Menu Schließen

18. Februar 2026

Über die Rolle von Gerichten beim Klimaschutz

Fünf Jahre Klimabeschluss: Wie steht es um die Hitze und das Recht?

Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zu ambitionierterem Klimaschutz verpflichtet. In seiner vielbeachteten Entscheidung stellte das Gericht klar: Werden Emissionsminderungen heute unzureichend geregelt, kann dies künftige Generationen in ihrer Freiheit unverhältnismäßig einschränken. Klimaschutz ist damit nicht allein eine politische Aufgabe von Parlamenten und Regierungen, sondern auch Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung.

Fünf Jahre nach dem Beschluss haben wir am 08. Februar 2026 in Kooperation mit dem Badischen Staatstheater Karlsruhe Beteiligte und Expertinnen der Verfahren auf eine Bühne geladen, um die aktuellen Herausforderungen für den Klimaschutz zu diskutieren.

Auf dem Podium zwei Männer und eine Frau. Die Frau spricht mit Mikro zum Publikum.
Prof. Dr. Joachim Wieland, Marissa Reiserer und Prof. Dr. Remo Klinger (v.l.n.r.) im Gespräch mit dem Publikum im Badischen Staatstheater Karlsruhe

Klimaschutz rechtlich betrachtet

Dr. Cord Brügmann, Direktor der Stiftung Forum Recht, moderierte das Gespräch. Zu Gast waren Marissa Reiserer, Prof. Dr. Remo Klinger und Prof. Dr. Joachim Wieland.

Prof. Dr. Remo Klinger streitet als Fachanwalt für Verwaltungsrecht für den Klimaschutz, u.a. als Rechtsanwalt der Beschwerdeführerer von 2020/21.
Marissa Reiserer betreut als Expertin für Mobilität bei Greenpeace unter anderem Verfassungsbeschwerden und die Menschen dahinter.
Prof. Dr. Joachim Wieland trat in dem Verfahren 2020/21 als Beauftragter der Bundesregierung auf.

Im Gespräch mit den Podiumsgästen richtete die Veranstaltung einen Rück- und Ausblick auf Möglichkeiten und Grenzen des Rechts im Klimaschutz. Sie lotete das oftmals spannungsreiche Verhältnis zwischen Recht und seiner praktischen Umsetzung aus und ging der Frage nach, welche Bedeutung der Einsatz für ein Recht auf Klimaschutz für diejenigen hatte, die es gerichtlich geltend machten.

Gerichte versus politische Mehrheiten

Gemeinsam mit den drei Gesprächspartner:innen warf Dr. Cord Brügmann einen Blick hinter die Kulissen des Verfahrens: Welche Interessen standen einander gegenüber? Welche Maßstäbe legte das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss fest, und welche Entwicklungen folgten daraus? Schließlich wurde erörtert, welche Rolle Gerichte im Klimaschutz einnehmen und inwieweit das Recht als Instrument gesellschaftlichen Wandels wirken kann.

Die Gesprächsteilnehmenden bewerteten die aus dem Beschluss folgenden Konsequenzen unterschiedlich. Während Wieland aus rechtswissenschaftlicher Perspektive sprach und das Urteil als „Paukenschlag“ und „klugen Gedanken des Gerichts“ feierte, kritisierten Reiserer und Klinger die mangelnde Umsetzung des Beschlusses in Regierung und Verwaltung: Es sei bisher nicht ersichtlich, dass z.B. der Bau einer Autobahn zugunsten des Klimaschutzes auch einmal abgelehnt werde, so Reiserer. Auch habe der „politische Weckruf“ eine juristische Debatte belebt, sagte Klinger, die Politik nutze jedoch die ihr verbleibenden Spielräume zu sehr aus. Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu bekommen, bedürfe es schärferer Maßnahmen, so Klinger, der jüngst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich eine erneute Überarbeitung des Klimaschutzprogrammes von 2023 erstritt.

