir sprechen in Deutschland zum Beispiel immer davon, dass wir eine Leistungsgesellschaft sind, aber es kommt ja zunehmend darauf an, ob du noch erbst und was deine Eltern verdienen. Und das finde ich sehr krass, weil mittlerweile mehr als die Hälfte aller Vermögen heutzutage nicht erarbeitet, sondern geerbt und geschenkt wird. Und wenn dann diese reichen Menschen sagen, hey, das ist schief, das passt überhaupt nicht in mein Verständnis von Demokratie, und es ist nicht so, wie ich gerne möchte, dass wir uns auch als Gesellschaft weiterentwickeln, dann finde ich das stark, und dann finde ich das wichtig.

Schön: Jetzt gibt es neben der Besteuerung von Vermögen und Wohlhabenden oder von Reichen ja auch noch andere Möglichkeiten für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. In der Öffentlichkeit gibt es seit kurzem eine Debatte über ein Grunderbe. Was hältst du von dem Vorschlag?

Linartas: Ich finde es sowieso grundsätzlich wichtig, dass man, wenn man sich, naja insgesamt unsere Gesellschaft anguckt, man braucht immer mehr als nur ein Instrument. Also wenn du ein Haus baust, dann nimmst du auch mehr als den Hammer zur Hand. Und es sollte nicht nur darum gehen, irgendwie beispielsweise umzusteuern im Sinne von da oben wird dann auch endlich der faire Beitrag geleistet und was weggenommen, sondern man kann ja auch Vermögensbildung tatsächlich pushen und zwar aktiv auch aufbauen und da gibt es einige Vorschläge. Ich glaube auch das würde zum Beispiel die Erbschaftsteuer insgesamt und lediglich Reformen in der Gesellschaft sehr viel positiver dann konnotieren. Die Leute hätten dann auch eher ein Interesse daran, würden sich damit auseinandersetzen, würden sagen, ach ja, warum eigentlich nicht, finde ich auch wichtig. Denn das muss man sich vor Augen halten, 40% aller Deutschen haben überhaupt keine Ersparnisse, keine Vermögen aufgebaut. Und Vermögen bedeutet einfach nicht nur irgendwie, ich hab Geld und kann mir was Schönes kaufen, sondern es geht auch mit Macht einher und wenn man dann eben halt auch diese Machtfrage in der Gesellschaft besser adressieren möchte, dann sollte man auch Vermögen besser umverteilen und das kann man machen indem man umsteuert und umverteilt und zwar nach unten hin. Und es gibt Ideen, Grunderben, da gibt es einige, da geht es los mit 20, 30 000€. Piketty zum Beispiel spricht sich aus für, ich glaube, das sind 120 oder 125 000€. Anthony Atkinson, leider 2017 verstorben, aber das war so der Grand Father of Inequality, und der hat das Ganze für Großbritannien durchgerechnet. Und er hat auch gesagt, es sollte ein Grunderbe für alle geben und er argumentiert auch noch eine ganz andere interessante Art und Weise dafür, und zwar wenn man sich anguckt, wer ist denn von Armut betroffen, in Deutschland? Dann sind es vor allem auch viele Kinder. In Deutschland ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht, jedes fünfte Kind in einem der reichsten Länder dieser Welt. Und wenn man einen Grunderbe etablieren würde, dann wäre auch diese Frage adressiert direkt.
Also ja, ich bin in jedem Fall für ein Grunderbe, sollten wir vielmehr darüber sprechen.

Schön:  Warum gibt es so wenige Menschen, die die Ungleichheit, die du bei Ungleichheit.info beschreibst, anprangern? Und was braucht es, damit sich mehr Menschen für Gleichheit engagieren?

Linartas: Dieses Narrativ: jeder ist seines Glückes Schmid, das legt ja auch nahe, dass du selbst dafür verantwortlich bist, in welcher Situation du dich befindest. Und ich will jetzt überhaupt nicht negieren, dass es natürlich auch mit Fleiß und Talent und Einsatz und so weiter geht, aber diese strukturellen Faktoren, die werden einfach ausgeblendet in dieser Erzählung. Und solange wir glauben, jeder ist seines eigenen Glückes Schmied, sehen wir auch eben nicht die strukturellen Probleme, die man auch angehen müsste. Und dass man auch Ungleichheit tatsächlich als ein politisches Phänomen versteht. Es ist nicht ein rein individuelles Problem, es ist auch nicht Gott gegeben, ist auch nicht natürlich, es ist politisch. Und diese Wahrnehmung von Ungleichheit als einem politischen Phänomen ist relativ neu.
Es kam ja auch erst überhaupt 2015 Ungleichheit in den Kanon der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Vorher wurde Ungleichheit immer nur als etwas geframet, was sogar teilweise von Neoliberalen als etwas Produktives, Notwendiges, Gutes sei für die Entwicklung eines Staates, weil dann nämlich auch der Druck erhöht würde, Innovation würde gefördert und es sei auch etwas, was wirklich nur auf individuelles Talent und individuelle Leistungen zurückzuführen sei. Und da wir jetzt diesen diskursiven Turn hatten, da wir jetzt Ungleichheit seit wenigen Jahren aber auch erst als ein politisches Phänomen adressieren können, als ein Politikum verstehen, können wir auch darüber reden, wie man Ungleichheit reduzieren kann.

Schön: Wer sich denn jetzt dafür engagieren möchten, wo können sich Menschen denn hin wenden? Wo können sich Menschen informieren, die Lust haben, mehr über Ungleichheit zu erfahren und wie kann man aktiv werden?

Linaratas: Also wenn es um einfach nur tatsächlich darum geht, sich schlau zu machen, dann kann ich wirklich unsere Seite empfehlen. Wenn man auch gucken kann, interessiert mich jetzt eigentlich die wirtschaftliche Ungleichheit, also Vermögen, Einkommen, Finanzen oder interessiert mich mehr das Klima oder Rassismus, kann man sich alles angucken, weil diese Form der Ungleichheit miteinander wirklich verschränkt sind, und das ist auch wichtig.
Es gibt durchaus verschiedene Initiativen und was ich aber vor allem stark und wichtig finde, ist, dass wir überhaupt anfangen, immer mehr auch uns aktiv zu beteiligen, sei es zum Beispiel auf Demonstrationen zu gehen. Wir haben jetzt gesehen, in England ist ganz groß geworden, wir Deutschen haben jetzt auch angefangen, genug ist genug zum Beispiel Demos. Oder wenn auch Demonstrationen gemacht werden von ich bin armutsbetroffen und so weiter. Also es gibt durchaus schon viele Initiativen. Und dann ist einfach wichtig zu zeigen, man ist nicht alleine. Dieser Individualismus, der auch im Neoliberalismus angeprangert wird, den aufzubrechen und zu sagen, ne, Margaret Thachter hat Quatsch erzählt als sie meinte, there is not such thing as society. Da ist eine Gesellschaft! Und wir haben Bock auf Gesellschaft und wir haben Bock auf Solidarität, und die zeigen wir auch! Und wir verstehen auch diese Verschränktheit, von dem Problem, sei es eben Rassismus, sei es aber auch krasse Klimakatastrophe, die ist auch direkt verschränkt mit Fragen von Ungleichheit. Man zeigt Gesicht, man zeigt, dass man sich dafür einsetzt. Und man geht zum Beispiel mit demonstrieren. Ja, das wäre eine Möglichkeit.

Schön: Jetzt wissen wir ja, dass Recht unser Leben gestaltet und auf ganz viele Arten und Weisen. Was wünscht du dir für die Zukunft, auch aus juristischer Perspektive, was wünscht du dir vom Gesetzgeber für eine Zukunft, die weniger ungleich ist?

Linartas: Vor allem vom Gesetzgeber wünsche ich mir, dass Artikel 20, das hattest du auch bereits angesprochen, Artikel 20 und Artikel 3 wieder höher gehalten werden, vor allem aber 20. Und das fand ich auch so stark beim letzten Mal als das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuerreform gerügt hat, haben die auch explizit darauf hingewiesen, dass es gerade in puncto Recht und auch Steuersystem darum geht, dass auch wir als Demokratie eine Verantwortung dafür haben, dass nicht zu extreme Vermögen sich bilden, dass zu viel Vermögen in Händen weniger kumuliert wird. Wir haben aktuell extrem viele Steuerprivilegien. Ich habe das Gefühl, dass sowieso gerade auch seitens des Finanzministeriums ganz viel Politik gemacht wird, nur für die aller Reichsten der Gesellschaft. Und ich wünsche mir einfach, dass wir insgesamt Steuern anfangen zu framen als das wichtigste demokratische Instrument, dass wir die Steuerprivilegien endlich kippen, denn es geht hier wirklich um große Milliarden Beträge. Und dass wir auch insgesamt einfach versuchen Steuerprivilegien wegzuhauen, Einkommensteuer die unteren Einkommen zu entlasten und nach oben hin dann auch höhere Beträge dann auch einzuführen.

Schön: Vielen Dank für das Gespräch, Martyna!

Linartas: Ich danke dir!

[Einsatz Upbeat Podcast-Outro im Hintergrund]

Abmoderation & Credits

Schön: Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe bei der Redaktion von „Justice, Baby!“ von dieser Folge echt Lust bekommen, mich ein bisschen mehr mit Steuergerechtigkeit zu beschäftigen, auch wenn die Folge jetzt im Kasten ist. Wenn ihr das auch wollt, dann findet ihr in den Shownotes zur heutigen Folge ein paar Lese- und Filmtipps, coole Bildungsprogramme, die gerade interessant sind für Leute, die an Schulen arbeiten und natürlich auch Infos zu meinen Gästinnen von heute.
Wir haben in dieser Folge ehrlicherweise zwei eher kritische Stimmen zu Wort kommen lassen. Dass unser Steuerrecht ein Upgrade braucht, damit es einfacher und vor allem auch gerechter wird, darüber sind sich viele Juris:innenn und vor allem auch Politiker:innen unabhängig von ihrer politischen Überzeugung seit Jahren einig. Aber was heißt das denn, gerecht? Was meint ihr, wie fit seid ihr in Steuerfragen? Sollten Vermögen höher besteuert werden? Und wärt ihr bereit für den guten Zweck sogar mehr Steuern zu zahlen und vor allem warum oder warum nicht? Und was haltet ihr von der Idee eines Grunderbes? Schreibt uns bei Insta, X oder Facebook oder noch besser diskutiert darüber mit euren Freundinnen und Freunden. Wir sind gespannt auf eure Ideen.
Ich sage jetzt erstmal Tschüss, danke und schön, dass ihr in dieser Folge von „Justice, Baby!“ reingehört habt. Wenn es euch gefallen hat, sagt es gerne weiter, abonniert uns und hinterlasst eine Bewertung auf den gängigen Podcastplattformen. Mein Name ist Kathrin Schön von der Stiftung Forum Recht. Ich danke dem gesamten Podcast-Team und sage ciao und bis zum nächsten Mal.

„Justice, Baby!“ ist ein Podcast der Stiftung Forum Recht.
Redaktion: Andrea Wojtkowiak, Vanessa Mittmann und ich, Kathrin Schön.
Juristische Beratung: Karolina Hanisch.
Produktion: Axel Seyboth und Anna Kunzmann von L‘agence.
Kommunikation und Distribution: Silke Janßen, Franziska Walter, Romy Klemm, Sabine Faller und Hannah Schelly.

[Outro blendet aus]

Transkript: Felicia Stahnke

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#10 KI: Sind Algorithmen die besseren Richter:innen?

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Aber auch Richter:innen sind nicht frei von Vorurteilen. Können Algorithmen das Rechtssystem gerechter machen und für mehr Fairness sorgen?

In Folge 10 von Justice, Baby! spricht Podcast-Host Kathrin Schön über künstliche Intelligenz im Gerichtssaal und die Regulierung von KI im Alltag. Künstliche Intelligenz begegnet uns nämlich nicht mehr nur bei Social Media, sondern kommt schon längst in verschiedenen Rechtsverfahren zum Einsatz: Ob im Steuerrecht, bei digitalen Vertrags-Baukasten-Systemen oder Legal Chat Bots. Der Einsatz dieser Technologien wirft Fragen auf: Welchen Stellenwert haben Gleichheit und Individualität? Und wie aussagekräftig sind die Daten, mit denen Künstliche Intelligenzen lernen?


Zu Gast sind Victoria Guijarro Santos, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/imr/team/weitere-personen/victoria-guijarro-santos/  und Lajla Fetic, Expertin für Tech Governance und Digitalpolitik bei der Bertelsmann Stiftung. https://lajlafetic.de

Außerdem geht es in dieser Folge auch um:

🏛️Faire Regeln für die Gestaltung algorithmischer Systeme: https://algorules.org/de/startseite

💁‍♀️Personalisierte Nachrichtensprecherinnen aus Kuwait https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ki-fuer-kuwait-news-virtuelle-sprecherin-liest-nachrichten-vor-18813107.html?xing_share=news

🏝️Radio Helgoland, den ersten KI-gesteuerten Radiosender:
https://www.radiohelgoland.de/

🚓Data Bias und Racial Profiling.
Wir empfehlen Euch dazu die Doku „Programmierte Ungerechtigkeit“ in der ZDF Mediathek, die noch bis zum 12.08.2024 online ist. https://www.zdf.de/dokumentation/digital-empire/algorithmus-ki-programmierung-vorurteile-diskriminierung-rassismus-social-media-100.html

🤖Roboter-Anwalte in den USA:
https://www.basicthinking.de/blog/2023/01/14/k-roboter-anwalt-gericht/

👾Und natürlich ChatGPT: Wie die KI dahinter genau funktioniert und die Regierung überfordert erfahrt ihr bei Golem: https://www.golem.de/news/kuenstliche-intelligenz-so-funktioniert-chatgpt-2302-171644.html und bei funk: https://www.zdf.de/funk/die-da-oben-12030/funk-chatgpt-so-ueberfordert-ist-die-regierung-102.html

[Das Trankript steht Ihnen hier zum Download als PDF bereit.]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #10 KI: Sind Algorithmen die besseren Richter:innen?


Szenischer Einstieg


[Tastatur-Geräusche im Hintergrund]

Podcast-Host Kathrin Schön: Hallo ChatGTP!

Computer-Stimme [weiblich konnotiert]: Hallo! Wie kann ich Ihnen heute helfen?

Schön: Schreibe mir eine Anmoderation für den Podcast „Justice, Baby!“. Das Thema: KI und Gerechtigkeit. Die Zielgruppe: Gen Y. Wir duzen unsere Hörer:innen. Haben zwei Gäste. So, Punkt. Bringe ein aktuelles Beispiel mit KI und Justiz. Und versuche kurze Sätze zu schreiben.

Computer-Stimme: Klar, kein Problem: Hi und herzlich Willkommen zur neuen Folge von „Justice, Baby!“, dem Podcast für Menschen, die sich für Recht und Gerechtigkeit interessieren. Wir haben heute zwei tolle Gästinnen dabei, die uns helfen werden, das Thema KI und Justiz zu beleuchten. Aber was hat KI eigentlich mit uns zu tun? Ganz einfach, KI wird immer mehr Teil unseres Lebens und beeinflusst auch die Gerichtsbarkeit. Wir wollen heute darüber sprechen, welche Auswirkungen das haben kann und wie wir sicherstellen können, dass wir auch in Zukunft fair behandelt werden.
Ein aktuelles Beispiel dafür ist das umstrittene Risikobewertungssystem Kompass, dass in den USA eingesetzt wird. Es wird behauptet, dass es unfaire Vorurteile verstärkt und somit die Ungleichheit in der Justiz verschärft. Aber ist das wirklich so? Das werden wir heute gemeinsam herausfinden.

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Schön: Fragen über Fragen. Und eigentlich wäre ich jetzt ja überflüssig, aber ich hoffe, ihr habt ein bisschen mehr Spaß daran, mir zuzuhören als einer KI.
Man kommt an ChatGPT und der Diskussion über die Vor- und Nachteile, aber auch die Gefahren von Künstlicher Intelligenz ja gar nicht mehr vorbei. Deswegen nehmen wir heute mal die Möglichkeiten und den Einsatz von KI in der Justiz unter die Lupe und checken, wie die überhaupt geregelt ist. Dazu spreche ich mit Victoria Guijarro Santos von der Uni Münster und mit Lajla Fetic von der Bertelsmann Stiftung.
Mein Name ist Kathrin Schön, ihr hört „Justice, Baby! – den Podcast zu Recht und Gerechtigkeit“! Schön, dass ihr wieder rein hört.

[Intro blendet aus]

 

 

Kann Künstliche Intelligenz Gerichtsprozesse fairer machen? – Interview mit Rechtswissenschaftlerin Victoria Guijarro Santos

Schön: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Aber in manchen Fällen ist der persönliche Eindruck vor Gericht bei einem Richterspruch das Zünglein an der Waage. Wird zum Beispiel Reue gezeigt oder war die Straftat bloß ein Ausrutscher? Bei der Bestimmung der Höhe vom Strafmaß können Richter:innen mildernde Umstände anerkennen. Dabei sind natürlich auch sie nicht frei von Vorurteilen. Also je nachdem, wo man eine Straftat in Deutschland begeht, kann es tatsächlich sein, dass das Urteil härter ausfällt als woanders. Wir haben dazu schon mal eine Folge gemacht. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, dann hört doch einfach mal bei Folge 2 zum Thema Strafe rein.
Aber nochmal zurück, wenn Richter:innen nicht ganz frei von Vorurteilen sind, könnten technische Innovationen dann vielleicht helfen, vergleichbarer und fairer zu urteilen? Das will ich jetzt von Victoria Guijarros Santos wissen. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Uni Münster und forscht dort zum Einsatz von KI in Entscheidungsverfahren.
Hallo Victoria, herzlich willkommen und schön, dass du da bist.

Guijarros Santos: Hallo, ich freu mich! [lacht]

Schön: Victoria, was ist für dich persönlich gerecht?

Guijarros Santos: Das ist eine sehr große Frage. [lacht] Wenn ich sie in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Daten denke, dann wäre es für mich gerecht, dass wir in demokratischen Verfahren darüber entscheiden, wie wir mit Technologien leben wollen. Und nicht nur diejenigen, die zufällig Dateninfrastrukturen in ihren Händen halten und die benutzen, um ohnehin schon marginalisierte Personen noch weiter an den gesellschaftlichen Rand zu drücken.

Schön: Damit bist du direkt im Thema unserer heutigen Folge. Künstliche Intelligenz begegnet uns inzwischen ja echt überall in unserem Alltag. Also von, keine Ahnung, zielgerichteter Werbung auf Social Media, über Spracherkennungssoftware bis hin zu Chatbots oder unserer Spotify Playlist. Und das finde ich ganz schön krass, weil einerseits sollen mithilfe von KI, Angebote und Dienstleistungen besser auf die Bedürfnisse und Präferenzen von Nutzer:innen zugeschnitten werden. Und andererseits schwingt, wenn man über den Einsatz von KI nachdenkt oder spricht, also da wo Entscheidungen getroffen werden sollen, immer auch die Erwartungen mit, dass KI für mehr Neutralität und dadurch mehr Gleichheit und Gerechtigkeit sorgen könnte. Aber geht das überhaupt? Kann eine KI, das überhaupt?

Guijarros Santos: Da würde man jetzt je nach Person ganz unterschiedliche Antworten bekommen. Google, Microsoft, Facebook würden einem natürlich erzählen, dass das geht. Und wenn man sich dann aber näher damit befasst und auch mal dahinterguckt, stellt man ziemlich schnell fest, dass das nicht funktioniert. Und ich glaube, dafür muss ich vielleicht ein paar Einschränkungen und ein bisschen mehr darüber sagen, was KI eigentlich ist und was ich jetzt hier auch im Podcast damit meine. Also zuerst einmal beschäftige ich mich mit Systemen, die Personen klassifizieren, die von Unternehmen entwickelt werden, damit andere Unternehmen oder der Staat, Personen klassifizieren können und danach ausgerichtet Güter, Dienstleistungen, Werbung oder Teilhabe allozieren. Und diese Systeme sind häufig Modelle maschinellen Lernens oder ganz einfache statistische Modelle häufig auch. Dann ist ganz entscheidend, dass diese Systeme auf Daten entwickelt werden. Und diese Daten kommen nicht aus dem Nichts, sondern irgendjemand anders, irgendein Unternehmen in den meisten Fällen, hat entschieden, dass wir diese bestimmten Daten generieren, dass wir die speichern, dass wir die labeln. Und entscheidet dann darüber, wie wir die benutzen, für wen und gegen wen wir die benutzen.
Und dieses Verständnis, dass Daten aus einem sozioökonomischen Prozess geleitet werden und dass die nicht aus dem Nichts kommen, dass ist total wichtig zu verstehen, weil man dann auch viel besser verstehen kann, dass allein schon die Frage, ob wir nur Daten über arme Personen haben, zum Beispiel jetzt im Bereich von Sozialleistungen, wo auch automatisierte Entscheidungsverfahren genutzt werden, dass das auch schon, den Grundstein dafür legt, dass man dann, wenn man Sozialbetrug aufdecken will, dass es dann häufig darum geht, Sozialbetrug unter armen Personen aufzudecken und nicht darum geht, Steuerbetrug unter reichen Personen aufzudecken.
Und jetzt in Bezug auf Amazon, zum Beispiel jetzt die Werbung, die uns da angezeigt wird, dass in den Fällen sind das eben die Daten aus unserer Realität und wenn unsere Realität von Geschlecht, race, Behinderung, von diesen Machtverhältnissen durchzogen ist und so wirkmächtig ist, dass sie auch unsere Präferenzen steuert, dann wird das in diesen Daten wiedergegeben und wenn wir dann die Modelle darauf trainieren, dann geben diese Modelle auch diese Herrschaftsverhältnisse wieder. Und deshalb ist diese ganze Idee, dass KI neutral wäre, dass sie fair wäre, dass sie objektiv wäre, von vornherein unsinnig. Und ein ganz großer PR-Gag eigentlich von diesen großen Datenunternehmen, die uns diese Modelle verkaufen wollen.

Schön: Die Gerechtigkeit, die Fairness, das Potenzial der KI steht und fällt mit den Daten, mit denen sie trainiert wird.

Guijarros Santos: Genau, aber nicht nur das. Und es ist nicht nur die Frage, welche Daten ich benutze. Sondern auch die Frage, was für Fragen stelle ich diesen Daten eigentlich. Also ich finde wirklich dieses Beispiel, von welche Straftaten wollen wir aufdecken, indem wir KI benutzen, glaube ich ganz anschaulich.
Und es ist auch ein Beispiel, was in den Niederlanden benutzt wurde oder auch genutzt wird, da gibt es ein algorithmisches System, das heißt SyRi, wie das iPhone nur mit einem Y, und da soll vorhergesagt werden, wer Sozialbetrug begeht. Also da sind schon ganz viele Fragen, die man sich stellen kann. Kann man überhaupt aus Daten und mit dem, was dieses Modell maschinellen Lernens erfassen kann aus den Daten, kann man damit überhaupt herausfinden, ob eine einzelne Person Sozialbetrug begeht? Weil das, was diese Modelle machen und das, was sie in den Daten finden wollen, sind Muster, und zwar Muster in diesen vergangenen Daten über eine große Masse an Personen. Und das wird dann verwendet, um über Individuen in der Gegenwart eine Einzelentscheidung zu treffen. Wo schon mal eine relativ große Lücke ist, zwischen dem also, was wir von diesem System wollen, und dem, was dieses System eigentlich kann.
Und gerade bei diesen Fragen mit Sozialbetrug kommt dann auch noch hinzu, dass es dann um Sachen geht, wie, man wird dann als Risiko geflaggt, wenn man diese tausenden Formulare, die man von der Behörde ausfüllen soll, wenn man da mal irgendwie so ein paar Fehler gemacht hat, dann ist es schon verdächtig. Und das ist natürlich noch mal viel prekärer, wenn man überlegt…- Also SyRi wurde in den Niederlanden dann auch noch vor allem in Vierteln verwendet, in denen migrantische Personen leben, also Personen, die auch Niederländisch vielleicht nicht unbedingt perfekt beherrschen und es zu mehreren Fehlern kommen kann.

Schön: Jetzt sprichst du ja schon von einem ganz konkreten Anwendungsszenario. Ich würde gerne wissen, in welchem Entscheidungsverfahren maschinelle Lernsysteme denn sonst schon eingesetzt werden und wie genau die funktionieren, vielleicht auch im deutschsprachigen Raum?

Guijarros Santos: Mhm, also diese Frage ist immer ganz bisschen tricky und ich finde es auch wichtig, dass hervorzuheben, dass viele dieser Systeme von privaten Unternehmen entwickelt werden. Und auch von Unternehmen oder vom Staat eingesetzt werden und niemand in dieser Kette hat ein sonderlich großes Interesse daran, dass preiszugeben. Deshalb ist es häufig relativ schwierig herauszufinden, wer diese Systeme eigentlich schon benutzt und um die Frage aber trotzdem zu beantworten, [lacht] es gibt nämlich…- und das ist möglich, man kann diese Frage beantworten, weil es Investigativjournalist:innen gibt, weil es NGOs gibt, weil es Forscher:innen gibt, die sich die Mühe machen, trotzdem irgendwie irgendwas herauszufinden. Und darauf basierend weiß ich, dass in Deutschland zum Beispiel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wird ein Spracherkennungstool benutzt, dass den Dialekt von Geflüchteten erkennen soll und danach dann bestimmt wird, vorher eine Person kommt. Und dabei ist dann das große Problem, dass dieses Spracherkennungssystem funktioniert, nur…- also hat eine statistische Genauigkeit von 80%. Und es ist auch nicht so ganz klar, was diese statistische Genauigkeit von 80% eigentlich bedeutet.
Also was die Datengrundlage war, was für Dialekte waren da drin, waren das unterschiedliche syrische Dialekte, unterschiedliche ägyptische Dialekte oder war das jetzt irgendwie einmal Hocharabisch und dann Syrisch und dann 80% lag es richtig? Und selbst wenn es irgendwie nur Hocharabisch und ein syrischer Dialekt war, sind 20% immer noch falsch. Und dann kommen viele Geflüchtete auch nicht nur aus Ländern, wo man Hocharabisch spricht oder einen anderen Dialekt hat. Also es funktioniert ganz häufig nicht und das ist ganz dramatisch, weil es in Asylverfahren häufig auf die Glaubwürdigkeit von Geflüchteten ankommt. Und dass wenn dann irgendwie so eine KI sagt, die Person sagt zwar, sie ist aus Syrien, ist sie aber gar nicht, dabei ist sie aus Syrien, aber war halt einer dieser negativen Fälle, dann bestimmt das das ganze Verfahren aufgrund von so einer Software. Und sonst weiß man auch unter Privatem, das eine ganz bekannte Beispiel sind Bewerbungsalgorithmen, also Systeme die genutzt werden, um Bewerbungen zu screenen und auszusortieren. Und auch da weiß man aber ziemlich wenig, wer das jetzt eigentlich schon benutzt. Es gibt unfassbar viele Angebote, aber, ob die Unternehmen das dann auch wirklich machen, ist noch relativ unklar, man weiß aber, dass sie sich auch schon darauf vorbereiten.

Schön: Im Grunde geht es da um Erleichterung und um Effizienz. Aber wem nutzen diese Algorithmen tatsächlich?

Guijarros Santos: Ja, das finde ich eine total wichtige Frage. Also gerade wie sie benutzt werden. Nutzen sie denjenigen, die ohnehin schon viel Macht in ihren Händen halten und werden genutzt, um Migrant:innen, um rassifizierte Personen, um Frauen, queere Personen noch weiter an den gesellschaftlichen Rand zu drücken? Und warum passiert das? Ist das BAMF inhärent böse? Wahrscheinlich nicht. Das BAMF will, dass diese Asylverfahren möglichst effizient vonstattengehen und daran haben ja natürlich auch Asylbewerber:innen ein Interesse. Niemand will für mehrere Jahre in so einer Unterkunft leben. Und nicht wissen, was in der Zukunft passiert. Das ist eine total prekäre Situation und alle wollen diese Situation ändern. Es gibt also ein hohes Interesse, dass diese Verfahren möglichst schnell ablaufen. Aber dafür muss man nicht unbedingt diese Technologie benutzen. Man kann auch mehr Übersetzer:innen einstellen. Es gibt auf jeden Fall viele andere Wege, anstatt einer Software, die in 20% der Fällen falsch liegt.

Schön: Es gibt ja auch schon einige Einsatzbereiche von KI in Rechtsverfahren, also ob im Steuerrecht oder in so digitalen Vertragsbaukastensystemen oder eben bei legal Chatbots. Die Algorithmisierung ist also voll im Gange, auch in der Justiz. Wir haben nämlich in Folge 2 gehört, dass es in Deutschland regionale Unterschiede gibt bei der Festlegung des Strafmaßes. Und wäre es da nicht fairer, wenn eine KI die Urteilsfindung zumindest begleitet und Richter:innen in Frankfurt, wie Richter:innen im gleichen Fall, in ähnlichen Fall in München oder Schleswig-Holstein geurteilt haben? Weil auch da spielen persönliche Biases gegenüber Angeklagten eine große Rolle.

Guijarros Santos: Ja, auf jeden Fall. Es gibt also das Bewusstsein, dass Entscheidungen unterschiedlich sind. Dass sie den Eindruck erwecken, dass irgendwie willkürlich entschieden wird, dass es total drauf ankommt, welche Richterin jetzt vor einem sitzt, also woher sie kommt, was für Biases hat sie. All diese Dinge. Und dann setzen wir jetzt wieder KI dazwischen, und die löst dann das Problem für uns. Und ich glaube, wir müssen einfach wirklich sehr, sehr darauf achten, was für ein System man einsetzt und wofür man das einsetzt. Und wie sehr auch dann die Richter:innen trainiert werden, diese Systeme zu verstehen.
Ich finde es toll, wenn algorithmische Systeme oder KI-Systeme genutzt werden, um Entscheidungsverfahren zu analysieren und dadurch zu begleiten. Und damit meine ich, dass zum Beispiel auch einfach mal diese ganzen Gerichtsurteile überhaupt in Daten übersetzt werden, also Daten lesbar gemacht werden, dass sie dann ausgewertet werden können. Und dass wir dann auch überhaupt eine gute Grundlage haben, um zu sagen, pass auf, Kammer X im Gericht X, ihr entscheidet häufig so und so. Kammer Y in Gericht Y entscheidet aber häufig so und so. Warum passiert das eigentlich? Warum entscheiden wir so unterschiedlich? Was sind unsere Entscheidungsparameter für denselben Fall?
Das fände ich super, wenn man algorithmische Systeme für so was verwendet. Stattdessen, was jetzt passiert ist aber, auch angeleitet von diesem Effizienz-Paradigma, was wir schon angesprochen haben, auch Strafverfahren dauern Ewigkeiten, auch da müssen Personen Ewigkeiten drauf warten, was jetzt in ihrer Zukunft passiert, werden sie in Freiheit leben oder nicht, wieviel Geld müssen sie bezahlen oder nicht? Werden sie bestraft oder nicht? All diese Dinge, all diese Verfahren dauern Ewigkeiten, und auch da haben natürlich die Angeklagten ein Interesse, dass das schnell abläuft. Die Gerichte sind überlastet, also auch das soll jetzt erleichtert worden. Und dann wird jetzt einfach eine Software implementiert, die dann eine Entscheidungshilfe macht in dem Sinne, dass sie den Richter:innen anzeigt ja oder nein. Oder Freiheitsstrafe, so oder so hoch oder Schuld, so oder so. Und mir fällt es schwer, es anders zu sagen, aber das ist es einfach Quatsch. Was sie machen, so wie sie jetzt gerade verwendet werden, Muster in den Daten über die Vergangenheit erkennen, über eine große Personengruppe. Und das wird dann auf dem Individuum in der Gegenwart, in der Einzelfallentscheidung genutzt. Und dadurch werden eben Stereotype und Muster auch auf dieses Individuum übergestülpt.

Schön: Wie kann man sich denn jetzt dagegen wehren, wenn man von einer falschen Entscheidung durch eine Künstliche Intelligenz betroffen ist? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland, aber auch in der EU?

Guijarros Santos:  Es gibt in der Datenschutzgrundverordnung eine Norm, die grundsätzlich verbietet, dass automatisierte Entscheidungen getroffen werden, wenn sie eine hohe persönliche Relevanz haben. Ich formuliere das jetzt ein bisschen anders als es im Gesetz steht, aber mehr oder weniger ist es da drin. Strafverfahren, Asylverfahren, Bewerbungsverfahren haben eine hohe persönliche Relevanz. Aber dann müssen die Verfahren auch voll automatisiert sein, also eine Software muss komplett entscheiden, ja oder nein und nicht nur eine Empfehlung abgeben. Und daran scheitert dann häufig schon diese Anwendung dieser Norm, weil sie eben nur auf vollautomatisierte Verfahren zutrifft und nicht auf teilautomatisierte Verfahren, wenn also zwischen der Ausgabe einer Software und der letztendgültigen Entscheidung noch eine Caseworkerin, eine Richterin, eine Personalerin sitzt. Und wenn es aber voll automatisiert wäre, dann wäre die Regelung, dass man ein Recht auf den eigenen Standpunkt hat. Was ich auch sehr kritisch finde, weil dann eine einzelne Person darlegen muss, ich bin ganz anders als die Norm. Ich bin ganz anders als das Muster, was dieses algorithmische System in den Daten erkannt hat. Was einmal, glaube ich, kaum jemanden überzeugen wird, also zu sagen, ich bin ganz anders als das, was diese superfancy AI gerade ausgespuckt hat. Deshalb finde ich diese DSGVO-Norm, selbst wenn sie auf diese Systeme anwendbar wäre, sehr kritisch.
Und dann gibt es noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das EU Antidiskriminierungsrichtlinien umsetzt und es immer dann greift, wenn eine betroffene Person vermutet, dass sie diskriminiert worden ist, also dass sie im Einzelfall individuell benachteiligt worden ist. Aufgrund benannter Antidiskriminierungskategorien wie Geschlecht, race, Alter, Behinderung, Religion. In den Fällen ist es dann so, ich muss überhaupt erstmal wissen, dass ich von einem algorithmischen System bewertet wurde, dann muss ich die Vermutung haben, dass ich diskriminiert worden bin, also dass ich aufgrund dieser benannten Kategorien individuell benachteiligt worden bin, aber es reicht nicht nur, dass ich dieses Gefühl dafür habe, sondern ich muss auch ein Gericht davon überzeugen, dass ich vermute, diskriminiert worden zu sein. Also der Zugang zum Recht, ist schon eine unfassbar hohe Hürde. Und wenn man dann diese Hürde aber geschafft hat, wenn man also einmal in diesem Gerichtsverfahren drin ist, dann haben die Gerichte in Deutschland die Tendenz, immer nur diesen Einzelfall zu behandeln und immer nur darüber zu sprechen, ob jetzt in dieser Entscheidung, wo die Personalerin, also denkt man an einen Bewerbungsalgorithmus, wo die Personalerin entscheiden musste Bewerberin ja oder nein, ob sie in dem Moment auch von dieser Software angeleitet war und auch deswegen dann eine Entscheidung getroffen hat gegen die Bewerberin und dann kommt es wieder darauf an, ob diese Software, wie es in der Machine Learning Forschung heißt, ab die ein Bias hatte oder nicht, dann wird das ganze Ding mega technisch und kompliziert. Und es geht dann nicht darum, ob also so wie die Gerichte das häufig auslegen, ob nicht überhaupt schon der Einsatz dieses Algorithmischen Systems diskriminierend ist. Und ob man deshalb das unterlassen sollte.
Und dann gibt es jetzt auch noch den KI-Verordnungsentwurf der EU. Es gibt zum Beispiel eine Norm, die darin anschließt, dass ja in der DSGVO, die Norm nur für vollautomatisierte Entscheidungen trifft und in der KI-Verordnung wird vorgeschlagen, dass auch bei, also bei allen Systemen, die KI gestützt sind, dass bei jeder dieser Entscheidungen immer irgendwie eine menschliche Aufsicht da ist und deshalb dann irgendwie auch erlaubt zu intervenieren. Wenn also eine Betroffene meint, ich bin anders, dann könnte sie das sagen und dann könnte aufgrund der KI-Verordnung auch die Nutzerin dieser KI dann intervenieren. Ich finde diese DSGVO-Norm insgesamt nicht sonderlich hilfreich, weil ich nicht glaube, dass das überzeugend ist und ich das auch problematisch finde, dass das Entscheidungsmuster an sich dadurch legitimierbar gemacht wird.

Schön: Findest du KIs prinzipiell deswegen super kritisch oder findest du eigentlich spannend, dass es diese Technologie gibt? Und was wünscht du dir für die Zukunft im Umgang mit KI?

Guijarros Santos: Ich habe auch eine positive Einstellung gegenüber Technologien, auch wenn das nicht so anklang. Ich glaube, dass Technologien auch total viel Kreativität loslösen können, also es gibt jetzt auch gerade diese ganzen Text-zu-Bild-KI-Systeme wie DALL-E oder Stable Diffusion und es macht auch total Spaß, das zu machen, was einzugeben und dann kriegt man witzige Bilder, diese ganzen Sachen auszuprobieren. Ich finde auch, dass KI-Systeme super sinnvoll eingesetzt werden können. Wie ich das vorhin erwähnt hatte, bei den Strafverfahren zum Beispiel, dass man mal die Entscheidungsmuster analysiert und dass man dann auch mal richtig auf einer evidenzbasierten Grundlage darüber spricht, was läuft hier eigentlich gerade falsch, finden wir das falsch oder nicht und das dann anfängt zu korrigieren und die Institutionen zu reformieren. Ich glaube, dass total viel Potenzial darin steckt.
Aber das passiert gerade nicht. So, wie diese Daten jetzt gerade genutzt werden, werden sie eben viel häufiger dazu genutzt, um marginalisierte Personen weiter an den gesellschaftlichen Rand zu drücken, gar nicht beabsichtigt. Aber dadurch, dass unsere Herrschaftsverhältnisse reproduziert werden. Ich finde es auch problematisch, dass diese Infrastruktur, die benötigt wird, um Daten zu generieren, um Daten zu speichern, um Daten zu labeln, dass die Infrastruktur in den Händen wenigen privaten Unternehmen liegt, dass die Öffentlichkeit darauf gar keinen Zugriff hat, dass wir gar nicht mitentscheiden, in was für Beziehungen wir mit Technologie eigentlich leben. Die einzige kleine Entscheidungsmöglichkeit, die wir haben, ist Cookies, ja oder nein. Und ich glaube, dass man das alles anders gestalten kann. Ich glaube, dass wir in einen Prozess eintreten sollten, in dem wir in der Öffentlichkeit viel offener darüber diskutieren, in was für Beziehungen wir mit welchen Technologien leben wollen, ob wir das überhaupt wollen.
Genau, also, wenn ich frage, was mein Ausblick ist, dann hoffe ich, dass wir offener darüber reden. Und dass wir einen Weg finden, Technologien wie KI-Systeme so zu nutzen, dass sie sozial marginalisierte Personen vom gesellschaftlichen Rand loslösen, dass sie uns dadurch allen nützen und dass wir demokratisch darüber entscheiden.

