15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung durch das Stasi-Unterlagenarchiv
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Get-Together vor Konferenzstart
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Tagungsbeginn mit Begrüßung durch Dr. Cord Brügmann, Direktor der Stiftung Forum Recht
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Impulsvortrag „Recht im Journalismus“ – Dr. Frank Bräutigam (Leiter der ARD-Rechtsredaktion)
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Impulsvortrag „Recht im Sozialen“ – Lissi Hohnerlein (Vorstandsmitglied des Vereins SOZPÄDAL e. V. und Leiterin des Tagestreffs für Frauen (TafF) in Karlsruhe)
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Kaffeepause
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Pause und Ortswechsel
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Gemeinsames Abendessen
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Pause
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen?
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Mittagspause
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Pause
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Ergebnissicherung und Verabschiedung
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Konferenzende
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Sonntag, 29. November 2026
Führung durch das Bundesverwaltungsgericht
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Führung durch das Zeitgeschichtliche Forum
15. April 2026
Programm des Bundesforums 2026
Vorträge, Barcamps und Workshopangebote
Hier veröffentlichen wir fortlaufend aktualisiert das Programm des 1. Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung.
Im Nachgang an das Bundesforum findet am Abend des 28. November ein Alumnitreffen für bisherige Teilnehmende von Fortbildungsformaten (Studienreisen, Thementage, etc.) und Kooperationspartnern der Stiftung Forum Recht statt.
Datum: Fr, 27. und Sa, 28. November 2026 (Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben)
Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Trefftz-Bau, Gustav-Freytag-Straße 43-45, 04277 Leipzig
Call for Contributions: Der Call for Contributions ist geschlossen. Beiträge zum Programm konnten bis 28. Juni 2026 eingereicht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme ist ab 01. Juni 2026 möglich.
Ansprechpartner:
Thomas Stelzl, Leiter Vermittlung und Bildung
bundesforum@stiftung-forum-recht.de
Freitag, 27. November 2026
Führung mit Diskussion im Alten Rathaus: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“
Eines der erfolgreichsten Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums ist der Rundgang „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Fall Woyzeck“. In einer Mischung aus Stadtrundgang und Workshop verhandeln Eva Lusch und Annemarie Riemer historischen Mord des Leipzigers Johann Christian Woyzeck an seiner Geliebten Johanna Christiane Woost. Ein Fall, der dank des gleichnamigen Dramas Georg Büchners nicht nur Medizin- sondern auch Justizgeschichte geschrieben hat – denn ganze drei Jahre wurde um ein Urteil und die Zurechnungsfähigkeit des Mörders gerungen. Dabei spielt der Museumsstandort – das Alte Rathaus – selbst eine tragende Rolle: Ab 1556 war das Gebäude jahrhundertelang zentraler städtischer Verwaltungssitz, Handelsort, Festsaal und zugleich Gerichtsort.
Stadtrundgang „Recht stadtlich!“
Wie ist das nun eigentlich mit der Versammlungsfreiheit? Was macht das Bundesverwaltungsgericht? Was hat es mit dem Fall „Woyzeck“ auf sich? Und was hat das Recht mit unserem Alltag zu tun?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Stiftung Forum Recht auf ihrem Stadtrundgang „Recht stadtlich!“. Von April bis Oktober bietet die Stiftung Forum Recht den Rundgang einmal im Monat kostenfrei an.
Der rund drei Kilometer lange Stadtrundgang beginnt auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht, führt am Landgericht, Neuen Rathaus und Stasi-Unterlagen-Archiv vorbei zum Marktplatz und von dort weiter durch die Mädler-Passage zur Nikolaikirche sowie zum Augustusplatz bis zu den Räumen der Stiftung Forum Recht.
Die Tour beleuchtet Orte rund um das Recht, wie drei große Gerichte, an denen Recht gesprochen und geprüft wird. Die Reiseleiter:innen erläutern spannende Rechtsfälle wie den Fall Woyzeck, Egenberger und Mephisto. Vorbei an einem der größten Rathausgebäude der Welt, wandern wir auf den historischen Spuren der Stadt und des Rechtsstaates: Folgen Sie uns und lernen Sie Leipzig von einer neuen Seite kennen!
P.S.: Mit unserem Konzept „Recht stadtlich DIY!“ können Sie selbst einen Rundgang zum Thema Recht durch Ihre Stadt durchführen. Alle Infos unter: www.stiftung-forum-recht.de/recht-stadtlich-diy
Impulsvortrag „Recht in der Schule“ – Stefanie Richter (Lehrerin an der Louise-Otto-Peters-Schule in Leipzig)
Stefanie Richter (geb. 1978 in Thüringen) studierte nach ihrem Diplom in Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft (GRW) auf Lehramt in Leipzig. Neben Ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin in Leipzig ist sie Fachausbildungsleiterin (Lehrerausbildung) und Fachberaterin für Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft.
Impulsvotrag „Recht in den Sozialen Medien“ – Martina Flade (Anwältin und Influencerin)
Martina Flade ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Medienrecht sowie ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin. Unter @anwaeltin.martina erreicht sie auf Instagram mehr als 150.000 Menschen und vermittelt dort rechtliche und gesellschaftspolitische Themen einem breiten Publikum. Durch ihre berufliche Erfahrung und ihre eigene Präsenz in den sozialen Medien beschäftigt sie sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen digitaler Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Rechtsstaat. Zudem ist sie regelmäßig als Rechtsexpertin in verschiedenen Medienformaten zu sehen
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade und Stefanie Richter
Fisch-Bowl-Diskussion mit Martina Flade (Recht in den Sozialen Medien) und Stefanie Richter (Recht in der Schule).
Fish-Bowl-Diskussion mit Dr. Frank Bräutigam und Lissi Hohnerlein
Fish-Bowl-Diskussion mit den beiden Referent:innen Dr. Frank Bräutigam (Recht im Journalismus) und Lissi Hohnerlein (Recht im Sozialen).
„Das Politikteil“ – Live-Aufzeichnung des DIE ZEIT-Podcasts
Öffentliche Abendveranstaltung. Kostenfrei und ohne Anmeldung.
Der DIE ZEIT-Podcast „Das Politikteil“ ist im Rahmen des Bundesforums Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung zu Gast in Leipzig.
Zu Gast: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.)