Die Diskutant:innen waren sich einig, dass das Recht allein den Klimaschutz nicht voranbringen kann. Es könne Anstöße geben, wesentliche Schritte müssten jedoch vom Gesetzgeber ausgehen. Gerichte hätten nur einen begrenzten Handlungsspielraum und könnten politische Mehrheiten nicht ersetzen. Veränderung müssten entsprechend auch von der Zivilgesellschaft ausgehen, die Bewusstsein schafft und Druck erzeugt. Zudem dauerten Gerichtsverfahren häufig lange, während beim Klimaschutz jedes verlorene Zeitfenster relevant sei.

Über die Notwendigkeit eines ökologischen Existenzminimums

Im Gespräch mit unserer Social Media Managerin Gesa Vierkant erläuterten die drei Gäste der Podiumsdiskussion ihre Sichtweisen auf die Verfassungsbeschwerde von 2021. Die Interviews wurden am Rande der Veranstaltung am 08. Februar 2026 im Badischen Staatstheater Karlsruhe für den Instagramkanal der Stiftung Forum Recht geführt.
Wir ergänzen die Videos fortlaufend. 

„Die Entscheidung des Gesetzgebers, bis zum Jahr 2030 die in (…) geregelte Menge an CO₂-Emissionen zuzulassen, entfaltet eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit der Beschwerdeführenden und bedarf verfassungsrechtlicher Rechtfertigung (…) ist jedoch insoweit verfassungswidrig, als sie unverhältnismäßige Gefahren der Beeinträchtigung künftiger grundrechtlicher Freiheit begründen. (…) Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. (…) Als intertemporale Freiheitssicherung schützen die Grundrechte die Beschwerdeführenden hier vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft (...)"

Ein Saal mit Stühlen und Tischen. Er erinnert nicht so sehr an ein Theater auch wenn es das Foyer des Badischen Staatstheaters ist.
Publikum im Neuen Entree des Badischen Staatstheaters

Hintergrund: Der Klimaschutzbeschluss und seine Folgen

In dem 100 Seiten langen Beschluss vom 24. März 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das bestehende Klimaschutzgesetz insofern mit den Grundrechten unvereinbar ist, als konkrete Vorgaben für weitere Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 fehlten. Um auch die Freiheiten künftiger Generationen zu sichern, müsste der Gesetzgeber schon jetzt konkretere Maßgaben aufstellen. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss heraus, dass Freiheitssicherung auch intertemporal zu gestalten ist (die sogenannte „intertemporale Freiheitssicherung“): Der Staat ist verpflichtet, schon heutige Generationen zu einem klimaschonenden Emissionsverhalten anzuhalten, um künftige Generationen vor einer Situation zu bewahren, in denen ihre Freiheitsrechte unzumutbar eingeschränkt sind.
Kurz gesagt: Wenn wir heute zu wenig fürs Klima tun, nehmen wir jungen Menschen morgen die Freiheit.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag eine Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) verabschiedet. Damit wurden bestimmte konkret bemängelte Punkte behoben. Auch das abgeänderte Gesetz stand jedoch in der Kritik, eine zu hohe CO₂-Emission zuzulassen. Das zwischenzeitlich erneut novellierte Gesetz, welches insbesondere einzelne Sektorziele abschafft, ist nun Gegenstand von Verfassungsbeschwerdeverfahren, denen sich über 54.000 Beschwerdeführer:innen angeschlossen haben. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

Darüber hinaus unterstützte Prof. Dr. Remo Klinger die Deutsche Umwelthilfe bei einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen die Bundesregierung und hatte mit dieser Klage Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte Ende Januar 2026, dass die Bundesregierung das aktuelle Klimaschutzprogramm ergänzen muss, um die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherzustellen.

Quellen und weiterführende Literatur

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24. März 2021
Die Pressemitteilung zum Beschluss
Das Klimaschutzgesetz im Wortlaut
Kampagne der Stiftung Forum Recht zu Recht & Realität
Artikel der Legal Tribune Online (LTO) zum Urteil vor dem BVerwG Ende Januar 2026

Zum Inhalt springen