Schön: Vielen Dank für den Einblick in die rechtliche Dimension von KI in Entscheidungsverfahren und danke, dass du dir die Zeit genommen hast!

Guijarros Santos: Ja sehr gerne! Vielen Dank für die Einladung.

 

[kurze musikalische Zwischensequenz]

Kann Künstliche Intelligenz moralisch handeln? – Interview mit Tech Governance Expertin Lejla Fetic

Schön: Puh, ich muss das erstmal sacken lassen. Ich finde es nämlich schon erstaunlich, dass bisher nicht transparent gemacht werden muss, wo zum Beispiel in öffentlichen Verwaltungen oder eben auch auf dem Arbeitsmarkt, Entscheidungen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz vorbereitet werden. Wie leicht es ist, einer Empfehlung zu folgen oder ihr nicht zu folgen, das merken wir selbst in unserem Alltag. Social Media Portale oder Unternehmen, die Klamotten, Bücher oder Elektronik verkaufen, die schlagen ja gezielt Produkte vor, die uns interessieren können. Und seien wir mal ehrlich, es ist ganz schön schwer, sich von der einen oder anderen Information nicht beeinflussen zu lassen. Das Versprechen dahinter, das verstehe ich schon individuell maßgeschneiderte Lösungen für uns, das kann aber auch in einem ganz anderen Kontext verwendet werden, zum Beispiel wird das gerade bei einem Nachrichtenportal in Kuwait ausprobiert. Dort gibt es seit kurzem eine virtuelle Nachrichtensprecherin, Fedha, so heißt die Frau, soll mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz geschaffen worden sein und ein kleines Vorstellungsvideo von ihr gibt es sogar schon im Internet, indem sie klassisches Arabisch spricht. Die Kuwait News testen sie gerade und hoffen dann, dass sie den Nutzerinnen und Nutzern zukünftig personalisierte Nachrichten präsentieren kann, z.B. auch mit einem kuwaitischen Akzent.
Aber wir müssen eigentlich gar nicht ins Ausland schauen, in Deutschland gibt es auch jede Menge KI generierten Content, zum Beispiel Radio Helgoland. Das ist ein online Radiosender, der von sich selbst sagt, dass er wohl der erste Radiosender weltweit ist, der ausschließlich von Künstlicher Intelligenz gesteuert und moderiert wird. Auch die Moderator:innen existieren nur virtuell. Irgendwie ist das ja witzig und gleichzeitig hat Victoria Guijarros Santos ja auch einen guten Punkt. Wir sollten uns nicht blind auf Algorithmen verlassen und sollten vor allem die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in unserem Alltag mitbestimmen. Weil in dem Bereich im Moment so viel passiert, hinken unsere Gesetze wie immer bei Innovationen, das ist ganz normal, ein bisschen hinterher und haben eigentlich auch noch keine gute Lösung für die ethischen Probleme mit KI. Aber genau über die möchte ich jetzt mit Lajla Fetic sprechen. Sie ist Co-Leiterin des Projekts Ethik der Algorithmen bei der Bertelsmann Stiftung und wurde 2021 für ihre Arbeit als eine der One Hundred Billion Women in AI ausgezeichnet. Ich freue mich sehr, dass du da bist! Herzlich willkommen, liebe Lajla.

Fetic: Vielen Dank! Vielen Dank für die Einladung.

Schön: Was ist für dich persönlich eigentlich gerecht?

Fetic: Ja, wie viel Zeit haben wir? [lacht] Ich hoffe, ein paar Tage. Nee, das ist eine total gute und richtige Frage und ich denke häufig darüber nach, weil im Grunde genommen das Projekt, in dem ich arbeite, was ich leiten darf, beschäftigt sich indirekt implizit immer mit Gerechtigkeit und deshalb ist die Frage sehr relevant, was ich darunter verstehe. Und ich kann darunter wahrscheinlich keine zufriedenstellende Antwort geben. Und wieso? Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich vor allem den Gedanken von Amartya Sen ganz spannend finde an dieser Stelle der, die Idee der Gerechtigkeit in einem Buch festgehalten hat und dort eine Sache beschrieben hat, die mich seitdem sehr, sehr prägt. Und zwar, dass wir im Grunde genommen gar nicht so richtig beschreiben können, was Gerechtigkeit bedeutet, sondern vielmehr beschreiben können, was ungerecht ist. Und dass das etwas ist, was im Zweifel auch der Schlüssel zu vielen Fragen ist. Denn ganz am Anfang, so beschreibt er in seinem Buch, entwickeln selbst Kindern ein Gefühl von Ungerechtigkeit und das hält dann auch bis in das Erwachsenenalter und das ist das, was unser Tun leiten sollte am Ende des Tages, nämlich diese Ungerechtigkeit anzugehen und die Welt ein Stück weit gerechter zu machen. Und insofern prägt mich das auch in meinem täglichen Leben und auch in meiner Arbeitswelt, dass ich nicht unbedingt ein Bild von einer absolut gerechten Gesellschaft im Kopf habe, aber mit meinem Tun gerne Ungerechtigkeit ein Stückweit weniger stattfinden lassen will und ein Stückchen dazu beitragen möchte, dass die Welt gerechter ist. Also insofern habe ich ein ganz dynamisches Verständnis von Gerechtigkeit an dieser Stelle und das prägt mich eben entsprechend auch im Kontext der Algorithmen.

Schön: Wir haben im Gespräch gerade eben mit Victoria Guijarros Santos gehört, dass maschinelle Lernsysteme nicht die besseren Entscheidungen treffen, aber dafür strukturelle Ungleichheiten im System aufdecken können. Welche Rolle spielen Ethik und Moral beim Einsatz von KI denn deiner Meinung nach?

Fetic: Also zunächst einmal zum Ethik Begriff. Das ist für mich die Lehre vom guten Handeln und hilft uns analytisch über die normativen Weltvorstellungen an der Stelle nachzudenken und die auch ein Stück weit in Frage zu stellen. Moral wiederum beschreibt das gute Handeln als solches und ist an der Stelle eben normativ, wenn man so möchte. Und im Kontext von algorithmischen Systemen ist Ethik ja nicht wegzudenken. Weil Algorithmische Entscheidungssysteme, so wie ich es bezeichne, ich spreche seltener von Künstlicher Intelligenz, Algorithmische Entscheidungssysteme sind Werkzeuge, die wir nutzen, um unser Leben im besten Falle besser, leichter, schneller, vergnüglicher zu gestalten, und dabei treffen wir implizit und explizit Annahmen darüber, was denn unser Leben besser, schöner, schneller macht, und über diese Annahmen sollten wir sprechen. Denn die sind mitunter nicht für alle gleich. Also insofern kann ich der Vorrednerin, kann ich Victoria nur zustimmen, ja Algorithmische Entscheidungssysteme können Entscheidungsmuster und Wertvorstellungen aufdecken, aber immer nur dann, wenn wir diese Systeme, diese Werkzeuge auch ganz bewusst entwickeln und einsetzen und in der Praxis ist das manchmal eben nicht der Fall, und das wiederum führt zu der Reproduktion von sozialer Ungleichheit, von Vorurteilen. Und damit können mitunter Menschen systematisch diskriminiert oder auch ausgebeutet werden.

Schön: Wie müssen ethische Regeln denn gebaut sein oder konstruiert sein für den Einsatz von Algorithmische Entscheidungssystemen, wie du es jetzt genannt hast, um genau so etwas zu vermeiden?

Fetic: Im besten Falle entwickeln wir Regeln, die nicht für die Systeme, sondern vor allem für die Menschen gelten. Denn was ich häufig in der Diskussion erlebe, und deswegen sprechen wir auch nicht mehr von Ethik der Algorithmen, was ich häufig erlebe, ist, dass diesen Systemen ein Stück weit Verantwortung unterstellt wird, die diese Systeme nicht übernehmen können. Denn am Ende kann nur der Mensch für sein Handeln oder für das Handeln insgesamt verantwortlich sein und dazu gehört auch das Entwickeln technologischer Innovationen. Folglich müssten aus meiner Sicht vor allem die Regeln für Menschen gelten, die die die Systeme entwickeln, aber auch einsetzen oder auch evaluieren. Und da hilft mir im Kopf, das Bild von soziotechnischen Systemen. Also wir sprechen nicht nur von rein technologischen Systemen, wenn wir von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz sprechen, sondern von soziotechnischen Systemen. Das bedeutet, dass sind Werkzeuge, die im sozialen Kontext auch eingebettet sind. Und wenn wir den größeren sozialen Kontext von Algorithmen miteinbeziehen, dann müssen wir Regeln gestalten, die von Anfang an die Entwicklung mit begleiten und auch den sozialen Kontext dabei mit vor Augen halten.
Um vom Abstrakten ein bisschen wegzukommen und konkreter zu werden, weil auch das treibt meine Arbeit oder unsere Arbeit bei der Bertelsmann Stiftung an, es gibt Algorithmen, die beispielsweise helfen, Verkehrsströme zu analysieren und entsprechend Empfehlungen auszugeben, wie man mit diesen Verkehrsströmen umgehen könnte. Also um beispielsweise den Nachmittagsstau in der Stadt an der Stelle zu entlasten. Das hat einen großen sozialen Impact. Wenn ich im Stau bin mit dem Auto, dann bin ich genervt, wenn der Stau gerade da ist, wo eine Spielstraße ist oder eine Fahrradstraße ist, dann hat das auch einen großen Einfluss darauf, wie Menschen zusammenleben. Und wenn wir solche Systeme entwickeln, dann müssen wir ganz am Anfang, uns Gedanken darüber machen, wofür wollen wir denn dieses System eigentlich nutzen? Und insofern ist mit dem ersten Gedanken für die Entwicklung eines solchen Systems eine Regel wichtig, wie beispielsweise, dass man transparent darüber redet, wieso, weshalb, warum entwickeln wir an dieser Stelle. Also mein Ziel ist es im Grunde genommen, dass wenn wir technologische Innovationen entwickeln, wir uns von Anfang an darüber Gedanken machen, was hat es für gesellschaftliche Implikation, wo könnten wir bestimmte ethische Fragestellungen aufkommen lassen und wie müssten diese dann auch breit diskutiert werden?

Schön: Jetzt bist du schon mittendrin im Thema Regeln und Regulierungen und das bringt mich zu dem Punkt, den ich unbedingt mit dir besprechen möchte, denn du hast ja im Grunde ein Regelwerk für den Einsatz von Algorithmen entwickelt, die sogenannten Algo.Rules. Das sind ethische Gestaltungsprinzipien für KIs in Unternehmen beziehungsweise maschinelle Lernsysteme in Unternehmen. Was gehört alles zu diesen Regeln dazu? Und welche Regeln müssen beachtet werden, wenn man eben maschinelle Lernsysteme entwickelt?

Fetic: Ich war nicht alleine bei dieser Entwicklung, es waren über 500 Expert:innen beteiligt an der Entwicklung der Algo.Rules und mit den Algo.Rules sind wir damit dann auch nicht alleine, weil selbst die Europäische Kommission sich in einer High Level Expert Group Gedanken dazu gemacht hat, welche ethischen Prinzipien wichtig wären für die Entwicklung solcher Systeme. Und die Algo.Rules sind trotzdem ein Stück weit anders als die meisten Ethikregelwerke an der Stelle, weil im Grunde genommen kommen wir ohne Ethik aus und das verwirrt oder irritiert erstmal. Diese neuen Gestaltungsprinzipien sind aber ganz bewusst nicht ethisch oder geben moralische Normen vor. Wir haben nämlich in dem Entwicklungsprozess gemerkt, uns geht es nicht darum zu sagen, wann ist ein algorithmisches System gut oder schlecht, das können wir von außen gar nicht beurteilen. Wir möchten aber, dass im Entwicklungsprozess und im Einsatzprozess die beteiligten Personen die richtigen Fragen stellen, um über ethische und gesellschaftliche Dimension ihrer Arbeit nachzudenken.
Das klingt auch wieder abstrakt. Ich mache es mal konkret. Die erste Algo.Rule ist das Thema Kompetenzen aufbauen. Diese erste Regel klingt erst mal ganz easy peasy. In der Praxis ist es aber, glaube ich, eines der wichtigsten und schwierigsten zu erreichenden Ziele, die wir uns an dieser Stelle vorstellen können. Denn was wir meinen mit Kompetenzaufbau ist nicht, dass die IT-Nerds noch besser werden im Coden, sondern wir stellen uns vor, dass die ITler, die Entwickler:innen ein Gefühl dafür bekommen sollen, welche sozialen Implikationen ihr Handeln hat, also Kompetenzen dahingehend aufbauen, dass sie wissen, für welchen Kontext entwickle ich da eigentlich. Und diejenigen, die Algorithmische Entscheidungssysteme einsetzen, die brauchen ein Stück weit Kompetenzen um technische Entwicklungsseiten der Algorithmische Entscheidungssysteme und sie müssen auch Kompetenzen aufbauen, um die Entscheidungssysteme gut zu kommunizieren, einordnen zu können und entsprechend die Prognosen, die beispielsweise so eine Entscheidungssystem mitgibt, gut interpretieren zu können, und das ist eine der Regeln.

Schön: Gleichzeitig werden die meisten algorithmischen Werkzeuge von Privatunternehmen entwickelt, die ja auch erstmal ein monetäres Interesse daran haben, dass ihre Werkzeuge gekauft, genutzt werden und da ethische Fragestellungen oder soziale Fragestellungen nicht unbedingt im Vordergrund stehen. Wie geht man mit dieser Diskrepanz um?

Fetic: Natürlich ist die Fragestellung, was ist der Anreiz für Unternehmen, solche zusätzlichen Regeln zu befolgen, total wichtig. Und teilweise ist diese Frage noch nicht ganz beantwortet. Aber vielleicht einen Einblick in die aktuelle Lage. Ich glaube für uns Nutzer:innen, Konsument:innen wird immer deutlicher, dass solche Systeme nicht neutral sind, dass solche Systeme auch mit Gefahren und Risiken einhergehen und deshalb wächst ein Stück weit auch der Druck für Unternehmen, entsprechend nachweisen zu können, wir nehmen diese Sorgen ernst und wir entwickeln aktuell unsere Systeme unter besonderen Qualitätsansprüchen. Und insofern glaube ich, dass es durchaus ein Druck der Konsument:innen und Nutzer:innen gibt, der wiederum dann überzeugend auf Unternehmen wirkt. Und gleichzeitig sehe ich auch, dass viele Unternehmen das Thema sehr ernst nehmen, um sich ja besser behaupten zu können im Markt der vielen Anwendungen und auch in einem Markt, der von Monopolunternehmen geprägt ist. Viele Unternehmen, die Algorithmische Entscheidungssysteme entwickeln, die wir häufig nutzen, also gerade im Kontext sozialer Plattformen, kommen nicht aus Deutschland oder nicht aus Europa. Und insofern ist es fast so ein Verkaufsargument für europäische Unternehmen, hier mit besonders großem Wert, also intensiven Wertvorstellungen, auch voranzuschreiten.
Nichtsdestotrotz gibt es auch Unternehmen, die das nicht ganz so ernst nehmen und die glücklicherweise jetzt aber einen Anreiz bekommen, der nicht ganz freiwillig daherkommt, nämlich durch die KI-Verordnung, die auf europäischer Ebene gerade diskutiert wird, die im Grunde genommen unwilligen Unternehmen auch ein Stück weit die Verantwortung aufdrängt, indem sie regulativ entsprechend Maßnahmen vorgibt, aber am Ende kann auch das selbst nicht ausreichen, denn wenn ein Unternehmen so ein System entwickelt und es dann aber von Organisationen oder Menschen eingesetzt wird, die sich nicht der Risiken und der verschiedenen Aspekte eines richtigen Einsatz bewusst sind, kann auch dann viel schieflaufen. Also insofern hier nochmal mein Appell, ich nenne das immer KI-Lebenszyklus, den gesamten Lebenszyklus im Kopf zu behalten. Und die Entwicklung eines solchen Systems, die ist eine total wichtige Komponente. Die Anwendung eines solchen KI-Systems ist aber fast genauso wichtig und da wissen wir, dass wir Menschen oftmals richtig große Fehler machen, also weil wir eben nicht die rational denkenden Wesen sind, von denen wir gerne hätten, dass wir es wären, sondern Entscheidungen auf Basis von Biases, also Verzerrungen im Kopf treffen und selbst bei der Unterstützung durch Algorithmen werden wir ein Stück weit von diesen Biases gelenkt und treffen teilweise auch trotz automatischer Unterstützung die falschen Entscheidungen. Also insofern, es gibt viele Momente, wo es schief laufen kann. Gleichzeitig bleibe ich da optimistisch, weil die Sensibilisierung die Aufmerksamkeit gerade so groß ist für die potentiellen Gefahren, dass ich glaube, dass wir da zu einem guten Ende kommen.

Schön: Was sind die inhaltlichen Eckpfeiler von der Europäischen KI-Verordnung? Könntest du da nochmal ins Detail gehen?

Fetic: Also die KI-Verordnung beschäftigt sich allgemein grundsätzlich mit der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Systemen, weil wir gesehen haben, dass bestimmte Gefahren und Risiken immer wieder auftauchen, unabhängig der konkreten Anwendung. Wir sehen, dass Algorithmische Entscheidungssysteme ja technisch fehlerhaft sein können und in der konkreten Anwendung dadurch zu Gefahren führen. Wir sehen, dass also auch ethische Fehler oder Diskriminierung auftauchen können. Beispielsweise werden bestimmte Nutzer:innen-Gruppen diskriminiert oder deren Belange nicht ausreichend in der Entwicklung der Systeme miteinbezogen. Also beispielsweise bei Gesichtserkennungstechnologien. Also solche Systeme sind nicht fehlerfrei, wir wissen vor allem von People of Color aus den Staaten, die wissenschaftlich dazu gearbeitet haben, dass solche Systeme die Gesichter von schwarzen Frauen nicht gut oder nicht gleich gut erkennen und insofern sind diese Gesichtserkennungstechnologien diskriminierend, gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen oder bestimmten Merkmalen ganz besonders.
Und das kann mir als Einzelperson teilweise dann nicht auffallen, weshalb es wichtig ist, dass wir eine Regulierung haben, die grundsätzlich dafür Sorge trägt, dass solche großen grundsätzlichen Fehler auch adressiert werden, und dafür ist die KI-Verordnung da. Und was sie macht ist, die Unternehmen zu verpflichten, bestimmte Anforderungen zu treffen. Klingt total abstrakt. Ich mach‘s mal deutlich. Also wenn ein System ein besonders großes Risiko mit sich bringt, beispielsweise weil es in dem Personal Recruiting Kontext eingesetzt wird, dann muss das Unternehmen, was diese Systeme entwickelt und das Unternehmen, das solche Systeme einsetzt, dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen, die wir in der KI-Verordnung haben, auch erfüllt werden. Das sind dann Anforderungen, beispielsweise der Transparenz da, das heißt, man muss darüber informieren, dass das System eingesetzt wird, dass diese Systeme unter menschlicher Aufsicht sozusagen ihr Werk tun können und im Grunde genommen soll das dann entsprechend absichern, dass in besonders risikohaften Bereichen solche Systeme Entscheidungen treffen oder Entscheidungen vorbereiten, die wir einfach nicht ungesehen haben wollen.
Trotzdem gibt die aktuelle KI-Verordnung auch schon…- weißt sie schon ein paar Lücken auf, denn die große Frage wird natürlich sein, was verstehen wir eigentlich unter KI, was wird denn da eigentlich reguliert und auch wie man eben das Risiko genau bemisst? Und das wird gerade auf europäischer Ebene heiß diskutiert. Also wie breit, wie eng ist die Definition, sind darunter nur Systeme zu verstehen, die lernen oder sind es vielleicht auch Systeme, die eher statisch sind, also denen man Regeln vorgibt und die diese dann einfach nur umsetzen und im Grunde genommen, was bedeutet Risiko, wer muss das eigentlich anzeigen, wer darf eigentlich darüber bestimmen, welche Systeme Hochrisikosysteme sind und welche eben kein so großes Risiko darstellen?
Und dann der dritte Schritt ist, wenn beispielsweise Anforderungen wie menschliche Aufsicht an der Stelle stehen. Was bedeutet denn menschliche Aufsicht? Sitzt da jemand daneben und schaut den maschinellen Systemen beim Lernen zu? Ist das menschliche Aufsicht? Oder ist es eher die Person, die das am Ende des Tages anwendet? Hat die eine Schulung bekommen? Und ist dann sozusagen die Aufseherin des Entscheidungssystems? Da sind noch viele Sachen unklar.

Schön: Wie werden aber die tatsächlich Betroffenen in die Entwicklung von diesen Regulierungen einbezogen? Also gibt es da eine Art Bürger:innen Rat oder eine Art Betroffenen Rat?

Fetic: Beispielsweise gibt es bei europäischer Regulierung immer die Möglichkeit, sich in den Konsultationsprozessen zu beteiligen. Wir wissen aber auch aus anderen Politikfeldern, dass sich am Ende vor allem Unternehmensvertreter:innen beteiligen und nicht jetzt meine Mutter und mein Vater, die irgendwie Lust haben europäische Regulierungen zu feedbacken. Dafür fehlt meistens die Zeit und im Zweifel vielleicht auch die Kompetenzen. Und auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Kompetenzen haben, haben leider oftmals nicht genug Zeit, sich im Detail mit allen Verordnungen und mit allen Direktiven zu beschäftigen. Weshalb diese Konsultationsprozesse, was Regulierung angeht, oftmals sehr unternehmerisch im Fazit ausfallen. Das ist schade, weil Zivilgesellschaft sich oftmals für die Belange von betroffenen Gruppen, marginalisierten Gruppen einsetzt und insofern wünsche ich mir da so ein Stück weit einen Ausgleich, Mechanismus, der da auch Sorge trägt, dass eben auch zivilgesellschaftliche Stimmen ausreichend gehört werden. Aktuell finden KI-Systeme in so vielen Lebensbereichen statt und ich merke immer wieder, dass die meisten Menschen sich dessen gar nicht bewusst sind. Meine neueste Zahnbürste kommt laut Hersteller mit KI daher, die mir dann eben also erlernter maßen sagt, wann ich den Zahnbürstenkopf zu wechseln habe. Dann mache ich die Social Media Plattform auf, um mich zu informieren. Auch die basieren auf recommender systems und empfehlen mir personalisiert, welche Artikel, welche Tweets ich zu lesen habe. Dann gebe ich meistens ein, wie der schnellste Weg zur Arbeit ist und nutze Google Maps, also Navigationssysteme. Auch die basierend auf Algorithmischen Entscheidungssystemen und errechnen mir die schnellste Route. Da könnte man beispielsweise auch Algorithmen einsetzen, die einem die schönste Route ausrechnen oder eine, die mit besonders viel Sonnenstrahlen daherkommt, aber das zeigt einfach nochmal, auch da sind Algorithmische Entscheidungssysteme da, um unser Leben im besten Falle zu verbessern. Und deshalb ist es eigentlich so wichtig, dass diese Anwendungen nicht an den Anwender:innen vorbei entwickelt werden. Und in der Regel investieren Unternehmen auch in User Experience Tests und so weiter. Was dabei aber häufig passiert ist, dass diese Unternehmen oftmals mysterio-typische Vorstellungen von Menschen haben. Und wenn ich jetzt gerade an den Global North denke, also an Europa und Amerika, dann sind es oftmals so Vorstellungen von einem weißen cis Mann, ab 40+, der dann die Anwendung nutzt und also als junge Frau mit Migrationshintergrund ist das jetzt nicht der beste Ankerpunkt für mein Nutzungsverhalten und das wiederum verpassen einige Unternehmen leider Gottes und deshalb sind diese Anwendungen teilweise an den Nutzer:innen-Interesse vorbei.

Schön: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen selbstfahrende Autos bis zu 130 Kilometer pro Stunde auf deutschen Autobahnen fahren. Das Gesetz ist schon da, bisher ist aber noch kein einziges Auto dafür zugelassen. Aber eine dringende Frage gibt es hier schon noch, und zwar angenommen, es passiert ein Unfall, wer übernimmt dann die Verantwortung?

Fetic: Und das ist eine Frage, die sehr spannend ist und wahrscheinlich auch sehr häufig gestellt wird, weil das autonome Fahren so schön greifbar macht, was eben maschinelles Lernen ermöglicht und trotzdem damit kommt im Grunde genommen ein her, dass wir oftmals dem Hype rund um KI vielleicht ein Stück weit zu sehr verfallen, weil gerade beim autonomen Fahren, also darüber wird zwar häufig gesprochen, aber wir sind gar nicht so weit. Und deswegen, das ist auch so ein interessanter Aspekt in dieser Diskussion, dass wir oftmals den Algorithmischen Entscheidungssystemen mehr Magie unterstellen, als es eigentlich ist am Ende.
Es ist Statistik und wir unterstellen oftmals uns selber, dass wir da viel weiter sind als wir im technischen Sinne eigentlich an der Stelle wären. Beim autonomen Fahren ist es so, dass man deshalb fünf Stufen definiert hat, die beschreiben sollen, wo wir im technologischen Fortschritt sind, und die fünfte Stufe stellt sozusagen voll autonome Fahrzeuge dar, und da sind wir einfach noch nicht. Ob wir da jemals sein werden vor dem Hintergrund der schlechten Dateninfrastruktur, der Sensorik und so weiter, das würde ich auch noch mal kurz in Frage stellen. Also zumindest mit Blick auf jetzt die absehbare Zeit. Und ich würde sagen, wir sind aktuell bei Stufe 3, sagen einige Hersteller. Hoch automatisiertes Fahren ist das. Das bedeutet also, dass unter bestimmten Bedingungen eine Art Automatisierung stattfinden kann. Und da kommt jetzt die Frage ins Spiel, die du gestellt hast, was passiert denn, wenn ebenso ein hoch automatisiertes System einen Fehler macht? Würde ich sagen, dass die aktuelle Rechtslage noch nicht ganz eindeutig ist. Wir haben aktuell die Situation für bestimmte Dinge, die Fahrzeughersteller:innen haften, für bestimmte Aspekte, die Fahrzeughalter oder eben auch diejenigen, die das Fahrzeug nutzen. Und das würde auch in diesem Fall zur Anwendung finden. Das bedeutet also, sobald ein System einen Fehler macht, würde ein Stück weit überprüft werden müssen, ob die Hersteller:innen alle Sicherheitsvorstellungen umgesetzt haben, die sie aktuell umzusetzen haben und dann würde man sich eben anschauen, was der Fahrzeughalter oder die Halterin und die Nutzenden im Grunde genommen unternommen haben, um den Unfall zu verhindern, oder was entsprechend die kausalen Zusammenhänge waren des Unfalls. Das heißt am Ende auch hier nicht so richtig viel Neues. Am Ende haften Menschen und diejenigen, die die Systeme nutzen, sind nicht völlig von ihrer Verantwortung befreit, das heißt, sie müssen sich entsprechend auch mit den Grenzen und Möglichkeiten eines technischen Systems vertraut machen. Das heißt nicht, dass alle Fahrzeughalter:innen jetzt verstehen müssen, wie der Motor funktioniert und auch nicht wie das KI-System funktioniert, aber sie müssen wissen, wie sie diese Systeme steuern, wann sie eingreifen müssen und wann es eben auch bestimmte Grenzen gibt, die man nicht überschreiten sollte. Und insofern, also die Antwort ist, am Ende, haftet der Mensch. Ein Stück weit werden es wahrscheinlich die Hersteller:innen tun müssen. Das wird aber eben auch, gerade weil das Thema so neu ist, auf europäischer Ebene diskutiert.

Schön: Werfen wir doch mal gemeinsam einen Blick in die Zukunft. Wie stellst du dir den Einsatz von KI für und mit den Menschen, für die sie gemacht wird, im Idealfall vor? Was wünschst du dir?

Fetic: Im Idealfall hätte ich wahrscheinlich meinen Job gar nicht mehr, weil dann müsste ich nämlich nicht mehr über die gesellschaftlichen Implikationen von KI oder Algorithmischen Entscheidungssystemen sprechen, weil wir alle verstanden haben, dass das einfach nur technologische Werkzeuge sind und technologische Werkzeuge eben ganz viel Potenzial auch haben, uns unser Leben einfacher zu machen, schöner zu gestalten, aber eben auch nicht ganz umsonst sind. Das heißt also, die Entwicklung kostet Geld, kostet Kraft und Energie so zu voranzutreiben, dass sie unseren Wünschen und unseren Bedürfnissen am besten und am ehesten entspricht. Dann braucht es Menschen wie mich nicht mehr, die darauf hinweisen, dass eben diese technologischen Mittel nur so gut sind wie die Menschen, die sie entwickeln und einsetzen, das wäre mein Traum.
Und wenn ich dann noch zusätzlich was zu träumen dürfte, dann nicht mehr, das wir so grundsätzlich auf technologische Hypes aufspringen. ChatGPT ist ein großes Stichwort gerade. Selbst meine Mutter spricht mich darauf an, die sonst mit Technik nicht so viel am Hut hat. Und da wünschte ich mir so ein bisschen eine aufgeklärtere Haltung zu. Also dass wir nicht jedes Mal ganz doll erschrocken sind, dass da etwas technologisch Neues kommt. Oftmals sind es richtig tolle lebenshelfende Systeme, die man einfach nur richtig gut zu nutzen wissen muss. Und das ist mein Wunsch, dass wir die KI-Systeme als intelligentere Hammer nutzen und wenn wir uns auf die Finger hauen, nicht den Hammer anschreien, sondern im Zweifel besser darüber nachdenken, wie wir den Hammer künftig nutzen wollen.

Schön: Vielen Dank für deinen Einblick und das Gespräch, liebe Lajla.
Jetzt haben wir vieles über Künstliche Intelligenz, Algorithmen und Maschinelles Lernen gehört. Es macht total viel Spaß damit rumzuspielen, aber KI kann eben auch gefährlich werden, wenn wir uns komplett auf sie verlassen. Was ist wahr und was ist echt? Das ist gar nicht mehr so leicht zu beantworten. Zum Beispiel, wenn durch den Einsatz von KI unechte Fotos mit echten Menschen generiert werden. Ihr habt sicher das gefakte Bild von Papst Franziskus mit der dicken Balenciaga Daunenjacke auf dem Schirm oder andere Deep Fakes wie das Video von Bundeskanzler Olaf Scholz dem Programmierer:innen Worte aus einem russischen Actionfilm in den Mund gelegt haben. Bei Algorithmischen Entscheidungssystemen geht es eben immer auch um Verantwortung, also dass wir ganz bewusst mit den Bildern und Infos, die uns Algorithmen im Alltag vorschlagen, umgehen und auseinandersetzen, aber auch mitbestimmen, wie KI als Werkzeug im Alltag zukünftig verwendet wird.

[Einsatz Upbeat Podcast-Outro im Hintergrund]

Abmoderation & Credits

Schön: Was sagt ihr denn zum Einsatz von KI? Gerade nach dieser Folge. Habt ihr mit Hilfe von Künstlichen Intelligenzen schon mal eine Entscheidung getroffen oder anders herumgespielt? Schreibt uns bei Insta, Facebook, per Mail oder lasst euer Feedback einfach hier bei Spotify. Ich freue mich auf jeden Fall sehr über eure Kommentare.
Nächstes Mal gehts bei „Justice, Baby!“ dann um Kohle, Cash und Moneten. Ja, wir sprechen über Geld und wie gerecht unser Steuerrecht eigentlich ist. Steuerrecht but make it cool, mal sehen, ob wir das nächstes Mal hinbekommen. Ich freue mich jedenfalls, wenn ihr dann wieder rein hört. Mein Name ist Kathrin Schön. Ich sage vielen Dank auch an meine Kolleginnen im Podcast Team und bis bald.

„Justice, Baby!“ ist ein Podcast der Stiftung Forum Recht.
Redaktion: Andrea Wojtkowiak, Vanessa Mittmann und ich, Kathrin Schön.
Juristische Beratung: Karolina Hanisch.
Produktion: Axel Seyboth und Anna Kunzmann von L‘agence.
Kommunikation und Distribution: Silke Janßen, Franziska Walter, Romy Klemm, Sabine Faller und Hannah Schelly.

[Outro blendet aus]

Transkript: Felicia Stahnke

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Grafik mit Text und Foto. Oben Titel "Justice, Baby! Folge 09 Inklusion" Darunter schwarzweiß Fotos von Andrea Schöne und Stefan Flach-Bulwan
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#9 Inklusion: Wieso bekommen Menschen mit Behinderung keinen Mindestlohn?

In Folge 9 spricht Host Kathrin Schön mit ihren Gästen über Inklusion und das Recht auf Teilhabe. Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung und ist die Grundlage für viele Folgegesetze. Die regeln das Recht auf Bildung, den Zugang zur Arbeitswelt oder auf Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. So weit so gut in der Theorie. Doch im Alltag wird Menschen mit Behinderung der Weg in die Selbstständigkeit oft verstellt.


Wir sprechen mit Andrea Schöne, Journalistin und Beraterin für inklusive Medienangebote und Stefan Flach-Bulwan, Projektleiter einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, über Chancengleichheit, Inklusion und das Einfordern der eigenen Rechte.

💡Außerdem hört ihr in dieser Folge auch Lukas Krämer. Er spricht in seinem YouTube-Kanal über aktuelle Themen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, zum Beispiel das Thema Mindestlohn: https://www.youtube.com/c/sakultalks

💻 Mitmachen! Die digitalen Angebote und Webseiten von Bundesbehörden müssen laut BGG barrierefrei sein. Der Verein Sozialhelden e.V. führt dazu noch bis zum 8. September 2023 einen Realitätscheck durch. Mitmachen kann man ganz einfach unter folgendem Link: https://sozialhelden.de/blog/deine-erfahrungen-sind-gefragt-wie-barrierefrei-sind-unsere-bundesbehoerden/

📖Nachlesen! Das Buch zu Behinderung und Ableismus von Andrea Schöne findet ihr hier: https://unrast-verlag.de/author_herausgeber/andrea-schoene/

🎥 Gruseln! Nichts für schwache Nerven. Im Horrorfilm „A quiet place” spielt eine gehörlose Frau die Hauptrolle. Ihre Stärke: Die Gehörlosigkeit. https://www.imdb.com/title/tt6644200/

🏅 Lernen! In der Doku „Mein Weg nach Olympia“ stellt der contergangeschädigte Regisseur Niko von Glasow fünf behinderte Sportler vor, die sich auf die Olympischen Spiele in London vorbereiten. https://www.imdb.com/title/tt2669646/

👑Bingen! Die Serie „Game of Thrones” macht es vor: Der Charakter Tyrion Lannister ist kleinwüchsig, allerdings dreht sich die Story nicht um seine Behinderung. Er spielt eine Rolle unter vielen. https://www.imdb.com/title/tt0944947/

[Hier das Transkript als PDF downloaden]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #9 Inklusion: Wieso bekommen Menschen mit Behinderung keinen Mindestlohn?

Szenischer Einstieg

[Der Podcast beginnt mit unterschiedlichen Stimmen.]

Befragte:r 1 [männlich konnotiert]:

Ich finde ja schon sehr spannend, dass wir viel Diskussionen führen über die Vielfalt in der Insektenwelt und auf Blumenwiesen und bei uns selbst, bei Menschen aussortieren. Da wollen wir offenbar nicht so viel Biodiversität.

Befragte:r 2 [weiblich konnotiert]:

In meiner Schulzeit kann ich mich nicht erinnern, dass wir z.B. einen Rollstuhlfahrer in der Schule gehabt hätten. Und das lag sicher nicht daran, dass es in meiner Altersgruppe niemanden gegeben hätte. Diese Leute, die eigentlich da hingehören, müssen ja irgendwo anders dann geblieben sein. Wo? – Weiß ich auch.

Befragte:r 3 [männlich konnotiert]:

Behinderte Personen haben mehr Rechte als nicht-behinderte. Damit werden aber die Nachteile, die sie durch ihre Behinderung haben, nur teilweise ausgeglichen.

Befragte:r 4 [männlich konnotiert]:

1,35€ – ist der Stundenlohn für Menschen mit Behinderung gerecht? Ich sag‘ ganz klar: nein, das ist nicht gerecht!

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Podcast-Host Kathrin Schön: Wir haben Menschen in der Fußgängerzone gefragt, was sie über Inklusion in Deutschland denken. Und ihr habt‘s eben gehört: Unsichtbarkeit, mehr Rechte, aber trotzdem weniger Lohn für eine Stunde Arbeit. Ist das gerecht?
In dieser Folge sprechen wir über Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die sind nämlich ganz klar geregelt und zwar in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es ja, alle Menschen sind gleich und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Doch wenn man sich mal so umguckt, zum Beispiel auf der Straße, wie viele Bordsteine sind eigentlich abgesenkt, damit sich gehbehinderte Menschen oder Menschen im Rollstuhl dort gut bewegen können? Wie barrierefrei sind Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel oder öffentliche Gebäude? Und wie sieht es eigentlich auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt aus? Wohnt ihr in einer barrierefreien Wohnung? Oder habt ihr eine Kollegin, einen Kollegen mit Behinderung? Welche Rechte können Menschen mit Behinderung einfordern und wo kommen auch Gesetze an ihre Grenzen?
Darüber spreche ich heute mit meinen beiden Gästen Andrea Schöne und Stefan Flach-Bulwan. Mein Name ist Kathrin Schön, ich begrüße euch zu einer neuen Folge von „Justice Baby! – dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit“, und schicke viele Grüße aus dem Pop-Up-Studio der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe.

[Intro blendet aus]

Funktioniert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis? – Interview mit Journalistin Andrea Schöne

Schön: Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es um Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft geht. Das Grundgesetz ist ja sowas wie unsere unerschütterliche Basis, auf der total viele andere Gesetze aufbauen, die das, was in den Artikeln drinsteht, auslegen und eben auch klären, was sie eigentlich konkret für unseren Alltag bedeuten.
Der Satz aus Artikel 3 Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, hat also echte Konsequenzen und wird in konkrete Folgegesetze übersetzt. Im Sozialgesetzbuch Nummer 9 ist zum Beispiel geregelt, auf welche Hilfsleistungen Menschen mit Behinderung Anspruch haben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vor Diskriminierungen beim Zugang zu Bildung, zu Wohnraum oder auf dem Arbeitsmarkt schützen und das Behindertengleichstellungsgesetz steht im Grunde für mehr Barrierefreiheit, also dass zum Beispiel Gebäude oder auch öffentliche Verkehrsmittel so gebaut sein sollen, dass sie ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Das klingt ja erstmal alles total super, finde ich. Aber ob das in der Praxis auch immer so funktioniert, wie es das Gesetz verspricht, das frage ich meine erste Gesprächspartnerin heute, Andrea Schöne.
Sie ist Autorin, Journalistin und Beraterin für inklusive Medienangebote. In ihren Texten beschäftigt sie sich vor allem mit Feminismus und mit Bildung, aber immer im Zusammenhang mit der Lebenswelt behinderter Menschen.
Liebe Frau Schöne, herzlich willkommen und schön, dass Sie da sind, beziehungsweise schön, dass Sie sich Zeit genommen haben.

