Menu Schließen

Kuratorium

Die Mitglieder des Kuratoriums werden jeweils für fünf Jahre – entsprechend der Legislaturperiode der Bundesregierung – entsandt. Ihre Zusammensetzung ist im Forum-Recht-Gesetz (ForumRG) § 7 vom 13. Mai 2019 geregelt. Dem Kuratorium gehören elf Bundestagsmitglieder an. Das Gesetz legt fest, dass sie von den Fraktionen nach dem Verhältnis ihrer Stärke entsandt werden. Dem Kuratorium gehören daneben an: ein Mitglied des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, ein Mitglied des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, je ein Mitglied der Stadt Karlsruhe und der Stadt Leipzig sowie hochrangige Jurist:innen und der oder die Vorsitzende des Stiftungsbeirats.

Nachfolgend aufgelistet finden Sie die Personen, die derzeit Mitglieder im Kuratorium der Stiftung Forum Recht sind.

Kuratoriumsmitglieder

Stand: 09. 12. 2025
(Änderungen vorbehalten)

Zum Inhalt springen