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Rückblick: Festwoche zum Verfassungsjubiläum

Am 23. Mai 2024 feierte Deutschland den 75. Geburtstag des Grundgesetzes

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und damit die Bundesrepublik gegründet. Zunächst als Provisorium bis zur angestrebten Wiedervereinigung gedacht, gilt es nun seit 75 Jahren sowie knapp 34 Jahren für das gesamtdeutsche Gebiet. Das Grundgesetz ist kein starres Gebilde. Es wächst und passt sich neuen Herausforderungen an. Die Grundrechte der Bürger:innen sind bindend für alle staatliche Gewalt – also z.B. für Gerichte, die Polizei, den Bundestag. Sie eröffnen das Grundgesetz und das symbolisiert die elementare Wichtigkeit unserer Grundrechte – eine Lehre aus der Vergangenheit.

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Fit für die nächsten 75 jahre?

Unser Jahresprogramm zum Thema "In guter Verfassung? Die Zukunft des Rechtsstaats" beleuchtet auf unterschiedliche Weise gesellschaftliche Aufgaben und Szenarien mit Bedeutung für Rechtsstaat und Grundgesetz. Seit der Verabschiedung durch den Parlamentarischen Rat vor 75 Jahren gab es 67 Änderungen im Grundgesetz. Aktuell werden z.B. Maßnahmen zum Schutz des Rechtsstaats und Bundesverfassungsgerichtes diskutiert. 

Über die Zukunftsfähigkeit und Bedeutung des Grundgesetzes für unsere Demokratie sprachen wir in der Festwoche bei Diskussionen, auf Podien, in Konferenzen, vor allem jedoch auf Augenhöhe an Stehtischen mitten auf dem Marktplatz von Pirna oder beim großen Demokratiefest der Bundesregierung in Berlin mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Das war die Jubiläumswoche:

Die Stiftung Forum Recht dankt allen Veranstalter:innen und Kooperationspartner:innen für die Zusammenarbeit!

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