Schöne: Hallo, vielen Dank für die Einladung in den Podcast. Ich freue mich sehr, heute mit Ihnen über diese Themen zu sprechen.

Schön: Grüße gehen raus nach Italien. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sitzen Sie heute im Süden Europas.

Schöne: Genau, aber in Norditalien nicht ganz im Süden. [lacht]

Schön: [lacht] Alles ist südlicher als Karlsruhe heute.

Schöne: [lacht] Das stimmt.

Schön: Ich stelle all meinen Gästen zu Beginn jeder Podcast-Folge ein und dieselbe Frage und das will ich auch heute machen. Was ist für Sie ganz persönlich Gerechtigkeit?

Schöne: Das ist tatsächlich eine sehr interessante Frage und auch gar nicht so einfach zu beantworten. Gerecht – viele Menschen denken, wenn alle die gleichen Ressourcen mit gleichen Möglichkeiten – Möglichkeiten in Anführungsstrichen – bekommen, dann wäre das gerecht. Tatsächlich sind aber die Ausgangsvoraussetzungen für alle Menschen verschieden und insbesondere für Menschen aus benachteiligten Personengruppen. Und daher ist gerecht, ein Ausgleich von Ressourcen zu schaffen. Also überhaupt sich klarzumachen, was bedeutet Chancengleichheit, die gleichen Möglichkeiten zu haben, dieselbe Sache zu machen.
Ich zum Beispiel jetzt mit meinem Auslandsstudium, was ich an der Universität Bologna mache, habe bisher nicht wirklich viele andere behinderte Menschen angetroffen, die das Gleiche machen.
Es gibt ungefähr ein Prozent der Studierenden mit Behinderung, die das Erasmus-Programm machen. Das habe ich auch gemacht, 2015/16. Und ein Auslandsstudium, also ein komplettes Studium im Ausland, gibt es fast gar nicht. Das zeigt auch, dass die Ausgangsvoraussetzungen eben hier nicht die gleichen sind. Es ist nicht so, dass ich hier an der Universität Bologna noch nie irgendjemanden aus Deutschland getroffen hab‘, hier sind sehr viele Deutsche tatsächlich. Aber ich finde niemanden, der oder die auch eine Behinderung hat. Und das finde ich dann schon ziemlich auffällig. Und das merke ich auch stark in meinem Studiumsalltag.

Schön: Das heißt, Sie treffen auch gar nicht auf italienische Menschen, die körperliche Einschränkungen haben?

Schöne: Teils schon, aber auch nicht so oft. Das liegt natürlich auch daran, meine Fakultät liegt noch zusätzlich auf einem Hügel, für Leute mit einer Gehbehinderung jetzt nicht besonders positiv, auch für mich nicht unbedingt, das ist schon sehr anstrengend. Und dementsprechend wird es vermutlich auch damit zusammenhängen.
Es hängt aber auch damit zusammen, dass der Universitätsalltag sehr stressig ist und sehr streng getaktet ist und das für behinderte Studierende natürlich wesentlich schwieriger ist. Also es ist schon für nicht-behinderte Studierende fast unschaffbar, muss ich ehrlich sagen. Aber wenn dann natürlich noch eine Behinderung dazu kommt, die Dinge anders gemacht werden müssen, da viel Zeit drauf geht, um überhaupt erstmal rauszufinden, kann ich in den Vorlesungssaal rein, muss der gewechselt werden. Und da muss ja dann ich mich kümmern.
Und da wären wir schon bei der Chancengleichheit und was Gerechtigkeit bedeutet, ich habe alleine schon keine Gerechtigkeit, was den Faktor Zeit angeht. In dieser Zeit können andere Studierende sich ausruhen, arbeiten oder für ihre Prüfungen lernen oder auch schlafen, was ja auch sehr wichtig ist.

Schön: Wir sprechen heute über Inklusion und Gerechtigkeit. Sie haben im Vorgespräch gesagt, dass der Begriff heutzutage etwas weichgespült ist. Was nervt Sie daran, dass heute alle über Inklusion sprechen?

Schöne: Mich nervt zum einen daran, dass vor allem Menschen über den Inklusionsbegriff sprechen, die selbst davon nicht betroffen sind und diesen dann auch für sich vereinnahmen, obwohl es nicht für sie gedacht ist. Ich wohl gemerkt vertrete auch den umfassenden Inklusionsbegriff, weil ich bin eine behinderte Frau, damit betreffen mich Themen rund um Geschlecht natürlich gleichzeitig auch, und diese lassen sich auch nicht voneinander trennen.
Es ist ein Fashion-Begriff fast geworden, wie so eine Art Trend. Wir sind ja alle so inklusiv. Und ich habe zum Beispiel auch mal gelesen, wo ein Kind mit und ohne Behinderung gemeinsam im Sandkasten gespielt haben. Das wäre eine inklusive Freundschaft. Erstens einmal die zwei Kinder haben sich einfach gut verstanden und miteinander gespielt oder vielleicht war auch einfach niemand anderes da. Man sollte da jetzt auch nicht zu viel hineininterpretieren. Vielleicht haben die Kinder das auch untereinander gar nicht so wahrgenommen, die Unterschiede in Anführungsstrichen. Wenn ich jetzt an meine Kindergartenzeiten zurückdenke, hat meine Behinderung teils schon eine Rolle unter uns Kindern gespielt, aber später eine wesentlich größere als wie ich noch im Sandkastenalter war.
Und zum anderen wird da etwas hineininterpretiert, was gar nicht nötig in dem Fall ist. Zwei Kinder spielen miteinander, sind miteinander vielleicht auch befreundet oder Freunden sich gerade im Sandkasten an.
Der andere Punkt ist, dass dann auch mit sowas wie inklusiven Spielen der Eindruck erweckt wird, man muss jetzt unbedingt ganz besonders progressiv oder modern damit sein. Was genauso falsch ist an sich. Inklusion bedeutet für mich nämlich auch, wenn sich zwei Menschen einfach nicht miteinander verstehen. Ich muss nicht jeden Menschen sympathisch finden, auch mit einer Behinderung. Dann ist es halt so.
Es hat damit etwas zu tun, dass ich die Teilhabe erfahre, dass ich in jeden Raum Zugang habe und ich da auch den Zugriff habe, wie alle anderen Menschen in dem Raum auch.

Schön: Das wäre jetzt auch meine Frage gewesen. Und was muss denn drin sein, wenn auf einer Sache Inklusion draufsteht?

Schöne: Wenn auf einer Sache Inklusion draufsteht, ist zum einen zu bedenken, dass immer auch ein Feedback möglich ist. Weil Inklusion ist auch ein Prozess in dem Sinne, dass es nie abgeschlossen ist, Menschen einzuschließen. Es können immer neue Faktoren dazukommen, sich Situationen verändern.
Das haben wir durch die Covid-19-Pandemie ja auch festgestellt. Das ist tatsächlich ein gutes Beispiel für Inklusion. Es wurden auf einmal online Angebote geschaffen, weil sie für alle Menschen nötig waren, um eine Teilhabe zu schaffen. Jetzt redet im Jahr 2023 niemand mehr über Covid-19, auch nicht über die Risikogruppe, die es immer noch gibt und deren Schutz ist nicht mehr vorhanden. Ist auch eine Frage der Inklusion, die nicht gestellt wird.
Einen anderen Punkt, diese online Angebote, die gibt es nicht mehr. Es wird auch gefeiert, dass es sie nicht mehr gibt in sehr vielen Räumen. Und das zeigt, dass es im Prinzip nur dazu da war, dass Nicht-behinderte ihre weiteren Zugänge hatten, aber nicht für alle ein Zugang geschaffen werden sollte.
Es muss also, auch wenn es weh tut, immer der Wille da sein. Weh tut in dem Sinne, da muss ich jetzt selbst aktiv werden, etwas dazulernen, meine eigenen Verhaltensweisen ändern, mich selbst zurücknehmen, dann heißt es auch, ich bin auf einem inklusiven Prozess.

Schön: In der Corona-Pandemie haben wir gemerkt, dass viele davon profitiert haben, von zu Hause aus an Bildungsangeboten teilhaben zu können, dass Prüfungsformen anders geworden sind. Aber ich denke jetzt zum Beispiel auch an den öffentlichen Raum, wenn es weniger Schwellen gibt, mehr Rampen, dann profitieren Menschen mit Kinderwagen, Menschen mit Rollatoren, Menschen mit Gehilfen genauso davon, und zwar gleichermaßen, aber eben auch Skateboardfahrende oder Inlineskater:innen. Also dieser Gedanke von inklusivem Design, von dem alle profitieren, nur das scheint oft noch nicht richtig angekommen zu.
Sie haben ja deswegen letzten Herbst ein Buch veröffentlicht mit dem Titel „Behinderungen und Ableismus“. Ich wollte Sie fragen, wie spricht man das eigentlich richtig aus, ableism, also auf Englisch ausgesprochen oder eher auf Deutsch? Ableismus? Ich muss nämlich gestehen, manchmal bin ich auch selber befangen und versuche, Begriffe nicht zu verwenden, um sie eben nicht falsch zu verwenden.

Schöne: Ich höre tatsächlich beide Aussprachen. Ich kann die Hintergründe erklären. Ableism, das ist das englische Wort, das kommt von englischen Wort to able, fähig sein. Es geht darum, die Fähigkeiten von Menschen zu beschreiben und zu bewerten und in eine Hierarchie zubringen und mit Leistungsfähigkeit und Produktivität in Zusammenhang zu bringen.
Ableismus ist dabei auch nicht in dem Sinne falsch. Ich spreche mich auch stark für eine Diskussion aus, denn wenn ich jetzt im italienischen bedenke, dort gibt es den Begriff abilismo, bedeutet genau dasselbe. Man hat aber ein italienisches Wort erschaffen dafür.
Ich finde das Inklusive in dem Sinne, da Englisch als Fremdsprache auch eine Barriere aufbaut. Wir können nicht davon ausgehen, dass jeder Mensch Englisch kann. Und es ist auch klassistisch anzunehmen, dass jeder die Sprache in dem Sinne gleich verstehen kann.

Schön: Worum geht es denn in Ihrem Buch?

Schöne: In meinem Buch geht es darum, wissenschaftliche und aktivistische Zusammenhänge zum Thema Behinderung und Ableismus, Ableismus [englisch ausgesprochen] zusammenzubringen. Ich habe teils auch eigene Erfahrungen mit eingebracht, aber gezielt kein autobiografisches Buch geschrieben. Denn zum einen, meine Arbeit fußt auf wissenschaftlicher Arbeit. Ich bin auch Lehrbeauftragte, ich gebe ein Seminar zum Thema Medienbildung und Ableismus, Ableismus [englisch ausgesprochen] und Behinderung für Lehramtsstudierende. Wo es tatsächlich sehr viel Bedarf gibt, weil es hier kaum Material auf Deutsch gibt. Genauso ging es mir auch für mein eigenes Buch. Weil es bisher nicht so viele Bücher zu diesem Thema gibt.
Ironischerweise gibt es das Wort ableism seit den 1980er Jahren und seit ungefähr – ich glaube das erste Buch, wo der Begriff vorkam und auch wissenschaftliche Grundlagen geschaffen hat von Mika Murstein ist aus dem Jahr 2018. So wirklich in die Diskussion kam der Begriff 2020. Da gab es den Hashtag #ableismTellsMe. Also Grundlagen zu beschreiben, was ist Ableismus [englisch ausgesprochen], Ableismus, Behinderung. Ich bin auch ein bisschen auf den Inklusionsbegriff eingegangen und verschiedene Dimensionen, was den Ableismus [englisch ausgesprochen], Ableismus bedeutet, wie sich dieser ausdrückt.

Schön: Können Sie uns dazu ein paar Beispiele erzählen, was Ableismus [englisch ausgesprochen], Ableismus im Alltag ganz konkret bedeutet? Sie haben gesagt, Sie haben mehrere Situationen darin geschildert. Vielleicht können Sie uns und unseren Hörer:innen da mal ein paar vorstellen, die für Sie ganz besonders prägnant sind.

Schöne: Ja, sehr gerne. Zum einen Mikroaggressionen – der Begriff wurde geprägt von Psycholog:innen, die sich mit dem Thema Rassismus auseinandergesetzt haben, also schwarze Menschen, People of Color und beschreibt kleine Handlungen, die den meisten Menschen gar nicht auffallen, die auch sehr subtil sind, aber verletzen sind. Das sind bestimmte Blicke, nehmen wir vielleicht mal das Thema anstarren. Warum starre ich die eine Person an und die andere eher nicht? Was macht es mit einem Menschen überall im öffentlichen Raum angestarrt zu werden? Es sind bestimmte Bemerkungen, Handlungen, die Personen machen oder auch nicht machen und diese haben aber auch Auswirkungen darauf, wie Menschen in Institutionen behandelt werden, also strukturelle Folgen. Sei es jetzt im Bildungssystem, sei es im Gesundheitssystem. Es wird dabei angenommen, dass die Erfahrung, die schwarze Menschen bzw. People of Color machen, bei behinderten Menschen sehr ähnlich sind, auch die psychologischen Folgen.

Schön: Was hat sich im Bereich der Inklusion in den letzten Jahren getan, vielleicht gerade auch durch die Pandemie?

Schöne: Teilweise gibt es schon Veränderungen. Für mich hat die Pandemie, beruflich gesehen, interessanterweise sehr positive Auswirkungen gehabt, weil alles online gegangen ist, auch Vorträge, auch teilweise Moderationen. Und die sind dann natürlich auch alle online gewesen. Und es war für mich wesentlich einfacher, auch die Institutionen fanden das dann ganz gut. Es ist nicht so gewesen, dass das Thema auf einmal dann von der Bildfläche verschwunden ist. Online auf jeden Fall nicht.
Im öffentlichen Raum dagegen komplett, weil die meisten behinderten Menschen in irgendeiner Weise versuchen mussten, sich zu schützen oder auch einfach vor den Folgen, wenn es zu der Triage-Situation gekommen wäre, Angst hatten, in welche Kategorie werde ich dann eigentlich eingeordnet, sozusagen. Und auch die Aggressionen im öffentlichen Raum haben zugenommen.

Schön: Sie haben jetzt eben sehr anschaulich geschildert, wie es ist, als Studierende im Ausland zu sein und zu beobachten, welche Einschränkungen man überwinden muss, um teilzuhaben. Ich frage mich, wie denn die aktuelle Situation in Deutschland aussieht. Sie haben gerade eben beschrieben, es gibt diese Mikroaggressionen, es gibt Othering, das sind Phänomene, die im Alltag Menschen mit Behinderungen an vielen Stellen begegnen. Wo müsste man denn nachbessern? Denn einerseits gibt es ja rechtliche Rahmenbedingungen, die Inklusion fördern sollen und Teilhabe ermöglichen sollen. Werden diese Gesetze nicht vollkommen ausgeschöpft oder braucht es noch mehr konkrete Handlungsanweisungen aus der Politik?

Schöne: Was sich in Deutschland ändern muss? Ja, sehr, sehr viel. Zunächst einmal beim Schulsystem, dass wir das dreigliedrige Schulsystem haben, ist an sich schon ein großes Problem, da Kinder prinzipiell von Anfang an in Kategorien eingeordnet werden und sich nicht begegnen. Allein das ist schon nicht inklusiv.
Wenn ich jetzt an meine Grundschulzeit denke. Ich musste mit zehn Jahren die Entscheidung treffen, im Prinzip, um es mal ganz plakativ auszudrücken, ob ich mal studieren werde oder nicht. Weil die Wege zum Studium durch das Abitur am Gymnasium natürlich wesentlich einfacher sind und schneller vermutlich auch als wie, wenn ich jetzt andere Wege gehen muss. Und es auch noch gewisse Kreise gibt, die diesen Weg über das Gymnasium auch wesentlich höher einschätzen. Aber um bei Inklusion bei behinderten Kindern zu bleiben, es ist ein Menschenrecht, dass…- und tatsächlich auch letztes Jahr zum ersten Mal der Öffentlichkeit zu benannt wurde, am Tag der Menschenrechte, was nicht benannt wird in der Öffentlichkeit als dieses, sondern es wird diskutiert, welche Kinder könnten denn inklusiv beschult werden oder nicht.
Als ich ein Kind war, ich wurde 2000 eingeschult, hieß es noch, dass auch ich nicht inklusiv beschulbar wäre. Ich hatte ein bisschen Glück und Eltern, die sehr gekämpft haben, dass ich auf eine Regelschule gehen konnte. Es war in keiner Weise selbstverständlich. Was mich besonders frustriert: die Erfahrungen, die ich gemacht habe, bevor es überhaupt die UN- Behindertenrechtskonvention gab, machen Kinder heute immer noch und sogar exakt dieselben Erfahrungen, was zeigt, dass das Gesetz da ist, als Menschenrecht ein Ideal, was ich einklagen, vielleicht in bestimmten Weise, kann, aber die Wege dahin über Institutionen, die sich quer stellen, extremst schwer sind. Und ohne den gleichen Zugang zu Bildung, habe ich natürlich nicht den gleichen Zugang zu einem Einkommen, von dem ich mich danach auch selbst unterhalten kann, habe ich auch dadurch nicht den Zugang, überhaupt eine Wohnung oder ein Haus mieten zu können. Wenn wir aber bei dem Thema sind, sind behinderte Menschen nochmal zusätzlich extremst eingeschränkt, weil nur 2% des deutschen Wohnraums überhaupt barrierefrei zugänglich ist. Und somit auch natürlich die Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Das heißt, ich kann jetzt nicht für Job XY einfach mal quer durch die Nation ziehen und dadurch natürlich nochmal sämtliche Möglichkeiten eingeschränkt werden und somit das eine das andere wiederum bedingt.

Schön: Es ist total spannend, was Sie hier gerade beschreiben. Ich habe am Wochenende bei einem Umzug geholfen, von einem befreundeten Paar, die mit einem Kind und einem Kinderwagen in eine Wohnung gezogen sind von einer Baugenossenschaft in öffentlicher Hand. Und ich war total erstaunt und geschockt, dass es keine einzige Rampe gab, dass dieser Neubaukomplex keinen Aufzug hatte und dass überall nur Treppen waren. Und das fand ich erstaunlich, denn es ist eine Wohngenossenschaft, dass ist die öffentliche Hand. Barrierefreiheit ist bei diesem Neubauprojekt kein Thema gewesen. Haben Sie da den Eindruck, dass der Gesetzgeber nachjustieren muss oder dass es eher so ist, man versucht die Schlupfwinkel, die es gibt zu nutzen, um Kosten zu sparen?

Schöne: Das mit Kosten sparen ist definitiv ein wichtiger Punkt. Das passiert ja auch beim Schulsystem. Wobei da auch einiges verdreht wird. Weil wenn wir jetzt bedenken, wieviel Geld auf das besondere, beziehungsweise Förderschulsystem kostet und zwei Schulsysteme gleichzeitig aufrechterhalten werden. Personal, Gebäude müssen ja auch erhalten werden, das kostet auch Geld. Über diese Sache diskutiert nämlich bei Inklusion auch keiner. Dass man auch da schon mal etwas einsparen könnte, wenn man das Geld dann an anderer Stelle einsetzen würde. Was auch gleichzeitig allen Kindern zugutekäme. Beim Wohnungsbau sieht da ja genauso aus, Menschen müssen, wenn sie alt sind, dann aus ihrer Wohnung womöglich ausziehen, weil sie pflegebedürftig werden und können dort gar nicht bleiben. Oder was mache ich jetzt, wenn ich mir einen Fuß gebrochen habe oder ich habe einen Unfall und ich bin querschnittsgelähmt, das ist ja nicht so, dass ein Mensch, der in eine Wohnung einzieht und nicht behindert ist, das ganze Leben lang, das so bleibt. Die meisten Behinderungen werden auch tatsächlich erworben im Laufe des Lebens.

Schön: Ich würde jetzt gerne noch mal auf ein anderes Thema umschwenken. Und zwar Sie sind Journalistin und gleichzeitig auch Beraterin für die Umsetzung inklusiver Medienkonzepte, zum Beispiel inklusiver Podcast. Wie steht es denn Allgemeinen um die Barrierefreiheit im Netz?

Schöne: Also was Barrierefreiheit im Netz angeht, es kommt darauf an, was wir betrachten. Wenn es um Social Media geht, da gibt es da jetzt schon einiges, was sich verbessert hat. Bei Twitter gibt es die Möglichkeit, Alternativtexte einzufügen. Das gibt es auch bei Instagram. Und solche Dinge gebe ich dann natürlich weiter. Beziehungsweise auch, dass es wichtig ist, bei Videos Untertitel einzufügen, die auch für alle tatsächlich wichtig sind. Wenn wir jetzt mal Social Media anschauen, schauen wir auf Instagram Videos an, die meistens mit Untertitel sind, weil die Leute sich ohne Ton anzuschalten, Video anhören. Was fehlt sind Transkripte, zu einem großen Teil. Und was auch oft ein Problem ist. Wie finde ich überhaupt barrierefreie Inhalte? Und das ist auch ein bei den öffentlich-rechtlichen Medien oft so ein Punkt, dass die barrierefreien Angebote dann nur irgendwo auf der Homepage ganz weit hinten aufzufinden sind.

Schön: Wie gelingt eigentlich Inklusion in der Medienwelt? Gibt es da viele Menschen mit einer Behinderung, die über ihre Lebenswelt beziehungsweise aus ihrer Lebenswelt berichten? Denn aus meiner Sicht ist es so, dass vielen Menschen ein Verständnis und eine Berührung mit genau diesen Perspektiven fehlt.

Schöne: Das kommt jetzt ganz darauf an, welche Medien wir betrachten. Wenn es Community Medien sind, dann definitiv ja. Aber auch nur Menschen, behinderte Menschen, die Zugriff zu Internet haben, was jetzt Menschen in behinderten Einrichtungen auch wieder ganz stark ausschließt, weil dort der Zugang, also einen eigenen Internetzugang zu haben, nicht gegeben ist. Dann gibt es natürlich je nach Behinderung auch wieder eigene Community Magazine oder auch von Aktivist:innen, „Die Neue Norm“ gilt es hier auch zu nennen, das ist ein wichtiges Magazin, was von Menschen mit Behinderung gemacht wird und wo in der Regel auch nur behinderte Menschen Autor:innen sind. Ich habe dort auch schon geschrieben.
Und wenn wir jetzt in die Mainstream Medien schauen, wird es dann schwierig. Zum einen, gibt es sehr wenige Journalist:innen mit Behinderung. Das liegt ganz stark am Zugang zu Bildung. Für den journalistischen Beruf wird in der Regel ein Hochschulstudium vorausgesetzt bzw. an einer Journalistenschule gegangen zu sein oder ein Volontariat gemacht zu haben. Und das ist sehr schwierig, weil diese Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit nicht-behinderter Menschen geknüpft werden, nicht für behinderte Menschen. Das heißt, brauche ich jetzt alleine solche Dinge wie Physiotherapie oder ich muss bestimmte Zeiten einhalten, weil ich sonst kein Mobilitätsservice mehr von der Bahn bekomme. Aus meiner Heimatstadt kann ich da berichten, bis 22:00 Uhr vielleicht noch 22:30 Uhr, dann ist Schluss. Wenn ich jetzt in der Journalistenschule bin und ich muss eine Nachtschicht einlegen und komme um 02:00 Uhr nachts an, dann komm ich nicht aus dem Zug. Das kann alleine schon an solchen Dingen scheitern, wo nicht-behinderte Menschen einfach nicht daran denken müssen, beziehungsweise, dass auch einfach bestimmte Ruhephasen eingehalten werden müssen, um die Ressourcen des eigenen Körpers zu erhalten.
Was oft vorkam als ich angefangen habe als Journalistin zu arbeiten, dass ich Erfahrungsberichte schreiben sollte. Das ist eigentlich sogar recht klassisch, dass behinderte Menschen darüberschreiben sollen, was sie mit ihrer Behinderung hier oder da erlebt haben. Und hier ist ein Problem, dass dann oftmals aber auch ableistische [englisch ausgesprochen], ableistische Phänomene herauskommen oder von mir erwartet werden, solche Dinge zu schreiben, die ich als behinderter Mensch gar nicht sehe, als Inspiration wahrgenommen zu werden. Da gibt es ein Begriff, das heißt Inspirationporn, der wurde von der Behindertenrechtsaktivistin Stella Young aus Australien geprägt. Und bedeutet; ein banales Beispiel: ich fahre Bus und steige dann mit meinem Dreirad, was ich zur Fortbewegung nutze, ein und eine Person sagt, es ist ja so toll, dass ich auch Bus fahre. Im Prinzip geht es der Person nicht darum, dass ich irgendwas Besonderes mache, weil für mich ist das nichts Besonderes, sondern sich selbst zu erhöhen quasi. Wenn ich sehe, was Sie für große Probleme in Ihrem Leben haben, dass eben in meinem Leben alles super ist. Und das ist halt sehr herablassend.
Also ich kann halt nicht, wenn ich einer Person begegne, von Anfang an davon ausgehen, dass die Person das nicht kann. Es wird mir auch damit ein Defizit zugesprochen.

Schön: Was müsste sich denn da gesellschaftlich zukünftig ändern? Also vor allem auch durch den Gesetzgeber. Denn das eine ist ja, dass Gesetze den Rahmen schaffen, mit dem Politik wirksam werden kann. Das andere ist aber, dass diese Gesetze dann auch umgesetzt werden oder eingefordert werden oder dass die Gesetze gelebt werden, auch von der Zivilgesellschaft. Was wünschen Sie sich denn da für die Zukunft?

Schöne: Flächendeckende Barrierefreiheit wäre der Punkt. Menschen müssen sich begegnen und dann auch Dinge miteinander ausdiskutieren und auch streiten können. Eines der größten Probleme ist, dass sich nicht-behinderte und behinderte Menschen im Alltag kaum begegnen und daher auch einfach die ganzen Berührungsängste zum einen bestehen. Behinderte Menschen ständig in der Rolle sind, dass sie selbst erklären sollen, was sie können oder nicht können und ihnen auch damit emotionale Arbeit aufgeladen wird, die nicht die Arbeit von behinderten Menschen allein sein soll. Inklusion, Barrierefreiheit ist keine Einbahnstraße.
Es müssen sich auch nicht-behinderte Menschen dazu einbringen, zum Beispiel, dass das Café um die Ecke eine Rampe bekommt. Das ist nicht nur jetzt meine Aufgabe. Also diese Frage sich auch zu stellen, wieso seh‘ ich hier eigentlich keine behinderten Menschen. Das heißt nicht, dass sie nicht da sein wollen, aber wenn da Treppenstufen davor sind, warum soll jetzt ein gehbehinderter Mensch sich unbedingt das Café aussuchen, wenn ich vielleicht in der nächsten Straße eins ohne Treppenstufen auffinde. Diese Fragen beantworten sich damit auch durchaus von selbst.

Schön: Wenn sich unsere Hörerinnen und Hörer jetzt engagieren möchten und einerseits sagen, okay, rechtliche Gleichstellung und Teilhabegesetze schön und gut, aber ich möchte mich stark machen für deren Umsetzung im Alltag. Gibt es Initiativen, die Sie empfehlen können, bei denen sich unsere Hörerinnen und Hörer engagieren können, wenn sie mehr für Inklusion und mehr für Barrierefreiheit in ihrem Alltag tun wollen?

Schöne:  Auf jeden Fall die Sozialheld:innen aus Berlin, die haben sehr vielfältige Initiativen geschaffen. Es gibt die App Wheelmap, die kann sich jede Person aufs Handy runterladen und auch Orte markieren, ob sie barrierefrei sind oder nicht. Auch was wichtig natürlich ist, sich selbst erst mal reflektieren, was verstehe ich selbst unter barrierefrei oder nicht. Das, was die eine Person vielleicht als Schwelle wahrnimmt, heißt nicht, dass es für die andere eine ist. Aber ja, 20 Zentimeter sind, wenn ich jetzt ein Rollstuhl nutze, einfach ein Problem. Das nimmt jetzt vielleicht eine nicht-gebehinderte Person nicht wahr.
Ein anderer Punkt ist an junge Menschen gerichtet, wenn wir über Inklusion oder prinzipiell Diskriminierungsformen reden, dass die Menschen, die betroffen sind davon, auch die Oberhand behalten müssen, was für Themen werden angesprochen und wer steht auf der Bühne. Und nicht, dass dann am Ende wieder nicht-behinderte über behinderte Menschen reden, so wie es schon die ganze Zeit vorher war. Dass ist nicht die Bühne von Nicht-behinderten, das müssen sich Nicht-behinderte klarmachen.

Schön: Ich danke Ihnen ganz herzlich für das nette Gespräch und wünsche einen schönen Nachmittag und verlinke gerne alle Hinweise auch nochmal in unseren Shownotes zu den Initiativen für unsere Hörerinnen und Hörer. Vielen Dank Frau Schöne!

Schöne: Sehr gerne.

[kurze musikalische Zwischensequenz]

Welchen Einfluss haben Gesetze auf Teilhabe? – Interview mit Fachberater Stefan Flach-Bulwan

Schön: Habt ihr noch die Umfrage vom Anfang dieser Folge im Ohr? Dann habt ihr auch Lukas Krämer gehört. Er ist YouTuber und hat 2021 die Initiative #StelltUnsEin! gestartet.

Krämer: 1,35€ – ist dieser Stundenlohn für Menschen mit Behinderung gerecht? Ich sag ganz klar: nein, das ist nicht gerecht!

Schön: Bei der ging es darum, Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, den gesetzlichen Mindestlohn für ihre Arbeit zu zahlen. Lukas Krämer hat selbst nämlich fünf Jahre in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet und zwar für 1,35€ die Stunde. Am Ende des Monats ging er mit bis zu 250€ nach Hause und das trotz Vollzeitjob. Lukas ist mit seinem Anliegen nicht allein. Doch den Lohn einfach so zu erhöhen, ist gar nicht so einfach, denn wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt ist, gilt rechtlich gesehen nicht als Arbeitnehmer, sondern hat eine arbeitsrechtliche Sonderstellung. Man bekommt eine Aufwandsentschädigung plus staatliche Hilfe für Lebensunterhalt und Miete. Eigentlich sollte die Arbeit in einer Werkstatt Menschen mit Behinderung, und zwar die, die das dann auch wollen, für den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren, da gibt es ja dann Mindestlohn. Realistisch gesehen haben sie da aber kaum Chancen drauf und das obwohl öffentliche sowie private Arbeitgeber:innen ab einer Mitarbeitendenzahl von 20 Personen mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit gleichgestellten oder eben schwerbehinderten Menschen besetzen müssen. Bei einem Team von 20 Menschen wäre das eine Person. Dass viele Unternehmen noch weit davon entfernt sind, diese Quote einzuhalten, das merkt ihr selbst, wenn ihr mal in eure eigenen Teams schaut.
Aber trotzdem, es ist total wichtig, seine Rechte zu kennen und dafür einzustehen. Davon kann auch Stefan Flach-Bulwan ein Lied singen. Er leitet nämlich das Projekt „Recht haben, Recht bekommen“, der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung in Magdeburg. Karitative und soziale Einrichtungen wie die sind oft erste Anlaufstellen für Betroffene. Welche Fragen ihnen in der Beratung unter den Nägeln brennen und wo der Einfluss von Gesetzen vielleicht eben auch begrenzt ist, darüber wollen wir jetzt sprechen.

[kurze musikalische Zwischensequenz]

Schön: Lieber Herr Flach-Bulwan, ich freue mich sehr, dass Sie heute bei uns sind. Unsere Hörerinnen und Hörer kennen das ja schon von mir. Ich stelle meinen Gästen in jeder Folge zu Beginn immer ein und dieselbe Frage und das mache ich heute natürlich auch. Was ist für sie gerecht?

Flach-Bulwan: Hallo zusammen! Die schwierigste Frage offenbar am Anfang. Ich versuche es mal ganz kurz und knapp. Gerecht bedeutet für mich, dass alle Menschen gleichbehandelt werden. Die Schwierigkeit dabei ist jedoch, dass nicht alle Menschen gleich sind. Für unser Thema ist es heute…- 11 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung und das ist ziemlich ungerecht.

Schön: Menschen mit Behinderung haben in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf volle und gleichberechtigte Teilhabe. Wie aber sieht dieser Anspruch in Realität tatsächlich aus? Also wird Teilhabe wirklich ermöglicht?

Flach-Bulwan: Ich denke, im Grundgesetz ist sowohl das Benachteiligungsverbot verankert, Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Als auch die Würde beschrieben und jeder Mensch hat dieselbe Würde, ob behindert oder nicht-behindert. Das heißt, die Gesetze müssen dafür sorgen, dass alle zu ihrem Recht kommen, unabhängig von einer möglichen Behinderung.

Schön: Und wie sieht es dann in der Realität aus? Sie arbeiten ja bei einer Beratungsstelle, die sich explizit an Menschen mit Behinderung richtet und vermitteln, welche Rechte Menschen mit Behinderung haben und wie sie sie durchsetzen können. Mit welchen Anliegen wenden sich Betroffene denn an die Beratungsstelle in Magdeburg und welche Themen und welche Alltagserfahrungen stehen da im Vordergrund?

Flach-Bulwan:  Sie sagen es ja schon. Ein Recht zu haben heißt noch lange nicht das Recht auch zu bekommen. Ja, mit welchen Themen kommen Menschen zu uns? Das beginnt bei der Anerkennung der Behinderung, also auch der Ausstellung, beispielsweise eines Schwerbehindertenausweises, der Eintragung von sogenannten Merkzeichen, die dann helfen sollen, Nachteile auszugleichen, die man wegen seiner Behinderung hat. Menschen kommen zu uns wegen der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit, also der Feststellung eines Pflegegrades. Und sie merken schon, diese Anerkennungen haben immer etwas damit zu tun, dass der Mensch einen Leistungsanspruch hat oder umsetzen will. Menschen suchen vielleicht eine barrierefreie Wohnung, also ohne Schwellen, mit breiteren Türen, ohne Stufen, mit einer ebenen Dusche. Andere Menschen haben seltene Erkrankungen, weil diese Erkrankungen eben selten sind, stehen sie in keinen Verordnungen. Nirgends steht, was dieser Mensch für Ansprüche hat, welche Leistungen er in Anspruch nehmen kann und dann bekommt er nichts. Manche Menschen brauchen Hilfen in der Zusammenarbeit mit Behörden, einen Antrag zu stellen oder wenn sie einen Bescheid bekommen, dass ihnen jemand überhaupt erklärt, was steht in diesem Bescheid eigentlich drin, was bedeutet das. Manchmal wollen sie sich wehren, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Andere brauchen Tipps, wie sie einen guten Arbeitsplatz finden oder wie sie einen Arbeitsplatz vielleicht behalten können und ob der speziell ausgestattet werden kann.

Schön:  Sie beraten Menschen mit Behinderungen also dabei, ihren Alltag und ihr Leben mit der ihnen zustehenden Unterstützung eigenverantwortlich nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wie wichtig ist Selbstständigkeit für Teilhabe?

Flach-Bulwan: Solange sich große Träger der Wohlfahrtspflege behinderter Menschen vor allem angenommen haben, eher auch unter einem Fürsorgegedanken, da wurden Anträge gestellt, Bescheide erlassen und da wurde eine Leistung gewährt. Bei mir kommen Menschen in die Beratungsstelle und nachdem die letzten 20 Jahre irgendjemand das alles für sie gemacht hat, wissen sie gar nicht, dass ein Antrag gestellt werden muss, dass ein Kostenträger gesucht werden muss. Das heißt, sie haben auch überhaupt keinen Einblick oder häufig keinen Einblick, wie läuft eigentlich das Verfahren ab. Das ist natürlich, ja vielleicht nett verstandene Fürsorge, aber es ist eine Bevormundung, man hat das den Menschen abgenommen. Und hat ihn damit auch hilflos gemacht.

Schön: Gegen diese Hilflosigkeit wollen Sie vorgehen und haben gerade eben schon den Grundrechtsanspruch auf Teilhabe angesprochen. Die Rechtsgrundlage für die Inklusionsmaßnahme für Menschen mit Behinderung, die findet man in unserem Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2. Wie haben sich die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Laufe der Zeit entwickelt und wie wird der Auftrag in Artikel 3 ganz konkret in Maßnahmen übersetzt?

Flach-Bulwan: Tatsächlich ist dieser Artikel 3 im Grundgesetz, den Sie schon angesprochen haben, also der Satz: niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, der ist jetzt seit fast 30 Jahren dort enthalten. Das ist eine lange Zeit. Der ist übernommen aus dem Körperbehindertengesetz. Aber auch bevor dieser Artikel 3, Absatz 3 eingeführt wurde, stand natürlich die Würde längst im Grundgesetz. Es ist eher zu hinterfragen, warum braucht es diese Differenzierung? Nochmal musste unterschieden werden, dass ein Mensch mit Behinderung nicht benachteiligt werden darf, weil er offenbar bis dahin benachteiligt wurde, weil niemand gesagt hat, das ist ein gleichwertiger und gleichwürdiger Mensch. Und auch heute, fast 30 Jahre nach Artikel 3, leben Menschen, die es nicht wollen immer noch in Heimen. Heute nennen wir das „besondere Wohnformen“. Vielleicht leben diese Menschen in einem Doppelzimmer und können nicht einmal mitbestimmen, wer mit ihnen zusammen im Zimmer wohnt. Das müssen Sie sich vorstellen, Sie kämen ins Hotel, checken ein und bekommen ein Vierbettzimmer mit drei wildfremden Menschen zugewiesen, aber nicht für eine Nacht oder ein Wochenende, sondern für die nächsten 20 Jahre.
Diese Menschen können also häufig nicht entscheiden, mit wem sie wohnen, wer sie pflegt, wer sie begleitet. Sie haben häufig genug keinen Zugang zum Internet oder zu anderen Informationstechnik, sie haben keinen Arbeitsplatz mit Mindestlohn und sie können auch nicht mit dem Rollstuhl zum Bäcker, weil das Geschäft drei Treppenstufen hat und weil sie auch nicht in die Straßenbahn kommen.

Schön: 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Die stellt klar, dass Menschen ein Recht auf selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen haben. Was hat sich seitdem getan?

Flach-Bulwan: In Deutschland wird das umgesetzt durch das Behindertengleichstellungsgesetz, durch das Bundesteilhabegesetz. Und damit wird klar: die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung ist zu beseitigen, zu verhindern oder da, wo das nicht möglich ist, auszugleichen, um den Menschen ein selbstbestimmtes, möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Niemand kann beispielsweise gezwungen werden, in einem Heim zu leben, wenn er das nicht möchte. Aber niemand kann auch gezwungen werden, in der eigenen Wohnung zu leben, wenn er sagt, ich bin seit 30 Jahren in einem Heim und das ist für mich okay, da fühle ich mich wohl, da kenne ich mich aus, da möchte ich bleiben. Es muss diese Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden.