Moderation: Tina Hildebrandt und Heinrich Wefing (Die ZEIT)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Großer Sitzungssaal
Anfahrt:
Mit der Straßenbahn (ca. 5 Minuten Fahrt):
Tram 10 / 11
Von Haltestelle Connewitzer Kreuz bis Haltestelle Leipzig, Münzgasse/LVZ
Ca. 30 Minuten zu Fuß.
Gemeinsames Abendessen
Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten)
Der Ort wird zeitnah bekannt gegeben.
Samstag, 28. November 2026
Workshop 1: Vom Gerichtsverfahren zum Reel: Recht verständlich erklärt
Von Carolin Kley und Celine Huck (Landgericht Karlsruhe, Team des Instagram-Accounts „Recht SymBadisch“)
Social Media entwickelt sich immer mehr zur Hauptinformationsquelle vieler Menschen. Auch über die Justiz und besonders über Gerichtsverfahren wird in den sozialen Medien berichtet. Dabei entstehen jedoch häufig verkürzte, missverständliche oder sogar sachlich unzutreffende Darstellungen. Für Gerichte stellt sich deshalb die Frage, wie komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich, sachlich korrekt und zugleich attraktiv für digitale Zielgruppen vermittelt werden können.
Der Workshop greift diese Herausforderung anhand eines konkreten Praxisbeispiels auf. Ausgangspunkt ist eine realitätsnahe Berichterstattung über einen Gerichtsprozess, die typische Probleme juristischer Kommunikation sichtbar macht: verkürzte Schlagzeilen, fehlende Einordnung rechtlicher Maßstäbe oder Missverständnisse hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden analysieren wir zunächst, welche Aspekte der Berichterstattung problematisch sind und welche Informationen fehlen, um den Fall angemessen zu verstehen.
Anschließend wechseln wir die Perspektive: Wie könnte ein Social-Media-Format aussehen, das dieselbe Thematik rechtlich korrekt, verständlich und zielgruppengerecht erklärt? Ausgehend von unseren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam mit den Teilnehmenden in einem kollaborativen Prozess ein Konzept für ein kurzes Reel. Dabei werden zentrale Fragen behandelt: Welche Botschaft soll vermittelt werden? Wie lassen sich juristische Inhalte vereinfachen, ohne sie zu verfälschen? Und wie können Gerichte soziale Medien nutzen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern?
Ziel des Workshops ist es, die Potenziale moderner Justizkommunikation erfahrbar zu machen und konkrete Methoden für die Übersetzung komplexer Rechtsinhalte in zeitgemäße digitale Formate zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Arbeit des Accounts „Recht SymBadisch“, erproben kreative Ansätze der Justizkommunikation und entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie Gerichte mit den Herausforderungen digitaler Öffentlichkeit umgehen können. Gleichzeitig wollen wir ins Gespräch kommen und von den Teilnehmenden lernen: Was können wir selbst besser machen? Wie können wir möglichst viele Menschen erreichen und was wünschen sich die Teilnehmenden von einem Account wie „Recht SymBadisch“?
Über „Recht SymBadisch“
Seit Oktober 2025 gewährt das Social Media Team des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Label „Recht SymBadisch“ auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblick in die Justiz des OLG-Bezirks. In vielen unterschiedlichen Formaten erklären wir rechtliche Themen verständlich und zeigen, wie Gerichte arbeiten und was hinter den Kulissen vor sich geht. Ob spannende Entscheidungen, Wissenswertes rund um den Rechtsstaat oder authentische Einblicke in verschiedene
Berufsgruppen – unser Ziel ist es, die Justiz transparent und nahbar zu machen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und zu vermitteln, dass eine unabhängige Justiz für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und allen Menschen offensteht. Unser Geheimrezept: viele sehr symbadische Menschen, die die Begeisterung für ihre Aufgabe gern teilen.
Workshop 2: “Einspruch!” Workshop zum Rechtsstaat im Museum Hohenasperg
Von Dr. Caroline Gritzschke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
Das Museum »Hohenasperg – Ein deutsches Gefängnis« gibt Einblicke in das Leben von 23 Häftlingen aus drei Jahrhunderten. Ein Schwerpunkt liegt auf den politischen Gefangenen der Revolution von 1848. Dabei werden sowohl das Leben der Häftlinge dargestellt also auch die Ebene der Staatsmacht mit ihren Strafinteressen und die Blicke der Öffentlichkeit auf das Gefängnis und die Inhaftierten.
In den Bildungs- und Vermittlungsprogrammen zur Ausstellung stehen Demokratie- und Rechtsstaatsbildung im Mittelpunkt. Neben thematischen Führungen bieten wir Projekte zu Menschenrechten („Stand up for your rights! Radio für Menschenrechte) und den Workshop „Einspruch! Workshop zum Rechtsstaat“ für Schulklassen aller Schularten an.
Der Workshop vermittelt sowohl Rechtsstaatsprinzipien als auch rechtsphilosophische und -ethische Aspekte des Strafrechts: Wie geht der Staat mit den Individuen um, über die er Macht hat? Welche Rechte haben die Einzelnen? Im Museum Hohenasperg stehen dabei Methoden und Inhalte historisch-politischer Bildung im Zentrum. Historischer Wandel und Alteritätserfahrungen werden vermittelt und auf die Gegenwart der Teilnehmenden bezogen. Die Schüler*innen schlüpfen in die Rolle von „Anwält*innen“ der historischen Häftlinge.
In der interaktiven Praxisreflexion erproben die Teilnehmenden nach einem kurzen Impuls zum Museum und zum Publikum, das wir aktuell erreichen, Teile des Workshops. Anschließend tauschen sich die Anwesenden zu Workshopkonzept und -methoden aus. In einem weiteren Impuls wird von den Vermittlungszielen und der Evaluierung des Workshops berichtet. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmenden, Perspektiven der Erweiterung des schulisch erfolgreichen Workshops für die Erwachsenenbildung.
Gritschke, Caroline Dr. phil., Studium der Geschichte und Germanistik in Göttingen und Tübingen, Promotion zur Reformationsgeschichte an der Universität Kassel. Lehraufträge an der Universität Stuttgart und an der Hochschule Esslingen für Migration und Gender. Aktuell Leiterin der Abteilung Bildung und Vermittlung am Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Jurykoordinatorin in der Landesjury des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten der Körber-Stiftung.
