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25. August 2026

Nahaufnahme Pandemie, Weitwinkel Weltraum: Zwei Bewährungsproben fürs Recht

Rückblick auf „Let's Talk About Recht" in Leipzig am 17. Juni und Karlsruhe am 15. Juli

Wie gut war unser Recht auf eine mehrjährige Pandemie vorbereitet? Und wem gehört eigentlich der Weltraum? Zwei Fragen, an zwei Abenden in einem Format besprochen: In den beiden letzten moderierten Gesprächsrunden vor der Sommerpause hat die Reihe „Let’s Talk About Recht“ in Leipzig und Karlsruhe gezeigt, wie unterschiedlich aktuelle Rechtsfragen sein können, auf welche Fragen unser Recht noch keine definitive Antwort hat und wie viel Gesprächsbedarf beide Themen beim Publikum auslösten.

Leipzig: Ein Recht ohne Blaupause

Unter dem Titel „Krise und Recht“ diskutierten am 17. Juni Prof. Dr. Andrea Kießling von der Goethe-Universität Frankfurt und ständige Sachverständige der Corona-Enquete-Kommission des Bundestags und Malte Spitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unter der Moderation von Susann Böttcher, wie sich die Corona-Pandemie rechtlich aufarbeiten lässt.

Kießling machte zu Beginn deutlich: Ein eigenes Gesundheitskrisenrecht gäbe es in Deutschland bis heute nicht. Das vorhandene Katastrophenschutzrecht sei auf 16 Landesgesetze verteilt und auf eine mehrjährige Pandemie kaum vorbereitet. Stattdessen musste das Infektionsschutzgesetz herhalten, das im März 2020 im Kern nur wenige alte Instrumente kannte. Neben der Quarantäne kamen konkrete Regeln zu Masken- oder Abstandspflichten erst im November 2020 hinzu.

Verhältnismäßigkeit im Publikumsvotum

Ein roter Faden des Abends war die Frage, wie sich einzelne Maßnahmen rechtlich abwägen lassen. Im direkten Publikumsvotum zeigte sich ein klares Meinungsbild: Die Maskenpflicht im Supermarkt hielt die Mehrheit für verhältnismäßig, Schulschließungen dagegen mehrheitlich nicht.

Malte Spitz ordnete dies ein: Aus seiner Sicht sei vor allem die Dauer der Schulschließungen von teils anderthalb Schuljahren zu lang gewesen.

Malte Spitz und Susann Böttcher sitzen auf dem Podium
Malte Spitz (links) über Schulschließungen und andere Maßnahmen.

„Die Dauer der Schulschließungen war zu viel. In der Frühphase fand ich sie richtig. Aber gerade mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit hätte man schneller alternative Maßnahmen finden müssen, zum Beispiel frühzeitige Schnelltests an Schulen, damit wieder klassischer Unterricht stattfinden kann. Kinder haben die ganze Situation schließlich mitbekommen. Rückblickend war das für mich eine teilweise falsche Prioritätensetzung.“

Klagen, Kommunikation und vergessene Gruppen

Spitz berichtete zudem über zwei Klagen der GFF – gegen die nächtlichen Ausgangssperren der Bundesnotbremse und gegen den Einsatz von Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen. Er kritisierte, dass politische Maßnahmen mitunter für die Bevölkerung schwer nachvollziehbar waren. Unklare Kommunikation habe während der Pandemie Vertrauen gegenüber den Entscheidungsträger:innen gekostet.

Kießling hakte hier ein und ergänzte, dass die 2020 eingeführte Pflicht, Corona-Verordnungen jeweils zu befristen und nach Ablauf der Frist neu zu begründen, zumindest eine wichtige Kontrollfunktion erfüllt habe.
Zudem richtete Kießling das Augenmerk auf die langfristige Kommunikation der Zielsetzung der Bundesregierung während der Pandemie:

Malte Spitz, Susann Böttcher und Andrea Kießling (v.l.n.r.) auf dem Podium
Malte Spitz, Susann Böttcher und Prof. Dr. Andrea Kießling (v.l.n.r.)