Schön: Haben die Gesetze was gebracht oder ist das ein Feigenblatt für die Politik gewesen?

Flach-Bulwan: Ich würde es nicht ein Feigenblatt nennen. Ich denke, vor diesen Gesetzen war häufig genug überhaupt nicht klar, wo werden Menschen mit Behinderung benachteiligt? Diese Gesetze haben dazu geführt, dass uns diese Inkompetenz, die wir im Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit haben, dass die bewusst wurde.

Schön: Was mich auch dazu bringt, dass zu den 11 Millionen Menschen in Deutschland, die heute mit einer Behinderung leben, ja gar nicht 11 Millionen mit einer Behinderung auf die Welt gekommen sind, sondern erst im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erlangen. Würden Sie sagen, dass diese unverhoffte Betroffenheit bei vielen Menschen dann ein Umdenken auslöst?

Flach-Bulwan: Also ich stimme erstmal zu, die meisten Behinderungen werden tatsächlich im Laufe des Lebens erworben, nur ein ganz geringer Teil ist tatsächlich angeboren oder bei der Geburt erworben. Das heißt, wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Die wird älter, nicht unbedingt gesünder und wir alle miteinander leben natürlich mit einem Risiko. Wir sind manchmal nur eine kleine Diagnose von einer schweren Behinderung entfernt, manchmal nur einen Autounfall davon entfernt, uns nicht mehr bewegen zu können, manchmal nur eine kurze Zeitspanne noch davon entfernt, an einer Demenz zu erkranken. Das Risiko, im Laufe des Lebens Behinderung zu erwerben, behindert zu werden, ist natürlich umso größer, je älter Menschen werden, ja.

Schön: Je nachdem, was für eine Art von Einschränkungen man hat, stehen einem ja verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, die die Teilhabe und die Befähigung zum Treffen von eigenen Entscheidungen erleichtern sollen. Was für Teilhabewerkzeuge gibt es eigentlich, auf die Menschen einen Anspruch haben?

Flach-Bulwan: Zum einen gibt es Fördermaßnahmen, weil jemand Unterstützung braucht. Es gibt Hilfsmittel, einen Rollstuhl, eine Brille, einen Blindenstock. Es gibt Sachleistungen, dass jemand meine Behandlung übernimmt. Es gibt auch Modelle, dass ich Geldleistungen bekomme, das sogenannte persönliche Budget und davon die notwendigen Leistungen mir einkaufen kann und entscheidet bei welchem Anbieter ich einkaufe. Und schließlich noch Nachteilsausgleiche, denn Sie werden Behinderung nie völlig mit Hilfsmitteln, Sachleistungen, Geldleistungen kompensieren können. Das heißt, manchmal braucht es einen Ausgleich. Auf Englisch übrigens das schöne Wort Handicap, das war früher ein Ausgleich im Sport, wenn jemand mit einer ungleichen Voraussetzung angetreten ist, dann bekam er ein paar Bonuspunkte von vornherein. Das ist eigentlich ein Handicap, ein Nachteilsausgleich für das, was nicht ausgleichbar ist.

Schön: Sind diese Ausgleiche denn an Bedingungen gebunden oder an Behinderungsgrade?

Flach-Bulwan: Also bis vor nicht allzu langer Zeit war Teilhabeförderung fast vollständig durch die Sozialhilfe finanziert und da natürlich sofort an Einkommensgrenzen, Vermögensgrenzen gebunden oder auch die Frage, ob die Leistung nicht auf anderem Wege, nämlich kostenneutral beschafft werden kann. Das ändert sich gerade. Die Freibeträge wurden sehr viel höher, aber sie sind nicht abgeschafft. Also hier findet gerade ein Veränderungsprozess statt, der ist aber sehr mühsam, denn es ist so eingeschliffen, dass ein Mensch mit Behinderung als allererstes Omas Häuschen verliert, dann das eigene Auto und dann sehr schnell Sozialhilfeempfänger wird.

Schön: Was Betroffene und Angehörige ja immer wieder kritisieren, sind Parallelstrukturen. Es gibt immer noch separate Förderschulen, es gibt Betreuungswohnheime, fehlende Rampen, wir haben gerade eben drüber gesprochen, und Aufzüge im öffentlichen Raum. Was braucht es aus ihrer Sicht, damit Inklusion und Teilhabe tatsächlich möglich werden?

Flach-Bulwan: Ich glaube, die Inklusion muss noch stärker im Quartier, in meinem normalen Alltag ankommen. Das es selbstverständlich ist, dass auf dem Spielplatz zusätzlich noch eine Schaukel ist, mit der ich auch mich mit Rollstuhl bewegen kann. Dafür brauche ich aber nicht einen neuen Spielplatz in der Förderschule, der wäre sehr viel teurer.
Wenn Menschen in Förderschulen, wenn Kinder und Jugendliche in Förderschulen beschult werden, ist das sehr, sehr teuer. Wenn jemand sein Recht in Anspruch nimmt, in eine normale Schule zu gehen oder das von Eltern eingefordert wird, dann ist das auch teuer. Wenn wir aber weiterdenken würden, die Förderschulen könnten extrem reduziert, vielleicht irgendwann auch ganz aufgelöst werden. Dann stünden auch sehr viele Gebäude und sehr viel Personal zur Verfügung, dann könnte ich diesen Förderunterricht, der weiter notwendig ist, in die normalen Schulen integrieren und da hätten alle was davon. Nicht nur das Kind mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung, sondern auch andere würden lernen, dass es eine Vielfalt gibt und dass Unterstützung etwas Wichtiges und dass Emotionen ihren Platz haben und nicht nur Leistung, das wäre sicher für alle Beteiligten hilfreich. Hilfreich heißt nicht, dass es immer leicht wäre, auch für den behinderten Menschen ist es schwierig vielleicht, weil er schneller das Gefühl hat, diskriminiert zu werden oder den Ansprüchen nicht zu genügen oder zu wenig Leistung zu bringen.
Es ist jedoch auch eine Realität, also diese Reduzierung, ich rede nicht von Abschaffung, aber die Reduzierung von diesen Doppelwelten würde sicher sehr viel Gelder frei werden lassen, die dann zur Verstärkung der Inklusion eingesetzt werden.
Die Frage ist ja immer, renoviert ich ein großes Behindertenheim, weil der neue Standort eben heißt Einzelzimmer, eigene Nasszelle oder verwende ich dieses Geld dafür, eine selbstbestimmte Wohngemeinschaft zu unterstützen, Wohnungen im Stadtviertel behindertengerecht umzubauen, sodass, wenn derjenige dort einzieht und eine Zeit wohnt und vielleicht auch wieder auszieht, die Wohnung auch zur Verfügung steht für jemand, der alt ist oder der gar nicht im Heim war, so dass jemand anderer auch in den Genuss einer barrierearmen Wohnung kommen kann.

Schön: Was mich beim Thema Geld natürlich nochmal beschäftigt, ist das Thema des Arbeitsmarkts. Wie steht es denn um die Gleichberechtigung von Menschen mit Handicap am Arbeitsplatz, Stichwort Behindertenwerkstätten und Mindestlohn? Ist es gerecht, dass Menschen mit Behinderung zum Beispiel nur 1,35€ Lohn bekommen, obwohl es in Deutschland ja den Mindestlohn gibt, der deutlich höher ist?

Flach-Bulwan: Sie haben Recht. Wer 1,35€, haben Sie genannt, verdient in der Stunde, der kann nicht davon leben, der kann keine Wohnung bezahlen, nicht einkaufen und seine Freizeit gestalten, er benötigt also Sozialhilfe. Wenn jetzt dieser Mensch mit Behinderung den Mindestlohn bekommen würde, könnte er seine Wohnung, seine Lebensmittel, seine Kleidung selbst bezahlen. Das heißt, volkswirtschaftlich würde es nicht teurer. Bekommt er es als Transferleistung über die Sozialhilfe oder bekommt es als Lohnleistung und braucht dafür umso weniger Sozialhilfe? Gezahlt werden muss die Wohnung, muss die Kleidung, müssen die Lebensmittel. Aber es ist natürlich ein völlig anderes Selbstverständnis zu sagen, ich verdiene Geld und davon gehe ich einkaufen, als, na ja, ich war in der Werkstatt, da habe ich 8€ heute verdient, aber ich muss jetzt für 20€ Lebensmittel einkaufen fürs Wochenende. Allein diese Sichtweise, die sich verschiebt, ich glaube gar nicht, dass es so viel teurer wäre. Im Gegenteil, Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind ja bevorteilt, allein dadurch, dass sie einen ermäßigten Umsatzsteuersatz haben, nicht 19%, sondern 7. Das heißt, eine Leistung billiger anbieten können, ein Produkt billiger produzieren können, sodass ein Auftraggeber, ich denke auch gerade an die technologische Industrie, ein hohes Interesse hat, auch Aufträge an Behindertenwerkstätten abzugeben wegen des Preises und wegen der Möglichkeit, da seine Verpflichtung auch zu kompensieren, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.
Nun wäre es sicher ein Ziel, dass Menschen mit Behinderung vielleicht begleitet werden sollten auf den ersten Arbeitsmarkt, dort eine Stelle finden. Aber dann würde die Werkstatt für behinderte Menschen ja die besten Leute verlieren.

Schön: Aber das ist doch eigentlich auch ein Auftrag der Werkstätte für Menschen mit Behinderungen, dass sie Menschen fördern mit den Zielen sie auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Flach-Bulwan: Die Werkstatt hat ein hohes Interesse, Menschen zu beschäftigen, die auch eine, in Geld messbare, Leistung erwirtschaften können. Das sind aber genau die, die vielleicht als eheste auf einen anderen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar wären. Da ist ein großer Widerspruch im System noch.
Lange Zeit gab es sogar ganz bestimmte typische Berufstätigkeiten für behinderte Menschen, das waren die Korbflechter, früher auch übrigens die Klavierstimmer, später waren das typischerweise Telefonisten in Telefonzentralen oder Jobs an einer Pforte irgendeines Industrieunternehmens.
Inzwischen wissen wir, dass manchmal das, was wir als Behinderung beschreiben, sogar ein Merkmal sein kann, dass jemand qualifiziert. Es gibt bestimmte autistische Störungen, und diese Menschen haben oft faszinierende Inselbegabungen im Bereich Informationstechnologie, machen eine Ausbildung zum Systeminformatiker und erklären mir anschließend meinen Computer. Das ist natürlich schon ganz spannend, wobei wir aufpassen müssen, das sind natürlich auch Einzelfälle. Und wenn ich vorhin sagte, beim Wohnen, niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu wohnen, dann sagte ich aber, niemand darf gezwungen werden auszuziehen, wenn er möchte. Wenn jemand mit einer Behinderung sagt, die Arbeitswelt da draußen ist mir zu rau, die halte ich nicht aus, ich brauche einen Schutzschirm, ich möchte in einer Werkstatt arbeiten, dann sollte er das auch können, aber bitte dann mit Mindestlohn.

Schön: Was beobachten Sie denn bei der Beratungsstelle? Erkennen Betroffene und Angehörige ihre Rechte und wissen auch, wie sie die einfordern können? Und wie es zum Beispiel die aktuelle Debatte gerade im Hinblick auf den Mindestlohn? Gibt es da eine Lobby? Gibt es da eine Bewegung oder treffen da verhärtete Fronten aufeinander?

Flach-Bulwan: Ich weiß nicht mal, ob Bewegung oder verhärtete Fronten. Ich denke es gibt viele Gewohnheiten; ach, das sind die Behinderten, da wird auch eher mit Mitleid reagiert und damit wird aber auch schon eine hohe Hierarchie, ein nicht auf Augenhöhe sein, geschaffen. Die Frage ist nur, wo fangen wir dann an Behinderung zu definieren. Dann wenn jemand 12€ verdienen kann oder muss er in Zukunft vielleicht 18 haben oder 37? Also wir kommen in eine ganz gefährliche Schieflage, den Wert eines Menschen über seine Leistungsfähigkeit zu definieren. Und damit wird die Welt immer kleiner und enger. Ich sagte vorhin schon, ein zusammen lernen einer Schule von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ist auch für die Kinder ohne Behinderung hilfreich und fördernd, weil sie dabei viele Qualitäten, viele Fähigkeiten erlernen und üben, die Gesellschaft ein bisschen menschlicher machen.

Schön: Was braucht es denn aus Ihrer Sicht damit Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe wirklich gerechter und besser verwirklicht werden können? Wenn Sie sich jetzt einen Wunschszenario ausmalen dürften?

Flach-Bulwan: Oh ja, gerne. [schmunzelt] Ich wünsche mir gerne, jeder und jede muss eine Stimme haben. Eigentlich ein Grundgedanke der Demokratie. Das heißt, wir sind ja sogar in der Gefahr, Menschen mit Behinderung von der Demokratie auszuschließen. Also jeder muss seine Meinung sagen dürfen. Das setzt voraus, jeder und jede braucht auch jemanden, der zuhört, zuhören will.

Schön: Vielen, vielen Dank Herr Flach-Bulwan!

Flach-Bulwan: Ich danke auch!

Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Schön: Wenn ich mir die beiden Gespräche nochmal durch den Kopf gehen lasse, dann nehme ich mit, dass Gesetze im Grunde echt nur die halbe Miete für eine gelungene Inklusion sind. Und dass es vor allem ein neues Miteinander braucht. Ein Miteinander, bei denen Menschen mit Behinderungen in allen Alltagsbereichen ganz selbstverständlich mitgedacht werden. Und vielleicht hilft es ja wirklich, wenn Parallelstrukturen schon im Schulsystem ein Ende haben und Kinder mit und ohne Behinderung zusammen die Schulbank drücken. Vielleicht entsteht so ja auch eine Haltung und dadurch auch eine neue Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt leben können. Das geht aber nur, wenn natürlich alle mitmachen. Andrea Schöne hat es vorhin ganz gut auf den Punkt gebracht, ich habe es mir nochmal aufgeschrieben: Inklusion und Barrierefreiheit sind keine Einbahnstraßen, hat sie gesagt. Da müssen sich auch nicht-behinderte Menschen dafür einbringen.

[Einsatz Upbeat Podcast-Outro im Hintergrund]

Abmoderation & Credits

Schön: Wie das aussehen kann, das zeigt ein Blick in unsere Popkultur. In den Medien werden Menschen mit Behinderungen nämlich immer präsenter, und das ist auch gut so! Als Autor:innen, aber auch als Darstellenden und auch als Kunstfiguren. Zum Beispiel ist dieses Jahr eine neue Bewohnerin in die Sesamstraße gezogen. Elin, das Mädchen ist sieben Jahre alt und nutzt einen Rollstuhl. Sie ist der erste Charakter mit einer Behinderung im Puppenensemble und ich finde es eine tolle Sache, denn so wird es auch für Kinder total normal, wenn jemand anders ist. Weitere Film- und Serientipps findet ihr auch heute mal wieder in unserem Shownotes.
Nächstes Mal nehmen wir euch bei „Justice, Baby!“ mit auf unseren Streifzug durch die Tiefen der künstlichen Intelligenz und fragen mal nach, ob maschinelles Lernen und Algorithmen unser Leben ein Stückweit gerechter machen können. Ich freue mich, wenn ihr dann wieder mit dabei seid. Danke fürs Reinhören und bis zum nächsten Mal!
Mein Name ist Kathrin Schön von der Stiftung Forum Recht, ich sage Danke an mein Team und bis bald.

„Justice, Baby!“ ist ein Podcast der Stiftung Forum Recht.
Redaktion Andrea Wojtkowiak, Vanessa Mittmann und ich, Kathrin Schön.
Juristische Beratung: Karolina Hanisch.
Produktion: Axel Seyboth und Anna Kunzmann von L‘agence.
Kommunikation und Distribution: Silke Janßen, Franziska Walter, Romy Klemm, Sabine Faller und Hannah Schelly.

[Outro blendet aus]

Transkript: Felicia Stahnke

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Sommertrailer

Was ist gerecht? Darüber sprechen wir hier bei „Justice, Baby!“ Dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit und zwar mit spannenden Gästen aus Gesellschaft, Justiz, Wissenschaft und Kultur. In den letzten Wochen und Monaten haben uns jede Menge Feedback und spannende Fragen von unseren Hörer:innen erreicht. Darauf wollen wir in den nächsten Folgen dieser Staffel unbedingt eingehen.


WAS IST GERECHT?

Darüber sprechen wir hier bei „Justice, Baby!“ Dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit und zwar mit spannenden Gästen aus Gesellschaft, Justiz, Wissenschaft und Kultur.

In den letzten Wochen und Monaten haben uns jede Menge Feedback und spannende Fragen von unseren Hörer:innen erreicht. Darauf wollen wir in den nächsten Folgen dieser Staffel unbedingt eingehen.

Deswegen machen wir eine kleine Sendepause und sind am 02.08.2023 wieder zurück.

Einen schönen Sommer!

Euer Podcast-Team der Stiftung Forum Recht

[In Kürze stellen wir euch hier das Gespräch in Textform bereit]

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#08 Gesundheit: Wie kommen Patient:Innen zu ihrem Recht?

Die medizinische Grundversorgung ist in Deutschland rechtlich geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen sorgen dafür, dass Menschen Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten. Wer privat versichert ist, bekommt allerdings schneller einen Termin und wird scheinbar besser behandelt. Ist das gerecht?


Nadja Rakowitz ist Geschäftsführerin des Verbands demokratischer Ärzt:innen, der sich für ein solidarisches Versicherungssystem einsetzt. Dörte Busch ist Honorarprofessorin für Medizinrecht (unternehmeranwaelte.de) und vertritt mit ihrer Kollegin Esther Meyer (unternehmeranwaelte.de) als Rechtsanwältin und Mediatorin die Anliegen von Patient:innen und Ärzt:innen.

In dieser Folge spricht Podcast-Host Kathrin Schön mit Nadja Rakowitz, Dörte Busch und Esther Meyer über die Privatisierung des Gesundheitssektors und die Rechte von Patient:innen und Ärzt:innen. Wie gestaltet Recht unser Gesundheitssystem? Wie die gesundheitliche Grundversorgung? Welche Rechte haben Patient:innen und Ärzt:innen? Vor allem, wenn mal etwas schiefgeht? Gibt es so etwas wie ein Recht auf Genesung und gibt es in Deutschland eigentlich strukturelle Faktoren, die das Risiko einer Erkrankung fördern?

Außerdem geht es in dieser Folge auch um Gendermedizin und die Erfahrungen von POCs im deutschen Gesundheitssystem. Die Kampagne #blackinmedicineDE macht auf die Schwierigkeiten und die Lücke in der medizinischen Forschung aufmerksam: blackinmedicine.de

Auch der VDÄÄ hat in seiner Zeitschrift „Gesundheit braucht Politik“ das Thema Rassismus in der Medizin aufgenommen: gbp.vdaeae.de

Ihr wollt in Ruhe nachlesen, wie das deutsche Gesundheitssystem eigentlich geregelt ist?
Das Auswärtige Amt stellt auf der Webseite deutschland.de verschiedene Aspekte der Medizin in Deutschland vor: deutschland.de

Ihr wollt mehr zu Gendermedizin erfahren?
In dem wissenschaftlichen Podcast „Nachgefragt“ dreht sich eine ganze Folge nur darum: nachgefragt-podcast.de

Ich wollt mehr über den Clash zwischen Solidarität und Privatisierung im Gesundheitswesen wissen?
In seinem Buch „Krankenhaus im Ausverkauf“ zeigt Autor Thomas Strohschneider anschaulich, wie Krankenhäuser immer mehr auf Gewinne und weniger auf ihre Patienten achten müssen: bpb.de

[Hier das Transkipt als PDF downloaden]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #8 Gesundheit: Wie kommen Patient:innen zu ihrem Recht?

 

Szenischer Einstieg

[Der Podcast beginnt mit unterschiedlichen Stimmen.]

Sprecher:in 1 [männlich konnotiert]:

Ja, ich glaube, das ist relativ gerecht gelöst, dass es eine grundsätzliche Versorgung für alle gibt und noch ein paar Möglichkeiten für Leute, die sich‘s leisten können, was extra zu machen.

Sprecher:in 2 [weiblich konnotiert]:

Ich finde nur diesen Unterschied zwischen Privatversicherung und gesetzlicher Versicherung ungerecht, weil Beamte zum Beispiel grundsätzlich in die private Versicherung kommen und dann den gesetzlich Versicherten die Termine wegschnappen.

Sprecher:in 3 [männlich konnotiert]:

Ich finde es auch ziemlich ungerecht, dass die Gutverdiener die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu gehen und ausgerechnet die Leute, die halt Geld in das Gesundheitssystem reinbringen könnten, dass die das Recht haben, sich dort wieder auszunehmen und bessere Leistungen zu erkaufen. Ich finde, das geht eigentlich nicht.

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Podcast-Host Kathrin Schön: Habt ihr euch auch schon mal geärgert, dass ihr super lange auf einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin warten musstet? Dann geht es euch wie vielen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Aber ob die private Versicherung wirklich so viel besser ist? Darüber spreche ich heute mit meinen Gästinnen.
Aber was heißt das eigentlich gesetzlich krankenversichert? Welche Rechte haben Patient:innen, aber auch Ärzt:innen? Gibt es sowas wie ein Recht auf medizinische Grundversorgung und wie gerecht ist unser Gesundheitssystem überhaupt?
Fragen über Fragen, die wir heute hoffentlich alle klären werden. Mein Name ist Kathrin Schön von der Stiftung Forum Recht und in dieser Folge von „Justice, Baby!“ dreht sich alles um Gesundheit und Gerechtigkeit. Schön, dass ihr wieder dabei seid. Los geht’s!

[Intro blendet aus]

Vor- und Nachteile des deutschen Gesundheitssystems – Interview mit Soziologin Nadja Rakowitz

Schön: In Deutschland ist die medizinische Grundversorgung im Sozialgesetzbuch Nummer 5 rechtlich geregelt. Im Prinzip erhält jeder Mensch Zugang zu medizinischen Leistungen, dafür sorgen die gesetzlichen Krankenkassen. Im Vergleich zu anderen Ländern sind wir, was die inklusiven Leistungen angeht, ziemlich gut abgesichert, aber es gibt trotzdem Einschränkungen bei der Behandlung und bei allem Lob auch noch Luft nach oben.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

Schön: Ich freue mich sehr auf Nadja Rakowitz, meine erste Gesprächspartnerin heute. Sie ist Soziologin und leitet als Geschäftsführerin den Verein demokratischer Ärzt:innen in Deutschland. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Medizinische Soziologie an der Uni Frankfurt und engagiert sich heute für ein demokratisches Gesundheitswesen.
Liebe Frau Rakowitz, herzlich willkommen und schön, dass sie da sind.

Rakowitz: Ja, guten Tag. Ich freue mich, dass ich da sein.

Schön: Frau Rakowitz, was ist für Sie gerecht?

Rakowitz: Gerecht… [schmunzelt] Gerechtigkeit ist eine Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft und innerhalb dieser ist gerecht, dass es eine mögliche Gleichheit der Menschen gibt, dass sie gleiche Rechte haben und gleiche Pflichten.

Schön: Diese Frage stelle ich all meinen Gesprächsgästen und deswegen wollte ich heute auch keine Ausnahme machen. Aber es geht ja heute um Gesundheit und Gerechtigkeit. Was macht ein demokratisches Gesundheitssystem für Sie aus?

Rakotwitz: Ein demokratisches Gesundheitswesen würde für mich ausmachen, dass alle Menschen, die in dieser Gesellschaft leben, versorgt werden, gleich gut versorgt werden. Was nicht heißt, dass sie gleich versorgt werden, sondern gemäß ihren Bedarfen, die ja durchaus unterschiedlich sein können, gleich gut versorgt werden können. Dass das also nicht abhängt von einem Aufenthaltsrecht, von einem Pass oder allen möglichen Kategorien, sondern sie müssen gleich gut behandelt werden. Weiterhin würde ein demokratisches Gesundheitswesen ausmachen, dass es demokratisch geplant wird. Das heißt, dass die Betroffenen, die Expert:innen, die politischen Vertreter:innen, die betrieblichen Interessenvertreter:innen, also Gewerkschaften auch zusammen planen würden, was die Bedarfe sind und wie die Strukturen entsprechend seien müssten. Sie merken, ich rede im Konjunktiv, weil das im Moment nicht so ist in Deutschland.
Wenn man so eine Planung hätte, müsste man dann Strukturen schaffen, in denen die medizinischen Entscheidungen nicht an finanzielle Entscheidungen gekoppelt sind. Auch das ist etwas, was real im Moment ganz anders ist. Aber man müsste meines Erachtens die Professionellen, und das sind dann nicht nur die Ärzt:innen, in der Lage versetzen, dass sie quasi frei von ökonomischen Überlegungen, was ihr eigenes Einkommen angeht, aber wenn möglich auch was die gesellschaftlichen Kosten sind, entscheiden können, was medizinisch gut und richtig ist für die Patient:innen. Diese Strukturen dürften nicht profitorientiert sein, sondern müssten gemeinwohlorientiert sein. Ob das dann staatliche sind oder gesellschaftliche, genossenschaftliche und sowas, darüber kann man streiten. Auf keinen Fall dürften da Profitinteressen eine Rolle spielen.

Schön: In Deutschland ist es ja so, dass das Gesundheitssystem heute zum Großteil nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert. Das heißt, ein Großteil der Ausgaben im Gesundheitswesen wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, in die wiederum die Versicherten einzahlen. Alle Versicherten erhalten die gleiche Versorgung und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht oder auch Krankheitsrisiko. Jetzt wird aber darüber diskutiert, dass manche Menschen ihre Gesundheit bewusst schädigen, also indem sie zum Beispiel rauchen, sich zu wenig bewegen oder übermäßig Alkohol trinken. Andere dagegen super gesund leben und fit sind. Wie wäre es denn, wenn die Lebensführung tatsächlich Konsequenzen bei der Krankenversicherung hätte?

Rakowitz: Das wäre meines Erachtens eine Katastrophe und das wäre ein Rückfall in Zustände, die wir schon vor 150 Jahren überwunden haben. Ich halte es für einen absoluten Fortschritt der gesetzlichen Krankenversicherung, dass sie diese Unterschiede nicht macht. Wir gönnen uns den Luxus der Solidarität. Und lassen die Leute so leben, also was die Krankenversicherung angeht, wie sie das meinen. Und wir kriegen es hin, dass wir alle gut versorgen, unabhängig davon, ob sie selbst daran schuld sind oder nicht.
Meines Erachtens wäre das tödlich für die gesellschaftliche Solidarität, wenn wir anfangen würden zu schauen, wo ist jemand selbst schuld an seiner Krankheit. Man könnte die Diskussion natürlich auch so drehen, dass man sagt, na ja, was macht denn ein Großteil der Krankheit aus? Das sind die Arbeitsbedingungen und an diesen ist man ja oft nicht schuld, sondern das ist ja eine Form von Zwangsverhältnis, dem man unterliegt und dass man nicht frei bestimmen kann. Also man müsste diese Diskussion immer sofort an die Verhältnisse binden und nicht an das Verhalten. Ich würde das komplett ablehnen und würde jeden Versuch das aufzuweichen, die es ja gibt, ablehnen. Wir können uns das leisten und wir sind quasi weltweit ein Beispiel dafür, dass das geht. Gucken sie in die USA, wo das anders geregelt ist, was für eine Barbarei das bedeutet, für die Menschen, die keine Krankenversicherung haben oder unterversichert sind, weil sie sich nicht mehr leisten können.

Schön: Eigentlich ist dieses Solidaritätsprinzip ja gar keine schlechte Idee. Und trotzdem versuchen Sie mit Ihrem Verein die Lücken zu schließen und die Solidarität auszubessern. Denn als ich gerade eben nochmal gesagt, wie in Deutschland geregelt ist, habe ich den Eindruck, haben Sie ein bisschen zusammengezuckt. Warum?

Rakowitz: Na erstmal sind ja nur 90% der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung. 10% sind in der privaten Krankenversicherung versichert, die nach so einer Logik funktioniert, wo man am individuellen Krankheits- oder Gesundheitsstatus gemessen seine Beiträge bezahlt. Die quasi nur so solidarisch ist wie jede Versicherung solidarisch ist, aber sich nicht an diesem großen Projekt beteiligt. Das ist das eine, dass das Bild ein bisschen schief macht.
Und das andere ist, wir haben ja auch Menschen, die in diesem System nicht sind. Wir haben zwar eine Versicherungspflicht. Aber es gibt trotzdem Menschen, die rausfallen. Da sind zum einen Obdachlose, die, solange sie keinen Kontakt zum Gesundheitswesen haben, eben auch nicht in diesem System oft drin sind. Das sind Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, die hier illegalisiert leben. Wir haben Menschen, die nur ein eingeschränktes Recht auf Zugang haben wie Asylbewerber. Alles das ist sozusagen eine Aushöhlung auch dieses Solidarprinzips. Und wir haben natürlich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Aushöhlungen, die, in der Regelungen schon angelegt sind, die Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, es gibt inzwischen Zuzahlungen, Zusatzbeiträge, es gibt solche Tarife, Selbstbehalttarife, wo man einen Teil seines Geldes zurückbekommt, wenn man nicht das Gesundheitswesen aufgesucht hat. Alles das sind eigentlich Einschränkung oder Aushöhlung des Solidarprinzips.

Schön: Jetzt haben Sie gerade eben die Privatversicherung schon angesprochen. Gesetzlich Versicherte fühlen sich gegenüber privat Versicherten oft wie Patient:innen zweiter Klasse. Wieso gibt es überhaupt eine private und eine gesetzliche Krankenversicherung?

Rakowitz: Das hat in Deutschland historische Gründe. Wir haben ja in Deutschland die erste Sozialversicherung mit Bismarck, also schon im 19. Jahrhundert eingeführt. Und die war damals eben nur für Arbeiter im Prinzip, da waren ja auch noch ganz viele Menschen ausgeschlossen. Und in diesem Zusammenhang hat sich dann quasi die private Versicherung gegründet für die Staatsbeamten und für Selbstständigen. Ich würde sagen, das ist längst überholt. Gucken Sie nach Österreich, da gibt es einfach eine gesetzliche Krankenversicherung. Was nicht heißt, dass eine Versicherung sein muss, aber ein System, in dem alle drin sind. Und das halte ich für viel sinnvoller.

Schön:  Was ist denn das Problem von dieser Doppelstruktur? Zum Beispiel auch Ärzt:innen oder deren Vertretungen.

Rakowitz: Also das Problem ist erstmal an dieser Doppelstruktur, dass es besser Verdienende bevorzugt. Die offizielle Ärzt:innenschaft, würde Ihnen sagen, wir brauchen unbedingt die Privatversicherten, weil die werden anders bezahlt. Die Bezahlung zwischen Ärzt:in und Patient:in wird anders geregelt als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatpatienten zahlen direkt per Rechnung, das bedeutet für die Ärzt:innen, dass sie unmittelbarer schneller das Geld haben für die Versorgung. Das finden viele Ärzt:innen toll. Man sieht aber daran, dass quasi unmittelbar das Geld in die Arzt-Patienten-Beziehung hineinregiert. Und da es bei den Privatversicherungen auch kaum Regelungen gibt, welche Leistungen bezahlt werden, was welche neuen Leistungen, ob das kontrolliert wird, ob das qualitätsgesichert ist und so weiter, neigen die Ärzt:innen dazu, Privatpatient:innen mehr zu versorgen, mit mehr zu versorgen als eigentlich nötig, weil quasi jeder Handschlag da Geld bringt. Und das ist eine Logik, die eigentlich in der medizinischen Versorgung nix zu suchen hat, meines Erachtens. Das ist ein Problem.
Und wenn heute gesetzlich Versicherte sich beklagen, dass sie manche Leistungen nicht bekommen, die privat Versicherte bekommen, dann ist das eine zweischneidige Sache. Weil das heißt, sie bekommen auch Dinge nicht, die quasi ungesichert sind, wo es keine Qualitätssicherung gibt. Wir als gesetzlich Versicherte haben ein Stück weit mehr eine Garantie, dass eine Qualitätssicherung gibt. Da gibt es Institutionen wie den gemeinsamen Bundesausschuss des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität, die erstmal Standards setzen, die Qualitätsstandards setzen. Und erst dann wird es erlaubt, dass die gesetzliche Kasse etwas bezahlt. Und ich halte das nicht für einen Nachteil, sondern für einen Vorteil. Kann im individuellen Fall natürlich auch mal ein Nachteil sein. Wenn es das berühmte Krebs-Medikament nur in den USA gibt und das noch nicht von der Gesetzlichen zugelassen wird und so weiter, dann kann das auch mal Nachteil sein. Im Großen und Ganzen haben privat Versicherte sicher das Risiko, dass sie überversorgt werden.

Schön: Und diese Überversorgung bekommt ja manchmal auch mal so ein Gefühl von, ich werde jetzt hier ausgenommen, einher. Also ich glaube auch dieses Gefühl der Ungleichbehandlung ist nicht nur eines, dass die Privilegien im Blick hat, sondern auch das unangenehme Gefühl, die Cash Cow für eine Ärztin oder einen Arzt zu sein.

Rakowitz: Und auch fürs Krankenhaus. Im Krankenhaus passiert das auch.

Schön: Wenn wir über Gesundheit und Gerechtigkeit sprechen, dann müssen wir auch über die gesellschaftlichen Bedingungen von Gesundheit und Krankheit sprechen. Gibt es denn soziale Faktoren, durch die Menschen eher erkranken als andere?

Rakowitz: Ja klar, Armut. Armut, wenn man die misst an Einkommenshöhen, was nicht nur das einzige Kriterium ist, dann ist völlig klar, dass arme Menschen früher schwerkrank werden, früher sterben. Das geht bis zu 10 Jahren, die Differenz. Das ist aber im internationalen Maßstab gesehen noch relativ klein, das wächst bei uns aber. In Ländern mit einer größeren sozialen Ungleichheit und weniger sozial ausgleichenden Systemen, wie es das bei uns gibt, sind diese Unterschiede sehr viel größer. Also wer arm ist, muss früher sterben. Das gilt auch bei uns.

Schön: Wie sieht es denn um den Zugang zu Wissen über Gesundheit im Allgemeinen aus? Mein Eindruck ist nämlich, dass durch die Corona-Pandemie das Bewusstsein zum Beispiel auch für mentale Erkrankungen in der Öffentlichkeit extrem gewachsen ist. Bedeutet das jetzt auch, das in der Allgemeinheit viel stärker über Gesundheit nachgedacht wird? Und man Zugang zu Wissen über Gesundheit hat? Oder ist dieser Zugang auch wieder total unterschiedlich verteilt?

Rakowitz: Da kann ich jetzt nur mutmaßen, da bin ich keine Expertin für. Ich denke, dass dieser Zugang ungleich verteilt ist. Ich würde mir aber auch nicht zu viele Illusionen machen über das Wissen von Gutgebildeten über Gesundheit oder gesundheitspolitische Zusammenhänge oder gar epidemiologische. Wenn uns die Corona-Pandemie etwas gezeigt hat, ja dann da auch das, dass jeder, der Medizin studiert hat, gemeint hat, sich über epidemiologische Zusammenhänge äußern zu können, was man niemals gelernt hat als Mediziner. Das ist ein spezielles Studium nochmal oder eine Fortbildung. Und Medizin ist erstmal verhalten, also quasi die Versorgung eines Individuums. Und Epidemiologie ist noch mal was ganz anderes. Aber jeder hat sich aufgespielt, als ob er oder sie sich da auskennen würde. Das ist alles, glaube ich, mit großer Vorsicht zu genießen.

Schön: In unserer Gesellschaft stehen Leistungsfähigkeit und Gesundheit ja echt hoch im Kurs. Wie verändert dieses Mindset die Wahrnehmung von Krankheit?

Rakowitz: Also das steht nicht nur hoch im Kurs, sondern das ist ja sozusagen in den Strukturen angelegt. Dieses System muss erstmal sozusagen die Ware Arbeitskraft gesund halten. Und das ist ein Zweck dieses Gesundheitssystems, die Menschen müssen arbeitsfähig sein, damit sie die Ökonomie dieser Gesellschaft weiter am Laufen halten können.
Ich habe den Eindruck, dass die Leute da dieses Ziel sozusagen ganz oft auch verinnerlicht haben, obwohl es eines ist, dass ihnen oft fremd ist und ihnen eigentlich schadet, haben sie das trotzdem verinnerlicht. Also man versucht arbeitsfähig zu sein, auch wenn es längerfristig die eigene Gesundheit schädigt. Es gibt ein schönes Buch von Wolfgang Hien, der vor zwei Jahren oder so hat er das „die Arbeit des Körpers“, glaub ich heißt das, wo er das noch mal beschreibt, also wie gesundheitsschädlich auch irgendwie unsere Arbeitsverhältnisse sind, obwohl wir ja nicht mehr so von der großen Industrie geprägt sind und Bergwerksarbeit und so eher wenig ist und wir viel Computer- und Büroarbeiten und sowas haben. Aber dennoch ist Arbeit etwas, was die Gesundheit schon auch massiv schädigt. Und das wird, glaube ich, von der großen Masse noch nicht als so angesehen, dass man da politisch was tun würde dafür. Sondern man versucht selbst diese Ideale zu verinnerlichen und taff zu werden, sich selbst zu optimieren.

Schön: Und wenn wir über Gerechtigkeit und Gleichheit im Gesundheitssystem sprechen und wir davon ausgehen, dass dieses Gesundheitssystem auch Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht versorgen möchte. Dass es eine Gleichbehandlung gibt bei der Versorgung, braucht es doch eigentlich erst mal eine geschlechterspezifische Forschung zu Krankheiten. Werden frauenspezifische Erkrankungen heute gleichermaßen erforscht wie Männerleiden?

Rakowitz: Glaube ich immer noch nicht, dass das so ist. Das nimmt aber zu. Die Sensibilität nimmt da zu an der Stelle. Ich denke der Anspruch, die Menschen gleich gut zu behandeln, das habe ich am Anfang gesagt, bedeutet eben auch genau, sie ungleich zu behandeln. Und das Bewusstsein dafür, dass Männerkörper und Frauenkörper vielleicht unterschiedlich sind in bestimmten Aspekten, das kommt langsam, hat man den Eindruck. Also wir wissen das ja von diesen Herzinfarkt-Symptomen, dass die bei Frauen und Männern anders sind. Die ganze Gruppe der Menschen, die sich nicht binär zuordnen lassen, ist noch ein anderes, spezielles, eine sehr kleine Gruppe, aber immerhin. Auch da fängt das jetzt ja an, dass das genauer betrachtet wird. Aber das ist sicher noch nicht so, wie es sein sollte.

Schön: Unser Staat hat die Aufgabe für eine medizinische Grundversorgung zu sorgen. Das bedeutet, dass Menschen überall in Deutschland, nicht nur in Ballungszentren, sondern tatsächlich auch auf dem Land Zugang zu medizinischen Versorgungszentren beziehungsweise zu medizinischen Leistungen haben. Jetzt hört man immer wieder von Krankenhausschließungen und auch einem Ärztemangel auf dem Land. Was könnte man tun, um diesem Strukturwandel entgegenzuwirken?