Workshop 3: Theatervermittlung – Stückbezogene Vermittlungsangebote als Anlass für demokratische Aushandlungsprozesse
Von Daria Schirmer (Badisches Staatstheater)
Im Theater werden Themen verhandelt, die gesellschaftliche Prozesse spiegeln. Ob Oper, Ballett, Schauspiel oder Theater für junges Publikum, es erlaubt uns, über Stellvertreter:innen auf der Bühne einen Perspektivwechsel vorzunehmen und in bisher unbekannte Welten einzutauchen. Es stellt Fragen und zeigt Widersprüche auf. Hier setzt die Abteilung Kunst+Vermittlung des Badischen Staatstheaters an. In theaterpädagogischen Vor- und Nachbereitungen werden diese gesellschaftlichen Fragestellungen sichtbar gemacht und vertieft. Die Methoden der Theaterpädagogik erlauben es, selbst tätig zu werden und über künstlerische Prozesse diesen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die unterschiedlichen Stücke im Spielplan gehen dabei sehr spezifisch verschiedensten Themen nach.
Die Stückentwicklung nach Robin Hood stellt die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit. Anhand der Bühnenversion des Romans Die Welle lässt sich die Grenze zwischen Ordnung und Willkür von Regeln erfahren, die unsere Gemeinschaft strukturieren. Auch das Stück Riesen Probleme zeigt Kindern ab 5, wie es sich anfühlt, Regeln zu hinterfragen. Die Geschichte der Comedian Harmonists, umgesetzt als Musiktheaterstück, macht die Beschneidung der Kunstfreiheit in der NS-Zeit greifbar. Das Stück Mädchenschrift beleuchtet strukturelle Gewalt durch Catcalling und sexualisierte Übergriffe, die Mädchen schon im Teenageralter erfahren.
Dies ist nur ein unvollständiger Ausschnitt der Themenspektren, die der Spielplan zu bieten hat und in Workshops mit unterschiedlichen Altersgruppen bearbeitet werden. Der Beitrag soll neben einer kurzen Vorstellung des Konzepts und der Inszenierungen praktische Einblicke in die angewandten Methoden geben und einzelne Übungen exemplarisch mit den Teilnehmenden erproben. Ziel dieser Übungen ist es, altersgerechte Diskussionen anzuregen, sich in die Situationen auf der Bühne einzufühlen und einen Transfer auf die eigene Lebensrealität zu erreichen. Dabei greifen wir auf einen umfangreichen Methodenkoffer aus Rollenspielen, Körperübungen und Diskussionsformaten zurück.
Die Abteilung Kunst+Vermittlung am Badischen Staatstheater entwickelt innovative Formate an der Schnittstelle von Theater, Gesellschaft und Bildung. Mit partizipativen Projekten, Workshops, Publikumsgesprächen und Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und sozialen Einrichtungen eröffnet sie vielfältige Zugänge zu Oper, Schauspiel, Ballett, Konzert, Digitaltheater und jungem Staatstheater. Zu spezifischen Themen werden Expertisen verschiedener Institutionen der Stadtgesellschaft hinzu hinzugezogen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und das Theater als Ort des Austauschs und der Begegnung zu gestalten. Die Abteilung verbindet künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Reflexion und richtet sich an Menschen aller Altersgruppen.
Workshop 4: Der „Jurakurs für Gerichtsreporter“
Von Dr. Laurent Lafleur (Oberlandesgericht München)
Die Gerichtsreportage ist ein bei Tageszeitungen wie Magazinen und Online-Publikationen, aber auch zunehmend Podcasts nach wie vor beliebtes Genre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit in den Rechtsstaat lebt von einer sachgerechten Berichterstattung über unsere Arbeit.
Allerdings haben sich viele von uns schon über inhaltliche Fehler in Artikeln über unsere Arbeit geärgert. Da erlassen Staatsanwälte Haftbefehle, das Schöffengericht des Landgerichts und die Strafkammer des Oberlandesgerichts verhängen Freiheitsstrafen in Beschlüssen, die dann mit der Berufung angegriffen werden. Diese Fehler sind auch nicht überraschend, sind doch Gerichtsreporter üblicherweise nicht juristisch vorgebildet.
Ausgehend von dieser Erkenntnis, wurde in der Pressestelle die Idee eines „Jurakurses für Gerichtsreporter“ entwickelt, in dem Journalisten die Grundlagen des Rechts, insbesondere strafrechtliche und strafprozessuale Abläufe erläutert werden. Ziel ist es dabei, den Journalisten die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine grundlegend sachgerechte Berichterstattung erforderlich sind. Daneben stand aber von Anfang an auch die Idee, die Justiz als nahbar, pressefreundlich und serviceorientiert darzustellen.
Zu der ersten Veranstaltung meldeten sich insgesamt über 50 Journalisten aus dem ganzen Bundegebiet – darunter SZ, FAZ, Handelsblatt und SPIEGEL, ZDF, RTL und BR an.
Die Veranstaltung lief sehr erfolgreich. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen zu stellen. Teilweise entstanden auch Diskussionen um tagesaktuelle Fragestellungen (Dokumentation der Hauptverhandlung) oder ganz grundsätzliche Entscheidungen der (bayerischen) Strafjustiz wie etwa die einheitliche Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Insgesamt entstand eine sehr wertschätzende Gesprächsatmosphäre. Die verwendeten PPT-Folien wurden den Teilnahmen nach der insgesamt vierstündigen Veranstaltung übersandt. Das Feedback der Teilnehmer war überwältigend positiv.
Auf diesem positiven Feedback aufbauend werden nun im etwa jeweils 6-monatigen Abstand bislang zwei weitere Veranstaltungen abgehalten, zuletzt erstmals im Zivilrecht unter Mitwirkung der Pressestelle für Zivilsachen des Landgerichts München I.
Der Personaleinsatz für die Veranstaltung ist im Ergebnis überschaubar. Inhaltlich ist eine vertiefte Vorbereitung auf die Themen angesichts des Kenntnisstands der meisten Journalisten nicht erforderlich, sondern es geht eher um die Didaktik der Vermittlung von bei den Kollegen präsentem Wissen. Wir haben dies vor allem in Dialogform und mit der Beantwortung von (sehr) vielen Fragen umgesetzt und einen Frontalunterricht vermieden.