„Man hat das Ziel über die zwei, drei Jahre geändert. Am Anfang hieß es [aus] der Politik, wir müssen jetzt im Prinzip fast jede einzelne Infektion verhindern. Und irgendwann ging es nur noch darum, dass man die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aufrechterhält. […]. Und das wäre mal das Erste: Wofür machen wir das jetzt? Was ist dann unser Ziel, anhand dessen man sagen kann, wann [die Maßnahmen] wieder [aufhören].“

Beide Gäste waren sich einig: Gruppen wie die Beschäftigten in der Pflege und im Handel oder auch Kinder kamen in der öffentlichen Debatte oft zu kurz. Die Corona-Enquete-Kommission des Bundestags, in der Kießling als eine von 14 ständigen Sachverständigen mitwirkt, habe Kinder deshalb inzwischen in einem eigenen, altersgerechten Format befragt. Der Abschlussbericht der Kommission mit Empfehlungen für künftige Krisen wird bis Juni 2027 erwartet.

Karlsruhe: Recht jenseits der Erde

Einen Monat später lenkten wir den Blick auf eine andere Herausforderung des Rechts, weit entfernt von der Erde: Prof. Dr. Kai-Uwe Schrogl, Politikwissenschaftler und Sonderberater für politische Angelegenheiten der Europäischen Weltraumagentur (ESA) und Prof. Dr. Marcus Schladebach, Professor für Luft- und Weltraumrecht and der Universität Potsdam und deutscher Delegierter beim UN-Weltraumausschuss waren im Juli zu Gast an unserem Karlsruher Standort und diskutierten die Frage „Wem gehört der Mond?“.

Der Mann, der den Mond verkauft

Den Einstieg lieferte die Moderatorin Alena Lagmöller mit einer Anekdote: Der Amerikaner Dennis Hope ließ sich Mond und andere Himmelskörper beim kalifornischen Grundstücksamt als Eigentum eintragen und verkauft seit den frühen 1980er-Jahren kleine Mondparzellen für rund 30 US-Dollar.

Rechtlich halte dies laut Schladebach keiner Prüfung stand: Der Weltraumvertrag verbietet zwar die „nationale Aneignung“ durch Staaten – zu Privatpersonen schweigt er sich aus, weshalb Hope eine Lücke für sein Geschäftsmodell sieht. Anerkannt sei sein Anspruch deshalb trotzdem nicht. Denn Mond und Weltraum gelten als hoheitsfreier Gemeinschaftsraum, der niemandem allein gehört.

Prof. Dr. Marcus Schladebach, Prof. Dr. Kai-Uwe Schrogl und Alena Lagmöller (v.l.n.r.).

Ein Prinzipienkatalog aus dem kalten Krieg

Grundlage des Weltraumrechts ist der 1967 unter dem Dach der Vereinten Nationen geschlossene Weltraumvertrag. Schladebach ordnete ihn historisch ein: Nach Sputnik (1957) und den ersten bemannten Flügen von Gagarin und Shepard (1961) stellte sich – ähnlich wie zuvor beim Seerecht und beim Luftrecht – die Frage nach verbindlichen Regeln für den neu erschlossenen Raum.

Die geopolitische Perspektive konnte Schrogl ergänzen: Weil im Kalten Krieg keine der beiden Supermächte wusste, wer das Wettrennen um Mond und Orbit am Ende gewinnen würde, einigten sich USA und Sowjetunion auf eine Art Moratorium. Keine Aneignung. Für niemanden. Aus dieser strategischen Unsicherheit heraus entstand der Weltraum als „global common“, als freies Gemeingut der Menschheit.

