Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten: Potenziale und Hürden des angewandten Völkerstrafrechts
Das Völkerstrafgesetzbuch ermöglicht seit 2002 die Verfolgung von im Ausland begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland. Diese Verbrechen können seitdem in deutschen Gerichten angeklagt werden, auch wenn diese im Ausland begangen wurden. Auf dieser Basis wurden Prozesse zu Kriegsverbrechen in Syrien oder dem Völkermord in Ruanda geführt, aktuell werden Beweise für eine Verfolgung der russischen Verbrechen in der Ukraine gesammelt.
Im Rahmen der Revolutionale laden die Stiftung Friedliche Revolution, Stiftung Forum Recht und das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig zum Gespräch mit Expert:innen dazu sein. Besonders die Potenziale des Völkerstrafrechts, eine Dokumentation von Kriegsverbrechen und die Möglichkeiten Verfahren anzustoßen und zu begleiten, werden zum Thema gemacht. Aber auch die Frage, wie zivilgesellschaftlicher Aktivismus Verfahren anstoßen und begleiten kann, wird diskutiert werden.
Auf dem Podium dabei:
- Kateryna Busol (Völkerstrafrechtlerin an der National University of Kyiv – Mohyla Acadamy, Ukraine)
- Roman Koval (Koordinator für Recherchearbeiten, Truth Hounds Ukraine, einer NGO die Kriegsverbrechen dokumentiert)
- Mariana Karkoutly (syrische Rechtsanwältin und Menschrechtsaktivistin, die den Koblenzer Prozess beobachtet hat)
- Dr. Somi Nikol (Bundesanwaltschaft)
Moderation Alexandra Kemmerer (Wissenschaftliche Referentin und Koordinatorin, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht)
Die Veranstaltung findet auf Englisch mit deutscher Übersetzung statt, die Teilnahme ist kostenfrei.
Gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der Revolutionale (revolutionale.de) mit der Stiftung Forum Recht in Kooperation mit dem Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig (hdg.de/zeitgeschichtliches-forum).
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung wird im Nachgang bereitgestellt werden.