Dr. Laurent Lafleur
Nach Jura-Studium in Bochum und Passau Tätigkeit alswissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen in Passau, an der Bucerius Law School und der Universität Augsburg. Daneben Promotion im Völkerstrafrecht. Referendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen bei Linklaters und dem Internationalen Strafgerichtshof. 2006 Eintritt in die bayerische Justiz, zunächst bis 2010 als Staatsanwalt, insbesondere in der Abteilung für Tötungsdelikte. Nach einem dreijährigen Aufenthalt am AG München (Familiengericht und allgemeine Zivilsachen) Rückkehr zur Staatsanwaltschaft als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Tötungsdelikte. 2020 Ernennung zum Richter am OLG und Tätigkeit im Staatsschutzsenat; 2022 Übernahme der Leitung der Pressestelle des OLG München. Dort Entwicklung u.a. von Justiz live und dem „Jurakurs für Gerichtsreporter“.
Workshop 5: „Arbeiten für den Rechtsstaat“ – Gerichtsverhandlungen für Kinder
Von Dr. Nadine Voß / Kristina Schönfeldt / Dr. Barbara Helmert / Dr. Katharina Bode-Weßnick (Bundesverwaltungsgericht und weitere Gerichte)
Am Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Motto „Arbeiten für den Rechtsstaat“ bot eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Familienprogramms drei simulierte Gerichtsverhandlungen für Kinder an. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde eine der simulierten Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Projektwoche einer Grundschule zum Thema „Berufe kennenlernen“ für eine Gruppe von Schülern wiederholt.
Ziel war es, den Kindern (und ihren Eltern) die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Tätigkeit der Richter, die verschiedenen Verfahrensrollen und den Ablauf von Gerichtsverhandlungen näher zu bringen. Der Clou des Formates war, dass die Kinder alle Beteiligtenrollen übernahmen, d.h. der Richter, der klägerischen Rechtsanwälte sowie auf Beklagtenseite der Behördenvertreter, und der Wachtmeister.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Mitarbeitern führten sie einen zuvor allen Beteiligten kindgerecht vorgestellten Fall selbst einer Lösung zu. Jede Gruppe lernte in einem Briefing die eigene Rolle bzw. Interessenlage und die üblichen Abläufe einer Gerichtsverhandlung zunächst abstrakt und dann durch die Umsetzung konkret kennen. Die für die Kinder aufbereiteten Fälle beruhten auf mehreren Verfahren, die tatsächlich vor Gerichten verhandelt worden waren. Wie die Gerichte jeweils entschieden hatten, ist erst nachträglich mitgeteilt worden.
Im Workshop möchten wir unsere Erfahrungen teilen, indem wir zunächst das Projekt vorstellen. Dabei sollen insbesondere bestehende Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten interaktiv erarbeitet werden. Im Anschluss soll einer der kindgerecht aufbereiteten Fälle dargestellt und mit dem Publikum diskutiert sowie berichtet werden, wie die Kinder zu einer Lösung gekommen sind.
Workshop 6: YOUstice – interaktives Bildungsformat für Schüler:innen zu den Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg
Von Romain Schroeder (Zentrum fir politesch Bildung, Luxemburg)
Dieser Beitrag beschreibt den Workshop YOUStice und stellt dessen Zielsetzung und Ablauf sowie bisherigen Erfahrungen zur Diskussion. YOUstice ist ein interaktives Bildungsformat, das Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren an die Grundlagen des Justizsystems in Luxemburg heranführt und sie für die Rolle der Dritten Gewalt in Demokratie und Rechtsstaat sensibilisiert.
Der Workshop richtet sich an Gruppen von 6 bis 24 Jugendlichen und wird in zwei altersgerechten Varianten angeboten: YOUstice 10+ für die Altersgruppe 10 bis 15 Jahre sowie YOUstice 15+ für Jugendliche ab 15 Jahren. YOUstice ist dabei Teil eines umfassenderen Ansatzes des Zentrum fir politesch Bildung (ZpB), das mit vergleichbaren Formaten bereits die Erste Gewalt (Legislative) und die sogenannte Vierte Gewalt (Presse) für Jugendliche erfahrbar macht. Ziel ist es, zentrale Säulen des demokratischen Systems erfahrbar zu machen und ein grundlegendes Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Funktionsweise aufzubauen – ein Vertrauen, das für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Gleichzeitig soll der Workshop aber auch Raum für kritische Fragen schaffen, die im direkten Dialog mit jenen Menschen diskutiert werden, die täglich in diesen Institutionen arbeiten.
Im Rahmen des Workshops besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Sitzung des Strafgerichts, gefolgt von einer moderierten Diskussion mit einem Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Anwalt/Anwältin. Abschliessend findet ein Rollenspiel statt, in dem die Jugendlichen eine fiktive Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal simulieren. So werden abstraktes Rechtswissen und die Funktionsweise der dritten Gewalt erlebbar.
Der Workshop entstand in enger Zusammenarbeit mit der Administration judiciaire Luxemburgs als institutionellem Partner. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang zu Gerichtssälen sowie die Einbindung von Experten/Expertinnen in die Diskussionsrunden.
Insbesondere geht der Beitrag darauf ein, welche Zielgruppen YOUstice anspricht, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden und über welche Wege und Kooperationen sie erreicht werden.
Workshop 7: Wozu Rechtsstaat? – ein Rechtsstaatsbildungsprojekt für Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen
Von Sandra Kim / Annika Sondenheimer (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
In Weiterentwicklung des Angebots für Rechtskunde und Rechtsstaatsbildung hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ entwickeln lassen. Das Projekt reiht sich ein in das Bestreben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Bürgerinnen und Bürgern, die mit unserem Rechtsstaat, seinen Grundsätzen und Werten noch nicht umfassend vertraut sind, unsere Rechtsordnung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Das Projekt „Wozu Rechtsstaat?“ befindet sich derzeit in der Pilotierung und wird in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit eingesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Im Rahmen des Workshops sollen zu der Entwicklung, den Inhalten und ersten Praxiserfahrungen berichtet sowie kurze Interaktionen mit Interessierten ausprobiert werden. Der modulare Workshop vermittelt Basiswissen über das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in 5+1 Modulen und gibt jungen Menschen ein Verständnis für Recht und Rechtsstaat als demokratiebildendes und wertebasiertes System.
Im Fokus steht der Schutz von Minderheiten, durch den das Rechtsstaatprinzip in der Ergänzung zum Demokratieprinzip die (Grund-)Rechte aller sicherstellt. Ziel des Workshops ist es, an einem gemeinsamen Verständnis für Recht und Rechtsstaat zu arbeiten. Dabei wird ein kritisch-emanzipatorischer Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Didaktisch stehen vor einer reinen Vermittlung von juristischem bzw. politischem Wissen die Erfahrbarkeit von Rechtsstaat und der persönliche Bezug zum Rechtsstaatsprinzip im Mittelpunkt.