Mit gerade einmal zehn Seiten ist der Vertrag eher Rechtsphilosophie als Gesetzbuch, so Schrogl:

„Der Weltraumvertrag enthält Prinzipien: Es wird nicht zwischen Luftraum und Weltraum entlang einer Demarkationslinie entschieden. Es hat sich herausgebildet, dass wir ab 100 bis 120 km von einer Weltraumaktivität sprechen. Südafrika hat als erstes Land damit angefangen, [diese Grenze] in das nationale Gesetz aufzunehmen. Aber, und das ist ganz wichtig: Es ist international nicht verbindlich, wo der Weltraum beginnt. Überraschend, aber das hat auch funktioniert. Bislang.“

Prof. Dr. Kai-Uwe Schrogl auf dem Podium
Prof. Dr. Kai-Uwe Schrogl (links)' über den Weltraumvertrag

Starlink und Datenzentren im All

Deutlich wurden die Gäste bei der Gegenwart: Alena Lagmöller erklärte die Hintergründe der riesigen Satellitennetzwerken von Elon Musks Starlink, sogenannte Megakonstellationen, welche inzwischen zehntausende Satelliten in die Umlaufbahn bringen. Und die Tendenz sei steigend: perspektivisch wächst die Zahl auf bis zu einer Million, sollten geplante Datenzentren im Weltraum Realität werden.

Satellitenpositionen und Funkfrequenzen müssten zwar bei der Internationalen Fernmeldeunion in Genf angemeldet werden, wirksame Grenzen setzt die Organisation nach Einschätzung beider Gäste aber kaum. Schrogl kritisierte, dass Deutschland – anders als etwa Österreich, Finnland oder Slowenien – bis heute kein eigenes Weltraumgesetz hat und Lizenzanfragen bislang weitgehend ungeprüft durchwinke.

Als Kehrseite des Booms nannten sowohl Schladebach als auch Schrogl den wachsenden Weltraumschrott: Ausgediente Satelliten sollen kontrolliert in der Atmosphäre verglühen, was bei Megakonstellationen inzwischen hunderte Male im Monat geschieht – mit noch nicht abschließend erforschten, aber ernstzunehmenden Folgen für die Ozonschicht. Schrogl zog dabei die Verbindung zur Klimabeobachtung: Ohne Satelliten wie das Copernicus-System ließen sich zentrale Klimadaten gar nicht erheben – Grundlage für gerichtlich erstrittene Klimaschutzpflichten des Staates, wie sie etwa das Bundesverfassungsgericht formuliert hat.

Drei Personen sitzen auf dem Podium im Veranstaltungsraum der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe.
Prof. Dr. Marcus Schladebach (links) über den „dual-use“ von Weltraumtechnologien.

Militärische Nutzung und ein Hoffnungszeichen

Auch die militärische Dimension kam zur Sprache: Wie Schladebach erklärte, lässt sich nahezu jede Weltraumtechnologie als „dual use“, also zivil wie militärisch, nutzen – von Navigation bis Erdbeobachtung. Das einzige konkrete Verbot des Weltraumvertrags (Artikel 4) untersage die Stationierung von Massenvernichtungswaffen im Orbit und jede militärische Nutzung des Mondes; gezielte Anti-Satelliten-Tests, wie sie China, Indien und zuletzt Russland durchgeführt haben, fallen jedoch nicht darunter. Ein solcher russischer Test habe die Besatzung der ISS vorsorglich in die Rettungskapseln gezwungen.

Als positives Gegenbeispiel nannte Schrogl das einseitige Testmoratorium, zu dem sich mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, inzwischen bekannt haben.

An diesen beiden Abenden zeigt sich, wofür „Let’s Talk About Recht“ steht: Wir diskutieren, wo wir Recht im Kontext von Alltagssituationen erleben – kostenfrei, barrierearm und im direkten Austausch mit dem Publikum. Egal, ob es um die Aufarbeitung einer globalen Krise oder um Zukunftsfragen jenseits der Erdatmosphäre geht.

Beide Gespräche sind im Nachgang als Live-on-Tape-Podcast nachzuhören. Die nächste Ausgabe der Reihe findet am 9. September in Leipzig statt und wird sich um das Recht und Emotionen drehen.  

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