Rakowitz: Das ist ein bisschen komplizierter. Es ist nicht der Staat unmittelbar, sondern der Staat hat das ja so geregelt, dass das die Selbstverwaltung, die gesellschaftliche organisiert. Also was die ambulante medizinische Versorgung an geht, hat die Verantwortung für die Herstellung dessen, was Sie gerade beschrieben haben, nämlich der gleich guten Versorgung im ganzen Land, die Kassenärztliche Vereinigung. Das ist der Deal, den sie gemacht haben, dafür, dass sie mit den Krankenkassen die Verträge haben.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Sicherstellungsauftrag, die müssen dafür sorgen, dass Ärzt:innen gleich verteilt sind oder bedarfsgerecht verteilt sind. Mit diesem Auftrag sind sie gescheitert, würde ich sagen. Das kriegen sie nicht hin. Das kriegen sie deshalb nicht hin, weil sie gleichzeitig die Interessenvertretung von Kleinunternehmern sind.
Die meisten Ärzt:innen arbeiten immer noch als Kleinunternehmer in eigenen Praxen. Und da gibt es Interessenkollisionen zwischen einem gesellschaftlichen Versorgungsauftrag und dem individuellen betriebswirtschaftlichen Interesse. Wenn man das anders regeln wollte, glaube ich, müsste man die Kassenärztlichen Vereinigungen entmachten und müsste sich politisch überlegen…-, solche Überlegungen gibt es im Moment, aber die benutzen natürlich nicht solche Worte wie Entmachtung und so…- man müsste ein primär Versorgungssystem sich überlegen. Wie es das in vielen Ländern gibt mit staatlichen Gesundheitswesen, wo man dann primär Versorgungszentren hätte, wenn das so kommen würde, die entsprechend der Bevölkerungsanzahl oder nach welchen Kriterien man dann gehen muss…- das wäre gut, wenn es da auch soziale Kriterien gäbe, wie man da bedarfsgerecht das verteilt, die die ambulante Versorgung sicherstellen würden. Man wird da nicht drum rumkommen, das so zu regeln, wie man das auch bei Lehrern regelt. Wenn man sagt, also ja, wir brauchen ein flächendeckendes Gesundheitssystem, dann kam das nicht so geregelt sein, dass jeder sich das irgendwie so aussuchen kann, wie er gerade will. Wenn das passt, ist gut, aber wenn nicht, muss es Regeln geben, wie man auch in ländlichen, in armen Regionen entsprechende Versorgung hat. Das ist eben ein spezieller Beruf, den man da hat und nicht etwas, wo ich mich als Malermeister niederlassen kann, da wo es mir gefällt.

Schön: Wenn man sich jetzt für eine Veränderung im Gesundheitssystem engagieren möchte oder gerade für ein demokratisches Gesundheitswesen stark machen möchte, was für Möglichkeiten gibt es da auch für Menschen, die vielleicht keine Medizinerinnen oder Mediziner sind?

Rakowitz: Ich fange mal bei den Krankenhäusern an. Wir haben in den Krankenhäusern seit 2015 mindestens eine starke Bewegung von Berufsgruppen, die man eigentlich gar nicht so viel für streik- und kampffähig hielt. Die Pflege, aber auch nicht nur die Pflege, die kämpfen seit 2015 in verschiedenen Krankenhäusern für Tarifverträge, für Entlastung. Was nichts anderes heißt als Tarifverträge, die die Personalquoten regeln, damit es mehr Personal in Krankenhäusern gibt. Daran kann ich mich als Bürgerin jetzt erstmal gar nicht beteiligen, weil das sind betriebliche Auseinandersetzungen. Aber immer, wenn es dort zu Streiks kommt, wenn es dort zu Aktionen kommt, gibt es in diesen verschiedenen Städten immer Bürger:innen-Bündnisse, Unterstützungsbündnisse. Das ist auf jeden Fall etwas, glaube ich, wo man aktiv werden kann. Ich denke, wir müssten eigentlich mehr machen als Gesellschaft, als Bürger:innen. Und uns vielleicht ein Beispiel nehmen an Großbritannien oder an Spanien, da gehen Massen auf die Straße gegen die Privatisierung und für eine bessere Versorgung. Das müssten wir hier in Deutschland auch organisieren. Ich bin so ein bisschen ratlos, wie wir das hinkriegen sollen, ehrlich gesagt, aber das wäre wichtig.
Bei den Krankenkassen gibt es, na ja, die Möglichkeit, sich in den Sozialwahlen zu engagieren. Die Krankenkassen sind ja letztlich eigentlich unsere selbstverwalteten Organisationen, die wir eigentlich bestimmen müssen, wir als Arbeitnehmer:innen. Davon kann im Moment keine Rede sein, und das ist, glaube ich, schwierig, sich das wieder anzueignen.

Schön: Das sind doch super Impulse, die wir gerne auch noch mal in den Shownotes verlinken. Ich danke Ihnen ganz herzlich für das Gespräch, Frau Rakowitz und für Ihre Zeit!

Rakowitz: Bitte schön! Danke schön.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

Wissenswertes zu Gender-Medizin

Schön: Ich finde, das, was Nadja Rakowitz über die Sozialwahlen gesagt hat, super wichtig. Denn es gibt einen rechtlichen Rahmen, um sich zu engagieren, etwas zu verändern und auch gegen Ungleichheit vorzugehen. Man muss ihn eben nutzen.
Wenn wir über Ungleichheit in der medizinischen Versorgung sprechen wollen, dann kommt man am Thema Gender-Medizin nicht vorbei. Der Begriff an sich ist noch relativ neu, er weist aber auf ein Riesenproblem hin, und zwar, dass sich medizinische Forschung und auch Diagnostik bislang nur an männlichen Körpern orientiert und das zum Teil bis heute. Medikamente werden hauptsächlich an Männern getestet. Wenn Frauen sie nehmen, dann ist häufig die Dosierung falsch, es gibt andere Nebenwirkungen oder im schlimmsten Fall wirken die gar nicht. Ich habe darüber mit der Autorin Rebekka Endler gesprochen. Sie hat das Buch „Das Patriarchat der Dinge“ geschrieben, in dem es um gegendertes Design im öffentlichen Raum geht, und dabei streift sie auch das Thema Gesundheit. Aber hört selbst:

Endler: Erstaunlich fand ich, dass es schon so früh anfängt, dass selbst bei Laborratten und -Mäusen entweder nur mit männlichen Mäusen getestet wird oder aber den weiblichen Mäusen die Eierstöcke rausoperiert wurden. Weil eben hormonbedingte oder zyklusbedingte Hormonschwankungen die Ergebnisse, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, verfälschen könnte. Aber wenn man den Satz einmal durchdenkt, dann müsste man ja schon darauf kommen, dass das, was für Mäuse gilt, möglicherweise auch für Menschen mit einem Menstruationszyklus gelten müsste. Und dass die Art und Weise, wie Wirkstoffe wirken, von Hormonen abhängig ist, sollte eigentlich nur die Dringlichkeit erhöhen, sie an möglichst unterschiedlichen Menschen zu testen. Und das ist zum einen aus Faulheit und Sparsamkeit damals beschlossen worden, dass man das nicht macht. Zum anderen war es aus Angst vor Schadensersatzklagen, wie sie eben nach dem ganz tragischen Fall des Contergan-Skandals, der Mitte, Ende der 70er Jahre der Fall war. Dass dann Pharma-Unternehmen gesagt haben, also bevor wir jetzt wieder Medikamente auf den Markt bringen, die Schwangere nehmen und dann wieder mit Schadensersatzklagen überschüttet werden, machen wir das am besten so, dass überhaupt nicht mehr an potenziell Schwangeren, also quasi an cis Frauen getestet, wird.
Aber die zwei wichtigsten Punkte für mich sind eben, dass sehr viele, fast alle der Medikamente, die auf dem Markt zugelassen sind, niemals an cis Frauen getestet wurden. Das heißt, wir wissen..- oder mittlerweile gibt es schon auch Daten darüber, dass viele Wirkstoffe sich anders auswirken auf einen cis-weiblichen Körper, weil eben, der Stoffwechsel anders funktioniert. Und es gibt eben sehr viele, auch morphologische Unterschiede, die Verweildauer eines Wirkstoffs im Körper ist anders aufgrund von Stoffwechsel etc., also diese Unterschiede gibt es.
Aber eben genauso wichtig eigentlich kaum diskutiert, ist, dass es viele Wirkstoffe geben könnte, die vielversprechend waren, wo aber in den ersten Studien anhand von cis Männern nicht die gewünschte Wirkung erreicht wurde, woraufhin man dann entschieden hat, dass es sich nicht lohnt, die weiter zu verfolgen. Aber das heißt nicht, dass diese Wirkstoffe nicht für cis Frauen durchaus wünschenswerte Wirkungen hätten.

Welche Rechte haben Patient:innen? – Interview mit den Rechtsanwältinnen Dörte Busch und Esther Meyer

Schön: Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, hört doch noch mal die Folge zu Geschlechterungerechtigkeit von „Justice, Baby!“ rein.
Es ist nämlich ganz schön krass. Erst seit den 1990er Jahren hat man in der Forschung auf dem Schirm, dass Frauenkörper anders funktionieren und auch anders behandelt werden müssen. Seitdem ist man zum Glück zu lebensrettenden Erkenntnissen gekommen. Das bekannteste Beispiel ist zum Beispiel das Symptom eines Herzinfarkts oder die Symptome eines Herzinfarkts, sind ja mehrere. Bei Männern und Frauen sehen die nämlich völlig anders aus. Aber nicht nur Frauen werden in der Medizin häufig übersehen, sondern auch People of Color. Denn die Medizin orientiert sich nicht nur am Mann, wie ich gerade gesagt habe, sondern wenn man es ganz genau nimmt, am weißen Mann. Aus den USA wissen wir, dass zum Beispiel Hautkrebs bei People of Color deutlich später erkannt wird als auf heller Haut. Das ist ja bis zu einem gewissen Punkt irgendwie noch erklärbar, aber wenn Ärzt:innen das im Hinterkopf haben, müssen sie bei ihrer Diagnose eben genauer sein. Die Frage ist nur, ob das auch jeder Hautarzt und jede Hausärztin im Hinterkopf behält.
Also auch in der Diagnostik gibt es noch viel, was verbessert werden muss. Aber wie kann ich meine Rechte als Patientin und Patient in so einer Situation einfordern? Und wie funktioniert überhaupt dieses System?
Kommen wir also nochmal zurück auf die Strukturen, die das Ganze erst wirklich möglich machen. Ist es nicht erstaunlich, trotz eines umfassenden sozialen Versicherungssystems ist der Zugang zu medizinischer Versorgung ungleich verteilt. Ich möchte deswegen verstehen, wie unser Versorgungssystem eigentlich genau funktioniert. Welche Rechte haben Ärzt:innen und Patient:innen? Und gibt es so etwas wie ein Grundrecht auf medizinische Versorgung? Darüber spreche ich jetzt mit zwei Juristinnen, die Spezialistinnen für Medizinrecht sind. Die Rechtsanwältinnen Dörte Busch und Esther Meyer.
Herzlich willkommen und schön, dass Sie da sind!

Busch: Vielen Dank!

Meyer: Danke schön, hallo.

Schön: Wir sprechen hier in diesem Podcast über Recht und Gerechtigkeit im Alltag, Frau Busch und Frau Meyer, was ist für Sie jeweils ganz persönlich eigentlich gerecht?

Busch: Dann fange ich mal an. Also ganz persönlich gerecht für mich ist, wenn gleiche Dinge, also gleiche Sachverhalte, auch gleichbehandelt werden. Bezogen auf das Gesundheitssystem wäre mir ganz wichtig, dass wir hier die Selbstbestimmungsrechte der Patienten, des Menschen respektieren. Stichwort in Form Konsens. Ich muss ordentlich aufgeklärt werden, bevor ich überhaupt in eine Behandlungsmaßnahme einwilligen kann. Aber auch das Recht habe, sie abzulehnen. Niemand von uns muss sich einer Zwangsbehandlung unterwerfen. Was schon sehr hohe Rechtsgüter sind und für mich den Inbegriff von Gerechtigkeit ausmachen.

Schön: Und bei Ihnen, Frau Meyer?

Meyer: Ich würde sagen, für mich ist gerecht, immer dann, wenn die Interessen von einer Person nicht über die Interessen der anderen Person oder Personengruppe gestellt wird. Also, wenn es letztendlich einen fairen Ausgleich gibt. Das bedeutet nicht immer, dass alle gleich viel bekommen oder eben alle gleich wenig bekommen, sondern dass es gute Gründe gibt, wieso eben eine Person vielleicht in einem bestimmten Fall einmal mehr bekommt als eine andere, wo sie dann aber wieder an einem anderen Punkt zurückstecken muss.

Schön: Jetzt geht es ja heute ganz konkret um Gesundheit und Gerechtigkeit. Wie genau gestaltet Recht eigentlich unser Gesundheitssystem?

Meyer: Letztendlich umfassend, würde ich behaupten. Es fängt an, dass wir eben schon im Grundgesetz selbst drin haben, zum Beispiel das Sozialstaatsprinzip, das bedeutet, der Staat hat auch einen Versorgungsauftrag, eine Fürsorgepflicht für seine Bevölkerung. Und das zieht sich dann runter von oben nach unten durch die gesamten untergesetzlichen Ebenen bis hin zum SGB, zum Sozialgesetzbuch. Und da ist in Band 5 die gesetzliche Krankenversicherung geregelt. Und dort steht dann letztendlich eigentlich drin, wer wen, wann, wie und wo versorgen darf und auch versorgen muss.

Schön: Frau Busch, wollen Sie das ergänzen?

Busch: Wir sind quasi in der Sesamstraße. Alle W-Fragen werden rechtlich zumindest vom Rahmen her geklärt. Auf der einen Seite schaffen wir den Rahmen, um zu sagen, unter welchen Bedingungen darf ich denn Leistungen erbringen, wie kann ich Medizin studieren, was sind die Inhalte, was ist mit anderen Berufen in der Gesundheitsbranche, welche Voraussetzungen, Qualifikation muss ich mitbringen, um in Deutschland Patienten versorgen zu dürfen. Und parallel dazu alle Regelungen. Mensch, welche Leistung darf ich denn in Anspruch nehmen? Also das ist so vielfältig und wir haben tatsächlich, was unser Gesundheitssystem angeht, auch wenn wir auf Ungerechtigkeiten hinauswollen, aber wir haben vom Grundsatz ein richtig tolles Gesundheitssystem.

Schön: Was macht denn das Gesundheitssystem in Deutschland so besonders und so gut?

Busch: Also aus meiner Sicht gibt es diverse Ansatzpunkte, auch unser System mal zu loben, anstatt immer nur drauf zu hauen, wohlwissend, dass es sicherlich einige Dinge gibt, die verbesserungsfähig sind. Wir haben umfassenden Anspruch auf Zugang zu medizinischer Versorgung. Wenn ich aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln mir eben keine Krankenversorgung leisten könnte, habe ich einen Anspruch darauf, dass mein individuelles Leid durch die Gemeinschaft abgefedert wird, sprich ich Zugang zu ärztlicher Versorgung habe. Und das ist ja nicht nur der ambulant tätige Arzt, die Klinik, das sind Arzneimittel, Heilmittel, all das spielt ja auch mit rein. Und ich habe, auch wenn Sie jetzt gleich lächeln werden, ziemlich prompten Zugang darauf. Also ich muss nicht Monate, wenn nicht Jahre auf medizinisch notwendige Behandlungen warten. Als ich mal ein paar Jahre in Großbritannien verbracht habe, da sieht die Versorgungssituation schon ganz anders aus. Da liegen Sie unter Umständen mal tagelang im Flur und warten auf die Behandlung oder müssen sogar in andere Länder, weil einfach die OP-Kapazitäten ausgereizt sind. Das haben wir nicht. Klar, wir müssen auch mal warten und gerade auf Facharzt-Termine länger. Aber es ist schon eher die Regel, dass man in zumutbarer Zeit diesen Termin bekommt, als nicht, aus meiner Sicht.

Schön: Gibt es denn sowas wie ein Recht auf medizinische Versorgung? Also, dass jeder Zugang zu diesem Gesundheitssystem hat?

Meyer: Ja, grundsätzlich schon. Das ist letztendlich durch diesen staatlichen Fürsorge-Gedanken getragen, dass Sie sagen können, hier in Deutschland, wenigstens in einer Notfallsituation, hat wirklich jeder, der in Deutschland lebt auch ein Anspruch und ein Recht auf medizinische Versorgung. Also auch jemand, der keine Krankenversicherung hat, wie Obdachlose oder eben Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, auch die werden in zumindest im Notfall medizinisch versorgt im Krankenhaus.

Schön:  Wenn wir über Ungleichheit im Gesundheitssystem sprechen, dann wird ja oft von der Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung gesprochen. Welche Aufgaben hat denn ganz konkret die gesetzliche Krankenversicherung und wie unterscheidet sie sich von privaten Krankenversicherungen?

Busch: Fangen wir erst mal mit der Gemeinsamkeit an. Beide Systeme sorgen dafür, dass ich einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung habe, und zwar auf medizinisch notwendige Versorgung. Das ist der gemeinsame Nenner über beide Systeme.
Bei den Unterschieden, die ziehen sich tatsächlich im Prinzip durch alle Ebenen, angefangen bei, muss mich denn so eine Versicherung akzeptieren als Versicherungsnehmer? Wenn ich in die gesetzliche Versicherung schaue, dürfen die sagen, Mensch, Frau Busch, also mit der Adipositas, das wird nichts, das ist uns zu teuer. Nein, dürfen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Die muss mich als Versicherungsnehmer, wenn ich dann möchte, akzeptieren.
Anders in der privaten Krankenversicherung, die prüft mein Eintrittsalter, schaut, wie krank ich bin, welche Grundleiden bringe ich mit, sprich welche Risiken habe ich, dass ich in Zukunft als Versicherungsnehmer Leistungen auslöse, sprich in Anspruch nehme, die teuer sind und auf dieser Basis wird dann mein Beitrag kalkuliert. Beziehungsweise wenn ich hoch risikoträchtig bin, dann kann die Versicherung auch sagen, wir wünschen dir viel Erfolg bei einem anderen Versicherungsgeber, aber mit uns dann eher nicht.
In der gesetzlichen Versicherung ist es ja so, dass wir einen festen Prozentsatz von unserem Einkommen bezahlen. Das heißt, diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, zahlen natürlich netto mehr als Menschen mit einem geringeren Einkommen. 14% von, keine Ahnung, 5000€ sind in mehr als 14% von 1500€, ganz klar. Wohingegen in der privaten Krankenversicherung, da zahlt jeder individuell einen Betrag, der ausgerechnet wird aufgrund des eigenen Krankheitsrisikos. Das kann in jungen Jahren dazu führen, dass sich in der privaten Versicherung geringere Beiträge zahlen, weil ich eben, Gott sei Dank, noch nicht so krank bin und ein geringeres Risiko mitbringe. Was sich dann im Alter aber umkehrt mit entsprechend steigenden Versicherungsbeiträgen.
Wichtiger weiterer Unterschied zwischen beiden Systemen ist einfach, wie komme ich an die Leistung ran? Als gesetzlich Versicherter habe ich meine Versicherungskarte, die sowas ähnliches ja wie der goldene Schlüssel zur Versorgung ist. Also ich gebe sie jetzt in der Praxis ab und damit öffne ich im Prinzip den gesamten Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung. Und ich muss mir keine Sorgen machen, oh Gott, wie teuer wird das? Denn dafür steht meine Krankenversicherung ein. Ich bekomme auch keine Rechnung.
In der privaten Krankenversicherung ist das anders, da haben wir zwar auch die Versicherungskarte, aber ich muss erstmal in Vorleistung gehen, das heißt, ich bekomme als privat Versicherter von dem Leistungserbringer die Rechnung geschickt, die ich dann erstmal bezahle, und zwar völlig unabhängig, ob mein Versicherungsunternehmen mir diese Kosten erstattet. Dieses Kostenausfallrisiko trage ich als privat Versicherter.

Schön: Sie zeichnen jetzt ein Bild, dass die gesetzliche Krankenversicherung in einem wunderbaren Licht dastehen lässt. Wenn das so super ist, warum gibt es dann überhaupt eine private Krankenversicherung? Und rein rechtlich gesehen, warum erlaubt der Gesetzgeber, dass neben der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung noch private Krankenversicherung rechts und links daneben entstehen dürfen?

Meyer: Wir haben zwar tatsächlich jetzt das Loblied auf die gesetzliche Krankenversicherung gesungen, das gebe ich unumwunden zu, weil ich es tatsächlich auch immer noch als ein sehr gutes System empfinde. Es ist aber natürlich nicht so, dass es da nur Vorteile gibt und in der Lebensrealität, das geben wir auch zu, gibt es ganz viele Hürden und Hindernisse und auch Ungerechtigkeiten.
Die gesetzliche Krankenversicherung wurde zur Zeit von Bismarck eingeführt. Und eigentlich jetzt nicht nur immer mit den guten Hintergedanken, und zwar die Arbeiter zu versorgen und sozial abzusichern, sondern eher mit dem Hintergedanken soziale Unruhen zu befrieden. Die Industrialisierung war ja in vollem Gange. Den Arbeitern in den Städten ging es immer schlechter, es gab soziale Unruhen und Bismarck hat letztendlich versucht, durch seine sozialen Gesetzgebungen hier Frieden wieder reinzubringen. Und so kam es zu einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, allerdings nur für die Arbeiter in den Industriestädten. Und ganz viele Personengruppen waren davon ausgeschlossen, zum Beispiel die ganzen Selbstständigen, die Handwerker, die Beamten, die Lehrer und so weiter und sofort. Und für diese Personengruppen waren dann ganz zum Schluss die privaten Krankenversicherungen zuständig, die haben sich dann angeboten und zu sagen, ihr dürft eigentlich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung rein, aber wir können euch versichern. Und so ist die private Krankenversicherung erst nach der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden.

Schön: Wenn die private Krankenversicherung so attraktiv ist, gerade auch für gesunde junge Menschen, weil der Beitrag so niedrig ist, dann könnte es doch zu einem Unverhältnis der Patientenstruktur kommen, also dass alle gesunden und fitten eher in die private Krankenversicherung gehen und auch alle, die es sich leisten können und alle, die nicht die Ressourcen haben, um in Vorleistung zu gehen oder gesundheitlich vorbelastet sind bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung hängen. Das wird dann natürlich ein bisschen schwierig mit dem Solidarprinzip, wenn wir da, so eine Disbalance haben. Ist es ein Problem, das tatsächlich gesundheitspolitisch jetzt auch behandelt wird und dass Sie in ihrer Arbeit auch mitbekommen?

Busch: Diese Risiken werden ganz sicher sowohl rechtlich als auch vor allen Dingen politisch gesehen überhaupt keine Frage, das, was Sie so schön positiv herausgestrichen haben in der Privaten in jungen Jahren, weniger Beiträge zahlen, dann geht man eben in die Private, das hat natürlich auch eine Kehrseite, denn wir bleiben nicht alle jung. Es kommt der Tag, wo wir älter werden, gebrechlicher und die Prämien in der privaten Versicherung passen sich ja an. Und denken Sie dran, wir haben hier eine Versicherungspflicht, also viele Menschen müssen in die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie zum Beispiel unter der Versicherungsgrenze liegen, die im Moment, ich glaube bei 66.000€ Jahreseinkommen liegt, da hab ich ja gar keine Wahl, da muss ich mich gesetzlich versichern. Dementsprechend grasen wir bis zu diesem Betrag, der schon doch eher deutlich Gutverdienerbetrag ist, haben wir alle in der gesetzlichen Versicherung mit drin. Die Preisfrage ist natürlich, wenn wir jetzt alle in dasselbe Modell stecken würden, würde es das gerechter machen?

Meyer: Wenn jemand aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausgegangen ist in die private Krankenversicherung, kommt er auch nicht immer und zu jedem Zeitpunkt wieder zurück. Es ist gerade nicht so, dass er sozusagen bis zum Renteneintritt bei der PKV war, eben dort wenig Beiträge hatte und sobald es zu teuer wird, ruft er wieder, oh jetzt will ich zurück zur GKV, da habe ich jetzt niedrigere Beiträge und auch ein schönes Leistungsfeld. Sondern dann ist auch irgendwann die Tür zu. Mit 55 Jahren, wenn Sie älter sind, kommen Sie nicht mehr zurück. Und das ist tatsächlich auch für viele ein Problem, die im Alter tatsächlich diese hohen Beiträge zahlen müssen, die dann auch noch mit ihrer kleinen Rente unter Umständen nicht mehr in Vorschuss gehen können.

Schön: Ich finde es ganz spannend, dass Sie auch diese Geschichten erzählen, die mit der privaten Krankenversicherung zusammenhängen. Denn in der öffentlichen Debatte ist ja schon die Frage, ist es gerechtfertigt, dass privatversicherte Patient:innen besser behandelt werden, schneller behandelt werden als gesetzlichversicherte Patient:innen. Was ist denn die rechtliche Grundlage oder was definiert diesen Handlungsspielraum, den viele Patient:innen, die zum Beispiel nicht privatversichert sind, wahrnehmen, wenn es um die Frage Gleichbehandlung bei medizinischen Leiden geht?

Busch: Schöne Frage, ich spiel die mal zurück. Sie haben ein schönes Begriffspaar gewählt, gesetzlich Versicherte empfänden, dass privat Versicherte schneller und besser behandelt würden. Mit schneller gehe ich sofort mit, also wir haben tatsächlich eine Tendenz ganz häufig, dass ich als privat Versicherter kurzfristiger an Behandlungstermine komme als gesetzlich Versicherte. Werde ich dann aber auch besser behandelt? Was macht denn dieses besser aus? Habe ich Anspruch auf andere Leistungen? Nicht zwingend. Das habe ich ja schon gesagt, gerade in der gesetzlichen Versicherung wir haben einen Riesenkatalog an Leistung.
So. Allerdings immer unter dem Dach des Wirtschaftlichkeitsprinzip. Ich habe nur Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Das heißt Luxusbehandlung, jetzt mal ketzerisch, darauf habe ich keinen Anspruch. Wie denn auch, wenn sie sich die Versorgungslandschaft angucken. Es gibt immer noch den Rolls-Royce der Prothese oder das gute Durchschnitts-Modell was seinen Job tut. Wenn wir aber den Anspruch immer auf das Beste hätten, würden wir nicht mehr 14% Krankenversicherungsbeiträge zahlen, sondern wahrscheinlich 99% und es würde immer noch nicht reichen. Wir müssen diesen Balanceakt irgendwo zwischen Finanzierbarkeit und dem gesetzlichen Anspruch, den wir tatsächlich haben, auf eine angemessene und dem Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung ausbalancieren. Und dann müssen wir dann irgendwo eben Abstriche machen.

Schön: Welche Rechte haben Ärzt:innen denn bei ihrer Unternehmensführung? Dürfen sie, wenn sie einen Kassensitz haben, nur eine begrenzte Anzahl von Privatpatient:innen behandeln oder ist ihnen das freigestellt? Dürfen sich Ärzt:innen auch ihre Patient:innen aussuchen?

Busch: Es ist so, dass ich grundsätzlich, wenn ich approbiert bin, ich kann mir ein Schild dranhängen und sagen, juhu, Busch, Ärztin, bitte kommt zu mir. Dann dürfte ich aber erstmal tatsächlich nur privat Versicherte und Selbstzahler behandeln. Um gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen, die sind da sogar bessergestellt, brauche ich eine vertragsarztrechtliche Zulassung, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen erteilt wird. Nur wenn ich so eine Zulassung habe, darf ich gesetzlich Versicherte behandeln. Und dann, übrigens auch zum Thema Qualität, darf ich die nur in dem Fachbereich behandeln, in dem ich zugelassen bin. Also nehmen wir mal an, ich bin Fachärztin für innere Medizin, Kardiologie, dann darf ich gesetzlich Versicherte auch nur kardiologisch behandeln. Anders als Privatarzt, da bin ich Arzt, da kann ich von Rheuma über Orthopädie, HNO, Allgemeinmedizin dürfte ich streng genommen die Patienten in all diesen Gebieten behandeln.
Das andere zu Ihrer Frage, wie verhält es sich? Muss ich dann 90% meiner Patienten auch gesetzlich Versicherte behandeln und dann 10% private? Wäre ja irgendwie ein logischer Schluss bei der Verteilung 90:10. Dem ist nicht so. Wenn Sie eine vertragsarztrechtliche Zulassung haben, gibt es Mindestsprechzeiten, die Sie erfüllen müssen. Und die sind im Moment bei einer vollen Zulassung, sind Sie verpflichtet 25 Sprechstunden, also sprich wirklich Verfügbarkeit für den Patienten pro Woche anzubieten. Das ist das absolute Minimum, was Sie tun müssen.

Schön: Sie beide sind ja nicht nur Spezialist:innen für Strukturfragen im Gesundheitssystem, sondern Sie vertreten ja auch die Anliegen von Patient:innen und Ärzt:innen, unter anderem auch in Schlichtungsverfahren. Gehen wir jetzt mal davon aus, man hat seine Fachärztin, einen Facharzt gefunden, man hat das eigene Anliegen vorgetragen, man wurde behandelt und jetzt kommt es zu Komplikationen oder zu unvorhergesehenen gesundheitlichen Folgen. Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten in dieser Situation und welche Rechte haben auch Ärzt:innen?

Busch: Behandlungsfehler ist ein klassischer Fall, wo gesetzlich Versicherte bessergestellt sind als privat Versicherte. Wenn ich Sorge habe, dass tatsächlich eine Behandlung schiefgegangen ist, dass ein Behandlungsfehler stattgefunden hat, kann ich mich an meine gesetzliche Krankenversicherung wenden, der das schildern und die Versicherung bitten, mich zu unterstützen. Und zwar dadurch, dass sie den medizinischen Dienst beauftragt mit der Erstellung eines Behandlungsfehlergutachtens. Da würde man dann alle Unterlagen, die ganzen Behandlungsunterlagen, auf die hat jeder Patient im Übrigen das Recht, die von seinem Behandler herauszuverlangen in Kopie. Die werden dann dem medizinischen Dienst übergeben, der dann überprüft, ob die Behandlung, die in Frage steht, lege artis war oder ob es hier zur Abweichung vom geschuldeten Facharztstandard gekommen ist. Wenn wir die haben, dann habe ich als Patient dieses Gutachten und dann hätte ich als gesetzlich Versicherte die Möglichkeit mit diesem Gutachten den Anwalt zu beauftragen, der, wenn das Gutachten einen Behandlungsfehler ergibt, dann sich entsprechend an die Behandler-Seite und deren Haftpflichtversicherung, die immer mit ins Boot geholt wird, wendet und versucht außergerichtlich erstmal friedlich die Ansprüche zu regeln. Wenn das funktioniert, ist schön.
Wenn es nicht funktioniert, hat man auch wieder zwei Möglichkeiten. Man könnte zur Schlichtungsstelle gehen, die sind bei den Landesärztekammern ansässig. Auch dort kann man noch mal erbitten, dass ein weiteres sachverständigen Gutachten erstellt wird und dann Juristen der Schlichtungsstelle das auch juristisch danach bewerten. Im Gegensatz zu diesen Gutachten vom medizinischen Dienst haben wir bei den Schlichtungsstellen einen Haken. Die Seite der Ärzte oder der Leistungserbringer und deren Berufshaftpflichtversicherung müssen dem Schlichtungsverfahren zustimmen. Wenn Sie es nicht tun, dann habe ich keinen Anspruch als Patient auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
Das heißt, es ist eine Chance, aber abhängig von der Reaktion der Gegenseite in dem Fall. Und diese Schlichtungsstellen können gesetzliche als auch privat versicherte Patienten anrufen, da sind sie wieder einigermaßen gleichgestellt, nur eben den medizinischen Dienst, auf den haben die privat Versicherten keinen Zugriff.
So wäre das dann bei Behandlungsfehlerverfahren. Und wenn das außergerichtlich nicht zum Erfolg führt, dann haben Sie die Möglichkeit, vor dem Zivilgericht Klage einzureichen und dann Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche weiter zu verfolgen.

Schön: Wie kann ich selber feststellen, ob bei meiner Behandlung ein Behandlungsfehler vorliegt? Gibt es sowas wie ein Recht auf Genesung, weil das stell ich mir total schwerdurchsetzbar oder auch beweisbar vor?

Meyer: Also ein Recht auf Genesung, gibt es nicht. Das ist auch tatsächlich etwas sehr Wichtiges. Letztendlich wird zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Behandlungsvertrag geschlossen und da ist jetzt nicht die Gesundheit eben geschuldet. Das kann ja auch gar keinen Arzt, er kann niemals eben garantieren, dass man nachher wirklich von der Krankheit geheilt ist, dass es einem besser geht, dass die Operation wirklich toll verläuft. Es wird eigentlich niemals der Erfolg geschuldet, wie zum Beispiel bei der Reparatur eines Autos. Sondern es wird eine Dienstleistung geschuldet, nämlich die Heilbehandlung und die muss lege artis sein. Also Facharzt…-, eben der Facharztstandard muss eingehalten werden, man muss es sich sozusagen an zum Beispiel die Leitlinien halten, man muss fachgerecht therapieren und diagnostizieren. Und nur das wird geschuldet, aber nicht der Erfolg, das wäre sogar unlauter. Auch Ärzte dürfen zum Beispiel gar nicht damit werben, dass sie irgendetwas perfekt heilen können. Es wäre ein Verstoß gegen die Berufsordnung.

Schön: Sie haben von einem Vertrag gesprochen, einem Behandlungsvertrag, den Ärzt:innen mit Patient:innen abschließen. Bevor ich einen Vertrag unterschreibe, lese ich mir in der Regel die AGBs durch. Welche Rolle spielt das Aufklären über Gefahren bei gesundheitlichen Behandlungen, insbesondere dann, wenn es zu Konflikten kommt?

Meyer: Aufklärung ist tatsächlich ein sehr zentrales Thema der Behandlung. Denken Sie daran, selbst der bestausgeführte ärztliche Eingriff stellt erst mal eine Körperverletzung dar. Denn in dem Moment, womit unserem Körper irgendwas gemacht wird, auch wenn die Intention gut ist und ja sogar von uns gewollt die Behandlung, ist es faktisch erst mal eine Körperverletzung. Und diese Rechtswidrigkeit der Körperverletzung wird dadurch aufgehoben, dass ich als Patient einwillige. Stichwort informed consent, früher noch paternalistisch, was der Arzt sagt, wird gemacht. Ganz klar, wir geben uns schicksalsergeben in die Hände der Mediziner und schauen und Vertrauen darauf, dass das Beste für uns getan wird. Davon sind wir weg. Wir haben den Anspruch und auch die Verpflichtung der Ärzte den Patienten vor jeglicher Behandlungsmaßnahme, sei es diagnostisch, sei es therapeutisch, darüber aufzuklären, über alle für die Entscheidung wesentlichen Faktoren und nur wenn ich umfassend korrekt aufgeklärt wurde, habe ich ja auch die Informationen, die ich brauche, um abzuwägen. Mache ich das oder mache ich das nicht? Nur diese Einwilligung, die ich dann gebe, führt dazu, dass wir dann keine Körperverletzungen mehr haben. Oder zumindest eine gerechtfertigte Körperverletzung. Also ja, Aufklärung ist ein zentrales Element.

Schön: Ich denke, wir haben jetzt unglaublich viele Fragen und Aspekte des Gesundheitssystems, aber auch die rechtlichen Pflichten und Ansprüche von Ärzt:innen und Patient:innen beleuchtet. Finden Sie, unser Gesundheitssystem ist gerecht? Und falls nicht, wie würden Sie es sich in der Zukunft wünschen?

Busch: Vom Grundsatz her, denke ich, hatte ich ja eingangs schon gesagt, wir haben ein ziemlich gutes und von den rechtlichen Rahmenbedingungen auch ein gerechtes System, so wie es angelegt ist. In der Praxis gibt es etliche Schwachstellen, auch wenn ich rechtlichen Anspruch habe, dass da Versorgung stattfindet, wenn sie praktisch nicht da ist, kann ich mir ein Ei auf den Anspruch braten, habe ich nichts davon. Das ist die große Herausforderung, die wir miteinander jetzt wirklich lösen müssen. Und dazu gehört viel. Zum einen vielleicht ein bisschen mehr Eigenverantwortung, auch auf Seiten des Patienten, Rücksichtnahme auf andere. Hier Stichwort überlastete Notaufnahmen. Und andererseits vielleicht Medizin ein bisschen neu denken, indem man wirklich die kernärztlichen Tätigkeiten den Ärzten vorbehält und andere Tätigkeiten auf solide und gut qualifizierte andere Berufsgruppen einfach mit ausweitet. Wir haben sicherlich noch einen ganz weiten Weg zu gehen, was Digitalisierung angeht. Es gibt so viele technische Sachen, die deutliche Verbesserungen bieten könnten, wenn sie denn mal ans Laufen kämen. Also da haben wir sicherlich Entwicklungspotenzial bis zum Abwinken.

Schön: Frau Meyer, was wünschen Sie sich für die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems? Für ein gerechtes deutsches Gesundheitssystem?

Meyer: [lacht] Wir haben ein wunderbares rechtliches System von oben, das wirklich auch gut durchdacht ist. Einfach ein schönes System, wo eigentlich alles ineinandergreifen könnte. Wenn wir auch die Manpower, also die Menschen hätten, die das ausfüllen können. Und uns fehlen einfach immer mehr die Menschen, die Pflege brennt, die Medizin brennt, weil wir da einfach nicht mehr die Menschen haben und weil das manchmal zum Teil wirklich auch bösartig wegrationalisiert wurde. Das sind aber nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die da eben geändert werden müssen, sondern das ist Gesundheitspolitik. Da muss tatsächlich mehr Gerechtigkeit, wieder rein.

Busch: Wir müssen das Arbeitsumfeld wieder so gestalten, dass engagierte Menschen Lust haben, diesen Beruf wieder oder diese Berufe wieder zu ergreifen. Und ja, uns allen hier die Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Schön: Vielen Dank, Dörte Busch und Esther Meyer für das spannende Gespräch und Ihnen noch einen wunderschönen Nachmittag.

Busch: Dankeschön!

Meyer: Danke gleichfalls!

 

Abmoderation & Credits

[Einsatz Upbeat Podcast-Outro im Hintergrund]

Schön: Und damit geht die neuste Folge von „Justice, Baby!“ zum Thema Gesundheit auch schon wieder zu Ende. Obwohl es da ehrlich gesagt noch eine ganze Reihe an Themen gebe, die wir besprechen könnten. Was hat euch in dieser Folge denn am meisten gefallen und was hat euch gefehlt? Aber vor allem, wie steht ihr nach dieser Folge zu unserem Gesundheitssystem? Was müsste sich eurer Meinung nach ändern und was ist eigentlich ganz gut geregelt?
Schreibt es uns bei Insta, Facebook oder ganz klassisch per E-Mail. Ich freue mich sehr auf eure Nachrichten und Kommentare. Und wenn ihr wollt, dann lasst uns doch auch gerne eine Bewertung auf der Plattform da, über die ihr unseren Podcast hört. Mein Name ist Kathrin Schön.
Schön, dass ihr heute wieder reingehört habt. Danke an das ganze Team, die an dieser tollen Folge mitgearbeitet haben, ich sage ciao und bis zur nächsten Folge.