Das Projekt fördert ein lebendiges Verständnis von Recht und Rechtsstaat als zentralen Elementen einer wertebasierten Demokratie. Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, am politisch-gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, und bestärkt, einen mündigen und ungehinderten Zugang zu Recht und Rechtsstaat wahrzunehmen.
Die Jugendlichen sollen sich hierfür mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie und wo nehme ich unseren Rechtsstaat wahr?
- Was bringt mir der Rechtsstaat?
- Wie profitieren wir als Gesellschaft von einem Rechtsstaat?
- Was mutet uns der Rechtsstaat zu und warum?
Methodisch ist das Projekt interaktiv angelegt und sieht Elemente wie Positionierungs- und Planspiele oder auch ein Argumentationstraining vor.
Sandra Kim – Ministerialrätin, Referatsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechts-
kunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Annika Sondenheimer – Regierungsdirektorin, Referentin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung V, Referat V 4, Vielfalt und Antidiskriminierung, Rechtsstaatsbildung und Rechtskunde, Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum für Vielfalt
und Antidiskriminierung der Justiz NRW (KoViA)
Workshop 8: „Die Straße als Demokratielabor – Politische Meinungsbildung durch Versammlungen im Zusammenwirken von Veranstaltern, Behörden und Justiz“
Von Prof. Dr. Henning Schwier / Prof. Dr. Christoph Enders / PD Thomas Wurche (Hochschule der Sächsischen Polizei)
Die Versammlungsgarantie nach Art. 8 GG ist ein wesentliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaats. Sie dient dazu, politischen Anliegen auch von Minderheiten außerhalb parlamentarischer Verfahren Geltung zu verschaffen. Eine gelungene Umsetzung von Versammlungsanliegen und damit das Gelingen von Demokratie ist aber maßgeblich davon abhängig, dass Veranstalter, Behörden und ggf. die Justiz möglichst reibungslos zusammenarbeiten. Denn Versammlungen beeinträchtigen regelmäßig zugleich die Rechte Dritter.
Die Teilnehmenden des Workshops leuchten das oben skizzierte Konfliktfeld am Beispiel des „Christopher Street Day, Dresden“ im Rahmen eines Planspiels aus. Aufgeteilt in Gruppen übernehmen sie die Rolle der im Versammlungsgeschehen maßgeblichen Akteure (Veranstalter, Versammlungsbehörde, Polizeivollzugsdienst, Justiz) und „verhandeln“ die folgenden Problemstellungen:
- Anzeige CSD: Spaßveranstaltung oder politisches Anliegen?
- Blockade durch rechte Gegendemonstranten: Zulässige Gegendemonstration oder bloße Verhinderung?
Die Teilnehmenden vollziehen den rechtlichen Konflikt nach. Sie denken sich in „ihre“ spezifischen Rollen hinein. Bestenfalls gelingt es im Zusammenwirken mit den anderen Gruppen eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die dem Anliegen des Veranstalters gerecht wird und gleichzeitig rechtliche Grenzen beachtet. Soweit das im Einzelnen scheitert, muss eine weitere Gruppe von Teilnehmenden, die durch Los anteilig aus jeder der Gruppen bestimmt wird, eine gerichtliche Lösung herbeiführen
Mittagspause
Catering vor Ort
Workshop 1: Didaktik für Quereinsteiger:innen im Rechtskundeunterricht – Herausforderungen meistern, Praxisnähe gestalten
Von Anke Vetter (Berufsschule für Sozialwesen und Fachoberschule)
Die Vermittlung von Rechtskunde ist ein zentraler Baustein, um jungen Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie praxisnah näherzubringen. Die Realität in den Klassenzimmern von (Berufs-)schulen und in der Justizausbildung zeigt jedoch eine strukturelle Hürde: Viele Lehrkräfte in diesem Bereich sind Quereinsteiger:innen (wie Volljurist:innen oder Wirtschaftsjurist:innen). Die didaktische Vermittlung war nie Teil ihrer Rechtsausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Lehrbücher gibt, die passgenau auf die Lehrpläne abgestimmt sind, und es generell an zielgruppengerechten, modernen Materialien fehlt.
Dieser Workshop ist als partizipativer Praxis-Austausch für quereingestiegene Lehrkräfte konzipiert. Gemeinsam gehen wir den drängendsten Fragen des Unterrichtsalltags auf den Grund: Wo lassen sich fundierte Materialien finden? Wie müssen diese gestaltet sein, um komplexe juristische Inhalte verständlich und anwendungsorientiert aufzubereiten? Welche Methoden – von Fallarbeit bis hin zu praxisnahen Exkursionen wie organisierten Gerichtsbesuchen – sind für einen lebendigen Unterricht sinnvoll?
Anke Vetter ist Diplomjuristin und Fremdsprachendidaktikerin. Sie arbeitet als Lehrkraft für Rechtskunde an einer Berufsschule für Sozialwesen und einer Fachoberschule.
Workshop 2: Zwischen Dogmatik und Demokratiebildung: Vermittlungsmodi von Recht im Vergleich
Von Jacob Turnbull / Prof. Dr. Nora Rzadkowski (Ruhr-Universität Bochum / Universität Hamburg / / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Ein knackiges Beispiel oder der Blick in das Grundgesetz als Einstieg? Dogmatische Einordnungen oder kritische Diskussionen? Es gibt viele Wege, Recht zu vermitteln.
Der Workshop setzt an dieser Wegscheide an und nutzt das Beispiel der Meinungsfreiheit, um zu untersuchen, wie Recht in unterschiedlichen Kontexten für verschiedene Zielgruppen aufbereitet wird. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich die Vermittlung von Recht an Schüler:innen von der Vermittlung von Recht im Rahmen des juristischen Studiums unterscheidet und welche Auswirkungen diese Modi auf das Rechtsverständnis der Lernenden haben.
Wir untersuchen, ob Recht als Wertesystem oder Text vermittelt wird und ob kognitive oder affektive Lernziele im Fokus stehen. Dabei betrachten wir, wie die gewählten Methoden und Übungsformate das Bild und Empfinden von Recht prägen – etwa ob es als stabil oder im Wandel begriffen wird, als technische Materie oder gesellschaftlich relevante Normen, die für das eigene Leben bedeutsam sind. Schließlich reflektieren wir, wie diese Vermittlungsmodi (implizit) das eigene Rollenverständnis im Umgang mit Recht beeinflussen: Verstehen Lernende sich als Rechtsunterworfene, als Rechtsinterpret:innen oder als aktiv Rechtsgestaltende?
Format Der Workshop ist partizipativ gestaltet und gliedert sich in drei Phasen:
- Exploration (Kleingruppen): Die Teilnehmenden sichten konkrete Bildungsmaterialien zur Meinungsfreiheit, die für diverse Zielgruppen (Schule, außerschulische Bildung, Universität) entwickelt wurden.
- Analyse und Systematisierung: Unter Rückgriff auf didaktische und rechtswissenschaftliche Taxonomien und Systematisierungen werden die Materialien analysiert.
- Metareflexion und Transfer: In einer abschließenden Diskussion führen wir die Erkenntnisse zusammen. Wir erörtern die Chancen und Risiken der jeweiligen Vermittlungsmodi und diskutieren, inwieweit die Ansätze durch die Kontexte bedingt sind oder inwieweit sie sich auch kombinieren ließen.
Der Workshop liefert praktische Einblicke in die Methodik der Rechtsvermittlung und trägt dazu bei, die Qualität und Wirkung von Bildungsangeboten kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Rechts(staats)vermittlung soll dabei mit der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik vernetzt werden.
Prof. Dr. Nora Rzadkowski, MHE
Nora Rzadkowski ist Professorin für Öffentliches Recht mit Sozialversicherungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und forscht insbesondere zu Themen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik. Sie hat an der Universität Hamburg ein hochschuldidaktisches Masterstudium absolviert sowie eine Dissertation zur Wissenschaftsdidaktik in der Rechtswissenschaft verfasst, die mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik ausgezeichnet wurde. Nora Rzadkowski ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik wie in der allgemeinen Wissenschaftsdidaktik vernetzt, unter anderem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Fachdidaktik der Rechtswissenschaft (GfDR).
Jacob Turnbull promoviert an der Ruhr-Universität Bochum im Gebiet der Rechtsdidaktik, betreut von Prof. Dr. Julian Krüper und Prof. Dr. Nora Rzadkowski. Er hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossen. Dort ist er als Lehrbeauftragter tätig und studiert den Master Higher Education (MHE).
Workshop 3: Wer bestimmt die Themen? Was junge Menschen wirklich bewegt, Lebensweltenorientierte Rechts(staats)vermittlung und Demokratiebildung
Von Janice Fuchs (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH)
Welche Themen sind für die Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung relevant – und wer entscheidet darüber? Häufig werden Inhalte von Erwachsenen, Institutionen oder Curricula vorgegeben. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Junge Menschen erleben im Alltag oft, dass ihre Perspektiven wenig berücksichtigt werden, obwohl gerade diese Erfahrungen prägen, wie sie Recht, Gerechtigkeit und demokratische Prozesse verstehen.
Der Workshop setzt hier an und plädiert für eine konsequent lebensweltorientierte und partizipative Herangehensweise. Rechts- und Demokratiebildung werden dann wirksam, wenn sie anknüpfen, wo junge Menschen Recht und Demokratie tatsächlich erfahren: in ihrem Alltag, beim Aushandeln von Regeln, im Umgang mit Konflikten, in Fragen von Zugehörigkeit, Mitsprache und (Un-)Gerechtigkeit in Schule, sozialem Umfeld oder digitalem Raum. Ausgangspunkt sind daher nicht allein vorab definierte Themen, sondern die Fragen, Wahrnehmungen und Erfahrungen junger Menschen selbst. Erwachsene sind dafür verantwortlich, deren rechtliche und politische Dimension zu erschließen und aufzuzeigen.
Ziel ist es, Impulse für eine adressat:innenorientierte Themenentwicklung zu geben und zur Reflexion eigener Praxis anzuregen: Wie gelingt es, von einem Sprechen über junge Menschen zu einem Arbeiten mit ihnen zu kommen und daraus relevante Themen der Rechts(staats)vermittlung zu entwickeln?
Im Workshop zeigen wir, was wir unter einer lebensweltenorientierten Rechts- und Demokratiebildung verstehen und welche Rolle Erwachsene dabei spielen.
Methodisch kombiniert der Workshop einen 30-minütigen Impuls mit praxisnahen Einblicken mit einem dialogischen Format: Mitglieder des VoiceUp!-Jugendnetzwerks bringen ihre Perspektiven auf die Beteiligung junger Menschen ein und stehen für Fragen sowie den direkten Austausch zur Verfügung. So entsteht ein unmittelbarer Perspektivwechsel und Teilnehmende erleben, wie Beteiligung selbst zum didaktischen Prinzip wird.
Workshop 4: Recht als politische Bildung in Schulen
Von Dr. Jan-Phillip Steinfeld (Verwaltungsschule Hamburg)
Wenn Recht am Lernort Schule thematisiert wird, kann dies aus ganz verschiedenen Gründen geschehen: z.B. allgemeinbildend oder kompetenzorientiert in berufsbildenden Bildungsgängen. Im Workshop geht es hingegen um die Frage: Welche Rolle sollte Recht in der politischen Bildung im Jahr 2026 spielen?
Insbesondere für die 1970er und 1980er Jahre gibt es dazu einen vielseitigen Bildungsdiskurs in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Zeit der Weimarer Republik gibt es Dokumente zum staatsbürgerlichen Unterricht. Abhandlungen über die nationalsozialistische Rechtserziehung, sowie Dokumente zur Rechtskunde in der ehemaligen DDR liefern interessante Kontrastmaterialien.
Seit den 1990er Jahren ist eine intensive Diskussion der Frage nach dem Recht als politische Bildung nicht mehr in einer vergleichbaren Breite identifizierbar. Eine bloße Fortsetzung erscheint fragwürdig. Der Workshop soll daher zeitgemäße Perspektiven auf Recht als politische Bildung hervorbringen. Im Workshop geht es um eine Neubewertung der zu anderen Zeiten und Rahmenbedingungen gestellten rechtlichen Bildungsfragen. Gleichzeitig fordert der Workshop die Teilnehmenden dazu auf, sich über die Anschlussfähigkeit dieser Perspektiven an andere Bildungskonzepte wie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Global Citizenship Education (GCED) Gedanken zu machen. Denn gerade hier werden solche Bildungsfragen diskutiert, die existentielle Themen der heutigen Zeit wie Planetare Grenzen oder Globales Leben aufgreifen.