„Justice, Baby!“ ist ein Podcast der Stiftung Forum Recht.
Redaktion: Andrea Wojtkowiak, Vanessa Mittmann und ich, Kathrin Schön
Juristische Beratung: Karolina Hanisch und Fraence Grethe
Produktion: Stephan Wiesner und Anna Kunzmann von L‘agence
Geburtshelferin für diesen Podcast Sue Holder.

[Outro blendet aus]

Transkript: Felicia Stahnke

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#07 Grenze: Wie bestimmt ein Reisepass unsere Menschenrechte?

Deutschland ist ein Einwanderungsland – aber: ohne Einwanderungsgesetz. Hier regelt das Aufenthaltsrecht wer unter welchen Bedingungen in Deutschland leben und arbeiten darf. Die Staatsbürgerschaft spielt bei dieser Entscheidung eine wichtige Rolle.


In dieser Folge von „Justice, Baby!“ zu Grenze und Gerechtigkeit spricht Podcast-Host Kathrin Schön mit der Karlsruher Rechtsanwältin Caroline Schäfer darüber, wie komplex Asyl- und Zuwanderungsverfahren in Deutschland sind und wie man eigentlich einen deutschen Pass bekommt. Unsere zweite Gesprächspartnerin ist Dr. Dana Schmalz. Sie forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht zu Flüchtlings- und Migrationsrecht und meint: Migration in Europa sollte nicht verboten, sondern gestaltet werden.

Fotos: Schmalz (privat), Schäfer (privat)

Dass mit manchen Staatsbürgerschaften mehr Privilegien verbunden sind – zum Beispiel bei der Freizügigkeit – das bildet der jährlich veröffentlichte Henley-Passport-Index ab. Er zeigt, welche Reisepässe weltweit die meisten Türen – bzw. Grenzen öffnen und macht klar: Die Frage der Herkunft bestimmt und begrenzt das mögliche Ziel. Aber ist das gerecht?
henleyglobal.com

In dieser Folge von „Justice, Baby!“ zu Grenze und Gerechtigkeit spricht Podcast-Host Kathrin Schön mit der Karlsruher Rechtsanwältin Caroline Schäfer darüber, wie komplex Asyl- und Zuwanderungsverfahren in Deutschland sind und wie man eigentlich einen deutschen Pass bekommt. Unsere zweite Gesprächspartnerin ist Dr. Dana Schmalz. Sie forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht zu Flüchtlings- und Migrationsrecht und meint: Migration in Europa sollte nicht verboten, sondern gestaltet werden.

  • Wer mehr über Einwanderungsgeschichten in Deutschland erfahren will, dem empfehlen wir die Doku „Gleis 11“ in der Mediathek der Bundeszentrale für Politische Bildung: bpb.de
  • Wie Menschen ihre Migrationsbiografie in Deutschland heute reflektieren, könnt ihr in dem Sammelband von Alice Bota, Khuê Pham und Özlem Topçu „Wir neuen Deutschen – Wer wir sind, was wir wollen“ nachlesen: rowohlt.de

[Hier das Trankript als PDF downloaden]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #7 Grenze: Wie bestimmt ein Reisepass unsere Menschenrechte?

 

Szenischer Einstieg

[Der Podcast beginnt mit unterschiedlichen Stimmen.]

Sprecher:in 1 [weiblich konnotiert]:

Ich finde, wir müssen Menschen helfen, die auf der Flucht sind. Die Menschen brauchen Obdach, sie müssen ernährt werden, sie müssen medizinische Versorgung bekommen, für uns sollte es eine Selbstverständlichkeit sein.

Sprecher:in 2 [männlich konnotiert]:

Viel wichtiger ist, dass man die Ursachen in den Herkunftsländern bekämpft und den Leuten dort eine Perspektive gibt. Und da sehe ich ehrlich gesagt viel zu wenig Arbeit in diese Richtung. Das wird immer schöngeredet, aber gemacht wird eigentlich nix.

Sprecher:in 3 [weiblich konnotiert]:

Ich finde, das ist schon sehr natürlich. Jeder wollen gerne besser Leben haben, besser Lebensqualität, von mir aus sehr natürlich.

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Podcast-Host Kathrin Schön: Die Grenze eines Landes zu überschreiten, ist für viele Menschen mit Urlaub, Freiheit und dem Kennenlernen von neuen Ländern und Kulturen verbunden. Doch nicht jede und jeder überschreitet Grenzen freiwillig. Denken wir zum Beispiel an Geflüchtete aus Kriegsgebieten wie der Ukraine oder Syrien. Und es ist auch nicht für jeden Menschen gleich leicht. Weltweit gibt es riesige Unterschiede beim Recht auf Freizügigkeit. Woher die kommen und wie man Grenzübertritte gerechter machen könnte, darüber spreche ich in dieser Folge von „Justice, Baby!“ mit meinen Gästinnen Dr. Dana Schmalz und der Rechtsanwältin Caroline Schäfer.
Mein Name ist Kathrin Schön. Ich begrüße euch aus dem Pop-Up-Studio der Stiftung Forum Recht und sage: Hallo aus Karlsruhe.

[Intro blendet aus]

Sind Reisepässe gerecht? – Interview mit Juristin Dana Schmalz

Schön: Reisen gilt inzwischen mehr als salonfähiges Hobby. Und ich war auch zuletzt unterwegs im Urlaub mit Zug, Fähre und zu Fuß und habe eine kleine Reise durch Frankreich und Italien gemacht. Ich hatte eine superschöne Zeit und hab dabei, auch mit Blick auf diese Podcast Folge, mal ganz genau darauf geachtet, wie sichtbar die Landesgrenzen waren und wie leicht oder eben auch schwer manchmal deren Übertritt fällt.
Menschen in Europa haben ja, dank des Schengen Abkommens aus den 1990er Jahren, das große Glück EU-Mitgliedsstaaten ohne großen Aufwand besuchen und bis zu 90 Tage bleiben zu können und das ohne bürokratischen Aufwand. Das Schengenvisum gilt ja für jeden im Prinzip, ohne etwas tun zu müssen. Doch wenn wir in andere Länder wollen, zum Beispiel in die USA, Australien oder Indien, dann brauchen wir einen Reisepass und ein Visum. Wie einfach oder schwierig es ist, dass sich Grenzen für jemanden öffnen, das bildet der Henley-Passport-Index ab. Er zeigt, wie mächtig ein Pass ist, also wie viele Länder wir ohne Visum besuchen können. Deutschland schneidet da jedes Jahr ziemlich gut ab. Dieses Jahr sind wir hinter Japan, Singapur und Südkorea gelandet. Menschen mit deutschem Pass können insgesamt 191 Länder ohne Visum besuchen.
Aber wie gerecht ist das eigentlich? Vor allem gegenüber anderen Reisepässen und Menschen, die mit diesen Reisepässen unterwegs sind? Darüber spreche ich jetzt mit Dr. Dana Schmalz. Sie ist Juristin und forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg zur Flüchtlings- und Migrationsrecht.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

Schön: Liebe Frau Schmalz, herzlich willkommen und schön, dass Sie da sind.

Schmalz: Hallo, vielen Dank für die Einladung.

Schön: Unsere Hörer:innen kennen das jetzt schon von mir. Ich frag all meine Gästinnen und Gäste zu Beginn jeder Folge, was für sie Gerechtigkeit bedeutet, und das mache ich natürlich auch heute. Frau Schmalz, was ist für Sie gerecht?

Schmalz: Ist gar nicht so eine einfache Frage für den Einstieg. Ich denke Gerechtigkeit ist, wenn jeder Mensch das bekommt, was für ihn oder sie angemessen ist. Das heißt, eine Gleichbehandlung, eine Behandlung, wo die Menschen das Notwendigste haben. Und Gerechtigkeit ist für mich auch eng verbunden damit, dass darüber immer wieder gestritten und verhandelt werden kann. Also gewissermaßen auch schon die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu thematisieren und sich gegen ungerechte Behandlung zu wehren. All das.

Schön: In der heutigen Folge geht es ja um Grenze und Gerechtigkeit. Und bei unserer Recherche bin ich zu Beginn erstmal auf den Henley-Passport-Index gestoßen. Das ist so eine Art Ranking der mächtigsten Reisepässe, das von der Beratungsfirma Henley & Partners in London erstellt wird. Da wird analysiert, wie frei sich Bürger:innen eines Landes dank ihres Reisepasses im Rest der Welt bewegen können. Der deutsche Pass, ich habe nochmal nachgeschaut, liegt aktuell auf Platz 3 zusammen mit Spanien. Ich würde gerne wissen, weil Sie Expertin für Asylrecht und Migrationsrecht sind, wie solche Unterschiede bei der Reisefreiheit überhaupt zustande kommen?

Schmalz: Länder entscheiden selbstständig, für welche anderen Länder, andere Staaten sie welche Einreiseerfordernisse aufstellen. Also wann man ein Visum benötigt, um einzureisen, weil man vielleicht ein Visum schon für kurze Aufenthalte braucht oder nur für längere. All diese Regelungen zu internationaler Freizügigkeit treffen Staaten erstmal selbständig beziehungsweise häufig dann auch bilateral, also zwischen zwei Staaten, werden solche Vereinbarungen getroffen. Aber die Menschen mit den Pässen, die davon betroffen sind, die entscheiden da erstmal nicht mit. Das heißt, ob man jetzt mit einem Pass in sehr viele Länder visumsfrei reisen kann oder wie hoch auch die Erfordernisse sind, um so ein Visum zu bekommen, das ist erstmal ganz aus der Hand derjenigen, die dann mit den Pässen reisen möchten.
Und tatsächlich gibt es da, je nachdem wie auch die Prognosen sind, ob eine Person zum Beispiel dann Asyl beantragen möchte, werden die Freizügigkeitsregeln gestaltet. Also man könnte sagen, ist ja eigentlich verrückt. Gerade diejenigen, die am nötigsten haben Reisen zu können, weil sie zum Beispiel von einem Land fliehen, für die sind die Chancen visumsfrei einreisen zu können meistens am schlechtesten. Umgekehrt Staaten, eben wie auch Deutschland, wo generell wenig Menschen fliehen, wo das Wohlstandsniveau relativ hoch ist, haben tendenziell auch Pässe, die mit weniger Visumerfordernissen verbunden sind und größere internationale Freizügigkeit bieten.

Schön: Kann man denn sagen, dass Staaten mit einem ähnlichen Werteverständnis, mit einer ähnlichen Wirtschaftsleistung, eher schneller Visa-Absprachen treffen als andere? Oder wie kommt es eigentlich, dass manche Länder eben nicht mit allen tolle Visa-Vereinbarungen treffen, sondern nur mit ausgewählten? Also wie kommt es eigentlich, dass manche Reisepässe mächtiger sind als andere?

Schmalz: Es gibt ganz verschiedene Gründe, weshalb solche Visumsregelungen getroffen werden. Da gibt es Interessenabwägungen, gibt es zum Beispiel die Gründe, dass man sagt, man möchte Tourismus aus gewissen Ländern und deswegen gestaltet man ganz bewusst visumsfreie Einreise.
Das wird aber auch immer wieder verwendet, um gemeinsam mit anderen Themen so Pakete zu schnüren, zu sagen, wir schließen jetzt irgendwie ein Handelsabkommen oder wir treffen jetzt Regelungen zu sonstiger Transit-Migration und gleichzeitig geben wir hier einen gewissen Bonus und sagen, es gibt jetzt visumsfreie Einreise aus diesen Ländern.
Also das wird tatsächlich oft auch einfach aus Eigeninteresse von den Ländern gestaltet, also von den Einreiseländern, diejenigen, die Visumserfordernisse stellen oder eben nicht. Aber es ist immer wieder auch Gegenstand von so Verhandlungen zwischen Staaten, dass für die Bürger des jeweils anderen Staates dann gewisse Vorteile gewährt werden.

Schön: Beim Thema Freizügigkeit denke ich als Europäerin natürlich immer als erstes an den Schengen-Raum und an die Möglichkeit, dass ich ohne Grenzkontrollen von Lissabon bis nach Bukarest fahren kann. Aber nicht nur das, dass wenn ich möchte auch bleiben kann, dass ich mich niederlassen kann und sogar arbeiten könnte. Wie genau ist die Mobilität in Europa denn geregelt? Wir brauchen unseren Reisepass ja nicht mehr, um Grenzen zu überschreiten, innerhalb des Schengen-Raums und was für Freiheiten und Pflichten sind auch mit dieser tollen Mobilität in Europa verbunden?

Schmalz: Tatsächlich geht das ja wirklich sehr weit, dass innerhalb der Europäischen Union, beziehungsweise Sie sagen des Schengen-Raums, die Freizügigkeit ganz weit geht. Also nicht nur, man kann frei reisen, man wird nicht kontrolliert, es gibt keine Binnengrenzkontrollen, sondern man kann tatsächlich auch ganz viel an Rechten, die sonst die Staatsbürger:innen haben, in den jeweiligen Staaten in Anspruch nehmen als Unionsbürger:innen.
Es gibt eigentlich im Schengen-Raum die Grundregel, Binnengrenzkontrollen sind abgeschafft. Das heißt nicht nur, man darf sich frei bewegen, sondern man wird auch nicht kontrolliert. Also man darf, wenn man den Pass oder die Identitätskarte vorweist, weiterreisen, sondern es gibt gar keine Kontrollen. Da gibt es Ausnahmen. Von Anfang an gibt es in der Regelung die Vorschrift, dass mal in Ausnahmefällen Staaten solche Binnengrenzkontrollen wieder einführen können. Und lange wurde das in wirklich engen Ausnahmefällen gemacht.
Also dann gibt es zum Beispiel die Fußballweltmeisterschaft. Dann wird gesagt, jetzt wollen wir ein bisschen kontrollieren, wer dann ins Land einreist. Und dann werden irgendwie für 20 Tage wieder Binnengrenzkontrollen zwischen Staaten des Schengen-Raums eingeführt.
Das war lange so, und das hat sich geändert 2015. Das ist eigentlich so der Anfang, wo viele Länder dann aufgrund der, wie man es nennen will, sogenannte Flüchtlingskrise auf jeden Fall, dem größeren Bewegungen auch von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union nochmal, haben viele Staaten dann wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt. Um einfach dort direkt zu kontrollieren, einen Überblick zu haben, wer ins Land kommt. Und einige Staaten sind, vor allem sechs, haben das jetzt bis heute nicht abgeschafft. Das heißt, es wird immer weiter an gewissen Grenzen doch Kontrollen durchgeführt. Für Deutschland ist eben vor allem die Grenze zu Österreich. Da gab es inzwischen schon Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil gesagt wurde, in der Regel steht doch eigentlich, es gibt keine Binnengrenzkontrollen und ganz enge Ausnahmefälle. Da gibt es eigentlich was, heißt maximal mehrfach verlängert bis zu zwei Jahre, aber jetzt ist es schon bald acht Jahre her, dass wir immer wieder… – Also darüber wird gestritten und das ist auch etwas, wo trotz der letzten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April vergangenen Jahres, einige Länder gesagt haben, wir machen das jetzt aber weiter.
Und dann gibt es andere Sonderfälle wie jetzt Corona, wo das eben wieder eingeführt wird.
Und ich glaube, wie so oft, wenn etwas gut funktioniert und die Vorteile selbstverständlich geworden sind, vergisst man auch, dass man das irgendwie auch bewahren muss. Und tatsächlich müssen wir uns fragen, was ist da eigentlich unser Verständnis, wie sehr wollen wir die Ausnahme immer weiter ausdehnen oder ist es nicht tatsächlich irgendwann wichtig, dann auch zu sagen, jetzt genau halten wir uns wieder an die Regel, dass diese Kontrollen eigentlich abgeschafft sind.

Schön: Sie haben jetzt gerade schon die Zuwanderung und das Übertreten von Grenzen des Schengen-Raums von nicht EU-Bürger:innen angesprochen. Und wenn wir jetzt noch mal überlegen, die Mobilität über nationale Grenzen hinweg hat in den letzten acht Jahren irgendwie extrem zugenommen, vor allem auch durch gewaltsame Konflikte und Kriege. Aber Migration gab es an sich schon immer, trotzdem haben sich ganz viele Menschen in den letzten Jahren aufgemacht, um in Europa Zuflucht zu suchen und sich hier auch ein neues Leben aufzubauen. Als Expertin für Migrations- und Asylrecht, wie ist denn der rechtliche Rahmen für Flucht und Zuwanderung in Europa eigentlich gesteckt?

Schmalz: Es gibt im Wesentlichen zwei Regime, also zwei Rechtsquellen, die europaweit das Ganze regeln. Das eine ist eben das Unionsrecht, das andere ist das internationale Recht und besonders die Europäische Menschenrechtskonvention. Also man kann sagen, internationales Recht ist auch die Genfer Flüchtlingskonvention mit so einem ganz grundlegenden Prinzip des non refoulment, also keine Zurückweisung von Flüchtlingen. Aber die Genfer Flüchtlingskonvention ist erstmal so der Oberbegriff, die Überschrift und es gibt kein Gericht, die sie durchsetzt und auch ist die Regel sehr allgemein. Das heißt, das, was in der Praxis relevant ist, ist vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention, die ein bisschen genauer regelt, was dürfen Staaten oder wozu sind Staaten gegenüber Individuen verpflichtet. Und es gibt eben den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und der hört einzelne Beschwerden und verurteilt dann auch mal Staaten und sagt das, was ihr dort an Zurückweisungen vorgenommen habt, das war widerrechtlich, eine Konventionsverletzung. Also das ist die eine wesentliche Quelle, wo auch was passiert.
Und der andere Teil ist eben das Recht der Europäischen Union. Weil in der Europäischen Union oder vor allem im Schengen-Raum die Grenzkontrollen abgeschafft sind, war dann auch klar, man braucht gemeinsame Regeln für Asyl, man kann nicht einerseits Freizügigkeit haben, aber dann für Schutzsuchende irgendwie nationale Regeln. Man braucht irgendwie einen Rahmen, der das gemeinsam erstmal bestimmt. Und da hat sich dann ab schon ’85, aber vor allen Dingen in den letzten 20 Jahren sehr viel entwickelt. Was bedeutet, es gibt eine Zuständigkeitsregelung, welches Land der Europäischen Union einen Asylantrag prüfen muss. Und es gibt viele Vorschriften, die die Rechte von Schutzsuchenden festlegen, also den Zugang zu einem Asylverfahren, die Unterbringung, diese Details. Und die Mitgliedstaaten haben dann immer noch Spielraum, das auszugestalten. Und die Praxis sieht auch sehr anders aus in den Mitgliedstaaten. Aber es gibt eben diese gemeinsamen Vorgaben, was eigentlich die Mindeststandards sein sollen.

Schön: Auf welche Rechte können sich Menschen auf der Flucht denn in der EU tatsächlich berufen?

Schmalz: Die Liste ist lang. Aber um mit dem wichtigsten anzufangen, ist es erst mal der Zugang zu einem Asylverfahren. Und das ist auch das, wo das Recht der Europäischen Union noch deutlich weitergeht oder zumindest deutlich klarer ist als alles, was wir sonst im Internationalen Recht haben, dass nämlich die Asylverfahrensrichtlinie ganz klar sagt, wenn jemand schon auf dem Territorium eines Mitgliedstaates ist oder an der Grenze, einschließlich in den Gewässern, dann ist, sobald irgendwie die Anhaltspunkte bestehen, dass die Person Asyl beantragen möchte, ist es notwendig, diesen Zugang zu schaffen. Also ihr das Recht zu gewähren einen formalen Asylantrag zu stellen, den Aufenthalt auf dem Territorium zu gewähren, solange dieser Asylantrag bearbeitet, wird in dieser Zeit dann Unterbringung und so weiter. Aber vor allen Dingen, dieser erste Zugang ist etwas, worüber ganz viel immer gestritten wird.

Schön: Wie sieht die Praxis zu dieser Theorie aus? Und wer entscheidet eigentlich, was ein legitimer Grund für Flucht und Asyl ist?

Schmalz: Also wer entscheidet, auch das ist in der EU durch die Qualifikationsrichtlinie mehr geregelt. Das heißt neben den Vorgaben aus der Genfer Flüchtlingskonvention, wer ein Flüchtling ist, gibt es dort auch noch subsidiär Schutzberechtigte, das ist definiert, also das betrifft besonders Menschen, die unterschiedslose Gewalt, zum Beispiel die vor Kriegen fliehen. Das heißt zu dieser Frage, wer hat eigentlich den Anspruch, da gibt es sehr detaillierte Vorgaben und dann natürlich Rechtsprechungen und das entwickelt sich weiter.
Die Frage nach der Praxis ist komplizierter. Konzentriert, sehe ich auf die Fälle, wo es nicht klappt. Man sollte also auch sagen, es funktioniert an ganz vielen Stellen auch sehr gut. Und das ist ja eigentlich die Erwartung, dass das Recht, so wie es vorgegeben ist, dann auch überwiegend durchgesetzt wird. Aber es gibt eben auch zunehmend nicht nur einzelne Rechtsverletzungen, sondern so ein systematisches Abweichen von den Standards, die das Unionsrecht eigentlich vorsieht. Es gibt an ganz vielen Stellen in der Europäischen Union widerrechtliche Push Backs, also genau nicht Zugang zu einem Asylverfahren. Sondern Menschen kommen ins Land oder an die Grenze und werden zurückgeschoben, ohne dass irgendwie ihre Umstände genauer betrachtet werden, häufig noch mit großer Gewalt. Das passiert in Griechenland, das passiert in Bulgarien, das passiert in Kroatien, in Polen. Also wir haben an vielen Stellen dokumentiert, auch durch Rechtsprechung schon behandelt, diese Fälle von Zurückweisungen, das ist ein klarer Bruch. Und das ist eben oft dann so systematisch geworden, dass man auch nicht mehr sagen kann, ja, Recht wird immer verletzt, sondern dann gibt es Gerichtsverfahren, die das aufarbeiten. Und es gibt vielleicht Entschädigung und dann passiert das danach weniger, sondern das passiert so systematisch und es wird sehr wenig dagegen unternommen, dass man eigentlich sagen muss, dass die Staaten selbst und auch ein Stück weit die Europäische Union akzeptiert das eigentlich.
Genauso ist es mit Unterbringungen. Es gab viele Urteile inzwischen, die die haftähnlichen oder die Haftzustände angeprangert haben, die einfach die vollkommene Unterversorgung von Menschen dann in Flüchtlingslagern, die keinen ordentlichen Zugang zu sanitären Anlagen und so weiter haben. Gerade auch Minderjährige, die davon betroffen sind, dafür gab es jetzt schon mehrere Verfahren, die das verurteilt haben. Aber man hat auch den Eindruck, es ändert sich wenig daran. Und Staaten haben in so einer politischen Stimmung, wo es immer darum geht, es soll auch nicht zu attraktiv sein in Europa, das ist manchmal der Eindruck, den man bekommt. Aber wenig Interesse, die Standards, die das Unionsrecht vorgibt, eigentlich wirklich umzusetzen.

Schön: Wie rechtfertigen die Länder das Abweichen von Unionsrecht? Denn gerade bei illegalen Push Backs, was ist im Grunde deren Begründung, warum sie das machen?

Schmalz: Es gibt so ein bisschen zwei Schienen. Das eine ist, dass ganz viel abgestritten wird und oft passiert das, also das ist in Kroatien passiert, das ist auch in Griechenland passiert, dann ist das oft so, dass zwar Recherchen auch nachgewiesen haben, dass eigentlich verbunden ist auch mit staatlichen Strukturen, das es aber jetzt nicht durch offizielle Grenzbeamte passiert, sondern durch maskierte Schlägertrupps, die dann kommen und Flüchtlinge oder Schutzsuchenden, die eben auf den Booten ankommen alle persönlichen Gegenstände abnehmen, sie wieder auf Boote zurücksetzen.  Also diese Fälle sind häufig, dann irgendwie auch nachweisbar verbunden oder man könnte sagen, dass es eigentlich unmöglich, dass der Staat das nicht unterbinden kann, wenn er möchte. Aber es wird eigentlich abgestritten und das bleibt so ein bisschen in der Grauzone. Das ist die eine Schiene.
Dann gibt es aber auch ganz offenes Leugnen. Dass einfach gesagt wird, dass also in Polen gegenüber den…- in dieser besonderen Phase auch im Oktober 2021, als da aus Belarus sehr plötzlich auch natürlich mit politisch schlechten Motiven von Lukaschenko, sehr viele Asylsuchende plötzlich an die Belarus polnische Grenze kamen. Da hat Polen ganz offen gesagt, wir machen jetzt dicht, wir stellen da jetzt das Militär auf, wir lassen da jetzt niemand rein. Also das sind dann auch Situationen, wo immer noch rechtlich eigentlich die Pflicht besteht, Menschen ins Land zu lassen und einen Asylantrag zu gewähren. Denn die können ja nichts dafür, wenn sie instrumentalisiert werden.

Schön: Da spielt ja auch oft der Faktor Zeit eine Rolle. In Deutschland haben wir mitbekommen, wie lang das BAMF für das Prüfen von Asylanträgen braucht. Also ein Rechtsstaat ist ja auch immer Verwaltung, das vergessen ja ganz viele. Inwiefern muss da auch eine Verwaltung, sowohl vielleicht in Deutschland am Beispiel des BAMF, aber auch in anderen Teilen der EU, schneller werden oder effizienter werden? Also auf der einen Seite und auf der anderen Seite, ohne dann eben pauschal Urteile oder auch falsche Urteile, falsche Einschätzungen zu treffen?

Schmalz: Klar also, ein zügiges Verfahren ist völlig im Interesse auch derjenigen, die Schutz suchen. Dass einfach relativ schnell geklärt wird, gibt es ein Recht zu bleiben oder nicht.
Also das zum Beispiel jetzt neu vorgeschlagen, den Reformvorschlägen, die wahrscheinlich so nicht umgesetzt werden, aber im Moment verhandelt so die Screening Verordnung. Screening im Sinn, man schaut erst mal grob und sortiert schon mal vor und die die überhaupt bessere Aussicht haben, die werden genauer betrachtet und ansonsten im Zweifel nicht so genau. Also diese Ideen gibt es einerseits immer wieder, wo man das noch schneller machen möchte, andererseits wird eigentlich das, was das reguläre Verfahren sein sollte, müsste nicht sehr lange dauern, wenn die Verwaltungen gut ausgestattet wären und einfach genügend Entscheider:innen zur Verfügung stellen und das durchführen würden.
Ein Riesenzeitfaktor ist auch noch das Dublin-Verfahren, überall wo sie ankommen, wird geprüft welcher Staat ist eigentlich zuständig. Und sehr viele Fälle sind ja so, dass Menschen nicht in dem ersten Staat, wo sie in die EU gekommen sind, bleiben, sondern weiterreisen. Und dann ist oft die Frage, ist jetzt beispielsweise jemand über Griechenland gekommen, kommt in Deutschland an, ist Deutschland überhaupt zuständig? Dann wird im Zweifel geprüft, kann man im Moment nach Griechenland zurückweisen oder sind die Umstände zu schlecht, dann wird vielleicht gesagt, man kann, dann muss man aber mit Griechenland klären, nehmen die die Personen auch zurück und oft vergehen schon mit diesem Verfahren, also quasi dem Vorverfahren bevor das eigentliche Asylverfahren beginnt, viele Monate, wenn nicht länger. Das heißt ja auch dort, ist das ein Riesenfaktor und das ist ein großes Problem. Und das ist eigentlich eine Belastung für, wenn man so will, beide Seiten, also für die Schutzsuchenden, aber natürlich auch für die nationalen Systeme. Wo man sagen kann, je schneller eine Person dann auch weiß, sie kann bleiben, kann sie die Sprache lernen, kann sie auch ihre eigenen Strukturen bilden, vielleicht auch eine eigene Unterkunft, vielleicht dann auch Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen und wirklich sich selbst versorgen.
Je länger man Menschen in dieser Abhängigkeit und auch dieser Vorläufigkeit hält, dass sie eigentlich wissen wollen, sollen wir jetzt Griechisch oder Deutsch lernen, sollen wir jetzt hier unsere Kinder zur Schule schicken, wenn es überhaupt die Möglichkeit gibt und so weiter, desto länger ist ja eigentlich auch eine staatliche Verantwortung, Versorgungsverantwortung und so weiter gegeben. Also ja, das ist ein großer Mangel im Moment.

Schön: Wenn man über Grenzen und Gerechtigkeit nachdenkt, muss man fairerweise auch immer beide Seiten einer Grenze im Blick behalten, also die Außenseite und auch die Innenseite. Und ein souveräner Staat hat ja auch erst mal das Recht, selbst zu bestimmen, wer sich innerhalb der eigenen Landesgrenzen aufhält. Wir hatten das am Anfang schon bei der Frage, was regeln eigentlich Pässe und Visaverfahren? Innerhalb der EU sind diese Grenzen unsichtbar geworden und sollen es auch erst mal bleiben. Gleichzeitig gibt es in der Staatengemeinschaft qua Lage aber unterschiedliche Rollen und auch Verantwortung. Es gibt Länder, die sind an der europäischen Außengrenze, die tragen Verantwortung bei der Registrierung von Zuwanderern und auch Schutzsuchenden. Da müssten die Asylverfahren ja eigentlich irgendwie auch durchgeführt werden. Dann ist es aber auch so, dass es manche Länder gibt, die aufgrund ihres soliden Sozialsystems eben besonders attraktiv für Zuwanderung sind und Menschen innerhalb von Europa illegal weiterreisen. Beide Szenarien sorgen regelmäßig für Konflikte und auch Animositäten. Die einen rufen deswegen nach härteren Kontrollen an der EU-Außengrenze, die anderen nach einem geregelten Zuwanderungsverfahren. Was tatsächlich die Realität der Menschen, die nach Europa kommen und die auch nach Deutschland kommen, irgendwie abdeckt oder nicht ein theoretisches Szenario entwirft, das in der Praxis aber gar nicht anwendbar ist, das finde ich total spannend. Aber ich frage mich natürlich, wie könnte da so eine rechtliche Lösung aussehen? Weil Sie beschäftigen sich ja genau damit, wie Migration auch sozialverträglich und irgendwie nach den Werten der Demokratie und des Rechtsstaats gut funktionieren könnte.

Schmalz: Ich würde es ein bisschen relativieren wollen und sagen, ich glaube, man hat das auch sehr stark sich entwickeln lassen, dass man eben ein System geschaffen hat, wo die Zuständigkeit eigentlich fast komplett bei den Staaten an den Außengrenzen läge. Das ist natürlich keine gerechte Verteilung und dann wäre der bessere Weg…- Also jetzt findet so eine informelle Umverteilung statt, weil die Menschen das einfach nicht mehr aushalten und dann weiterwandern und dann landen letztlich trotzdem sehr viele erste Asylanträge, zum Beispiel in Deutschland oder eben anderen Staaten im Zentrum Europas. Besser wäre es natürlich, man hätte von Anfang an ein System, was etwas gleichmäßiger verteilt, wo alle Staaten mehr oder weniger den Eindruck haben, das ist auch gerecht. Eigentlich bräuchte eine gute Reform dieser Zuständigkeitsregeln.
Aber das andere ist eine größere Frage. Wie kann man eigentlich Migration gestalten, auch weg von so einem panischen, wir müssen irgendwie einerseits mehr menschenrechtliche Zusagen einhalten. Aber eigentlich ist das ein Riesenandrang, den wir eindämmen wollen und wir haben eigentlich Sorge, dass das Europa so oder so nicht gelingt. Dass Europa eigentlich entweder in Anführungszeichen überrannt wird oder dass es seine menschenrechtlichen Zusagen völlig aufgibt. Also was man jetzt schon sagen muss, es geht ja an die Wertesubstanz Europas, was an den Außengrenzen passiert.
Und ich glaube, davon kommt man weg, wenn man zum einen Migration als Realität viel mehr akzeptiert. Dass das immer stattgefunden hat, dass das weiter stattfindet und dass Migration auch in den alternden Gesellschaften Europas eigentlich sehr willkommen ist, in schrumpfenden Gesellschaften auch. Also viel stärker als eine Tatsache, die es gar nicht gilt zu verhindern, sondern die es gilt zu gestalten.
Das ist, glaube ich, das erste. Und dazu gehört wirklich auch entschieden, sich so den Ressentiments entgegenzustellen und erstmal die Debatte ein bisschen wegzuholen von diesen Fragen, wie verändert sich Europa kulturell und wie sehen die Gesellschaften anders aus. Und hin wirklich zu der Frage, wie kann man Zuwanderung auch so gestalten, dass diejenigen, die kommen, auch am besten ankommen können, sich einbringen können, die Orte finden, wo sie auch am besten dann gedeihen. Und ich glaube, das ist am Ende auch wieder etwas, wenn man das schafft zu gestalten, nutzt es beiden: denjenigen, die ankommen und den Gesellschaften, in denen sie ankommen.
Dazu gehört, dass man großzügigere Regeln für eben Einreise, die nicht über das Mittelmeer oder über sonstige wirklich harte, entwürdigende Wege führt, schafft. Also, wenn man Menschen ermöglicht, statt dass sie 30.000€ für einen Schlepper bezahlen, weil es einfach der einzige Weg nach Europa ist, wenn man ihnen stattdessen die Möglichkeit gibt einen Visumsantrag zu stellen und diese 30.000€ zu nutzen, um sich dann auch etwas aufzubauen. Dann ist das für alle Seiten besser.
Und ich glaube, das wird nicht irgendwie dann die Migration, die auch ganz regulär an den Grenzen ankommt, völlig beenden, natürlich nicht. Aber das wäre ein erster wichtiger Schritt, glaube ich, diese regulären Wege, wo eben Menschen ein Visum beantragen können und das Flugzeug nehmen können oder eben sonst regulär einreisen, dass man die ausweitet. Und ich glaube, diese Art von positiver Gestaltung statt Abwehrhaltung kann ganz viel verändern.
Und dann geht es auch nicht ohne gewisses Aushandeln und auch Konflikte. Also wir leben in einer sehr, sehr ungleichen Welt. Die Orte, an die Menschen fliehen wie Europa, sind einfach auch Orte von Sicherheit und Wohlstand. Die Ursachen, dass andere Regionen oder andere Länder nicht diese Sicherheit, nicht diesen Wohlstand haben, sind auch vielfältig, da kann man auch über historische Verantwortung alles Mögliche reden. Aber ganz davon unabhängig glaube ich, muss man einfach anerkennen, dass über Migration auch so eine Form von Ausgleich stattfindet. Menschen suchen Zuflucht im Sinne von Sicherheit, aber natürlich auch Sinne von Chancen, wenn die Länder einfach aus verschiedenen Gründen sehr schlechte Bedingungen zum Arbeiten, zum Aufwachsen, zur Ausbildung haben. Und ja, also ich glaube, Migration ist auch ein großer Ausgleichsfaktor, der eigentlich für mehr Gerechtigkeit global sorgen kann.

Schön: Das ist ein tolles Schlusswort. Vielen Dank Dana Schmalz für den Einblick ins Migrationsrecht und danke für Ihre Zeit.

Schmalz: Vielen Dank für das Gespräch.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

 

Was regelt Aufenthaltsrecht? – Interview mit Asylrecht-Anwältin Caroline Schäfer

Schön: Dana Schmalz hat eben gesagt, dass sie es gut fände, wenn das Migrationsrecht in Europa gestaltet wird und man keine Abwehrhaltung einnimmt. Denn Migration ist Teil unseres Alltags und auch unsere Geschichte. Deutschland ist nämlich seit Ende des Zweiten Weltkriegs ein Einwanderungsland. Geflüchtete aus ganz Europa kamen in die westlichen Besatzungszonen mit dem Ziel, von dort aus weiter zu reisen, in die USA, nach Kanada oder Großbritannien. Bei manchen klappte das, andere strandeten und blieben dann einfach, wie zum Beispiel in Frankfurt oder auch in anderen größeren Städten.
In den 1950er Jahren war es dann so, dass die damalige Bundesregierung auf der Suche nach Arbeiter:innen für die deutsche Industrie Anwerbeabkommen mit anderen Staaten wie Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei vereinbarte. Auf sie folgten in den 80er und 90er Jahren dann sogenannte Spätaussiedler:innen aus Polen und Ländern der Sowjetunion. Und zur selben Zeit kamen auch schon viele Geflüchtete aus dem damaligen Jugoslawien und später auch Syrien, Afghanistan und aktuell aus der Ukraine.
Menschen aus aller Welt wandern täglich in verschiedene Länder ein und das Kuriose ist, in Deutschland gibt es dafür kein Einwanderungsrecht, sondern nur ein Aufenthaltsrecht. Das regelt, ob Menschen einreisen, hierbleiben und auch hier arbeiten dürfen. Das Problem ist aber sehr individuell. Also welche Ausbildung bringt der Mensch mit, in welcher Lebenssituation steckt er oder sie? Wie kann man da eine Lösung finden, die halbwegs gerecht und einheitlich ist? Das frage ich meine nächste Gästin Caroline Schäfer. Sie ist nämlich Expertin in diesem Thema. Sie lebt in Karlsruhe, ist Anwältin für Asylrecht und engagiert sich beruflich und privat für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

 

Schön: Herzlich willkommen Caroline. Schön, dass du da bist.

Schäfer: Hallo!

Schön: In diesem Podcast geht es um Recht und Gerechtigkeit. Caroline, was ist eigentlich für dich ganz persönlich gerecht?

Schäfer: Also gerecht ist für mich, eigentlich hast du schon in der Beschreibung, glaube ich, ganz gut gesagt, dass für mich wichtig ist, dass Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Und das ist für mich auch Gerechtigkeit, dass Menschen einfach die Möglichkeit haben, sich etwas aufzubauen, zu leben, und das gleich für alle gilt.

Schön: Wir sprechen ja heute über Grenze und Gerechtigkeit. Und wenn wir über geografische Grenzen und das Übertreten von Grenzen sprechen, dann müssen wir, eigentlich immer über drei verschiedene, ich nenne es jetzt mal Phänomene, sprechen. Über den Grenzübertritt im Zuge von, also wenn ich eine Staatsbürgerschaft habe und ich übertrete eine Grenze mit einem Reisepass. Aber es gibt ja auch Grenzübertritte, die mit dem Asylrecht zusammenhängen und auch mit dem Ausländerrecht. In allen drei Fällen geht es um die gleiche Sache, man überschreitet eine Grenze, aber je nachdem, in was für einem Kontext man das tut, hat es sehr unterschiedliche Konsequenzen. Kannst du uns erklären, was die rechtlichen Unterschiede sind? Und warum gibt es diese Unterschiede überhaupt?