Methodischer Schwerpunkt des Workshops ist Reframing, welches der konstruktivistischen Didaktik zuzuordnen ist. Das Reframing soll den Teilnehmenden einerseits eine methodengeleitete Rekonstruktion des historischen Bildungsdiskurs zu Recht als politischer Bildung anhand ausgewählter Originaldokumente ermöglichen. Andererseits ermöglicht das Reframing eine Dekonstruktion und leitet damit über zum Kernelement der konstruktivistischen Didaktik: der Konstruktion durch die Teilnehmenden. Teilnehmende entwickeln im Austausch mit den anderen Teilnehmenden eine eigene, von ihnen als zeitgemäß eingeordnete Perspektive auf Recht als politische Bildung.
Dr. Jan-Phillip Steinfeld
Volljurist; Dr. iur., rechtsdidaktische Dissertation (Polytome Rechtsdidaktik, Uni Oldenburg 2023); hauptamtlicher Lehrer an der Verwaltungsschule Hamburg seit 2010; Mitglied u.a. in Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE); Konzeption und Organisation des Global Citizenship Education Hubs Hamburg (in Kooperation mit Hamburg Sustainability Conference); u.a. Konzeption und Organisation von BNE Formaten mit rechtlichen Schwerpunkten für das Hamburger Bildungsprogramm Wetter.Wasser.Waterkant; Veröffentlichungen zu kompetenzorientierter Rechtsdidaktik u.a.
Workshop 5: Die Verfassung lernt zuhören – wie eine Institution auf Instagram ging, indem sie ihrer Zielgruppe wirklich zuhörte
Michaela Schierhuber (Stiftung Forum Verfassung, Wien)
Workshop 6: Verfassungsgeschichte(n): Orte auf dem Weg zur deutschen Demokratie – Bildhaft – Spielerisch – Digital Verortet
Von Dr. Kai-Michael Sprenger (Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte)
Die Geschichte der Demokratie in Deutschland reicht mit ihren Frühformen, ihrer Genese und ihren Wurzeln weit über die Zeit der Weimarer Republik und der demokratischen Neuanfänge nach 1945 hinaus. Die Bundesstiftung fördert die Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen und durchaus ambivalenten deutschen Demokratiegeschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart und damit verbunden das aktive Erinnern an Personen und Gruppen, die sich immer wieder für Grundrechte, Freiheit und politische Teilhabe eingesetzt haben, und an Orte, an denen sich die Prozesse der Demokratiegeschichte manifestieren. Eine besondere Kategorie innerhalb der deutschen – und auch europäischen sowie globalen – Demokratiegeschichte markieren jene Orte, die seit dem späten 18. Jahrhundert mit den unterschiedlichen Verfassungen verbunden sind. Der Weg zum heutigen Grundgesetz war durch einige Umwege gekennzeichnet. Wichtige Etappen der Verfassungsgeschichte, Stationen und Rechtsentwicklungen im 19. Jahrhundert, von der Weimarer Reichsverfassung bis hin zur Einbindung des deutschen Grundgesetzes in die europäischen Institutionen kennzeichnen diesen Weg.
Wie tragen wir diese Verfassungsgeschichte(n) und ihre Orte in die breite Öffentlichkeit hinein? Unsere bisherigen Ansätze sind bildhaft, spielerisch und digital verortet. Die erste stiftungseigene Publikation ist ein Bildband „Verfassungsorte: Stationen auf dem Weg zur deutschen Demokratie“, der Leserinnen und Leser mit auf eine Reise zu 26 historischen Orten und Gebäuden nimmt, die die Entwicklung der deutschen Demokratie maßgeblich geprägt haben.
Die Idee ist historische Einordnung mit visueller Eindrücklichkeit zu verbinden und an konkreten Orten anschaulich zu machen. Ergänzt wurde der Bildband mit den „Verfassungsgeschichte(n)“ zum Aufdecken, Kombinieren und Erinnern. Spielerisch werden Kartenpaare gesucht zu 18 prägenden Orten der deutschen Verfassungsgeschichte – von der Paulskirche in Frankfurt/M. bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Hambacher Schloss bis zur Nikolaikirche in Leipzig. Die Spielkarten wiederum verlinken auf die stiftungseigene Website, die anhand einer digitalen Karte Orte der Demokratiegeschichte, speziell gefiltert auch nach der Verfassungsgebung, verzeichnet und über diese informiert.
Dr. Kai-Michael Sprenger leitet seit Oktober 2023 als Gründungsdirektor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Nach verschiedenen beruflichen Stationen in Mainz, Ravensburg und Rom als Wissenschaftlicher bzw. Museumsmitarbeiter, Kulturreferent, Kreisarchivar und Geschäftsführer eines landeshistorischen Instituts, leitete der promovierte Historiker von 2016 bis 2023 das Referat für Archive, Bibliotheken, Nichtstaatliche Museen, Landesgeschichte, Heimatpflege und Digitalisierung der Kultur im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Er ist zertifizierter Organisationsentwickler sowie systemischer Coach und als Beirats- bzw. Vorstandsmitglied in verschiedenen Geschichts- und Kulturvereinen ehrenamtlich aktiv.
Workshop 7: Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie & Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
Zwei Kurzvorträge von Prof. Dr. Thomas Goll (TU Dortmund)
- Das Rechtsverständnis von Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – Ergebnisse einer empirischen Studie
Der Vortrag basiert auf der Dissertation „Rechtliches Lernen im Kontext inklusiver politischer Bildung“ von Dörte Kanschik. In dieser Arbeit hat sie die Vorstellungen von Jugendlichen zu Recht, Gesetz und Polizei untersucht. Mit Hilfe von bildgestützten Fallvignetten können Deutungen rechtlicher Situationen von Jugendlichen samt möglicher Missverständnisse sichtbar gemacht werden. Zudem ist das Fallprinzip als Methode rechtlichen Lernens erfahrbar.
- Desiderata der Rechtsstaatsbildung in der Ausbildung von Lehrkräften – ein Überblick über Probleme und mögliche Lösungen
In diesem Vortrag geht Prof. Dr. Goll von der These aus, dass die Beschäftigung mit dem Grundgesetz zu den notwendigen Inhalten der politischen Bildung gehört. Am Beispiel des Verfassungsprinzips Rechtsstaat untersucht er, ob die selbstverständliche Präsenz des Grundgesetzes im fachdidaktischen Kanon zu einer faktischen Präsenz in einem qualitativ hochwertigen Politikunterricht führt. Dazu wird die normative Begründung dieses Inhaltsfeldes mit einer exemplarischen Analyse der Schul- und Lehrerbildungswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen (und ggf. darüber hinaus) kontrastiert, um daraus bildungspolitische und politikdidaktische Folgerungen abzuleiten.