Schäfer: Genau, es gibt die Unterschiede, dass Menschen zum Beispiel nach Deutschland kommen, illegal über die Grenze, um hier Schutz zu finden und dass sind dann die Menschen, die in Deutschland ankommen und einen Asylantrag stellen. Also es ist zunächst illegal, wenn sie dann den Asylantrag stellen, dann ist das jetzt nicht, was dann irgendwie strafrechtlich verfolgt wird, normalerweise. Und das ist so ein Weg, den es gibt, den Menschen machen, um dann hier den Antrag zu stellen und hier versuchen Schutz zu finden.
Dann gibt es die Möglichkeit, dass die Menschen einfach kommen, zum Beispiel EU-Staatsbürger, sag ich mal, die jetzt gar nicht irgendwie ein Visum brauchen, sondern mit ihrem, also einfach mit der Staatsbürgerschaft schon nach Deutschland kommen können, um sich hier aufzuhalten, zum Beispiel als Besucher. Es gibt Menschen, die kommen nach Deutschland, auch EU-Staatsbürger, die arbeiten möchten in Deutschland, die brauchen auch kein Visum, müssen sich aber anmelden und natürlich auch Nachweise vorbringen, dass sie arbeiten, was sie in Deutschland dann machen.
Dann gibt es die Menschen, die mit einem Visum kommen. Da gibt es auch verschiedene Zwecke, da gibt es den Zweck für die Arbeit, das muss natürlich vorher beantragt werden, da gibt es auch verschiedene Möglichkeiten.
Und dann gibt es auch Leute, die mit einem Visum nach Deutschland kommen als Besucher, die dann aber ein Besuchsvisum beantragen müssen, was jetzt für EU-Staatsbürger zum Beispiel nicht der Fall ist.

Schön: Ich habe vorhin mit Dana Schmalz darüber gesprochen, dass man mit manchen Reisepässen leichter in viele Länder kommt als mit anderen. Der deutsche Pass schneidet dieses Jahr ganz besonders gut ab und öffnet ziemlich viele Türen. Wie bekommt man eigentlich einen deutschen Pass?

Schäfer: Wir haben in Deutschland nicht das Recht des Bodens, also das Territorialprinzip, sondern Abstammungsprinzip. Und das bedeutet, dass wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann bekommt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Und es gibt eine Ausnahme, das ist, wenn ein Elternteil eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat und seit acht Jahren in Deutschland lebt, dann bekommt das Kind durch die Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Und um erst mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten in Deutschland, müssen auch viele Voraussetzungen erfüllt sein, das ist auch nicht einfach zu bekommen. Weil ich habe das Gefühl, dass viele Leute denken, sobald jemand in Deutschland geboren ist, bekommt er die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist nicht so.
Und dann gibt es die Möglichkeit, noch eingebürgert zu werden, das sind auch verschiedene Voraussetzungen, die da erfüllt werden müssen. Dann muss man einen Einbürgerungstest machen, Integrationskurs und Sprachzertifikat nachweisen, den Lebensunterhalt sichern können. Also das sind auch viele Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Und dann kann man auch eingebürgert werden. Oder die Adoption ist auch eine Möglichkeit.

Schön: Je nachdem mit welchem Pass man eine Grenze übertritt, also auch innerhalb der EU, selbst wenn es eine unsichtbare Grenze ist oder eine, die man nicht mehr spürt, gibt es sehr verschiedene Möglichkeiten, gesellschaftlich und politisch teilzuhaben. Was sind die wichtigsten Dinge oder Alltagsfragen, die in Deutschland dann das sogenannte Ausländerrecht regelt?

Schäfer: Das Ausländerrecht ist ein anderer Begriff für das Aufenthaltsrecht. Und das regelt ja eigentlich den Aufenthalt der Menschen, der Ausländer:innen in Deutschland. Und das sind verschiedene Rechte und Pflichten eigentlich, die in dem Aufenthaltsgesetz geregelt sind. Das fängt einmal damit an, einfach was für Aufenthaltsmöglichkeiten es gibt, also was für Aufenthaltserlaubnisse überhaupt beantragt werden können, also je nachdem was für ein Aufenthaltszweck vorliegt. Und dann aber auch die Pflichten, die so ein bisschen damit zusammenhängen, also welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Schön: Welche Rolle spielt denn ein Pass oder ein Identitätsnachweis bei einem Asylverfahren?

Schäfer: Grundsätzlich ist es so, während dem Asylverfahren muss man keinen Pass oder irgendetwas vorlegen, weil man ja eigentlich quasi geflüchtet ist und in Deutschland Schutz sucht und dann muss man sich da nicht irgendwie darum bemühen, sich an sein Herkunftsland zu wenden oder an die Botschaft von seinem Herkunftsland, weil das ja einfach gerade nicht möglich ist. Und dann ist aber…- je nachdem, wie das Asylverfahren ausgeht, spielt es dann schon eine Rolle, dass die Person ein Dokument vorlegen muss und das nochmal in verschiedenen Bereichen. Also zum Beispiel, wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, dann bekommt die Person eine Duldung. Und mit einer Duldung gibt es die Möglichkeit auch weiterhin zu arbeiten. Die müssen irgendwann auch Identitätspapiere vorlegen und wenn die keine Identitätspapiere haben, dann gibt es die Möglichkeit, dass ihnen die Erwerbstätigkeit, die Erlaubnis gestrichen wird, weil sie ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen. Und das ist dann natürlich für viele Leute ein großes Problem, weil das ist dann auch für ihre aufenthaltsrechtlichen Perspektiven schwierig sind, wenn sie hier nicht arbeiten können.

Schön: Eine problematische Diskussion im Kontext vom Asylrecht ist ja, dass Menschen gezielt nach Deutschland kämen, weil hier die Sozialleistungen so gut sind. Aber schafft das Recht dann nicht, vielleicht auch die falschen Anreize oder hat an manchen Stellen noch unvollständige Aspekte, die eben das Ankommen erschweren?

Schäfer: Ja, also es gibt auf jeden Fall viele Punkte, die sich gebessert haben, würde ich sagen. Also es gibt schon gerade im Aufenthaltsgesetz auch viele neue Gesetze, die genau Menschen die Möglichkeiten geben, dann über die Arbeit einen Aufenthalt zu bekommen. Also die sich geändert haben und dann auch wirklich, dass so ein bisschen berücksichtigen, dass Verfahren lange gedauert haben, dass sie geduldet sind und um dann neue Möglichkeiten zu schaffen. Aber gerade, dass, das eigentlich dann falsche Anreize schafft oder beziehungsweise eigentlich ja man nicht möchte, also viele dann nicht möchten, dass Menschen dann nicht arbeiten und dann Sozialleistungen bekommen. Wo es besser wäre, dass sie eigentlich ihren Lebensunterhalt für sich selbst sichern können und dass sie auch machen möchten, ist sehr schwierig und ich glaube, da ist einfach ein…- Also erklären kann ich es mir nicht so richtig, weil es wirklich so ist, dass es nicht wirklich Sinn macht, dass die Person dann nicht mehr arbeiten dürfen, viele nach vielen Jahren in einem Beruf.
Ich glaube im Zusammenhang mit den Identitätsnachweisen, soll das eigentlich einfach so ein bisschen wie so eine Abschreckungsfunktion sein, habe ich das Gefühl. Damit einfach nicht quasi gesagt wird, na ja, sie können nach Deutschland kommen, ohne jemals einen Pass oder Identitätsnachweis vorzulegen und es passiert quasi nichts oder ist auch kein Problem, man kann weiterarbeiten, sich ein Leben aufbauen, das soll dann so einfach nicht sein.

Schön: Was ich ja spannend finde bei unserem Thema Asyl, ist das Recht auf Asyl in Deutschland in Artikel 16a geregelt, in unserem Grundgesetz. Und dass es das einzige Grundrecht ist, was nur Ausländer:innen zusteht. Das war mir so gar nicht klar. Aber in Absatz 1 heißt es, dass politisch Verfolgte in Deutschland Asylrecht genießen. Wie genau legt das Asylrecht den Artikel 16a in unserem Grundgesetz denn konkret aus?

Schäfer: Also ich glaube, was tatsächlich wichtig ist, bei dem Punkt ist, dass Artikel 16a Grundgesetz jetzt bei uns für die Menschen, die Asylanträge in Deutschland stellen, eigentlich fast nicht Anwendung findet. Weil das nur Anwendung findet, wenn man nicht über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist. Also 16a kann nur angewendet werden für Menschen, die mit dem Flugzeug gekommen sind. Alle Fälle, die ich jetzt so auch hatte oder auch vor Gericht, wird der eigentlich dann nie beantragt. Sondern es ist eigentlich vor allem nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dann also §3 Asylgesetz, die ein Asylantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder dann §4 Asylgesetz ist subsidiärer Schutz oder dann nach dem Aufenthaltsgesetz ein Abschiebungsverbot. Das sind eigentlich die Punkte, die jetzt wirklich eine Rolle spielen bei uns, wenn jemand einen Asylantrag stellt.

Schön: Worum geht es in diesen drei Gesetzen, die du gerade genannt hast?

Schäfer: Die Flüchtlingsanerkennung, da geht es darum, dass eine Person verfolgt wurde. Und ein Verfolgungsgrund ist zum Beispiel die politische Überzeugung, Religion, Rasse, Geschlecht oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Also subsidiärer Schutz ist, wenn zum Beispiel in einem Land ein innerstaatlicher Konflikt herrscht, dass man aus diesem Grund nicht mehr in das Land zurück kann, weil die Gefahr groß wäre, dass man dann Opfer wird durch den Krieg oder sowas.
Und das Abschiebungsverbot, da gibt es zwei Möglichkeiten. Einmal ist es, wenn jemand zum Beispiel sehr krank ist und man annimmt, dass die Person, wenn sie zurück in das Land gehen würde, unmittelbar eine Gefahr für Leib und Leben hätte, also aus gesundheitlichen Gründen oder weil zum Beispiel die Bedingungen in dem Land so schlecht sind, dass man davon ausgehen muss, dass sie, wenn sie zurückgehen würde, sich ihre Existenz nicht sichern könnte und dann der Gefahr der Obdachlosigkeit ausgesetzt wäre.

Schön: Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die Anträge auf Asyl in Deutschland dann gewährt werden?

Schäfer: Also ist schwierig, dass so zu also… [schmunzelt] Ja, also ich sag mal, es ist abhängig vom Land, aus dem sie kommen und es ist abhängig, ob es ein junger, gesunder Mann ist. Da sind die Wahrscheinlichkeiten nicht so hoch, ob das eine alleinstehende Frau ist mit Kind, dann hat sie schon eher bessere Chancen, eine Familie mit kleinen Kindern. Das ist sehr abhängig von vielen einzelnen Punkten und wirklich auch noch von dem Land, aus dem sie kommen.
Genau, Afghanistan ist jetzt ein Land, wo man sagt, okay, zumindest ein Abschiebungsverbot ist gegeben. War auch vorher für Frauen mit Kindern so, jetzt ist es für alle. Was, zum Beispiel ein strittiges Thema ist, ist immer so ein bisschen, zum Beispiel Nigeria, eine alleinstehende Frau mit Kindern, mit Mädchen hat recht gute Chancen, weil da einfach die Gefahr der Genitalverstümmelung auch gegeben ist. Deswegen hat die nochmal bessere Chancen. Wenn sie jetzt einen Sohn hat, sind die Chancen schon wieder ein bisschen schlechter. Die meisten Frauen, die Asyl beantragen aus Nigeria sind auch Opfer von Zwangsprostitution. Das wird aber eigentlich fast nicht anerkannt, leider.

Schön: Dana Schmalz hat vorhin eine Lanze dafür gebrochen, dass wir Asyl- und Migrationsfragen auf europäischer Ebene klären müssen. Dafür gibt es ja schon seit einigen Jahren die sogenannte Dubliner Verordnung. Was genau hat es mit dem Dubliner Übereinkommen auf sich? Und was ist die Idee dahinter? Wie funktioniert die?

Schäfer: Die Idee von der Dublin Verordnung ist also einmal entstanden, auch nachdem es durch den Schengener Abkommen, die Grenzen quasi aufgemacht wurden, es keine Kontrolle mehr gab und dadurch hat man gesagt, man braucht aber trotzdem eine Verordnung, dass man noch ein bisschen überprüfen und regeln kann, wie es mit Leuten aus Drittstaaten ist. Die Dublin-III-Verordnung ist einfach eine Verbesserung oder also Veränderungen von den vorherigen die es gab. Also die Idee dahinter ist eigentlich, dass Menschen jetzt nicht unbedingt in jedem Land einen Asylantrag stellen, ohne dass man weiß, was in einem anderen EU-Land passiert ist, dass man einfach so ein bisschen eine Regelung hat, dass man das nachprüfen kann. War jemand schon in einem anderen Land? Wie war dort die Situation?

Schön: Wie wird die Dublin-Verordnung denn in der Praxis angewendet?

Schäfer: Genau also die Dublin-Verordnung wird so angewendet, dass…- Also die Regelung besagt quasi, dass Menschen, wenn sie in einem EU-Land ankommen, Fingerabdrücke abgeben müssen und dann einen Asylantrag stellen. Es gibt auch Fälle in denen werden nur Fingerabdrücke abgegeben und die Menschen reisen direkt weiter. Aber das ist quasi ausreichend, um zu sagen, dass das EU-Land dann zuständig ist für das Asylverfahren. Am Beispiel Italien ist es so, dass die Menschen zum Beispiel dort sind…- also habe ich vor allem in der Vergangenheit oft so gehabt, dass sie nur Fingerabdrücke abgegeben haben und direkt weitergereist sind und dann stellen sie in Deutschland Asylantrag. Und dann gibt es erst mal, das heißt erkennungsdienstliche Behandlung, wird erstmal geschaut, werden Fingerabdrücke nochmal in Deutschland genommen und dann wird ein Abgleich gemacht, ob in einem anderen EU-Land schon Fingerabdrücke abgegeben wurden. Und wenn dann festgestellt wird, dass das der Fall ist, dann wird quasi ein Aufnahmegesuch an dieses EU-Land vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemacht und dann wird quasi gewartet, zwei Monate sind das, ob das andere EU-Land Italien reagiert. Und wenn die quasi nicht reagieren, dann geht die Zuständigkeit automatisch über, weil es eigentlich schon reicht, dass sie durch den Abgleich sehen, dass Fingerabdrücke woanders abgegeben wurden. Und dann bedeutet es, dass die Person nach Italien muss, der Asylantrag in Deutschland wird als unzulässig abgelehnt und dann wird die Person normalerweise abgeschoben in das andere EU-Land.

Schön: Schauen wir doch mal zurück nach Deutschland und sehen uns hier die Lebenssituation der Menschen an, die schon angekommen sind. Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamts suchen seit 2015 vor allem Syrerinnen und Syrer Schutz in Deutschland. Die Situation damals war echt total drastisch. Ich erinnere mich noch daran, es gab Notunterkünfte in Turnhallen, es gab superstrikte Aufenthaltsauflagen und auch Arbeitsverbote. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat jetzt eine neue Fluchtbewegung von Ukrainer:innen ausgelöst, die scheinbar andere Rechte genießen als die syrischen Geflüchteten vor circa  acht Jahren.
Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung und was hat sich rechtlich dabei verändert?

Schäfer: So ein bisschen gibt es da zwei Antworten dazu. Wobei einerseits sage ich mir, ja man hat einfach aus der Situation von 2015 gelernt. Damals war das einfach neu und man wusste nicht, wie man damit umgeht und hat einfach dann den Menschen, also wusste einfach nicht…- hat natürlich auch viel geschafft und viele Turnhallen oder Räume zur Verfügung gestellt, wo die Menschen schlafen konnten.
Hat aber vielleicht einfach jetzt nochmal durch diese Erfahrung gelernt, nochmal auch in den Behörden was eingerichtet wurde, einfach nochmal wie man es besser umsetzen kann. Und da unter anderem auch, dass sie vielleicht sich gesagt haben, ja, es ist vielleicht nicht die Integration, wenn die Menschen schon bei Leuten in der Wohnung wohnen dürfen und jetzt nicht unbedingt alle in Aufnahmeeinrichtungen oder alle in große Säle zusammen. Das ist einfach ein Punkt, wo man einfach positiv sagen kann, daraus hat man gelernt und dadurch konnte man das jetzt so machen. Aber leider glaube ich tatsächlich schon, dass es nicht nur etwas ist, dass man daraus gelernt hat und es deswegen macht, sondern ich glaube schon, dass es auch einfach viel diskutiert wird und man auch hört, aber jetzt noch nicht so richtig viel jetzt von der Politik dazu gesagt wurde, dass es viele Frauen sind, die nach Deutschland gekommen sind mit Kindern.
Es sind viele, die, sag ich mal, vom Äußeren vielleicht mehr akzeptiert werden, von hier auch, von vielen in der Bevölkerung. Und auch noch mal was so die westlichen Werte angeht, das da vielleicht viele das Gefühl haben, das wird einfacher mit der Integration und deswegen dieser Unterschied leider auch gemacht wird.

Schön: Aber Justitia ist blind, im besten Fall. Und die gleichen Gesetze, die für syrische Geflüchtete gegolten haben, gelten doch jetzt auch für ukrainische Geflüchtete.

Schäfer: Also es gibt einen Unterschied dahingehend, dass zum Beispiel ukrainische Geflüchtete, als sie nach Deutschland gekommen sind, das läuft ja gar nicht über das Asylverfahren. Die Menschen haben ja direkt eine Zusicherung bekommen, dass sie über das Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis bekommen werden. Und haben dementsprechend, als sie sich registriert haben, auch direkt eine Fiktionsbescheinigung bekommen, mit der sie arbeiten durften. Und die Menschen aus Syrien damals, das ist alles über das Asylverfahren gelaufen, die haben einen Asylantrag stellen müssen, haben dann eine Aufenthaltsgestattung bekommen und durften mit der auch erstmal nicht arbeiten. Alles, was auch die Arbeit angeht, was ein bisschen erleichtert hat, das ist erst auch mit der Zeit passiert. Und das ist schon ein Unterschied. Also was auch die Unterkunft angeht, also dass die Menschen aus der Ukraine, die direkt privat untergebracht werden durften, dass durften Menschen damals aus Syrien auch nicht.

Schön: Das bringt mich schon zu meiner letzten Frage: was wünschst du dir für die Zukunft, wenn du an die Einwanderungsmöglichkeiten in Deutschland und an Deutschland als Land, das Schutz bietet, denkst?

Schäfer: Also ich wünsche mir eigentlich, dass einfach auch wirklich eine Gleichbehandlung für alle besteht, dass alle die gleichen Rechte haben. Dass so ein bisschen die Visaverfahren, dass das ein bisschen erleichtert wird oder zumindest die bürokratische Seite, dass man das irgendwie schafft, die Verfahren ein bisschen zu verkürzen oder auch wirklich alles ein bisschen transparenter zu machen. Und das erhoffe ich mir für die Leute und die Menschen hier einfach, die Schutz suchen, dass man da einfach wirklich vielleicht es wieder schafft, mehr auf den Einzelfall einzugehen und wirklich noch mal so auf die einzelne Person und was ihr passiert ist und was dazu geführt hat, dass sie nach Deutschland kommen ist.

Schön: Vielen Dank Caroline Schäfer für das Gespräch und den Einblick und Durchblick zum Thema Staatsbürgerschaft, Grenzüberschreitungen, Asyl und Aufenthaltsrecht.

Schäfer: Dankeschön.
Abmoderation & Credits

[Einsatz Upbeat Podcast-Outro im Hintergrund]

Schön: Wie steht ihr eigentlich zu eurem Reisepass und den Freiheiten? Oder eben Grenzen, die damit verbunden sind? Und wie gerecht sind Grenzen überhaupt?
Wir sind gespannt auf eure Meinungen. Schreibt uns bei Insta, Facebook oder per Mail oder noch besser diskutiert darüber mit euren Freund:innen und Familien.
Wenn es euch gefallen hat, dann hinterlasst gerne eine Bewertung oder ein Herz und abonniert unseren Podcast, damit ihr auch in Zukunft keine Folge mehr verpasst.
Heute war es das erstmal mit „Justice, Baby! – den Podcast zu Recht und Gerechtigkeit“. Fürs nächste Mal beschäftigen wir uns mit unserem Gesundheitssystem, den Unterschieden zwischen privat und gesetzlicher Krankenkasse und den Rechten, die wir als Patient:innen eigentlich haben. Ich freue mich, wenn ihr dann wieder mit dabei seid. Mein Name ist Kathrin Schön, ciao und bis zum nächsten Mal.

„Justice, Baby!“ ist ein Podcast der Stiftung Forum Recht.
Redaktion: Andrea Wojtkowiak, Vanessa Mittmann und ich, Kathrin Schön
Juristische Beratung: Karolina Hanisch und Fraence Grethe
Produktion: Stephan Wiesner und Anna Kunzmann von L‘agence
Geburtshelferin für diesen Podcast Sue Holder.

[Outro blendet aus]

Transkript: Felicia Stahnke

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Grafik bestehend aus Logo des Podcasts und Bildern der Gäste des Podcastformats. Oben mittig Oranger Schriftzug "Justice Baby". Dunkelblauer Schriftzug "Folge 06" Hellblauer Schriftzug "Geschlecht" . Darunter links Portraitbild einer Frau (Rebekka Endler). Rechts Portraits zweier Frauen (Selma Gather und Dana Valentiner).
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#06 Geschlecht: Sind Männer das Maß aller Dinge?

Ob bei Crashtest-Dummies, dem Design von Autos und Bürostühlen oder dem Testen von Medikamenten: In vielen Bereichen unseres Alltags sind Männer das Maß aller Dinge. One Size fits all? Von wegen! Wie passt das mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes zusammen?


Rebekka Endler ist Autorin von „Das Patriarchat der Dinge“ und Selma Gather und Dana Valentiner sind Podcast-Hosts von „Justitias Töchter“.

Fotos: Endler (privat), Gather und Valentiner (privat)

Wie sorgen Gesetze für mehr Geschlechtergerechtigkeit und was heißt Geschlechtergerechtigkeit überhaupt? Ein historisches Beispiel, das mit einer Hutnadel zu tun hat, stellt Redakteurin Andrea Wojtkowiak vor. Wie geschlechtergerechte Sprache wirkt, hat uns Sara Köser erzählt. Die Studie zur kindlichen Wahrnehmung von Berufen, auf die sich bezieht, findet ihr hier.

Das Gutachten zu geschlechterinklusiven Formulierungen in der Amtssprache von Prof. Dr. Ulrike Lembke findet ihr hier.

Ihr wollt mehr über Geschlecht und Gerechtigkeit wissen?

Wir empfehlen Euch zum Weiterlesen den Artikel „Ganz schön ungemütlich: Feministische Rechtswissenschaft zum Selberlesen“ von Prof. Dr. Nora Markard und haben hier noch ein paar Leseempfehlungen für Euch:

[Das Transkript hier als PDF downloaden]

Justice, Baby! Der Podcast zu Recht und Gerechtigkeit
Transkript

Folge #6 Geschlecht: Sind Männer das Maß aller Dinge?

 

Szenischer Einstieg

[Der Podcast beginnt mit unterschiedlichen Stimmen.]

Sprecher:in 1 [weiblich konnotiert]:

Also ich bin ja selber eine Frau. Und ich habe den Eindruck, dass Frauen nicht die gleichen Rechte eingeräumt bekommen wie Männer. Ich bin ganz oft schon gefragt worden, was machen deine Kinder, wenn du zur Arbeit gehst? Mein Mann wird das nie gefragt.

Sprecher:in 1 [männlich konnotiert]:

Ja, guck auf dem Gehaltszettel, da ist es schon sehr unterschiedlich, was dabei herumkommt.

Sprecher:in 1 [weiblich konnotiert]:

Im Job ist es auch nicht gerecht, weil wir noch nicht die Rahmenbedingungen haben, dass Frauen, wenn sie Kinder bekommen, in den Beruf wieder zurückkommen und zum Beispiel die Karriereleiter gleich wieder nach oben gehen können.

Sprecher:in 1 [weiblich konnotiert]:

Aber früher hab ich in einer Firma gearbeitet und ich habe in meinem Büro das höchste Geld bekommen und deshalb für mich war das, wow, cool, ich kann das schaffen!

[fröhliches, Upbeat Intro ertönt und läuft im Hintergrund weiter]

Anmoderation

Podcast-Host Kathrin Schön: Eine hat es geschafft, aber Geschlechtergerechtigkeit sollte kein Zufall, sondern die Regel sein, auch am Arbeitsplatz. Denn vor dem Gesetz sind Frauen und Männer gleich. Dafür sorgt Artikel 3 unseres Grundgesetzes und noch eine ganze Reihe von anderen Gesetzen, die darauf aufbauen.
Frauen verdienen im Schnitt bei gleicher Ausbildung, Leistungen und Aufgaben, aber deutlich weniger als Männer. Schon krass, wenn man sich das mal überlegt. Aber es tut sich einiges. Zum Beispiel beim Bundesarbeitsgericht, das hat im Februar 2023 ein Urteil gesprochen, dass Frauen den Weg zu gleichen Löhnen nun erleichtert. Aber auch im Alltag ziehen Frauen und Menschen mit Vulva bis heute den Kürzeren. Zum Beispiel beim Design von Autos, Bussen, Bürostühlen und Gesetzen. Strukturelle Ungleichheit trotz Artikel 3? Das kann nicht sein!
Deswegen schauen wir das uns heute mal ganz genau an. Legen wir also los mit einer neuen Folge von „Justice, Baby! – dem Podcast zu Recht und Gerechtigkeit“. Mein Name ist Kathrin Schön. Hallo und viele Grüße aus Karlsruhe.

[Intro blendet aus]

 

 

Eine männlich normierte Welt, Gefahr für Frauen? – Interview mit Autorin Rebekka Endler

Schön: In Artikel 3 Absatz 1 und 2 unseres Grundgesetzes steht, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Super, oder? Formell gesehen sind Menschen jeglichen Geschlechts gleich vor dem Gesetz. Doch das bedeutet nicht, dass Menschen in unserer Gesellschaft auch gleich behandelt werden. Man nennt das auch den Konflikt zwischen formeller und materieller Gleichheit. Davon kann Rebekka Endler ein Lied singen – oder eben ein Buch schreiben. Und genau das hat sie auch getan. Rebekka Endler ist Journalistin, Autorin und Podcasterin.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

Schön: 2021 ist ihr Buch „Das Patriarchat der Dinge“ erschienen. Darin zeigt sie, wie die Welt, egal ob Büromöbel, Autos, Fahrräder oder Busse oder sogar die Raumtemperatur in Büros eigentlich perfekt auf männliche Körper abgestimmt ist. Frauen müssen frieren, haben Schmerzen oder bei Autounfällen sogar ein höheres Risiko zu sterben. Das klingt ziemlich krass und ich freue mich, diese Themen jetzt mit Rebekka Endler zu diskutieren.
Hallo Rebekka und schön, dass du da bist!

Endler: Hallo! Ja, vielen Dank für die Einladung.

Schön: Ich stelle all‘ meinen Gästen zu Beginn jeder Folge ein und dieselbe Frage. Was ist für dich gerecht?

Endler: [lacht] Gerecht ist für mich, wenn eine Person ungeachtet ihres Alters, ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer Körperbeschaffenheit, ihrer Religion die gleiche Möglichkeit hat, am Leben teilzunehmen und die gleiche Möglichkeit hat, auch einen, ja, ein erfolgreiches Leben, ein für sie glücklich machendes, ein zufriedenstellendes Leben zu leben, das ist gerecht.

Schön: Wie passt denn die Vorstellung von Gerechtigkeit, aber auch der Gleichheitssatz aus unserem Grundgesetz mit dem zusammen, was du bei der Recherche für dein Buch gefunden hast?

Endler: Erstaunlich wenig. Also als ich meine Recherche beendet habe, die ja überhaupt keine investigative Recherche war, sondern ich habe als Journalistin eigentlich lediglich Wissen zusammengesammelt und -getragen, dass entweder aus unterschiedlichsten akademischen Veröffentlichungen schon bestand oder Studien, oder aber Testimonials, also Leuten, die schon Interviews gegeben hatten. Ich habe Expert:innen befragt. Aber nichts davon war eine investigative Recherche und ich habe einfach nur alles auf einen großen Haufen gekehrt oder zwischen zwei Buchdeckel gepackt.
Das Schockierende oder Erstaunlichste zum Schluss war, wie groß die Ungerechtigkeit doch ist. Und es geht von Unbequemlichkeiten bis hin zu lebensbedrohlichen Unterschieden, was unser Alltagsdesign angeht. Eben dass die Welt dann doch normiert ist auf den durchschnittlichen cis Mann. Dass das so handfest in Statistiken zu finden ist und dass das schon so lange nicht nur so ist, sondern eigentlich auch bekannt ist, dass sich aber von politischer Seite da so wenig darum geschert wird, das hat mich schockiert. Und auch, also auch nachhaltig irgendwie ein Stück weit desillusioniert.

Schön: In deinem Buch schreibst du auch ganz schön: „Design ist die Form, die wir unseren Ideen geben. Alles, was menschengemacht ist, ist gestaltet.“ Dann unterscheidest du zwischen materiellen Dingen wie Alltagsgegenständen und nicht materiellen wie zum Beispiel Sprache, Gesetze und Politik. Über Gesetze spreche ich später auch noch mal mit Justitias Töchtern, zwei Podcasterinnen, die die Gleichheitsfragen, die wir jetzt hier aufwerfen, auch nochmal juristisch einordnen werden. Aber schauen wir jetzt doch mal die materiellen Dinge an. Du schreibst in deinem Buch über sinnlos gegendertes und sinnlos ungegendertes Design. Um was genau geht es denn dabei?

Endler: Die Unterscheidung ist wichtig, weil es gibt haufenweise Gegenstände, die in Anführungszeichen speziell für Frauen, speziell für Mädchen, auf den Markt gebracht wurden. Als in den 70er und 80er Jahren die Ultraschalluntersuchungen so viel besser geworden sind und plötzlich die Möglichkeit bestand, bevor ein Baby geboren wurde vermeintlich das Geschlecht zu bestimmen, indem man einfach sehen konnte, ob das Kind einen Penis oder eine Vulva hatte, dann fing das wirklich an, dass aus anfangs geschlechtsneutraler Kleidung für Kinder und unisex Spielzeug so eine extreme Spaltung entstanden ist. Und auf einmal Menschen, also bis hin zu heutzutage Gender Reveal Partys und alles muss irgendwie in rosa oder in blau gestaltet worden sein, aber das hat da so seinen Anfang genommen.
Und mit dem Ergebnis, dass natürlich in einem Baumarkt auch eine rosa Bohrmaschine oder ein Glitzer-Schraubenzieher zu finden ist. Und das sind diese sinnlos gegenderten Dinge, wo man einfach eine Extrawurst für die Frau macht. Und in den allermeisten Fällen ist es so, dass diese Extrawurst einfach minderwertiger Qualität ist, über weniger Funktionen verfügt, über weniger Leistung und auch Material dafür verwendet wurde, dass schneller Ermüdungserscheinungen zeigt. Und dass tatsächlich auch in vielen Fällen, wenn wir jetzt weggehen und uns Sportgeräte anschauen oder Sportzubehör, auch das Verletzungsrisiko erhöht, weil eben auch da die sehr gegenderte Annahme dahinter ist, dass die Person, die Frau, die diesen Sport betreibt, ihn eher als Amateurin als, als Profi betreibt. Und das zieht sich eben wie ein roter Faden durch diese, ja, sinnlos gegenderten Dinge, die kein Mensch braucht. Es sei denn, es ist eine ästhetische Entscheidung und dann sind die durchaus legitim.
Aber ich wünsche mir auch, dass da einfach die Qualität entsprechend der in Anführungszeichen normalen Version ist, die aber männlich ist.

Schön: Rosa Schraubenzieher sind ja zum Glück die Ausnahme, aber du hast in deinem Buch ja noch viele andere Beispiele gefunden, wo Design auf männliche Körper angepasst wird, obwohl Frauen mit anderen Körperformen, die Dinge ja auch nutzen. Also Autos zum Beispiel. Warum ist es wichtig, dass Ingenieur:innen eben auch an Frauen denken?

Endler: Also vielleicht noch mal vorab, ich habe keinen einzigen Bereich gefunden, der frei gewesen wäre von gegendertem Design oder männlich normierten Design. Und ich habe geschaut, weil ich hätte es irgendwie schön gefunden am Ende ein Kapitel zu haben, wo steht, hier ist eigentlich alles in Ordnung aus der Perspektive. Aber das gab es nicht.
Ein Bereich, der natürlich extrem ist, weil es da um Leben und Tod geht, ist der, der Fahrzeugsicherheit. Das ist auch einer der Bereiche, die eigentlich mit der Veröffentlichung von dem Buch von Caroline Caro Perez Invisible Women auch zunehmend öffentlich diskutiert wurde, zum Glück, es sind vor allem die Crashtest-Dummies. Weil die Fahrzeugsicherheit, das war mir bis zu dem Zeitpunkt nicht klar, hat eine relativ kurze Geschichte. Also erst seit knapp 50 Jahren oder 60 Jahren, ich weiß es nicht mehr genau, ist das überhaupt angekommen, dass das Autodesign einen großen Einfluss darauf hat, ob Menschen einen Unfall überleben. Und seitdem gibt es auch enorme Verbesserungen. Wir haben Airbags, wir haben Sicherheitsgurte, wir haben die einknickbare Lenkradstange und überhaupt Sicherheitsglas. Also kaum vorstellbar, dass die Windschutzscheibe mal aus ganz normalem Glas bestanden hat [lacht].
All diese Dinge haben das schon enorm verbessert. Allerdings ist es eben so, dass mit den Crashtests, die die Sicherheit erhöhen sollten, eben auch der Crashtest-Dummy Einzug erhielt in die Praxis. Und dann ist es bis heute so, dass für Zulassung von Neuwagen die EU fünf Crashtests vorschreibt. Und von diesen fünf Crashtests werden vier ausschließlich mit einem durchschnittlichen cis-Mann-Dummy getestet, weil der ist, glaub ich, etwas über 1,70 groß. Und das ist der Crashtest-Dummy, der am besten in der Standardsitzposition, die alle Fahrzeuge haben, das ist quasi die Position, in der der Sitz nicht verschoben ist und in dem das Lenkrad auch nicht weiter nach unten oder nach oben gestellt wurde, das ist die Standardsitzposition, der sitzt dann da. Und der heißt Sierra Sam und der entspricht eben einem durchschnittlichen cis Mann. Der eine Test, der durchgeführt wird mit einem, ja der ADAC sagt gerne mit einem weiblichen Crashtest-Dummy, aber das ist im Grunde genommen auch Augenwischerei. Denn es ist einfach nur ein kleinerer Typ, also ein kleiner gerechneter Crashtest-Dummy. Und der sitzt allerdings auch nur auf der Beifahrer:innenseite, weil das ist die Position, in der die Frau am meisten sitzt, anscheinend.
Und also das ist halt einfach sehr viel mehr als nur eine Puppe, da ist wahnsinnig viel Technik drin verbaut, das ist ein Spiegel von beispielsweise Körperfettanteilen, von Knochendichte und deswegen reicht es auch nicht, einfach die kleiner oder größer zu machen, da sind sehr viel mehr Faktoren, die da wichtig sind. Und das führt eben dazu, dass bei Verkehrsunfällen, cis Frauen mit einem – also unterschiedliche Studien kommen zu unterschiedlich hohen Ergebnissen – aber mit einer 17-prozentigen Wahrscheinlichkeit eher sterben bei also einem identischen Unfall, einer 73-prozentigen Wahrscheinlichkeit verletzt, also höherer Wahrscheinlichkeit verletzt werden. Und ja, all diese Dinge weiß man, wissen wir auch erst seit Anfang der 2000er Jahre. Die schwedische Industrie- und Fahrzeugsicherheitsingenieurin und -designerin Astrid Linder, hat jetzt letztes Jahr den ersten cis-weiblichen Crashtest-Dummy erforscht und vorgestellt. Aber bis der in Serie geht und bis das irgendwie gesetzlich festgelegt ist, dass auch mit dem getestet werden muss, da wird noch einige Zeit vergehen.

Schön: Jetzt haben wir ja ganz viel über individuelle Fortbewegung mit Autos gesprochen. Wie sieht es denn mit dem ÖPNV aus?

Endler: Ja, auch das ist so eine ähnliche Blackbox gewesen, lange Zeit wie das Auto. Weil einfach keine geschlechtersegregierten Daten erhoben wurden. Und das hat immer den praktischen Effekt, dass wir nicht wissen, das können wir auch nicht anprangern und daraus resultiert einfach selten eine Handlungsaufforderung, irgendwas zu verbessern.
Allerdings ist es so, dass jetzt beispielsweise in der Schweiz zum ersten Mal, geschlechtersegregierte Daten im ÖPNV erhoben wurden. Und man festgestellt hat, dass Frauen mit einer doppelt so hohen Wahrscheinlichkeit verunfallen und auch schwer verunfallen. Was dann darauf zurückgeführt wurde, dass Frauen auch eher die Klientinnen sind. Aber das sollte eigentlich heißen, dass man dann in besonderem Maße für sie auch bauen müsste und schauen müsste, dass Busse und Bahnen besonders für diese Klientel zugeschnitten sind. Die sind aber auch sehr männlich normiert und designt. Und was ich da irgendwie besonders interessant fand, war, nachdem die Zahlen veröffentlicht wurden letztes Jahr, wurde dann gesagt, naja, die Schuld liegt bei den Frauen, denn hochhackige Schuhe sind ein Problem in Bussen und Bahnen, Handtaschen, in denen man sich verheddern kann, sind ein Problem und natürlich auch Kinderwägen oder Rollatoren verhindern ein sicheres Festhalten. Aber was heißt das? Das heißt, dass die Verantwortung quasi weggenommen wurde von den Betreiber:innen und von den Designer:innen von Bussen und Bahnen, und hin zu der individuellen Konsumentin. Und sagt, die verhält sich einfach falsch da drin und deswegen verunfallt sie.

Schön: In Deutschland arbeiten circa 14,8 Millionen Menschen im Büro. Verbringen also einige Stunden am Schreibtisch. Welche Design Fails sind dir da aufgefallen?