Prof. Dr. Thomas Goll
Geb. 1963 in Würzburg, dort Schulbesuch und Abitur; danach Studium an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für das Lehramt an Gymnasien in Bayern (Fächer Sozialkunde, Deutsch, Geschichte, Geographie); 1989 Erstes Staatsexamen, 1991 Zweites Staatsexamen; bis 2000 gymnasialer Schuldienst mit zwischenzeitlicher Abordnung an die Universität; 2000 Promotion in Politikwissenschaft und endgültiger Wechsel an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft; ab 2003 selbstständiger Fachvertreter für Didaktik der Sozialkunde; ab 2004 Wechsel an die TU Dortmund, zunächst Vertretung, dann 2007 Ruf auf die Professur für Sozialwissenschaften und ihre Fachdidaktik; 2016 Ruf auf den Lehrstuhl für integrative Fachdidaktik Sachunterricht und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund.
Workshop 8: Rechtsstaatsverwirklichung oder Rechtsstaatsvermittlung, Kann Bildungsarbeit von Verwaltungspraxis lernen – oder doch andersherum?
Von Felix Speidel (Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg)
Was wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat verstehen, wenn er mit ihnen spricht? Keine revolutionäre Forderung und doch ist das Sozialamt Marburg auch im Jahr 2026 eines der wenigen Ämter, das sie konsequent erfüllt. Für einen großen Teil unserer Briefe, Bescheide und Nachfragen verwenden wir verständliche Vorlagen.
Ist das nicht einfach bürgerfreundlich und serviceorientiert, vielleicht sogar die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus der Inklusion? Ja, ja und ja. Und doch geht es dabei zuerst um den Rechtsstaat.
Meine Oma weiß nicht, was „entscheidungserhebliche Tatsachen“ sind. Wüssten Sie, was Sie antworten müssen, wenn das Sozialamt sie nach diesen fragt? Zum Beispiel, dass Sie sich über die Überweisung gefreut haben und gleich der Enkelin ein Geschenk gekauft haben. Ob sie es erzählt oder nicht, kann darüber entscheiden, ob sie das Geld zurückzahlen müssen oder nicht.
Verwaltungssprache entscheidet, ob der im Parlament errungene Interessenausgleich und rechtsstaatliche Verfahrensrechte in der Realität ankommen. Wer unverständlich angeschrieben wird und schweigt, hat vielleicht auf ein Recht verzichtet, ohne es zu merken. Die Verwaltung glaubt unterdessen, dieses Recht verwirklicht zu haben.
Rechtsstaat verwirklicht sich in Sprache oder gar nicht.
Damit eine Behörde anhören kann, muss die betroffene Bürgerin wissen, was eine Anhörung ist. Wenn sie an ein Verhör denkt, hat die Behörde sie im Stich gelassen. Hier verschränken sich Rechtsstaatsverwirklichung und Rechtsstaatsbildung. Die Verwaltung kann nicht auf Anwälte oder Bildungsvereine zeigen und darauf vertrauen, dass jemand anders ihr Kauderwelsch übersetzt. Sie muss auch selbst vermitteln und so Rechtsstaat ermöglichen. Denn nur wer versteht, kann kontrollieren. Und Kontrollierbarkeit ist der Kern des Rechtsstaats.
Rechtsstaat ist nicht nur Bildungsinhalt. Bildung ist auch eine Voraussetzung der Rechtsstaatsverwirklichung im grauen Verwaltungsalltag. Didaktik gehört in die Amtsstube und der konkrete, langweilige Verwaltungsalltag in den Unterricht.
Felix Speidel ist Jurist und leitet den Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtswissenschaft und Lehrbeauftragter in Philosophie und politischer Theorie an der Universität Passau. In der Marburger Stadtverwaltung hat er mehrere Projekte zur Stärkung des Rechtsstaats im Verwaltungsalltag angestoßen. Nach außen: Bescheide und Briefe so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Nach innen: die Organisation so umzubauen und rechtliche Bildung einzuführen, dass Mitarbeitende Recht nicht nur anwenden, sondern verstehen und vermitteln können. Über das Projekt berichteten zuletzt FAZ und SZ. Die rechtsstaatlichen Implikationen beleuchtet er auch theoretisch und publiziert dazu u.a. im JuWiss-Blog (juwiss.de).
Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen
Treffen und Rückblick in den Stiftungsräumen. Im Anschluss gemeinsames Abendessen im Ratskeller Leipzig.
Sonntag, 29. November 2026
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)
Freitag, 27. November 2026
| 10:30 | Zusatzangebot: Führungen an zwei Leipziger Orten des (Un-)Rechts |
| 13:00 | Get-Together vor Konferenzstart |
| 13:30 | Tagungsbeginn und Begrüßung |
| 14:00 | Vier Impulsvorträge: |
| •"Recht in den Sozialen Medien" | |
| •„Recht im Journalismus“ | Referent: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam | |
| •„Recht im Leben“ | |
| •„Recht in der Schule“ | |
| 15:30 | Kaffeepause |
| 16:00 | Fish-Bowl-Diskussion mit den Gästen der Impulsvorträge |
| 17:00 | Pause und Ortswechsel |
| 18:00 | Live-Aufzeichnung des ZEIT-Podcasts „Das Politikteil“ |
| 19:30 | Gemeinsames Abendessen für Tagungsteilnehmende (auf eigene Kosten) |
Samstag, 28. November 2026
| 09:00 | Workshop Session 1: Beispiele für gelungene Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 10:00 | Pause |
| 10:30 | Barcamp: Was muss Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung leisten und wie kann sie gelingen? |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:30 | Workshop Session 2: Themenfelder der Rechts- und Rechtsstaatsvermittlung |
| 15:30 | Pause |
| 16:00 | Ergebnissicherung und Verabschiedung |
| 17:45 | Konferenzende |
| 18:30 | Alumnitreffen der Teilnehmenden vergangener Studienreisen und Thementage sowie Kooperationspartner:innen in den Räumen der Stiftung Forum Recht |
Stand: 15. April 2026 (Änderungen vorbehalten!)