Endler: Also die Arbeitswelt ist, völlig egal, ob wir jetzt in einer Fabrik schauen oder eben in einem Büro oder sogar die Weltraumstation der ISS, die komplette Arbeitswelt ist… – ich habe gerade überlegt, ob die ISS Arbeitswelt ist, weil es ist ja nicht mehr Welt, aber das Arbeitsuniversum…- ist komplett cis-männlich designt und auf den cis Mann ausgerichtet. Auch hier mit unterschiedlich verheerenden Auswirkungen.
Also gucken wir uns mal, weil du das gerade erwähnt hast, die Bürowelt an. Jedenfalls ist es so, dass in den allermeisten Bürokontexten eben alles darauf ausgerichtet ist, von der Körpertemperatur, also der Raumtemperatur, über die Art und Weise auch wie Tastaturen funktionieren. Also die Spannweite, die man haben muss, um eine normierte Tastatur zu bedienen, die richtet sich eben auch nach der durchschnittlich cis- männlichen Hand. Über, ja, das Mobiliar, die Art und Weise, wie Büros gestaltet sind. Es ist ja meistens immer noch so, dass die Chefs oder Chefinnen diejenigen sind, die verschließbare Türen haben, während viele andere in Cubicles arbeiten. Auch da gibt es Studien darüber, dass die Arbeitsbelastung und die Konzentrationsfähigkeit eben in diesen Cubicles, je nach Geschlecht auch variiert, weil eben die Hörempfindlichkeit oder die Geräuschempfindlichkeit auch eine unterschiedliche ist. Und all diese Dinge, die führen natürlich dazu, dass cis-weibliche Personen benachteiligt sind. Weil wenn ich mein ganzes Leben lang beispielsweise an meinem Arbeitsplatz friere und der Körper reagiert eben auf Kälte damit, dass er das Blut auf die überlebenswichtigen Organe umlenkt. Und das heißt, ich habe kalte Gliedmaßen und auch mein Kopf wird weniger mit Blut versorgt, weil es eben für mein Herz und meine Lunge und meinen Darm, meinen Magen gebraucht wird. Dann lässt auch meine Konzentrationsfähigkeit um einiges nach und auch meine Leistungsfähigkeit nimmt dann ab.
Auch die absurdesten Beispiele, wo ich denke, aber das macht ja noch nicht mal aus einer wirtschaftlichen Perspektive Sinn, dass wir dort männlich normiertes Design haben. Also Teppichknüpffabriken im Iran, die bis zu 70% mit weiblich gelesenen Arbeiterinnen da bestückt waren, wo die ganzen Maschinen eben auch auf einen durchschnittlichen cis Mann normiert sind, die dazu führen, dass Arbeitsunfälle sehr viel häufiger passieren. Sehr viel schlimmere Auswirkungen haben.

Schön: Beim Thema Arbeitssicherheit, fallen mir spontan auch Baustellenschuhe ein. Ich habe vor ein paar Jahren bei einem Museum gearbeitet, das einen Neubau bekommen hat. Und da haben wir als Mitarbeitende auch ab und an Termine auf der Baustelle gehabt. War super spannend, aber ich weiß noch, was für ein Krampf das war, passende Schutzkleidung zu finden. Ich will mir nicht vorstellen, wie es ist, bei Frauen, die im produzierenden Gewerbe arbeiten, für die muss das ja ein tägliches Dilemma sein, wenn sie ja sich irgendwie…- ihren Körper schützen müssen, aber dafür nicht die richtigen Hilfsmittel bekommen.

Endler: Ich hatte vor ein paar Monaten bei einer Lesung eine Frau, die zu mir gekommen ist und meinte, sie ist letztes Jahr in Rente gegangen, aber sie ist Industriemechanikerin gewesen und sie hat ihre ganze Karriere lang mit Arbeitsschuhen gearbeitet, die zwei Größen zu groß waren und die sie vorne ausstopfen musste. Das ist so normal gewesen, dass sie das noch gar nicht mal hinterfragt hat. Also sie kam sich natürlich benachteiligt vor und wir können uns auch vorstellen, dass eine ganze Karriere in Schuhen die zwei Größen zu groß sind, das ist ja mit einer Unbequemlichkeit verbunden und mit Sicherheit auch mit einem Einbußen, was den Schutz angeht, denn die Stahlkappen, die sind ja nicht willkürlich lang da drin, sondern die richten sich ja eigentlich auf einen dafür passenden Fuß. Und das gleiche mit schusssicheren Westen, die bis heute, es gibt die in kleineren Größen, aber die sind eben auch einfach, ähnlich wie der Crashtest-Dummy einfach nur kleiner gerechnet, an einem Design, was optimiert ist für einen cis-männlichen Körper.
Das heißt der Schutz von Bekleidung, die je nach Arbeitsbranche auch einfach notwendig ist, ist es immer noch nicht gerecht.

Schön: Was können Menschen tun, um sich gegen das Übersehen zu wehren? Und auch einzufordern, dass Alltagsprodukte und auch so grundlegende Sachen wie der öffentliche Personennahverkehr bedürfnisorientiert gestaltet wird?

Endler: Ich tue mich ehrlich gesagt total schwer damit, einen Handlungsauftrag an die Menschen, an das Volk zu geben, weil ich sehe, dass die Tatsache, dass ich mich jetzt damit so gut auskenne, die ist ja ein bisschen dem geschuldet, dass ich Geld dafür bekommen habe, das Privileg hatte, ein Buch schreiben zu können und das alles zu recherchieren. Und ich finde, man kann diese Rechercheleistung und auch das Wissen, dieses Spezialwissen, nicht den Menschen so zumuten oder erwarten, dass sie sich in all diesen Entscheidungen selbst mündig machen, das ist utopisch.
Und ich glaube auch nicht, dass Leute, die das interessiert, die Wissen ganz vieles schon und die wissen auch, wo sie es finden. Also, ich würde eher nicht bottom-up, also natürlich ist es schön, wenn Leute aktivistisch unterwegs sind und wenn sie Banden gründen, und Dinge fordern. Gleichzeitig glaube ich, dass das etwas ist, was wirklich von oben… dass das Wissen in die Politik einsickern muss, das müssen aktuelle Entscheidungsträger:innen ernst nehmen, auf ihrer Agenda schreiben und eben auch keine Angst davor haben, von irgendwelchen Zeitungen dafür mit Schmierkampagnen bombardiert zu werden, denn das ist irgendwie auch deren Job. Also ich sehe da wirklich die Handlungsmacht eben bei Politiker:innen, bei Jurist:innen, bei Menschen, die daran aktiv etwas ändern können.

Schön: Gibt es denn trotzdem Initiativen, die du bei deiner Recherche gefunden hast, von denen du unseren Hörerinnen und Hörern erzählen kannst? Die jetzt auf der Suche nach einer Bande sind, der sie sich anschließen können? [lacht]

Endler: Es gibt viele, gerade was irgendwie gendergerechtes Design angeht. Da gibt es ganz tolle Webseiten von Design-Studierenden, die auch Lösungen…- Also selten ist das Problem, dass es kein besseres Design gibt, weil es gibt auf der Welt wirklich fast für alles schon das passende Design. Das Problem ist, dass es keinen politischen Willen gibt, denen einfach das zu implementieren oder das zu sagen, wir fördern das jetzt.
Das Ding ist ja auch, dass gerade über das Internet so Crowdfunding Kampagnen, wo man einfach eben weil es die Menschen wirklich interessiert, Geld für etwas sammeln kann, um das dann umzusetzen, das ist ja die Schönheit des Internets mit all ihren negativen Aspekten, ermöglicht das einem ja auch. Also es gibt viel bessere Design-Optionen. Vielleicht ist das nichts, was man irgendwie bei Kaufhof findet, aber im Internet durch Suchen findet man das schon.

Schön: Also es ist hier im Grunde ein Aufruf, die eigenen Bedürfnisse tatsächlich ernst zu nehmen und nicht ins Zweifeln zu geraten. It’s not you, it’s the design.

Endler: It’s patriarchy!

Schön: Vielen Dank für das tolle Gespräch und den Einblick in dein Buch. Ich bin ganz gespannt, wie wir mit Selma Gather und Dana Valentiner über die Beispiele, die du genannt hast, sprechen werden. Und wie sie gerade auch im Blick auf die immateriellen Perspektiven, die auch durchaus patriarchal geprägt sein können im Hinblick auf das Recht, mit uns sprechen werden.
Vielen, vielen Dank!

Endler: Da bin ich auch sehr gespannt, was sie zu erzählen haben!

Schön: Das Buch „Das Patriarchat der Dinge“ von Rebekka Endler ist im DuMont Verlag erschienen. Den Link dazu findet ihr in den Shownotes.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

 

Kolleg:innengespräch über das Hutnadel-Verbot

Schön: Beim Thema Recht und Geschlecht hat meine Kollegin Andrea Wojtkowiak auch nochmal recherchiert und mir ein Stichwort zugeworfen, dass mich echt überrascht hat – Hutnadel.
Andrea, worum geht es dabei? Und was hat irgendwie eine Hutnadel mit Geschlecht und Gerechtigkeit zu tun?

Wojtkowiak: [schmunzelt] Ja, also natürlich geht es um ein modisches Accessoire, das heutzutage zwar nicht mehr so in ist, aber zwischen 1890 und 1925 haben Frauen in Deutschland, aber auch in England oder den USA, diese Hutnadeln eben ganz gerne getragen. Und die muss man sich so vorstellen, die waren so 20, manchmal auch 30 Zentimeter lang, so dicke Nadeln ähnlich wie eine Stricknadel, am Ende aber doch so hübsch verziert. Und damit hat man dann so riesige Hüte, die da zu der Zeit in waren, am Kopf oder an den Haaren fixiert, damit das Ganze auch hält. Also diese Nadeln waren also was ganz stabiles, metallisches.

Schön: Okay, aber was haben diese Hutnadel denn jetzt mit einem Gesetz oder mit Recht und Gerechtigkeit zu tun?

Wojtkowiak: Da gibt es eine ganz spannende Geschichte. Das Ganze fing mit einer jungen Frau an, Leoti Blaker. Und die saß zusammen mit einem schick angezogenen älteren Herrn in einem Pferdeomnibus in New York. Das war im Mai 1903. Und man muss dazu sagen, dass damals so gerade die Zeit begann, in der Frauen eben nicht nur zu Hause bleiben sollten oder wollten, wie es sich geziemt, sondern auf die Straße gegangen sind, zur Arbeit, in Geschäfte, einkaufen, zu Konzerten, politischen Veranstaltungen und das eben nicht immer nur in Begleitung eines Mannes, sondern auch ganz alleine. Und das war zu dieser Zeit für viele Männer eine Provokation. Die Frau sollte das brave Heimchen am Herd sein und sich nicht draußen auf der Straße aufhalten.
Aber zurück zu Leoti. Sie war sogar nur zu Besuch in New York, eigentlich aus Kansas. Und dieser Herr rückte da in dieser Pferdekutsche immer näher an sie heran. Im ersten Moment hat sie sich sicher nichts dabei gedacht. Bei so einer Kutsche wackelst ja auch ganz schön, aber als er dann den Arm um ihre Taille legte, da wusste sie, das macht er doch mit Absicht.

Schön: Und war wahrscheinlich nicht besonders angetan davon, kann ich mir vorstellen.

Wojtkowiak: Ne, wärst du ja wahrscheinlich auch nicht. Ich auch nicht. Und sie hatte dann die Idee, um sich zu wehren, nehme ich doch einfach meine Hutnadel und bohren sie dem Mann mit aller Kraft in seinen Armen. Und dann soll sie noch laut geschrien haben: „New Yorker Frauen lassen sich das vielleicht bieten, aber ein Mädchen aus Kansas nicht!“, damit es auch alle mitbekommen. Und mit dieser Aktion ist Leoti dann in die Zeitung gekommen und den Bericht haben sich offenbar einige Frauen als Vorbild genommen.

Schön: Ist ja auch ganz schön praktisch. Dann hat man seine Abwehrwaffe gegen übergriffige Annäherungsversuche auf dem Kopf immer griffbereit. Wahrscheinlich hat die Idee auch Schule gemacht, oder?

Wojtkowiak: Genau, richtig! [lacht] Also, man könnte jetzt glauben, dass es etwas Gutes ist, dass Frauen sich wehren können und immer ihre Waffe dabeihaben, weil die haben dann auch in der Zeit Räuber in die Flucht geschlagen, Menschen vor Schlägern gerettet. Dann sind aber auch demonstrierende Fabrikarbeiterinnen mit Hutnadeln auf Polizisten losgegangen. Und ja als das dann so nach und nach publik wurde, hat zum Beispiel ein Richter in England Hutnadeln in seinen Gerichtssälen verboten. Er hatte nämlich Angst, dass die Suffragetten, also die Feministinnen zurzeit, auf ihn losgehen könnten. Also überall Alarm.

Schön: Ich kann‘s mir jetzt schon vorstellen, das führte wahrscheinlich am Ende zu dem Gesetz, von dem du mir gleich noch erzählen wirst. Und ich vermute, dass es am Ende die Frauen waren, die den Kürzeren gezogen haben mit ihren Hutnadeln.

Wojtkowiak: Sehr gut kombiniert! [lacht] Und tatsächlich kam es 1910 dazu, dass es in vielen Städten zu einem Hutnadel-Verbot kam. Chicago, Berlin, Zürich, Sydney…- in Australien sollen sogar 60 Frauen ins Gefängnis gekommen sein, weil sie unerlaubt Hutnadeln bei sich trugen. Also wir reden tatsächlich von dem modischen Accessoire. Und vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln, war das Argument immer, Hutnadeln gefährden die Sicherheit, also weg damit. Das schon damals ausgesprochene Argument, dass ja eigentlich bis heute gültig ist, macht doch bitte die Straßen sicher, damit ich mich dort ohne Angst bewegen kann als Frau. Das wurde natürlich nicht gehört.
Wie auch immer, die riesigen Hüte waren doch irgendwann out und damit auch die Hutnadeln.

 

 

Feminismus und Recht – Interview mit den Rechtswissenschaftlerinnen Selma Gather und Dana Valentiner

Schön: Vielen lieben Dank, Andrea! Das ist ein schönes Beispiel für die Perspektive, die wir heute ja auch schon mit unseren Gäst:innen angesprochen haben. Wer macht das Gesetz und für wen? Und ich würde sagen, die Hutnadeln waren tatsächlich nicht das Problem an dieser ganzen Geschichte.
Kommen wir nun von historischen Hutnadeln wieder zurück in die Gegenwart. Was Rebekka Endler vorhin über den öffentlichen Raum und selbst unsere Büromöbel gesagt hat, das hat mich schon echt geschockt. Wie kann so viele strukturelle Ungleichheit eigentlich sein?
Ich bin froh, dass ich darüber jetzt mit zwei Podcast-Kolleginnen und den Macherinnen von Justitias Töchter sprechen kann, Selma Gather und Dana Valentiner.
Dana hat Rechtswissenschaften und Genderkompetenz studiert und ist seit kurzem Juniorprofessorin an der Uni in Rostock. Selma ist Rechtswissenschaftlerin, Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin.

[kurzer Jingle ertönt und ebbt ab]

Schön: Hallo nach Berlin und Rostock.

Beide: Hallo, schön, dass wir heute da sind!

Schön: Schön, dass ihr da seid! Wir beginnen bei unserem Podcast jedes Interview mit ein und derselben Frage. Was bedeutet für dich Gerechtigkeit? Und genau das würde ich jetzt natürlich auch gerne von euch hören. Dana, magst du anfangen?

Valentiner: Ja, also Gerechtigkeit verbinde ich natürlich ganz stark mit, auch dem Thema der heutigen Folge, nämlich mit Gleichberechtigungsfragen und mit Feminismus. Also von daher würde ich sagen, eine gerechte Gesellschaft ist für mich eigentlich die, in der Geschlechtergerechtigkeit auch verwirklicht ist. Und das ist ja etwas, woran wir auch arbeiten.

Gather: Ja, sehr schöne Antwort Dana. Ich würde auch sagen, also Gerechtigkeit hat bei mir auch ganz viel mit Gleichheit zu tun und mit Gleichberechtigung und da ist natürlich die Geschlechtergerechtigkeit eine Facette von vielen. Weil natürlich Geschlecht heute noch eine, ja ein Kriterium ist, anhand deren ungleiche Chancen, aber auch irgendwie ungleiche Ergebnisse in unserer Gesellschaft sich zeigen, neben vielen anderen Kriterien, wie zum Beispiel ethnische Herkunft, Religion, Alter, Weltanschauung, solche Sachen.

Schön: In eurem Podcast Justitias Töchter dreht es sich ja nicht nur um Recht, sondern immer auch um die weibliche und feministische Perspektive auf diese beiden Themen. Wie seid ihr auf die Idee zu diesem Podcast gekommen?

Valentiner: Also wir haben ja beide uns auch mit und über den Deutschen Juristinnenbund kennengelernt, der Podcast Justitias Töchter ist ja auch eine Produktion des Deutschen Juristinnenbundes. Und ein bisschen muss man sagen, ist es vielleicht auch ein Corona-Produkt. Wir sind ja gestartet im Mai 2020 und hatten eigentlich vorher schon länger mal die Idee, dass ein Audio-Format auch etwas sein könnte, was uns ermöglicht mit den Themen nochmal neues Publikum auch zu erreichen, mehr Menschen aufmerksam zu machen auf die Arbeit, die wir im Deutschen Juristinnenbund leisten, die Themen, zu denen wir arbeiten. Und das kam dann, würde ich sagen so ein bisschen günstig zusammen oder Selma?

Gather: Ja, ja, total, auf jeden Fall. Also ich glaube, das ist sozusagen der Anstoß gewesen es dann wirklich zu tun. Die Idee gibt es auf jeden Fall schon länger. Und ich denke, die reicht auch noch weiter zurück. Also wir sind beide durch ein Jurastudium gegangen, wo eigentlich Geschlechter-Themen überhaupt keine Rolle gespielt haben und so ein Eindruck vermittelt wird, dass das eigentlich auch nicht gut zusammengeht, Jura, Recht und irgendwie genau diese Facette der Gerechtigkeit, die wir gerade irgendwie versucht haben zu umreißen, nämlich Gleichheitsfragen und vielleicht auch Gleichstellungsfragen. Und Dana und ich haben angefangen trotzdem uns dafür zu interessieren, schon in unserem Jurastudium. Und also was ich schön finde, ist, wenn ich merke, dass wir mit dem Podcast auch Studierende erreichen zum Beispiel oder junge Hörer:innen, die dann das auch zum ersten Mal vielleicht entdecken, dass tatsächlich ja Feminismus und Jura irgendwie zusammen geht und dass das viele Gerechtigkeitsfragen oder viele gleichstellungspolitische Fragen eben auch Rechtsfragen sind und da verhandelt werden können. Müssen.

Schön: Warum seid ihr zu dem Schluss gekommen, dass man einen Podcast zu feministischen Themen braucht? Also vor allem einen Rechtspodcasts zu feministischen Themen?

Gather: Ich glaube viele, ja, gleichstellungspolitische Fragen oder viele Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten, die einen so als Feministin interessieren, sind auch Rechtsfragen und es hat einen Mehrwert sozusagen, die auch als rechtliche Fragen zu adressieren. Weil es dann so vielleicht auf eine, ja, neutralere Ebene gehoben wird. Also verhandelt dann nicht mehr über Politik oder Ideologie oder Einstellungen, sondern wir reden halt über Rechtsfragen. Und es ist ja ein grundlegendes Versprechen, auch sozusagen des deutschen Rechtssystems, dass wir alle gleich sind und alle gleich und frei. Wir kennen das, in der Verfassung steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Und das dann sozusagen aus einer rechtlichen Perspektive auch nochmal einzufordern, ist was anderes als darüber einfach nur so zu sprechen in der politischen oder in einer Meinungsdiskussion.

Valentiner: Recht ist auch ein Machtinstrument. Und gerade deshalb ist es vielleicht auch nicht verwunderlich, dass wir uns in dem Podcast eben mit feministischen und Gleichberechtigungsfragen beschäftigen, weil Recht eben auch bestimmte Machtverhältnisse aufrechterhält, bestimmte Hierarchisierung aufrechterhält. Und es bei uns immer ganz viel auch um die Frage geht, wie kann man die eigentlich aufbrechen? Also Recht hat ja so eine doppelte Funktion, wenn man auf Gleichberechtigungsperspektive draufschaut. Die hat Selma auch gerade schon angedeutet, einerseits kann Recht ermöglichen und wir können uns immer wieder die Frage stellen und kommen auch immer wieder zu dem Punkt uns zu fragen, wie können wir bestimmte gesellschaftliche Forderungen, feministische Forderungen, auch mit dem Instrument des Rechts durchsetzen und damit zu mehr Gerechtigkeit, mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Andererseits kann man aber natürlich auch die Frage stellen, an welchen Punkten manifestiert das geltende Recht eigentlich auch bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse und wie kann man das auch aufbrechen.

Schön: Das finde ich ganz spannend, denn bei dem Beitrag davor im Gespräch mit Rebekka Endler haben wir diesen Machtaspekt auch nochmal ganz gut gesehen. In ihrem Buch „Das Patriarchat der Dinge“ spricht sie von verschiedenen Bereichen in unserem Alltag, in denen nach dem Motto „one size fits all“, die Bedürfnisse von Menschen, die eben keine männlichen Körper haben oder nicht als männliche Körper gelesen werden, nicht berücksichtigt werden. Und das hat dann sogar gesundheitliche Folgen. Also das finde ich ganz spannend, dass da so eine Machthierarchie Konsequenzen hat für Leib und Leben. Ich frage mich, wie das sein kann. Weil das doch eigentlich dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes widerspricht. Gibt es da keine rechtlichen Lösungen?

Valentiner: Ich glaube, das kommt sehr auf den Gegenstand an. Also man kann sich ja quasi sehr abstrakt mit der Frage beschäftigen und ich glaube, was die Dinge und das Recht eint, ist an beiden Stellen diese Vorstellung, das sei irgendwie eigentlich alles ganz neutral und ganz gerecht. Und wenn man genauer hinschaut, sieht man eben, so wie bei den Dingen, ist es eben auch beim Recht, dass es ausgerichtet ist am männlichen Blick, dass es ausgerichtet ist für Männer. Das zunächst einmal Recht auch so konzipiert wurde. Und das hat ja auch einfach letztlich historische Gründe, ist gewachsenes Recht. Recht bildet natürlich irgendwie auch immer gesellschaftliche Verhältnisse ab und braucht dann vielleicht auch, wenn man da dran arbeiten möchte, eine neue, gerechtere Gesellschaft zu bilden, hängt das vielleicht auch ein bisschen nach, kann aktiven Beitrag bilden sicherlich auch. Aber hängt an manchen Stellen auch eben nach.
Und ich würde sagen, es kommt dann immer sehr konkret darauf an, welches Thema man sich anschaut. Und wenn man dann zum Beispiel sich das Steuerrecht mal vornimmt, dazu haben wir eine Folge mit Ulrike Spangenberg gemacht, und eigentlich beide vorher gedacht, ach, Steuerrecht, das ist ja jetzt auch irgendwie nicht vielleicht die aller spannendste, lebendigste Materie. Und wir haben in der Folge zum Beispiel gelernt, welche Geschlechterbilder eigentlich durch das geltende Steuerrecht manifestiert werden. Also dass wir durch das sogenannte Ehegattensplitting, was ja auch eine feministische Urforderung, würde ich fast schon sagen, ist, das abzuschaffen. Also ein bestimmtes Steuersystem, in dem das bei vor allen Dingen verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren in der Besteuerung einen derartigen Steuereffekt haben kann, wenn eine Person Hauptverdiener ist und die andere Person Zuverdienerin. Und ich habe jetzt die Geschlechterverhältnisse quasi auch gerade schon vorausgesetzt, wie wir sie eben überwiegend noch vorfinden. Dann trägt das eben dazu bei, dass genau diese Verhältnisse auch durch das Steuerrecht begünstigt werden und aufrechterhalten werden. Und egal wo wir eigentlich hinblicken, ob es das Steuerrecht ist, ob es geschlechtsspezifische Gewalt ist, ob es Equal Pay ist, ob es Arbeitszeit oder generell das Thema Zeit ist, egal wo wir hinblicken, wir sehen eigentlich immer wieder auch die gleichen Muster auf die wir stoßen. Also einerseits Recht, dem bestimmte Geschlechterverhältnisse, Gesellschaftsverhältnisse eingeschrieben sind, andererseits aber auch Ideen, feministische Ideen, zukunftsgerichtete Ideen, wie man auch mit Recht einen Beitrag leisten kann zur Gleichbehandlung.

Gather: Also wenn es darum geht, dass eben ja, also im Straßenverkehr oder im öffentlichen Personennahverkehr das auch ausgerichtet ist für männliche Norm, dann kann ich diesen konkreten Fall jetzt nicht beantworten, ob es dazu schon ein rechtliches Instrument gibt, was da weiterhelfen kann, weil soweit ich weiß, ist das noch nirgends gelandet vor Gericht oder ist noch nicht so richtig Rechtsfrage verhandelt worden. Was nicht heißt, dass man es nicht als Rechtsfrage verhandeln kann, denn, und das ist so ein bisschen nochmal diese Facette, Recht ist eben genau auch Instrument, um dies zu adressieren und da ist vor allem das Antidiskriminierungsrecht, das Tool, um das zu tun.
Und was zum Beispiel schon Thema ist, sind sogenanntes Gender Pricings, also wenn für verschiedene Dienstleistungen für Männer andere Preise erhoben werden als für Frauen. Das sieht man vor allem bei Friseuren und Friseurinnen. Dass eigentlich für den gleichen Haarschnitt einmal den Frauen mehr abgeknöpft wird als den Männern. Und das Gleiche bei der Reinigung von Hemden. Männerhemden sind billiger in der Reinigung als Frauenblusen. Dann ist das etwas, was tatsächlich irgendwie antidiskriminierungsrechtlich nicht okay ist und wogegen man vorgehen kann. Und da entwickelt es sich aber auch, also auch das Antidiskriminierungsrecht, wie wir es heute haben, das gibt es noch nicht so wahnsinnig lange, sondern erst seit 2006, so dass wir wirklich ein Instrument haben, um gegen diese Dinge im Alltag auch vorgehen zu können.
Auch hier ist es was, wo sich zeigt, dass das Recht durchaus auch, ja vielleicht auch gesellschaftlichen Entwicklungen mitgeht.

Valentiner: Gerade auch diese Themen, die wir jetzt angesprochen haben, zeigen vielleicht auch, dass es eben gar nicht so ganz einfach ist, immer klar zu sagen, das ist eine politische Frage, das ist eine rechtliche Frage. Ich würde sagen, fast alle Themen, über die wir jetzt auch bei Justitias Töchter sprechen, sind Fragen, die gesellschaftlich verhandelt gehören und die auch in die Politik gehören. Und dann ist natürlich Recht auch ein Mittel, das genutzt werden kann durch die Politik. Wir sehen aber in unserer Arbeit eben auch, Recht ist auch ein Mittel, das genutzt werden kann, aus der Zivilgesellschaft heraus.
Und das finde ich auch ganz wichtig, das Recht auch als Ermächtigungsinstrument genutzt werden kann, indem man zum Beispiel strategisch klagt. Trotzdem entlastet das natürlich die Politik nicht von der Verantwortung. Und das, finde ich, ist auch so eine Spannungsfrage, zu der wir eigentlich immer wieder kommen. Also wo sollte eigentlich der Druck auch ausgehend von der Zivilgesellschaft, wo ist eigentlich auch die Politik gefragt? Und oft geht es letztlich Hand in Hand, würde ich sagen.

Schön:  Aber dazu muss man als Mitglied der Zivilgesellschaft ja auch erst mal wissen, wie man sich Zugang zu möglichen Rechtsmitteln verschafft. Für viele ist es eine riesige Hürde und ich verstehe auch total, wenn manche sich da erst mal ohnmächtig fühlen. Also gerade auch, wenn man noch mal sacken lässt, was ihr eben erklärt habt. Und zwar, dass es an verschiedenen Stellen in unserem Rechtssystem trotz Artikel 3 Grundgesetz versteckte Diskriminierungsmöglichkeiten für Menschen unterschiedlichen Geschlechts gibt. Also, wie kann man diese strukturellen Ungleichheiten korrigieren und geht das überhaupt?

Valentiner: Also ich würde vielleicht zu der Perspektive auch nochmal was sagen wollen, weil wir natürlich jetzt Probleme angesprochen haben und das ist auch eine Perspektive, die wir natürlich sehr oft einnehmen, wenn wir uns für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen und für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Weil wir natürlich schauen, wo ist das eigentlich noch nicht so ganz verwirklicht und was braucht es eigentlich dafür?
Trotzdem würde ich nochmal den Rechtsstaat verteidigen wollen und sagen wollen, wir haben natürlich auch im Bereich Antidiskriminierungsrecht und Gleichbehandlung viele Dinge im Recht, die sehr gut funktionieren. Wir haben einen Antidiskriminierungsrecht, wir haben vor allen Dingen das Versprechen in der Verfassung in Artikel 3, Absatz 2, was ja ganz zentral festhält, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Also auch eine ganz starke Formulierung auf der Verpflichtung des Staates. Das sind ja auch alles Bezugspunkte, zu denen wir immer wieder kommen, deswegen ist es uns überhaupt möglich, jetzt auch als rechtspolitischer Verband, der in Deutschland tätig ist, Recht eben auch gerade zur Ermächtigung heranzuziehen. Deswegen das würde ich quasi auch noch mal sagen wollen.
Zu der zweiten Frage nach dem Zugang zum Recht. Natürlich haben wir ganz viele Zugangsbarrieren, wir haben eine ganze Reihe von Hürden für die Rechtsmobilisierung. Das in der Individualisierung letztlich ein Diskriminierungsproblem besteht, also darin, dass natürlich die Lösung auch nicht sein kann, dass Einzelne dann immer klagen müssen, um insgesamt dann dafür beizutragen, dass in der Gesellschaft alles irgendwann besser wird. Aber das kann Selma wahrscheinlich noch besser erklären, denn sie ist die Antidiskriminierungsrechtlerin von uns.

Gather: [lacht] Ich finde, du hast es schon hervorragend auf den Punkt gebracht.
Ein anderes Thema, mit dem ich mich viel beschäftige, ist das Mietrecht und da haben wir genau das gleiche Problem. Also da haben wir ja auch im Verhältnis, wo die Mieterinnen und Mieter meistens nicht in der Lage sind oder ihre Rechte nicht kennen und die Ressourcen nicht haben, um sich sozusagen gegen ausbeuterische Praxen auf dem Mietmarkt gegen ihre Vermieter:innen zur Wehr zu setzen. Wir haben strukturelle Ungleichheitslagen und da ist es schon, finde ich, ganz grundlegend eigentlich falsch, dass die Einzelnen mit dieser Hürde belastet werden. Also ich kann sozusagen gegen meine einzelne Diskriminierung irgendwie klagen, dass fordert viel Kraft, das fordert Ressourcen und so weiter. Aber an sich geht es ja immer um Strukturen, die ich damit adressiere und um ein größeres Bild und eigentlich gesellschaftliche Missstände. Und da ist denke ich auch wirklich das wieder ein Punkt, wo das Recht gefordert ist, sich weiterzuentwickeln und das anzuerkennen. Indem wir zum Beispiel eine Verbandsklage im deutschen Recht akzeptieren. Das heißt deshalb nicht mehr nur die einzelnen Personen klagen können, sondern dass sich Verbände mit den Ressourcen mit dem Know How und auch mit der Kraft sozusagen die Befugnis haben, gegen strukturelle Diskriminierung auch zu klagen und nicht nur die einzelne Person diese Last zu tragen hat.

Schön: In den vergangenen Monaten, ja eigentlich Jahren, gab es in der Öffentlichkeit immer wieder verschiedene Debatten um Geschlecht und Gerechtigkeit. Also da ging es zum Beispiel um gendergerechte Sprache, die sogenannte Frauenquote in Vorständen von börsennotierten Unternehmen oder zu Beginn des Jahres eben auch die Equal Pay Debatte. Was man an den Beispielen sieht, ist ja, dass das Recht in Bewegung ist und auf dem Weg zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit schon viel erreicht wurde. Das zeigt unter anderem auch das geplante Selbstbestimmungsgesetz, was den Alltag inter- und transgeschlechtliche Menschen verbessern soll, für Widerstand und hitzige Debatten sorgt, aber weiterhin oder eben immer wieder das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dana, du hast dazu promoviert. Worum geht es bei diesem Grundrecht und wie wird es im deutschen Recht aktuell eingegrenzt und umgesetzt?

Valentiner: Ich habe mich auf einer sehr theoretischen Ebene mit dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung beschäftigt. Und da gibt es eine Reihe von aktuellen Fragen. Also die Diskussion um die Streichung des §218 ist ja eine Forderung, die es schon in den 60er, 70er Jahren ganz, ganz stark auch in der zweiten Welle des Feminismus gemacht wurde und die jetzt eben wieder auftaucht, nachdem wir jahrelang so ein bisschen in der Vorstellung gelebt haben, wir hätten eine Art rechtlichen Kompromiss, der eigentlich für alle so gesellschaftlich tragbar ist. Also wir wissen ja alle so diffus, wenn es zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, gibt es die Möglichkeit, die bis zur 12. Schwangerschaftswoche in Deutschland zu beenden, abzubrechen. Und wir wissen irgendwie auch so diffus, man muss irgendwie eine Beratung machen, muss zur Ärztin gehen, so ein paar Voraussetzungen einhalten, vielleicht wissen einige noch, man muss selber bezahlen im Regelfall. Aber wenn man genauer hinschaut, und das ist auch etwas, was aus der rechtlichen Perspektive für uns dann natürlich ganz spannend ist, dann sieht man eben, dass der sogenannte Kompromiss, letztlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und das ungeborene Leben, was ja auch eine wichtige, ich bin Verfassungsrechtlerin, eine wichtige verfassungsrechtliche Position ist. Beides sehr schützenswerte Güter, dass die Abwägungen und die Regelungen, so wie wir sie heute haben, vom Schutz des ungeborenen Lebens auskommt. Und unser Ansatz ist zu sagen, eigentlich müsste man das reproduktive Selbstbestimmungsrecht vielleicht auch noch stärker machen. Und gerade die strafrechtliche Regelung geht mit vielen verschiedenen Problemen einher, mit Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, mit der Finanzierungsfrage, die ich gerade schon angedeutet habe. Also im Rahmen der sogenannten Beratungslösung, was der ganz überwiegende Anwendungsfall ist, haben wir eben keine Finanzierung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben eine durchaus schlechte Versorgungslage, die es zu verbessern gilt, und all das sind natürlich auch Folgen der grundsätzlichen Kriminalisierung. Und wir setzen uns dann im Deutschen Juristinnenbund dafür ein, dass gerade wenn es um die Kriminalisierung von Frauen geht, das sehr kritisch hinterfragt wird. Und da haben wir jetzt zum Beispiel einen Vorschlag vorgelegt im Dezember, der das ganze Recht des Schwangerschaftsabbruchs nochmal neu regeln soll. Und das, finde ich, ist auch für uns eine ganz spannende Idee deshalb, weil es uns darum geht, dass die bestehende rechtliche Regelung durch eine differenziertere rechtliche Regelung zu ersetzen. Also nicht einfach nur zu sagen, das muss gestrichen werden, sondern anzuerkennen, das ist keine einfache Frage, diese Abwägung von Lebensschutz und Selbstbestimmungsrecht von schwangeren Personen. Aber es ist vielleicht eine Frage, die man auch rechtlich anders lösen könnte.

Schön: Wir haben jetzt gerade über den §218 gesprochen. Würdet ihr sagen, dass das Strafrecht auch an anderer Stelle durch Geschlechter Bias geprägt ist und Frauen dadurch rechtlich den Kürzeren ziehen?

Valentiner: Ich glaube, eine Frage, die man gut im Strafrecht stellen kann, ist, was bestraft das Strafrecht, wie? Und vielleicht kann ich da, oder es lohnt sich dann noch ein bisschen auszuholen, nämlich bei der großen Frage, die ja auch so ein bisschen uns hier beschäftigt, insgesamt, nämlich, wie geschlechtergerecht ist, eigentlich das gesamte Recht?
Und da wäre mir noch mal wichtig klarzustellen, dass schon viel erreicht ist im Recht. Wenn wir uns erinnern, wofür eigentlich zum Beispiel Frauen kämpfen mussten, noch vor ein bisschen mehr als 100 Jahren. Da mussten sie tatsächlich um Gleichberechtigung im engeren Sinne kämpfen. Also da ging es darum, wirklich gleiche Rechte einzufordern als Frauen. Und das ist ein Meilenstein zum Beispiel gewesen, das aktive und das passive Wahlrecht zu erstreiten. Also das ist noch nicht lange her. Also ein bisschen mehr als 100 Jahre, dass Frauen nicht wählen durften und nicht gewählt werden durften.
Ein anderes Beispiel, was ich immer gerne nenne, ist, dass bis in die, also in den 60er Jahren es noch so war, dass sie nicht ohne Zustimmung ihrer Ehemänner arbeiten durften. Um einen Arbeitsvertrag einzugehen, brauchten sie die Zustimmung ihrer Ehemänner. Das wurde irgendwann abgeschafft.
Und all diese Dinge sind sukzessive gefallen, so dass wir jetzt eigentlich an einem Punkt sind, wo ich sagen würde, dass das Recht eigentlich dieses Versprechen der Gleichberechtigung weitestgehend eingelöst hat.
Weitestgehend heißt es immer noch Punkte gibt, an denen das Recht eigentlich ungleich behandelt. Wir denken da jetzt irgendwie in jüngerer Vergangenheit an die Ungleichbehandlung von heterosexuellen Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren in der Situation, wo diese ein Kind bekommen. Darüber haben wir auch im Podcast zweimal sogar schon gesprochen, weil es eine eklatante Ungleichbehandlung ist, noch durch das Recht. Aber an sich kann man sagen, so grundsätzlich haben eigentlich alle die gleichen Rechte und können alle gleich frei davon Gebrauch machen.
Und jetzt, wenn man trotzdem danach fragt, na gut, warum sind wir unzufrieden? Warum haben wir diesen Podcast, der halt irgendwie immer wieder skandalisiert, dass vielleicht dieses Versprechen der Gleichberechtigung oder auch dieses grundlegende Versprechen der Gleichheit im Recht nicht richtig eingelöst wird?
Da gibt es einmal den Befund, dass sich diese vermeintlich gleichen Regelungen sehr ungleich auswirken können in der Realität. Und dann kann man aber, und die Frage finde ich, kann man ganz besonders gut im Strafrecht stellen, sich wirklich mal fragen, ja okay, aber das Recht, indem es Dinge regelt, Sachverhalte regelt, auch Dinge unter Strafe stellt und bestraft, trifft ja gewisse Entscheidungen. Und diese Entscheidungen sind eben nicht neutral und objektiv, sondern die haben immer einen gewissen Hintergrund, und die kommen häufig aus einer sehr spezifischen Perspektive.
Und da war eben das Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs, wo wir jetzt zum Glück wieder darüber sprechen und wo eben der Deutsche Juristinnenbund, finde ich, einen sehr gelungen austarierten Vorschlag gemacht hat, wie es anders gelöst werden könnte. Denn die derzeitige Rechtslage, die den Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert, erstmal grundsätzlich bestraft, sagt, es ist strafbar, eine Schwangerschaft abzubrechen. Die, finde ich, ist nicht anders zu erklären, als dass sie wirklich stark von einer nicht-weiblichen Perspektive getroffen ist, sondern einseitig eigentlich diesen Schutz des ungeborenen Lebens zu stark gewichtet und ausblendet,